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IGNORED

Was heisst 2/6


VL-Pistolero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Heisst 2 Waffen in 6 Monaten dass ich die 3.te erst 6 Monate und 1 Tag nach der

ersten kaufen/besitzen darf?

Laut Gesetz darf ich aber in 6 Monaten 2 Waffen erwerben

und nicht in 6 Monaten und 1 Tag, oder 6 Monaten und xyz-Tagen, in den seltensten Fällen

wird man die nächste Waffe genau am frühestmöglichen Tag kaufen.

D.h. durch diese Reglung würde mein Recht auf 2 Waffen in einem bestimmten Zeitraum

(1/2 Jahr) verkürzt, weil der Zeitraum regelmässig verlängert wird..

Was für Regeln gelten auf euren Ämtern?

Ich denke vernünftig wäre (und praktikabel):

Im ersten Halbjahr 2 Waffen, ab dem 1.7. (2.tes Halbjahr) nochmal 2 Waffen, dann kann

man an irgendeinem Tag vom 1.1. bis 30.6 die Waffen 1 und 2 und dann wieder vom 1.7.

bis 31.7. die Waffen 3 und 4 kaufen und hat genau 2 Waffen pro 1/2 Jahr erworben.

Natürlich könnte dann ein Schütze auch 4 Waffen in 2 Tagen kaufen (aber nur am 30.6. und 1.7.)

bei genug Kleingeld, das entspricht einer Kaufrate von 2 Waffen/Tag oder 730 Waffen pro Jahr :-))

aber in Wirklichkeit auch nur von 4 Waffen/Jahr.

So wurde dies auch hier gehandhabt, aber die Vorgesetzte der Sachbearbeiterin hat eine andere

Auffassung

tschuess,

VL-Pistolero

Geschrieben

2 Waffen in 6 Monaten als Sportschütze.... Startdatum der 6 Monate: Erwerb der 1. Waffe in der WBK, 2. Waffe irgendwann in dem Rest der 6 Monate, 6 Monate und 1 Tag: 3. Waffe etc

Geschrieben
.... Was für Regeln gelten auf euren Ämtern?

die vom gesetz vorgesehenen und hier von user the firm richtigerweise dargestellten!

die vor dir gewünschten optionen sind sicher zulässige ideen, mehr abetr auch leider nicht.

grüße

Geschrieben

Das hat alles nix mit Halbjahren oder Kalender zu tun.

Stell Dir das wie zwei "Schienen" vor, die unabhängig voneinander laufen. Beispiel:

1. Schiene, 1. Kauf am 15.02., nächster Kauf möglich am 16.08., 3. Kauf am 17.02. im darauffolgenden Jahr.

2. Schiene, 1. Kauf am 11.04., nächster Kauf möglich am 12.10., 3. Kauf am 13.04. im darauffolgenden Jahr.

Gruß,

André

Geschrieben

Bei uns wird immer bei Kauf einer Waffe 6 Monate nach " hinten geschaut ". wurde in diesem zeit raum nur eine Waffe gekauft gibt es keine Probleme.

Beisp.

I 1. Waffe am 01.03. I 2.Waffe am 01.04. I 3. Waffe 02.10. I

Die beiden ersten sind in einem 6 Monats zeit raum, die beiden letzen auch.

Hoffe, das mir mit grade gefülltem Bauch kein Denkfehler passiert ist.

Greetz

Peter

Geschrieben
Bei uns wird immer bei Kauf einer Waffe 6 Monate nach " hinten geschaut ". wurde in diesem zeit raum nur eine Waffe gekauft gibt es keine Probleme.

diese erklärung vereinfacht die zahlenspielerei enorm! :icon14:

grüße

Geschrieben
Ich denke vernünftig wäre (

Hallo

mit Vernunft ist die 2/6 Regelung nicht zu erklären. Ein paar Ministerialbeamte wollen es so. Das ist der Grund. Wenn einige Büxer dadurch pleite gehen, interessiert die nicht. Sind ja so gut wie unkündbar und auf Leistung kommt es bei denen nicht an. Ist so ähnlich wie im Kindergarten. Einer sagt: ich will das und schreit den ganzen Laden zusammen, wenn er es nicht bekommt. So in etwa funktioniert das Waffengesetz. Also Vernunft ausblenden. Wird sich erst ändern, wenn die legalen Waffenbesitzer sich einig sind und den Politikern zeigen, was die Wähler von so einem Hickhack halten.

