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IGNORED

Darf ein Sportschütze eine unsportliche Waffe leihen?


MilDot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wo ließt Du aus § 12 die Erlaubnis heraus?

Dort lese ich nur, daß ich als Berechtigter von einem anderen Berechtigten OHNE

Erlaubnis - Waffen vorübergehend erwerben darf für einen von meinem Bedürfnis

umfassten Zweck.

Ich darf die Waffe(n) verwahren oder befördern.

Mein Bedürfniss ist das schiessen mit dieser Waffe.

Geschrieben
Dort lese ich nur, daß ich als Berechtigter von einem anderen Berechtigten OHNE

Erlaubnis - Waffen vorübergehend erwerben darf für einen von meinem Bedürfnis

umfassten Zweck.

Ich darf die Waffe(n) verwahren oder befördern.

Mein Bedürfniss ist das schiessen mit dieser Waffe.

Die Waffe ist aber mit der Bedürfsnis als Jagdwaffe erworben worden.

Du bist als Sportschütze mit dem Bedürfsnis des sportlichen schießens anerkannt worden.

Somit darfst Du nur Waffen sportlich schießen. Da man diese (Jagd)waffe nunmal nicht sportlich schießen darf...

Bei einer Flinte wäre das ja noch anders zu sehen, aber nicht bei einer Waffe, die die AWaff Veerordnung ausdrücklich ausnimmt.

So zumindest mein Verständnis.

Geschrieben
Die Waffe ist aber mit der Bedürfsnis als Jagdwaffe erworben worden.

Du bist als Sportschütze mit dem Bedürfsnis des sportlichen schießens anerkannt worden.

Somit darfst Du nur Waffen sportlich schießen. Da man diese (Jagd)waffe nunmal nicht sportlich schießen darf...

Bei einer Flinte wäre das ja noch anders zu sehen, aber nicht bei einer Waffe, die die AWaff Veerordnung ausdrücklich ausnimmt.

http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...amp;qpid=831134

WAFFEN-online Foren -> Antwort zum Thema: Darf ein Sportschütze eine unsportliche Waffe leihen?

So zumindest mein Verständnis.

Ok, aber das würde bedeuten, das ich keinen Stuby schiessen dürfte - was aber def. auf kommerziellen

Ständen für jeden möglich ist ?!

Und auf kommerziellen Ständen erwerbe ich solche Waffe ja auch über §12, Absatz (1), Punkt 5!

Aber wenn wir mal §12, Absatz (1), Punkt 1a) rausnehmen und 1b) annehmen, darf ich eine solche Waffe

transportieren und aufbewahren OHNE Bedürfniss, daß Bedürfniss ist ja nur bei 1a) benannt.

???

Geschrieben
Ok, aber das würde bedeuten, das ich keinen Stuby schiessen dürfte - was aber def. auf kommerziellen

Ständen für jeden möglich ist ?!

Zum einen muss man mal Fragen ob das nicht ein Jäger ist, zum anderen sieht die Praxis oft anders aus.

Den Stuby, ich denke Du meinst einen kurzläufigen Revolver, stuft die AWaff unter 3" Lauf auch als unsportlich ein. Mir hat aber mal jemand gesagt, dass ein Verband (BDS oder BDMP) in der Dienstwaffenklasse eine Ausnahme hat. Keine Ahnung.

Anosnsten gilt natürlich das gleiche.

Mach den Jagdschein, denn umgekehrt gibt es kein Verbot sportlich orientierte Waffen zur Jagd zu benutzen oder alle Arten von Waffen auf Schießständen zu schießen, sofern der Stand das erlaubt.

Aber wenn wir mal §12, Absatz (1), Punkt 1a) rausnehmen und 1b) annehmen, darf ich eine solche Waffe

transportieren und aufbewahren OHNE Bedürfniss, daß Bedürfniss ist ja nur bei 1a) benannt.

Sorry zu spät geschaltet.

Nein, natürlich nicht. Auch der Transport muss begründet sein, das ja die Bedürfsnis darstellt. Somit eine Waffe im Koffer und Kofferraum spazieren fahren oder zum Kolegen zeigen, ist nicht erlaubt. Der Kollege muss schon Kaufinteresse haben...

Zum BüMa transportiert man eine Waffe auch nur zur Reperatur, Verschönerung ect.

Geschrieben

Darf ich als DSB Mitglied einen Compensator an meine Pistole montieren und auf unserem DSB Stand schiessen ?

Wie schon erwähnt sollte man die "Kirche doch im Dorf lassen" !

@ Mildot

Lass den Thread schliessen und geh einfach mit dem Ding schiessen.

Fertig.

Geschrieben
Darf ich als DSB Mitglied einen Compensator an meine Pistole montieren und auf unserem DSB Stand schiessen ?

Wie schon erwähnt sollte man die "Kirche doch im Dorf lassen" !

@ Mildot

Lass den Thread schliessen und geh einfach mit dem Ding schiessen.

Fertig.

