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IGNORED

WBK ohne deutschen Pass...


Grossmaulkaliber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ja, der Titel sagt es schon:

wir haben im Verein jetzt jemanden mit US-Staatsbürgerschaft, unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis etc.

Kann er prinzipiell hier eine WBK nach dem üblichen Verfahren beantragen?

Im WaffG steht unter den "Allgemeinen Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse"

§4 Abs. 2

Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

§5 Abs. 5

Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

Von deutscher Staatsangehörigkeit lese ich nichts, allenfalls die geforderten Dokumente (Führungszeugnis/Verfahrensregister usw.) könnten zu Schwierigkeiten führen, wenn es um die Anerkennung irgendwelcher US-Äquivalente geht.

Meinungen/Erfahrungen?

Gruss & Gute Nacht

Geschrieben

wenn er ein jahr regelmäßig am training / schießen teilnimmt / genommen hat, eine waffen- und munitionssachkundeprüfung nach § 3 WaffG erfolgreich ablegt und natürlich mitglied in einem verband (bdmp, dsb, ...) ist und dadrüber auch versichert ist, dürfte es normalerweise keine problemchen geben. :icon14:

Geschrieben
wenn er ein jahr regelmäßig am training / schießen teilnimmt / genommen hat, eine waffen- und munitionssachkundeprüfung nach § 3 WaffG erfolgreich ablegt und natürlich mitglied in einem verband (bdmp, dsb, ...) ist und dadrüber auch versichert ist, dürfte es normalerweise keine problemchen geben. :icon14:

so ist es. wir haben einen kroaten im verein. gab keine probleme mit der wbk.

Geschrieben

Hallo,

ich meine mal was gehört zu haben, dass aber ein Versagungsgrund der WBK bei "Nichtdeutschen" evtl. Sprach- oder Verständigungsprobleme sein könnte.

Wenn er also z.B. kein Deutsch verstehen würde etc.... Aber ich denke mal, dass er mit mindestens 5 Jahren Aufenthalt der Deutschen Sprache schon mächtig sein wird.

Aber wie oben schon geschrieben, habe ich dies nur gehört. 100%-ig sicher bin ich mir darüber aber nicht.

Gruß

Geschrieben
...eine waffen- und munitionssachkundeprüfung nach § 3 WaffG...

Was ist DAS denn ? :huh:

Das mit der deutschen Sprache stimmt. Könnte also sein, dass der Knabe mal persönlich beim Amt antanzen muss. Das mit dem Wohnsitz innerhalb der letzten fünf Jahre ist wegen der Zuverlässigkeitsprüfung von Interesse. Wenn das in den USA war, kann man über ihn auch von dort Auskünfte einholen.

Geschrieben

Wie ist das, kann ich als deutscher in den USA ne Waffe leihen/kaufen für die Jagd dort? Also nicht kaufen und verbringen, sondern meinetwegen bin ich drei Jahre drüben und möchte auf die Jagd gehen, kann ich kaufen/leihen? Was für Hürden gibts?

Geschrieben
Wie ist das, kann ich als deutscher in den USA ne Waffe leihen/kaufen für die Jagd dort? Also nicht kaufen und verbringen, sondern meinetwegen bin ich drei Jahre drüben und möchte auf die Jagd gehen, kann ich kaufen/leihen? Was für Hürden gibts?

3 Jahre? 91 Tage!!! Geht sogar mit Studentenvisum,.... Musst halt 90 Tage drüben sein, ab dem 91sten Tag darfst Du einkaufen.

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