Steven

Geschrieben
2 Waffen in 6 Monaten als Sportschütze.... Startdatum der 6 Monate: Erwerb der 1. Waffe in der WBK, 2. Waffe irgendwann in dem Rest der 6 Monate, 6 Monate und 1 Tag: 3. Waffe etc

Hallo The Firm

heissst das etc. in deiner Antwort "4.te Waffe irgendwann im Rest der 2.ten 6 Monate ?

Das wäre so ähnlich wie bei der von mir vorgetragenen Kalenderlösung,

nur das die 6 Monate nicht fest am 1.1 und 1.7. anfangen, sondern mit dem

Kauf der ersten Waffe anfangen.

Kannst du noch evtl. auch per PM den Namen des Sachbearbeiters / Sitz

der Behörde / Tel-Nr. mitteilen, die das so handhabt?

tschuess,

VL-Pistolero

Das hat alles nix mit Halbjahren oder Kalender zu tun.

Stell Dir das wie zwei "Schienen" vor, die unabhängig voneinander laufen. Beispiel:

1. Schiene, 1. Kauf am 15.02., nächster Kauf möglich am 16.08., 3. Kauf am 17.02. im darauffolgenden Jahr.

2. Schiene, 1. Kauf am 11.04., nächster Kauf möglich am 12.10., 3. Kauf am 13.04. im darauffolgenden Jahr.

Gruß,

André

Hallo Andre

Das ist anders als bei The Firm geschildert

Kannst du den Sitz des zuständigen Ordnungsamts mitteilen?

Bei dener Lösung kannst du in einem 1/2 Jahr keine 2 Waffen

kaufen sondern brauchst dafür 1/2 Jahr + x-Tage

tschuess,

VL-Pistolero

Hallo

mit Vernunft ist die 2/6 Regelung nicht zu erklären. Ein paar Ministerialbeamte wollen es so. Das ist der Grund. Wenn einige Büxer dadurch pleite gehen, interessiert die nicht. Sind ja so gut wie unkündbar und auf Leistung kommt es bei denen nicht an. Ist so ähnlich wie im Kindergarten. Einer sagt: ich will das und schreit den ganzen Laden zusammen, wenn er es nicht bekommt. So in etwa funktioniert das Waffengesetz. Also Vernunft ausblenden. Wird sich erst ändern, wenn die legalen Waffenbesitzer sich einig sind und den Politikern zeigen, was die Wähler von so einem Hickhack halten.

Steven

Hallo Steven

Ich möchte eigentlich nur Info's wie es wo gehandhabt wird,

keine Diskussion über Vernunft/Unvernunft von Gesetzen.

Natürlich interessiert es mich am meisten ob es andere Ordnungsämter gibt,

die wie hier in Sindelfingen die kalendarische Lösung anwenden.

tschuess,

VL-Pistolero

Geschrieben
Natürlich interessiert es mich am meisten ob es andere Ordnungsämter gibt,

die wie hier in Sindelfingen die kalendarische Lösung anwenden.

Wenn der Gesetzgeber DAS gewollt hätte, dann hätte er nicht " 6 Monate " geschrieben, sondern " im halben Kalenderjahr " . Denn SO könnte ein Sportschütze, der am 30.06. seine WBK bekommt in 2 Tagen 4 Waffen kaufen :00000733:

Geschrieben
.....Ein paar Ministerialbeamte wollen es so.

nix da - letztendlich will es der gesetzgeber so! dass der natürlich die vorbereitenden arbeiten in den fachministerien machen lässt - logisch!

also wäre der richtige ansprechpartner dein von dir gewählter bundestagsabgeordneter!

Wenn einige Büxer dadurch pleite gehen,

zu meinem engsten bekannten- und freundeskreis zählen mehrere büchser. keiner von denen ging pleite, weil ein kunde nicht mehr als 4 waffen im jahr bei ihm kaufen konnte.

Wird sich erst ändern, wenn die legalen Waffenbesitzer sich einig sind und den Politikern zeigen, was die Wähler von so einem Hickhack halten.

was sagt denn dein von dir gewählter bundestagsabgeordneter zu dieser ansage?

hör bitte auf zu polemisieren und bleib sachlich!

grüße

Geschrieben
nix da - letztendlich will es der gesetzgeber so!

hör bitte auf zu polemisieren und bleib sachlich!

grüße

Hallo runnerpok

du willst mir aber nicht erklären, daß die Politiker verstehen, was sie abnicken? Denkst du im Ernst, daß die kapierten, was Sluggy (der Herr möge ihn strafen) ihnen so vorgelegt hat?