Endlich mal ein vernünftiges Wort!

:appl:

Geschrieben
Nö, bedürfnisumfasster Zweck fehlt.

Wenn die Waffe wegen Lauflängenach AWaffV § 6 nicht sportlich geschossen werden darf, darf m.E. die Waffe von einem Sportschützen nicht auf einem Schießstand für sportliche Nutzung geschossen werden.

Mal ehrlich, das ist doch alles......!

Wenn ich schon den Begriff "bedürfnisumfasster Zweck" höre muss ich schon...... !

Das ist ....., Leute !!!

Warum soll der Junge nicht mit so einem Gewehr schießen dürfen ?

Darf ich meinen vom Vater geerbten Revolver zum Selbstschutz auf der Jagd führen ? ?

Wißt Ihr was ? Das ist .........., weil, 1. ist es meiner, 2. ist er auf meiner WBK eingetragen und 3. kontrolliert das keine Sau bei einer eventuellen Polizeikontrolle !

Es zählt das die Waffe eingetragen ist und sonst nichts !

Govt

Geschrieben

... zitat aus alten zeiten:

"was geht mich fremdes elend an" ...

@mildot - deine frage lautete:

darf ich als Sportschütze und Berichtigter ....

die hinweise, die sich auf das "dürfen" bezogen (also unsere einschätzung der rechtslage) kannst du akzeptieren, kannst es auch sein lassen. mit den hinweisen, welche sich auf das können beziehen, kannst du gleichermaßen verfahren.

du wirst in diesem forum stets meinungen erfahren, welche sich entweder auf das geschriebene recht beziehen oder aber auf das individuelle rechtsempfinden einzelner.

nimm das als das deinige, welches du meinst, verantworten zu können.

grüße

alles Scheisse ! ... K****n ! ... gequirlte Scheisse !!! .. extrem egal,

weil, .....

1. ist es meiner,

2. ist er auf meiner WBK eingetragen und

3. kontrolliert das keine Sau bei einer eventuellen Polizeikontrolle !

Es zählt das die Waffe eingetragen ist und sonst nichts !

Govt

tolle argumentation .........

nunja, ist schon spät!

du weißt aber schon, worum es hier ging????

Geschrieben
darf ich als Sportschütze und Berichtigter (WBK Grün) ein XR15 M4 von einem Jäger leihen und damit

auf einem kommerziellen Stand damit schiessen gehen?

Aus meiner Sicht Ja. Es spricht auch nichts dagegen, dass Du als Sportschütze an einem jagdlichen Wettbewerb teilnimmst.

Geschrieben

Sorry !

Manchmal denke ich einfach, wir sollten einfach "machen" und weniger darüber reden !!!

Wir wollen doch unser Hobby genießen und nicht permanent hinter jeder Sache eine staatliche "Falle" vermuten, die uns um unser Hobby bringen könnte !

Es kommt mir so vor, als das sehr viele Leute hier im Forum eigentlich einen permanenten Angstkomplex haben, eventuell irgendein Gesetz zu verletzen und dadurch kaum mehr Chance haben, sich an ihrem Hobby zu erfreuen...

Ist doch eigentlich schade, wenn ich bedenke wie frei und vor allem ungestresst die Amis ihrem Hobby fröhnen dürfen, wärend wir uns darum kümmen, auf welche gesetzeskonforme Art und Weise wir unsere Waffe zum Schießstand bringen können, müssen, dürfen....

Sehr schade !

Govt

Geschrieben

Moin,

diese armen Gutmenschen und Sportschützen tun mir sooowas von leid!! :D

Sind sie doch dazu verurteilt ihr ganzes Leben lang nur sportlich zu schießen und niemals ein

Schüßchen nur Just for Fun !! :traurig_16:

Grüße vom Kopfschüttelnden Piet

Geschrieben

MilDot hat klar gefragt - darf ich...!

So eine Frage kann man nur mit rechtlicher Einschätzung beantworten. Nicht mehr oder weniger.

Dass das auf den Schießständen anders gehandhabt wird, ist schon klar und wird auch wohl weitgehenst geduldet. Aber jemand einfach sagen - mach mal, wird schon keinen interessieren, berät m.E. falsch. Denn wenn es nun mal auch unter der denkbar geringsten Wahrscheinlichkeit nun doch mal ausfällt, ist man ganz schön in den A.... gekniffen. Das muss letztlich jeder selbst verantworten.

Übrigens, das mit der Wahrscheinlichkeit nicht aufzufallen:

Wenn man nun so eine Kanone im Wagen hat und es kommt wegen Glatteis zum Unfall. Auto völlig Schrott, man selbst ist verletzt, Polizei kommt selbstverständlich. Will/kann/darf man dann verschweigen, dass man eine Kanone im Kofferraum hat (sofern man zum Hinweisen noch in der Lage ist)?

