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IGNORED

Munitionserwerbschein


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

als ich vor einiger Zeit meinen WBK-Antrag ausgefüllt habe stand dort auch: "Munitionserwerbschein".

Eigentlich wollte ich den Sachbearbeiter fragen was genau das ist, wer ihn bekommt und was für Voraussetzungen man erfüllen muss - hab´s dann aber vergessen.

Da mir jetzt aber gerade die Frage wieder eingefallen ist gebe ich sie einfach mal hier ins Forum.

Grüße mephisto0815

Geschrieben

Du selbst!!!

Sonst hast Du eine Waffe die Du besitzen darfst, aber Du darfst keine Munition selbst dafür kaufen !

Musst Du beim Eintrag Deiner Waffe mit angeben - kostet dann auch extra.

Gruß,

jayman

Geschrieben

@mephisto0815

Einen Munitionserwerbschein benötigst du z.B. zum sammeln von Munition. Ähnlich wie bei einer Roten WBK steht dann z.B. drin "Langwaffenmunition die von den Südturgisischen Reitermilizen bis 1945 verwendet wurde, inkl. Beutewaffen".

Geschrieben

Hast du es denn beim WBK Antrag wenigstens mit angegeben?

Sonst hast du eine WBK ohne Munitionserwerbsberechtigung. Das ist als würdest du ein Auto erwerben aber kein Sprit tanken dürfen ;)

Geschrieben
Hallo Zusammen,

als ich vor einiger Zeit meinen WBK-Antrag ausgefüllt habe stand dort auch: "Munitionserwerbschein".

Eigentlich wollte ich den Sachbearbeiter fragen was genau das ist, wer ihn bekommt und was für Voraussetzungen man erfüllen muss - hab´s dann aber vergessen.

Da mir jetzt aber gerade die Frage wieder eingefallen ist gebe ich sie einfach mal hier ins Forum.

Grüße mephisto0815

Sachkunde gemacht? Bei wem? Wäre mal interessant!

Geschrieben

Als weiteren sinnvollen zeitvertreib würde ich Dir das Studium des Waffengesetzes inklusive seiner zugehörigen Vorschriften empfehlen. Ebenfalls die erneute Durchsicht Deiner Sachkunde-Skripte.

mephisto0815

:gutidee: :gutidee:

Deine eigene Aussage gestern Abend zwecks HA-Erwerb :heuldoch::peinlich:

mfg Kellerassel

Geschrieben
Sachkunde gemacht? Bei wem? Wäre mal interessant!

Bei Dir?

Darf man denn hier nicht mal eine Frage stellen, ohne so blöde Kommentare zu bekommen? Was hat das bitte mit der Sachkunde zu tun? In der normalen Sachkunde wird mit Sicherheit nicht so Intensiv auf den MES eingegangen! Ich selber habe in der Rubrik "Munitionsammeln" sehr gute Auskünfte über den MES erhalten! Anscheinend müssen hier Leute zu Allem Ihren Senf abgeben, selbst zu den Dingen, von denen Sie selber nichts verstehen!!

Selbst wenn Du erfährst wer die Sachkunde abgehalten hat, was bitte machst Du dann?

Helft Mitgliedern bei Fragen, oder lasst es! Ich dachte bisher, dass dieses Forum dazu da ist, Fragen zu stellen und von Wissenden Antworten zu erhalten!

Und nicht, um von Unwissenden blöde Sprüche zu bekommen!!!!!

Einzelgänger

Geschrieben

Moin,

das Gesetz kennt die Munitionserwerbsberechtigung und die Waffenerwerbsberechtigung, ergo willst Du mit Deiner Waffe und Deiner Munition schiessen, brauchst Du beides. Der Name sagt schon was diese Genehmigung beinhalten soll.

Die Munitionserwerbsberechtigung kann ein eigenes Stück Papier sein oder in der WBK "integriert" sein, beispielsweise hat die gelbe WBK automatisch für eingetragenen Waffen den Munitionserwerb. Die grüne WBK kann man mit und ohne Munitionserwerb bekommen, hier ist das Kreuzchen beim Antrag sehr hilfreich ;-)

Geschrieben

Außerdem wäre ein Munitionserwerbschein für Sportwarte oder Schießaufsichten - damit auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch Munition ausgegeben werden kann - denkbar.

Geschrieben

An alle die nur "besonders wertvolle" Antworten gegeben haben sei gesagt,

ich habe sehr wohl die Munitionserwerbsberechtigung für meine beantragten Waffen mitbeantragt.

Ist aber doch etwas anderes als ein Munitionserwerbschein. Wer als die Zeit mit einschlägiger

Literatur verbringen sollte überlasse ich hier jedem selbst.