Es gibt Politiker, die schlagen ernsthaft vor, Küchenmesser beim Kauf zu versiegeln und so nach Hause zu transportieren oder Kühen einen Zusatz ins Futter zu schütten, damit sie nicht mehr furzen. Und du redest bei mir von polemisieren? Komm zurück in die Realität oder wie man auch sagen kann in die Realsatire.

Steven

Geschrieben
Wenn der Gesetzgeber DAS gewollt hätte, dann hätte er nicht " 6 Monate " geschrieben, sondern " im halben Kalenderjahr " . Denn SO könnte ein Sportschütze, der am 30.06. seine WBK bekommt in 2 Tagen 4 Waffen kaufen :00000733:

Hallo

Was ist so schlimm dran, 4 Waffen in 2 Tagen zu kaufen?

Tja was wollte wohl der Gesetzgeber:

1. Beschränkung auf 2 Waffen im 6 Monaten oder 4 in 12 Monaten

im Sinne einer überschaubaren Zahl in einem Schützenleben, sodaß

keine Waffenlager entstehen.

Oder zusätzlich:

2. ein Schütze sollte nicht zuviele auf einmal kaufen dürfen.

Wenn das politische Ziel sein soll, nicht zu viele Waffen in's Volk würde Punkt 1 reichen,

alles andere ist dann unnötige Gängelung.

Aber anscheinend bin ich einer der Wenigen, die 4 Waffen im Jahr kaufen, die

anderen haben das wohl noch nicht probiert und können deswg. ihre Erfahrungen

mit den Ämtern nicht schildern, oder wollen sie es nicht, vielleicht aus Angst, eine

günstigere Reglung publik zu machen, die dann vielleicht dadurch einkassiert würde?

Motto: Sachbearbeiter 1 ruft SB 2 an, warum macht ihr das so, es geht doch auch anders.

In meinem Fall ist nur blöd, dass ich mir eine 2.te .22er SpoPi zulegen wollte (für Leuchtpunkt-

visier) um im Frühjahr beim BDS Fallplatte und Speed mitschiessen zu können, natürlich mit

der Hoffnung auf bessere Ergebnisse bei Alterssichtigkeit, oder vielmehr auch aus Interesse,

wieviel eine "bessere" Visierung (bei der die Presbyopie keine Rolle spielt) ausmacht.

Dummerweise habe ich bei Abholung meiner Winchester 38/40 (als Ersteintrag auf meiner

gelben WBK) bei Hege nicht wiederstehen können und mir noch einen gebäuten Colt Dragoon

ausgesucht. Je nach Reglung des Ordnungsamtes heisst das:

.22er (grüne WBK, noch nicht beantragt) und Dragoon (ausgesucht und bezahlt)

im Januar (beide), im Februar (beide), oder erst im Mai und Juni 2008 (je eine)

tschuess,

VL-Pistolero

Geschrieben
du willst mir aber nicht erklären, daß die Politiker verstehen, was sie abnicken?

wieso - swo finde ich diese behauptung? schön, dass wir hier mal einer meinung sind!

ändert aber nichts an der prinzipiellen aussage, dass gesetze im parlament und nicht im ministerium beschlossen werden. über die sachkenntnis meines bt-abgeordneten in waffenrechtsfragen habe ich mich, ehrlich gesagt, noch nicht informiert - aber im gegensatz zu dir meckere ich ja nicht....

und du redest bei mir von polemisieren? Komm zurück in die Realität oder wie man auch sagen kann in die Realsatire.

lass den quatsch mit küchenmessern und furzenden kühen - das stand hier nicht zur debatte.

lies deine aussage zu ministerialbeamten und reihenweise pleitegehenden büchsern nochmal durch - darauf bezog sich mein kontra!

grüße

Geschrieben
lies deine aussage zu ministerialbeamten und reihenweise pleitegehenden büchsern nochmal durch - darauf bezog sich mein kontra!

grüße

Hallo runnerpok

welchen Sinn macht die 2/6 Regelung?