Da wäre es doch in meinem Interesse, das die Polizei den Kram sicher stellt und meine Sachen nicht mit dem Auto zusammen auf der Landstraße übernachten. Alles andere wäre grob fahrlässig. Und ich glaube kaum, wenn das Wort Waffe fällt, dass die da nicht mal reingucken bzw. später mal die Berechtigungen sehen wollen.

Zugegeben, ein konstruierter Fall, so oder anders aber nicht unwahrscheinlich.

Es soll ja auch schon Kontrollen auf Schießständen gegeben haben.

So, nun sach' ich dazu nichts mehr. Wenn ich mit meiner rechtlichen Einschätzung falsch liege, darf man mich gerne korrigieren. Ich würde mich ja sogar freuen, wenn ich mit meinen Gedanken falsch liege.

Inwieweit das der eine oder andere für sich persönlich auslegt ist seine Sache. Für meinen Teil ist die Frage beantwortet.

Geschrieben
Es kommt mir so vor, als das sehr viele Leute hier im Forum eigentlich einen permanenten Angstkomplex haben, eventuell irgendein Gesetz zu verletzen und dadurch kaum mehr Chance haben, sich an ihrem Hobby zu erfreuen...

Du sprichst mir aus dem Herzen. Es ist diese permanente Angst und dieser ewige vorauseilende Gehorsam bei den Behörden, den Verbänden und den Schützen selbst. Eine Mentalität wie in der ehemaligen DDR. Aufrecht gehen, Leute! Der "Bedürfnis umfassende Zweck" einer Jagdwaffe schließt selbstverständlich das Schießtraining auf öffentlichen Schießständen ein. Ebenso wiederspricht es nicht dem "Bedürfniszweck", mit einer Sammlerwaffe an einem Wettbewerb für Ordonnanzwaffen teilzunehmen.

Geschrieben

Männer! ich verstehe eure pragmatische Sichweise! Ich verfahre ja i.d.R. auch so,

aber Ihr wisst ja das es auch genug Idioten, Blockwarte, Neider gibt ...

Wie Sinnreich dieser Lauflängenquatsch ist, wissen wir alle!

Danke für eure Beiträge! :s75:

.

Geschrieben

Wo wir gerade schon bei einem ähnlichen Thema sind. Was ist notwendig, damit ich als Sportschütze die Waffen eines Verwandten (Jäger, u.a. mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen) während eines etwas länger andauernden Auslandsaufenthalts aufbewahren darf? Leihschein ist ja ungünstig, da nur einen Monat lang gültig.

Geschrieben
Was ist notwendig, damit ich als Sportschütze die Waffen eines Verwandten (Jäger, u.a. mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen) während eines etwas länger andauernden Auslandsaufenthalts aufbewahren darf? Leihschein ist ja ungünstig, da nur einen Monat lang gültig.

Es gibt 3 Möglichkeiten. Entweder er lässt die Waffen in seinem Schrank und nimmt den Schlüssel mit oder er gibt sie in die Obhut eines Büchsenmachers oder er gibt sie an einen Berechtigeten mit Verleihschein und zwar pro Monat einen Schein.

Geschrieben
...oder er stellt einfach mehrere, aufeinander zeitlich folgende "Leihscheine" aus...

...duck und wech ...

Genauso geht es und nicht anders.

Geschrieben

Man muss zwischen Leihe und sichere Verwahrung unterscheiden. Letzere kann durchaus längerfristig sein - z.B. wenn der Betreffende längerfristig im Ausland auf Montage ist und in seiner Nachbarschaft öfters eingebrochen wurde. Das wäre ein guter Grund die Waffen beim Bererchtigtem einzulagern. Da begründbar geht das auch längerfristig.

Geschrieben
Da begründbar geht das auch längerfristig.

In welcher Form muss das begründet werden? Brief aufsetzen? Muss die Behörde darüber in Kenntnis gesetzt werden?

Geschrieben
.... während eines etwas länger andauernden Auslandsaufenthalts aufbewahren darf? Leihschein ist ja ungünstig, da nur einen Monat lang gültig.

moin alls,

ich schlage vor, wir kommen von der emotional-nölenden wieder auf die sachebene zurück.

§12 waffg sowie etliche kommentierungen haben diese frage beantwortet.

leihe als erlaubnisfreier erwerb, bedürfnis /zweck, längstens einen monat ist in Nr. 1a geregelt. scheidet hier aus, da die waffen, wie sonet beschrieben hat, die voraussetzungen nicht erfüllen.

zum zwecke der sicheren verwahrung (also nur wegschließen, nicht schießen) ist in Nr. 1b geregelt. dort allerdings findet man nichts von der monatsfrist - die gilt nur in den fällen der Nr. 1a. edit!

fazit: verwahrung problemlos auch länger als ein monat möglich. kommentare sprechen von einer "absehbaren" zeitdauer der verwahrung.

die monatstheoretiker kommen dann zum zuge, wenn die waffen auch zum schießen erworben wurden. wegen mir auch mit mehreren leihscheinen, obwohl das die waffvwv etwas enger sieht.

grüße

Archiviert

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