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IGNORED

Alte befristete WBK grün


Gast

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Geschrieben

Ein Bekannter hat mir gesagt, dass er eine alte befristete grüne WBK hat. Das gibt's ja nun nicht mehr. Müsste man diese Befristung streichen lassen oder ist diese Befristung generell gestrichen? Oder könnte tatsächlich dieses alte Ding ungültig sein?

Ich weiß nicht wann die Befristung abgelaufen ist noch ob oder was da eingetragen ist.

Geschrieben

Wobei eigentlich bei den alten grünen befristeten WBKs die Befristung mit Betsätigung durch ein Dienstsiegel gestrichen wurde... ist vielleicht nutzlich, wenn man in eine Kontrolle kommt...!

Geschrieben
Ein Bekannter hat mir gesagt, dass er eine alte befristete grüne WBK hat. Das gibt's ja nun nicht mehr. Müsste man diese Befristung streichen lassen oder ist diese Befristung generell gestrichen? Oder könnte tatsächlich dieses alte Ding ungültig sein?

Ich weiß nicht wann die Befristung abgelaufen ist noch ob oder was da eingetragen ist.

Hi Floppyk,

sofern die "AlteWBK" von 1972 oder kurz danach ist, sollte die Befristig hinfällig sein. Bei allen anderne Fällen, sollten man mal genau schauen.

Geschrieben

Ursprünglich (1972) wurden WBK auf fünf Jahre befristet und dann nach Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung verlängert (bzw. widerrufen). Da man schnell festgestellt hat, dass der Aufwand zu groß ist ständig die WBK zur Verlängerung anzufordern, wurde die allseits bekannte Regelprüfung eingefrüht, die zunächst alle fünf Jahre (heute alle drei Jahre) durchgeführt wird.

Die Verlängerungen der WBK waren früher übrigens gebührenpflichtig. Die Waffenbehörden, die für die heutige Regelprüfungen Gebühren erheben, begründen unter anderem auch damit, dass der für die Zuverlässigkeitsprüfung betriebene Aufwand folgerichtig ebenfalls in Rechnung zu stellen ist.

Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich die Befristung von der Waffenbehörde amtlich streichen lassen, weil nicht jeder Polizeibeamte auf der Straße diese alte Regelung kennt.

Geschrieben
Ursprünglich (1972) wurden WBK auf fünf Jahre befristet und dann nach Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung verlängert (bzw. widerrufen). Da man schnell festgestellt hat, dass der Aufwand zu groß ist ständig die WBK zur Verlängerung anzufordern, wurde die allseits bekannte Regelprüfung eingefrüht, die zunächst alle fünf Jahre (heute alle drei Jahre) durchgeführt wird.

Die Verlängerungen der WBK waren früher übrigens gebührenpflichtig. Die Waffenbehörden, die für die heutige Regelprüfungen Gebühren erheben, begründen unter anderem auch damit, dass der für die Zuverlässigkeitsprüfung betriebene Aufwand folgerichtig ebenfalls in Rechnung zu stellen ist.

Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich die Befristung von der Waffenbehörde amtlich streichen lassen, weil nicht jeder Polizeibeamte auf der Straße diese alte Regelung kennt.

Mal ne Frage,wenn ich meine grüne vor kurzem erhalten habe,und ca ein halbes Jahr oder später die gelbe beantrage,wird dann nochmals die ganze Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht?Oder reicht es das ich die grüne habe?

Geschrieben
Mal ne Frage,wenn ich meine grüne vor kurzem erhalten habe,und ca ein halbes Jahr oder später die gelbe beantrage,wird dann nochmals die ganze Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht?Oder reicht es das ich die grüne habe?

Die Überprüfung wird erneut durchgeführt, da sich in der Zwischenzeit ja einiges ereignet haben könnte so dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist.

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