Wo ist die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn ein Sportschütze auf einen Schlag 3 K98, 2 La Coruna und 7 wasweisich für Kanonen kauft? Denken unsere paranoiden Gesetzgeber, ein Sportschütze würde mit Repetierlangwaffen eine Armee ausrüsten um plündernd durch Deutschland zu ziehen? Wird der Umsturz mit 100 K98 geplant? Es tut der Wirtschaft gut, wenn Umsatz im Geschäft da ist. Wenn ich zuverlässig bin, ist es vollkommen gleichgültig, ob ich 1 oder 200 Waffen besitze. Die Erste ist gefährlich. Die Nächsten nicht mehr. Erklär mir den Sinn der 2/6 Regelung. Vielleicht knikke ich ein. Ich sehe darin nur eine Schikane des Gesetzgebers. Hervorgegangen durch einen Ministerialbeamten, der Kindergartenlike das so wollte.

Steven

Geschrieben
.-.. Erklär mir den Sinn der 2/6 Regelung. Vielleicht knikke ich ein.

hallo steven,

lies dir die frage des te durch! lies, was dazu dann an zumeist sachlichen antworten gegeben wurde.

lies dann deine beiträge durch und erkläre DU mir erstmal, warum ich DEIN problem zu meinem machen soll!

schönen advent noch

grüße

Geschrieben
diese erklärung vereinfacht die zahlenspielerei enorm! :icon14:

grüße

Über Sinn und Unsinn von 2/6 brauchen wir hier wohl nicht zu diskutieren weil ich bisher noch niemanden kennengelernt habe, der die Regelung für gut heißt.

Im Hinblick auf einen Einzelerwerb kann man das mit dem "zurückrechnen" so machen, ansonsten muss man sich halt zwei Zeitpunkte pro Jahr merken, an denen jeweils eine neue 6-Monats-Frist beginnt. Ist ja auch nicht soooo schwierig, oder ?

Der Anfangszeitpunkt (erstmaliger Erwerb) steht ja in der WBK.

Geschrieben

Bei allen Erklärungen stellt sich für mich dennoch eine Frage: Zählt der Zeitpunkt des Erwerbs oder der Zeitpunkt des Voreintrages?

Beispiel: Ich möchte eine Waffe kaufen, die 3-4 Monate Lieferzeit hat. Kann ich mir den Voreintrag vor Ablauf der 6 Monatsfrist holen, um den Erwerb 'fristgerecht' durchführen zu können, oder muß ich letztlich 10 Monate warten und habe danach eine neue Frist von 6 Monaten, also insgesamt 16 Monate, zu beachten?

Geschrieben

moin thomas,

datum des voreintrags ist irrelevant. dieses besagt lediglich, dass du bis zum ablauf des in der spalte 4 bezeichneten datums für die beantragte waffenart erwerbsberechtigt bist.

innerhalb dieser frist wird dann die waffe erworben. relevant für die berechnung 2/6 ist das in spalte 8 eingetragene datum.

edit: in wbk gelb spalte 6, klar ...

btw: dein beispiel verwirrt mich jetzt etwas ...

grüße

Geschrieben

Naja, eigentlich ganz simpel (dachte ich ;) ), aber wie immer schriftlich wohl doch nicht ganz klar. Also neues (hinkendes) Beispiel mit Zahlen:

- In 06-2007 erfolgte der Eintrag einer KW,

- der frühestmögliche nächste Voreintrag also in 01-2008.

- Die nächste KW hat eine Lieferzeit von 3-4 Monaten, bestellen kann ich sie erst nach Voreintrag,

- also wird die KW frühestens in 05-2008 eingetragen werden

- der darauf folgende früheste Eintrag wäre in 11-2008 möglich

Ergibt eine Frist von insgesamt 16 Monaten.

Geschrieben

Nein, warum so kompliziert ?

Die erste 6-Monatsfrist beginnt mit dem Tag des ersten Erwerbs. Ab diesem Zeitpunkt werden jeweils 6 Monate für in der Regel zwei mögliche Waffenerwerbe gerechnet. Dieser Zeitraum verlängert sich nicht, wenn man ihn ungenutzt verstreichen lässt. Es beginnt einfach der nächste Zeitraum für wieder zwei mögliche Waffenerwerbe und gut ist.

Ob Du Lieferverzögerungen hast, keine passenden Waffen findest oder zwischendurch Haarausfall bekommst, interessiert niemanden.

Alles klar im Westen ? :)

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