An alle die mir hilfreich auf meine Frage und zum Thema geantwortet haben, vielen Dank.

mephisto0815

Geschrieben
Bei Dir?

Darf man denn hier nicht mal eine Frage stellen, ohne so blöde Kommentare zu bekommen? Was hat das bitte mit der Sachkunde zu tun? In der normalen Sachkunde wird mit Sicherheit nicht so Intensiv auf den MES eingegangen! Ich selber habe in der Rubrik "Munitionsammeln" sehr gute Auskünfte über den MES erhalten! Anscheinend müssen hier Leute zu Allem Ihren Senf abgeben, selbst zu den Dingen, von denen Sie selber nichts verstehen!!

Selbst wenn Du erfährst wer die Sachkunde abgehalten hat, was bitte machst Du dann?

Helft Mitgliedern bei Fragen, oder lasst es! Ich dachte bisher, dass dieses Forum dazu da ist, Fragen zu stellen und von Wissenden Antworten zu erhalten!

Und nicht, um von Unwissenden blöde Sprüche zu bekommen!!!!!

Einzelgänger

He, He, mal langsam! Wollte dich nicht "beleidigen" oder als "Dummkopf" hinstellen, aber es hätte mich wirklich interessiert. Diese Dinge gehören normalerweise einfach in die SK. Und meine kurze und knappe Fragestellung bitte ich zu entschuldigen, aber mehr wollte ich einfach nicht erfahren. Leider habe ich in letzter Zeit verstärkt mit Absolventen von SKL zu tun bekommen, die die SK z.T. in größeren Sicherheitsfirmen oder bei Anbietern gemacht haben, die lediglich einen oder anderthalb Tage (und wo biite werden da die gesetzlichen Vorgaben eingehalten?) inkl. Prüfung anbieten.

Da muß man sich dann nicht wundern, wenn die Leute bei uns in den Lehrgängen als bereits Sachkundige im Bereich KW plötzlich denken, sie werden durch total neue Themen "vorgeführt" und dann sauer auf den letzten Anbieter werden.

KEINE Wertung meinerseoits, einfach eine Frage! Auch keine von dir angenommene blöde Kommentierung. Ich bemühe mich sachlich zu bleiben und erbitte dies auch von anderen. Wir kennen uns nicht, also wieso sollte ich in der von dir angenommenen Art reagieren? Ich hatte das ganze eigendlich nicht für einen Schmunzelbeitrag gehalten. Ach ja, wer mich kennt, wird mich niemals als unwissenden bezeichnen der blöde Sprüche statt Antworten bringt. Aber das steht dir natürlich frei, du wirst es beurteilen können.

Moin,

das Gesetz kennt die Munitionserwerbsberechtigung und die Waffenerwerbsberechtigung, ergo willst Du mit Deiner Waffe und Deiner Munition schiessen, brauchst Du beides. Der Name sagt schon was diese Genehmigung beinhalten soll.

Die Munitionserwerbsberechtigung kann ein eigenes Stück Papier sein oder in der WBK "integriert" sein, beispielsweise hat die gelbe WBK automatisch für eingetragenen Waffen den Munitionserwerb. Die grüne WBK kann man mit und ohne Munitionserwerb bekommen, hier ist das Kreuzchen beim Antrag sehr hilfreich ;-)

:icon14:

Geschrieben

Nicht nur die Beitragslänge ist entscheidend, auch die Interpunktion.

Man kann dadurch einen Beitrag auch schon alleine unhöflich gestalten - Bitte dies auch mal bedenken.

Wer nochmal über seine Beiträge schaut weiß wer gemeint ist.

mephisto0815

Geschrieben

Ich nehme es keinen Übel, wenn Detailsachen nach der WSK vergessen werden. Schließlich haben die meisten einen Kompaktlehrgang an 2 Tagen absolviert und sind mit Wissen vollgeblasen worden. Schließlich galt ja in erster Linie die abschließende Prüfung.

Geschrieben

Also bringen wir die Sache doch einfach mal auf den Punkt.

Nach der Munitionserwerbsberechtigung in der WBK war nicht gefragt, sondern nach dem Munitionserwerbsschein.

Diesen benötigt man z.B. dann, wenn

- man (wie schon gepostet) Munition sammeln will

- die Waffe erlaubnisfrei ist, aber die zugehörige Munition dafür nicht (z.B. Pyroknaller zur Abgabe von Startschüssen bei Segelregatten)

- als Jäger vorübergehend keinen Jagdschein gelöst hat und noch Restmunition im Besitz hält.

Geschrieben
Leider habe ich in letzter Zeit verstärkt mit Absolventen von SKL zu tun bekommen, die die SK z.T. in größeren Sicherheitsfirmen oder bei Anbietern gemacht haben, die lediglich einen oder anderthalb Tage (und wo biite werden da die gesetzlichen Vorgaben eingehalten?) inkl. Prüfung anbieten.

