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BGH-Urteil


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Ob das Urteil bei umgekehrter Konstellation auch so gelautet hätte? Ich werde mir diesen Beitrag trotzdem ausdrucken und neben meiner WBK verwahren.

FAZ.NET

BGH-UrteilSchläger bekommt kein Schmerzensgeld für Knochenbrüche

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30. Oktober 2007

Wer sich gegen einen tätlichen Angriff wehrt, muss nicht für Verletzungen des Angreifers aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe klargestellt.

Danach kann der Angreifer auch nicht einfach behaupten, seine Verletzungen seien erst in der weiteren Auseinandersetzung entstanden. Dies müsse er dann auch beweisen, urteilte der BGH. Er wies damit die Schadenersatzklage eines Straßenfest-Besuchers ab, der sich bei Auseinandersetzungen mit einem Türken mehrere Unterkieferbrüche zugezogen hatte. (Az: VI ZR 132/06)

....Text: FAZ.NET m

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Ob das Urteil bei umgekehrter Konstellation auch so gelautet hätte? Ich werde mir diesen Beitrag trotzdem ausdrucken und neben meiner WBK verwahren.

FAZ.NET

Komisch ist dann nur, warum derjenigewelche dann doch noch 1300 Teuronen bekommt :confused:<_<

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ein bissel seltsam ist die Beschreibung ja schon;

ich wär mal davon ausgegangen, dass Typen, die ohne Anlass "Scheiß Türke" rufen und dann grundlos auf den losgehen, schlagen und nicht "würgen".

Gemeinhin sollte der aus der Straßenschläger-erfahrung gelernt haben, dass der andere dann noch 2 Hände/Fäuste frei hat

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Na ja, wenn er fest genug zudrückt nutzen dem andern die freien Hände nicht mehr viel oder hast Du schon mal eine Würgeschlange mit blauen Augen gesehen ? :D

Warum fällt mir dazu meine Ex ein? :rotfl2:<_<

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