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IGNORED

Die 2/6 Regel :-( ich verstehe garnichts mehr!


Holgman_99

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo !

Ich bin neu hier und habe ein Vertändnis problem!! :traurig_16:

Ich habe eine Grüne und eine alte WBK (seit 1994)

2007 habe ich in September einen E-Lager auf die alte gelbe WBK gekauft!

dann im November 2007 eine neue Gelbe WBK bekommen!

Im Dezember 2007 habe ich dann einen E-Lader auf die alte Gelbe WBK gekauft!

Jetzt meine Frage :confused: Ich möchte mir einen Mehrlader auf die Neue Gelbe kaufen!

Muss ich jetzt: 1. noch bis Anfang März 2008 Warten weil ich schon 2 Waffen auf die alte Gelbe gekauft habe??

<_< oder 2. ich kann Jetzt gleich auf die neue Gelbe eine Waffe kaufen (weil Waffenkauf im September vor dem Ausstellen der neuen Gelben war und somit die 2/6 regel noch nicht gegolten hat??)

<_< oder 3. ich kann Jetzt schon 2 Waffen auf die Neue Gelbe kaufen (weil die 2/6 regel nicht für alte Gelbe WBK gilt???)

Ich habe das Forum duchsucht aber keine Antwort auf meine Frage gefunden!

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen! :confused:

Geschrieben
Jetzt meine Frage :confused: Ich möchte mir einen Mehrlader auf die Neue Gelbe kaufen!

Muss ich jetzt: 1. noch bis Anfang März 2008 Warten weil ich schon 2 Waffen auf die alte Gelbe gekauft habe??

<_< oder 2. ich kann Jetzt gleich auf die neue Gelbe eine Waffe kaufen (weil Waffenkauf im September vor dem Ausstellen der neuen Gelben war und somit die 2/6 regel noch nicht gegolten hat??)

<_< oder 3. ich kann Jetzt schon 2 Waffen auf die Neue Gelbe kaufen (weil die 2/6 regel nicht für alte Gelbe WBK gilt???)

Hi Holgman_99,

hier in Frankfurt habe ich einen Prozeß vor dem Verwaltungsgericht verloren, der sich mit genau dieser Frage beschäftigt hat. Der Richter hat mir bescheinigt, dass sich alle Waffenkäufe von Sportschützen (egal auf welche WBK) ab 2003 an die 2/6-Regel zu halten haben. Die "Alte Gelbe" ist leider nicht "außen vor".

Das ein hier postender Sachbearbeitet und einige andere User dies anders sehen hat ihn anscheinend nicht überzeugt (nein, ich habe vor Gericht nicht: Aber alle anderen sagen ..... erwidert).

Übrigens: Wilkommen im Club

Manfred

Geschrieben

Hi!

auch ich habe ein (blöde?) Frage zur 2/6er Regelung. Ich habe mir im Mai 2007 zwei Kurzwaffen gekauft. Eine der beiden Pistolen hat nicht richtig funktioniert und wurde im August 2007 verkauft und durch eine andere Pistole im gleichen Kaliber ersetzt. Der Waffentausch bei meiner Behörde war unkompliziert. Wann darf ich nun die nächste Kurzwaffe kaufen?

Geschrieben
.... Wann darf ich nun die nächste Kurzwaffe kaufen? ..

neuerwerb: die dritte im november 07, die 4 im januar 08. datumsmäßig bist du mit einem tag über dem letzterwerb auf der sicheren seite.

bsp: die erste am 15.mai 07, hast du am 16. november 07 für die dritte freie bahn.

Der Waffentausch bei meiner Behörde war unkompliziert.

oha ... hatten wir hier aber auch schon ganz andere dinger gehört..

grüße

Geschrieben
September 2007 habe ich in ...

Dezember 2007 habe ich ...

Muss ich jetzt: 1. noch bis Anfang März 2008 Warten weil ich schon 2 Waffen auf die alte Gelbe gekauft habe??

nach meiner rechnung sieht es genau so aus.

grüße

Geschrieben
nach meiner rechnung sieht es genau so aus.

Wobei Du für KW ohnehin einen Voreintrag brauchst, und Deiner Behörde (bzw. Verband) den Bedürfnisnachweis erbringen musst. (Es sei denn Du wolltest die KW auf die neue Gelbe WBK kaufen - also EL-KW oder Perkussionsrevolver.)

Geschrieben
Ich habe das Forum duchsucht aber keine Antwort auf meine Frage gefunden!

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen! :confused:

Hi Holgman !

Erst mal herzlich willkommen im Forum. :)

Manfred hat einen Prozess verloren, aber das ist nur eine (bedauerlicherweise sehr merkwürdige) Einzelfallentscheidung.

§ 58 Abs. 1 WaffG bestimmt eindeutig, dass die alte gelbe WBK im genehmigten Umfang (und somit ohne 2/6-Regel !) fortgilt. Alles was Du auf diese an Waffen erwirbst, darf also nicht auf das Kontingent angerechnet werden.

Die meisten Waffenbehörden wissen das. Hoffentlich auch Deine.

Geschrieben
Hi Holgman !

Erst mal herzlich willkommen im Forum. :)

Manfred hat einen Prozess verloren, aber das ist nur eine (bedauerlicherweise sehr merkwürdige) Einzelfallentscheidung.

§ 58 Abs. 1 WaffG bestimmt eindeutig, dass die alte gelbe WBK im genehmigten Umfang (und somit ohne 2/6-Regel !) fortgilt. Alles was Du auf diese an Waffen erwirbst, darf also nicht auf das Kontingent angerechnet werden.

Die meisten Waffenbehörden wissen das. Hoffentlich auch Deine.

Danke für die schnellen Antworten!!

Ich werde es morgen einfach mal ausprobieren!

Ich geh mal aufs Amt und versuche mein GLÜCK!!

Geschrieben

Hallo

ich war gerade aufm Ordnungsamt (Baden-Württemberg!)

Antrag abgegeben -- Kasse 12,78 Euro --

wieder hoch zum SA und da ........ Tata

Der Sachbearbeiter:

"Sie haben Glück das sie schon weg waren...."

Sie dürfen nur 2 Waffen im Halbjahr und die haben sie schon........."

"Auch Eintrag auf alte Gelbe zählt zum Kontingent.........."

"Da ich aber zu spät gemerkt habe das sie im letzten Halbjahr schon 2 blabla......" :peinlich:

"Habe ich sie eingetragen............." :00000733:

und was lerne ich daraus : Recht haben und Recht bekommen sind mindestes 2 Paar Schuhe

in diesem Fall sogar 3!

Geschrieben
"Habe ich sie eingetragen............." :00000733:

Schenk ihm doch mal das WaffG als Buchausgabe. Der wird staunen, was da alles so drinsteht. Und verweise ihn gleich aufgeschlagen auf Deine Lieblingsstelle, den § 58 Abs. 1 WaffG. :rolleyes:

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