Hallo Lobo-s

höre ich hier einen Ruf zur Ausweitung der Sachkunde?

Ich besitze meine ersten Waffen seit einer Zeit, in der Sachkunde noch nicht nötig war. Seitdem wurde die Sachkunde immer aufwendiger. Wer weiß denn noch, wie weit eine 6,35, abschossen im 45° Winkel fliegt und warum soll man das wissen?

Sachkunde ist prinzipiell ja nicht verkehrt, aber wir sollten uns davor hüten, die Sachkunde in die Nähe einer Jagdprüfung kommen zu lassen.

Und dies fällt mir in letzter Zeit hier auf. Sobald einer eine Frage stellt, bekommt er sofort gesagt, ob er keine Sachkunde abgelegt hat oder er soll die Suchfunktion bemühen. Wenn mich Fragen stören, lese ich nicht weiter. Wenn ich sie interessant finde, antworte ich darauf. so sollte es hier laufen.

Steven

Geschrieben
Hallo Lobo-s

höre ich hier einen Ruf zur Ausweitung der Sachkunde?

Ich besitze meine ersten Waffen seit einer Zeit, in der Sachkunde noch nicht nötig war. Seitdem wurde die Sachkunde immer aufwendiger. Wer weiß denn noch, wie weit eine 6,35, abschossen im 45° Winkel fliegt und warum soll man das wissen?

Sachkunde ist prinzipiell ja nicht verkehrt, aber wir sollten uns davor hüten, die Sachkunde in die Nähe einer Jagdprüfung kommen zu lassen.

Und dies fällt mir in letzter Zeit hier auf. Sobald einer eine Frage stellt, bekommt er sofort gesagt, ob er keine Sachkunde abgelegt hat oder er soll die Suchfunktion bemühen. Wenn mich Fragen stören, lese ich nicht weiter. Wenn ich sie interessant finde, antworte ich darauf. so sollte es hier laufen.

Steven

NEIN!!

Aber: Ich hatte eine von dir beschriebene Frage und habe sie gestellt. Die Sachkunde wie gefordert und im Gesetz niedergelegt ist diskussionsfähig, aber grundsätzlich ok. Überleg nur mal, was die HAftpflichtversicherungen machen würden, wenn die SK entfallen würde?

Ich sehe das Problem der "Alibifunktion", die die SK zum Teil erfüllt. NICHT GENERELL!!, aber in Einzelfällen. Das Gesezt gibt ganz klar Mindestforderungen, auch in zeitlicher Hinsicht, vor. Und wenn ich die Angebote lese und die Erfahrungen von Bekannten höre, dann frage ich mich, welche Behörde hier die ANerkennung ausspricht.

Und wenn ich dann hier lese, welche Fragen gerade im Bereich der Jedermannsrechte bestehen, dann müssen in der SK Defizite vorhanden sein. Und zwar in den elementaren Dingen. Um beim Bereich der Jedermannsrechte (Notwehr/Nothilfe/Notstand) und der strafrechtlichen Konsequenzen zu bleiben: Der Name sagt es bereits: Jedermannrechte, also solte bereits jeder "normale"Bürger über einen bestimmten Kenntnisstand verfügen - ausschließlich im eigenen Interesse.

Ich gebe dir recht, die Höchstflugweiten sind eine Sache (exemplarisch) die man mal gehört haben muß um sich seine Gedanken auch im Bereich der Anwendung der Jedermannsrechte zu machen. Aber sie sind für mich kein Prüfungsinhalt. Diese Dinge kann man jederzeit nachlesen, sie müssen kein "Paratwissen" sein.

Aber die Erfahrunge vieler Betroffener zeigen, dass bei vielen Gelegenheiten gerade diese Paratwissen in Bezug auf die rechtlichen Gegebenheiten absolut wichtig ist. Urteile in letzter Zeit (z.B. wegen fahrl. Besitz und Führen einer KW trotz WBK und Waffenschein) belegen dies eindeutig. Hier sind Defizite teuer und manchmal auch in beruflicher Hinsicht verheerend- Deshalb wird es mich auch in Zukunft interessieren, ob jemand seine SK gemacht hat, und wenn ich persönlich Zweifel habe, werde ich bei (meinem) Bedarf nachfragen. Wo siehst du das Problem?

Außerdem ist es doch (nicht von mir, sondern allgemein) verständlich, wenn bei Fragen die hier auftauchen nachgefragt wird. Ich gehe doch davon aus, dass jeder, der sich Waffen leistet und damit umgeht, auch ein aktuelles WaffG (beck-Texte 7,50 € in jeder Buchhandlung) besitzt und auch mal drin liest. Die Gebrauchsanleitung vom PC/Handy/Auto wird doch auch sorgfältig studiert!

