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IGNORED

Ist das Verschiessen von PM I mit Flinte erlaubt ?


birdbanger

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Hallo,

wollte mal Eure Meinung hören....

Bsp.: Herr A kauft 12/70 PMI Leuchtpatronen (frei ab 18) und möchte sie an Silvester in seinem eigenen großen

befriedeten Grundstück verschiessen mit der Schrotfinte (WBK-Inhaber).

Ist das verboten oder nicht ???

Meine Meinung dazu, natürlich unverbindlich:.....§ 12 (4) 1. Satz regelt die Ausnahme....und zwar a.) ist die Rede von Schusswaffen und unter 7,5 Joule...ich lege diesen §§ so aus, da die Signalpatrone in PM I klassifiziert ist, bringt sie nicht mehr als 7,5 Joule und deshalb ist das Schiessen erlaubt...

Wie ist Eure Meinung dazu???

und bitte keine Sprüche wie : es geht wieder auf Silvester zu.......blabla

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Bsp.: Herr A kauft 12/70 PMI Leuchtpatronen (frei ab 18) und möchte sie an Silvester in seinem eigenen großen

befriedeten Grundstück verschiessen mit der Schrotfinte (WBK-Inhaber).

Ist das verboten oder nicht ???

Verboten ist nichts, kommt immer nur auf die Erlaubnis an.

Um auf Deine Frage zurück zukommen. Es ist Erlaubnispflichtig, (Schiessen außerhalb von Schiesstätten) da es sich um eine Waffe ohne PTB Zulassung handelt. Da spielt es dann keine Rolle wieviel Energie die Geschosse entwickeln.

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@m1collector: Ja wo steht es denn??? Bitte §§?? Sorry aber ich habe den Wortlaut bzw den § wiedergegeben......

dort steht nix aber auch gar nix von PTB.....und außerdem ist es auch mit SSW erlaubnispflichtig bis auf die Ausnahmen eben...

@Benelli M4: ist mir bekannt...wollte nur ein speziellere Klärung.....deshalb befriedetes Grundstüch, Besitzer=WBK-Inhaber=Schütze...sonst kommen so lange Antworten......

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birdbanger:

m1collector hat ganz korrekt geantwortet. Wie Du weißt, ist generell das Schießen mit Schusswaffen, gleich welcher Art, verboten. Ausnahmen gelten für Jäger, die sich nach dem BJG richten müssen, und als Ausnahme-Ort gilt auch der Schießstand.

Weitere Ausnahmen gelten für die Waffen der F-im-Fünfeck Kategorie, die Du zitiertest, sowie für SSWs auf dem eigenen Grund und Boden.

Die Ausnahme, die Du suchst, gibt es nicht im Standard-Waffengesetz, deshalb kann man sie nicht zitieren, und das "Verbot" ist eben viel allgemeiner gefasst und die explizit genannten Ausnahmen treffen nicht auf den von Dir vorgestellten Fall zu.

Es müsste bestimmte Munition (nämlich PM1) ausgenommen sein, oder bestimmte Anlässe (Silvester). Es könnt' alles so einfach sein, isses aber nicht.

Verbot ist, wie m1collector auch sagte, das falsche Wort. Das Gesetz redet von "Erlaubnispflicht".

Das Verschießen von Pyro-Mun aus Flinten ist also nicht erlaubnisbefreit. Du brauchst also eine Erlaubnis. Schreibe an die Behörde, beantrage eine Schießerlaubnis für PM1 Munition in 12/70, entweder für bestimmten Tag oder generell für Dein Grundstück.

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@m1collector: Ja wo steht es denn??? Bitte §§?? Sorry aber ich habe den Wortlaut bzw den § wiedergegeben......

dort steht nix aber auch gar nix von PTB.....und außerdem ist es auch mit SSW erlaubnispflichtig bis auf die Ausnahmen eben...

In §12 WaffG steht aber Zulassung nach §7 Beschussgesetz. Das ist die Zulassung nach PTB:

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/download...machung0306.PDF

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Oki das WaffG:

§12 WaffG (4):

Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Bisitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach §7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

B).........

Ich beziehe mich auf §12(4) 1a.....und PMI erfüllt die 7,5 J...sonst wäre es PMII und erwerbsscheinpflichtig und dann auch würde meiner Meinung auch ein erlaubnispflicht für das Schießen bestehen!

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na jetzt kommen wir ja langsam der sache näher...

werde mal beim amt vorsprechen und fragen wie das funktioniert... ob dann nur sondererlaubnis für das eigene grundstück bestehen oder wie :confused:

es gibt ja auch kollegen die wohnen in ner wohnung in einer stadt... was ist dann mit denen wenn es so eine sondererlaubnis gibt.. darf der vor die tür gehen und schießen oder muss der aus dem fenster schießen? :rotfl2::pro:

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Nebenbei bemerkt: Nach allem was ich bis jetzt über "12/70-Feuerwerk" gehört habe, soll das eine ziemliche Sauerei in den Waffen hinterlassen. Da die SP-Rückstände ziemlich agressiv sein sollen, würde ich sowas aus meinen Flinten nicht verschießen - und wenn, dann nur aus BDF, die man zum reinigen gut (mehr oder weniger) komplett zerlegen kann.

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und wenn, dann nur aus BDF, die man zum reinigen gut (mehr oder weniger) komplett zerlegen kann.

Ich hätte da noch eine billige Baikal Einlaufflinte in 12/76 zum Verkauf...

(Nur an EWB-Inhaber)

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Spar Dir das Geld.

Ich war mal auf einer Sylvesterfeier da hatte einer aus seiner Repetierflinte 10 Stück dieser

"Munition" abgefeuert.

Der mickrige Stern, der da mit einem leisen "Plopp" aus dem Lauf kam war den ganzen Aufwand nicht wert.

Die Abbildungen auf der Verpackung haben da etwas ganz anderes vermuten lassen, so war nur Enttäuschung beim

Feuerwerker und Gelächter beim Rest der Mannschaft angesagt.

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