Ein Bekannter, er gibt slebst SK-Unterricht und ist Waffensammlerm Wiederlader usw., hat wegen einer solchen prozessualen Maßnahme gegen ihn sich jetzt die Kommentierungen des WaffG (Kosten allerdings ca. 80,-) zugelegt. Seine Aussage: "Das ist ja spannender wie ein Roman! Da sehe ich erstmals, was wir alles in gutem Glauben und wegen überholter Vorstellungen/Kenntnisse falch machen!" Und dann hat er einiges bei sich umgestellt. Durch seine Gespräche sind jetzt im Verein Schulungsabende initiiert worden um allen die Gelegenheit zu eben, sich mal wieder mit diesen Dingen intensiv zu beschäftigen, denn bei "Verstößen", auch wenn sie einem überhaiupt nicht klar sind, kommt leider immer gleich der große Hammer.

DESWEGEN muß Nachfragen erlaubt sein.

Fazit: ICH habe eigene Vorstellungen von einer effektiven SK. Aber die möchte ich hier nicht diskutieren. Wichtig ist vielmehr, dass jeder sich selbst auf dem laufenden hält. Meine Zukunftsprognose: In 10 Jahren wird die SK zeitlich begrenzt sein und dann muß jeder Waffenbesitzer genau wie jeder Lkw- oder Staplerfahrer oder Trainer oder, oder, oder.. in regelmäßigen Abständen eine Fortbildung nachweisen. Denk mal drüber nach. Ob das gut oder schlecht ist, mag jeder für sich entscheiden.

Geschrieben
Um beim Bereich der Jedermannsrechte (Notwehr/Nothilfe/Notstand) und der strafrechtlichen Konsequenzen zu bleiben: Der Name sagt es bereits: Jedermannrechte, also solte bereits jeder "normale"Bürger über einen bestimmten Kenntnisstand verfügen - ausschließlich im eigenen Interesse.

Wie beschrieben ist das "Jedermanns-Recht", die einzigen, die eine Prüfung darüber ablegen müssen sind Legalwaffenbesitzer.

Ich habe genau zu diesem Thema meine Meinung in einem anderem Threat kundgetan:

Wenn man mit seiner Waffe, die ungeladen im A- bzw. B-Schrank liegt in Notwehr erschießt;

den Schlüssel dazu hatte man auch noch ordnungsgemäß verwahrt, die Munition im seperaten Blechschrank

mit Schwenkriegelschloss gelagert...

Dann hat man doch sicherlich einigermassen einen Erklärungsnotstand.

Genau aus diesem Grund ist mir eigentlich nicht ganz klar, warum das Thema Notwehr in dieser,

angeblich notwendigen Tiefe, behandelt wird. Wie schon gesagt ist ja "Jedermanns-Recht und muss

daher auch von Jedem beherrscht werden.

Deshalb erneut mein Tipp: hängt Euch eine Bratpfanne an den Waffenschrank und setzt die bei einer

eventuellen Notwehrlage ein - Pfannen sind Sachkundefrei...

mephisto0815, der mit der Pfanne am Schrank.

Geschrieben
Also bringen wir die Sache doch einfach mal auf den Punkt.

Nach der Munitionserwerbsberechtigung in der WBK war nicht gefragt, sondern nach dem Munitionserwerbsschein.

Diesen benötigt man z.B. dann, wenn

- man (wie schon gepostet) Munition sammeln will

- die Waffe erlaubnisfrei ist, aber die zugehörige Munition dafür nicht (z.B. Pyroknaller zur Abgabe von Startschüssen bei Segelregatten)

- als Jäger vorübergehend keinen Jagdschein gelöst hat und noch Restmunition im Besitz hält.

- man eine Reduzierstück verwendet, um ein kleines Kaliber zu verschießen.

In der WBK steht nur der Eintrag für das Kaliber der Waffe (zb 30-06). Wenn du dann einen Adapter von 30-06 auf .22lfb verwendest und für diese keine Mun.-Erwerbsberechtigung hast, dann ist MES die Lösung. Hab ich selbst erst vor kurzem so gemacht.

MFG Hazz

Geschrieben

Oder Du lässt Dir den Adapter in die WBK eintragen, dann hast Du sogar eine unbefristete MEB ! :icon14:

Wobei wir hier ja schon x mal durchgekaut haben, dass die die MEB für die Grundwaffe auch jegliche beschussrechtlich für die Waffe zugelassene Munition abdeckt. Aber wenn der Händler halt nicht mitspielt, bleibt nur der Weg zum Amt...

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