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IGNORED

WBK für Sportschützen nur mit Teilnahme an Wettkämpfen?!


Gast BudSpencer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle Zusammen,

ich bin 22 Jahre komme aus BW und Student.

Meine Freundin und ich sind seid Januar 2007 feste Mitglieder eines Sport-SchützenVereins.

Unser Interesse dafür hat sich (wei sollte es anders sein) in den USA entwickelt.

Wir schiessen hochgerechnet ca. 30-40 mal im Jahr, Keuz und Quer.

Hauptsächlich LuPi, LuGewehr und KK Pistole/ Gewehr.

Sind beide mittelmäßige Schützen, also so von 10-6.

Dies liegt aber auch an den schlechten Vereins-Waffen, die neueste KK Pistole ist BJ 91.

Daher möchten wir beide nun je eine grüne WBK um v.a. auch GK schiessen zu können.

Vorraussetzungen sind ja bekanntlich:

Sachkundeprüfung und psychologische Untersuchung.

Meines wissens reicht auch die Einjährige Mitgliegschaft in einem Schützenverein und regelmäßiges Training (18+/Jahr).

Jedoch hat am Mittwoch ein 21 Jähriger Vereinskamerad, welcher schon eine GK-WBK besitzt gemeint, man muss auch an Wettkämpfen teilnehmen.

Darüber hinaus muss man mindestens ein Jahr an Wettkämpfen teilgenommen habe.

Entspricht dies der Wahrheit?

Vielen Dank für eure Hilfe:)

Geschrieben
Entspricht dies der Wahrheit?
Nein.

WaffG § 14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung desSchießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Sollte Dein Verein die Befürwortung von Wettkampfteilnahmen abhängig machen - naja, ich würde mir das überlegen.

Geschrieben

Wenn Du nur KK Waffen (oder Schrot) erwerben willst, braucht ihr keine MPU. Die MPU ist nur für den Erwerb von GK zwischen 21 bis 24 Jahren Pflicht. Ab 25 ist der Waffenerwerb dann wieder uneingeschränkt.

Wettkampfpflicht ist Unsinn. Es lediglich ein unterschriebenes Schießbuch mit mindestens 18 Trainingseinheiten vorgelegt werden können. Im Moment noch sind noch nicht mal erlaubnispflichtige Waffen Pflicht. Aber einige Sachbearbeiter wollen Training mit WBK Waffen sehen und ab 1.4.2008 wird sich das aller Wahrscheinlichkeit ohnehin Pflicht werden.

Geschrieben

Hallo,

Voraussetzung ist lediglich:

- Ein Jahr Mitglied im Verband, nicht im Verein angemeldet,

- Erfolgreiche Teilnahme am Sachkundelehrgang,

- Eignung (psychisch und physisch - wie auch immer nachzuweisen),

- und für den Erwerb von GK-Waffen unter den 25-sten Lebensjahr eine MPU, sprich "Idiotentest"

Der Nachweis über die Teilnahme an Wettkämpfen dient den Bedürfnisnachweis über das sogenannte

Grundkontinggent von 2 Kurz- und 3 Langwaffen hinaus.

So müsste es stimmen.

Gruß mephisto0815

Geschrieben
(oder Schrot)

Und das mit dem Schrot würde ich mir gut überlegen. Vom Tontaubenschießen wieder los zu kommen ist schlimmer als das Rauchen aufzugeben. (So - ich geh jetzt erstmal eine Rauchen, der Schießstand hat erst morgen wieder auf...)

Geschrieben
- Ein Jahr Mitglied im Verband, nicht im Verein angemeldet,

Bin ich das nicht automatisch, auch als Vereinsmitglied?

Darf ich also eine Kaliber 12 Schrotflinte auch ohne MPU haben?!

Grüße:)

Geschrieben
Bin ich das nicht automatisch, auch als Vereinsmitglied?

Im Prinzip ja - aber manche Vereine Melden neue Mitglieder erst nach einer "Probezeit" an den Verband weiter. (Wobei ich mich immer Frage, ob die dann überhaupt versichert sind.)

Darf ich also eine Kaliber 12 Schrotflinte auch ohne MPU haben?!

Wieder im Prinzip ja - aber: Die olympischen Disziplinen sind ab 18 unproblematisch. Dazu gehört auch das Tontaubenschießen. Praktische Flinte oder IPSC-Flinte mit SL- oder Vorderschaftrepetierflinten dürfte schwierig werden.

Geschrieben
Darf ich also eine Kaliber 12 Schrotflinte auch ohne MPU haben?!

Natürlich. Geht sogar auf WBK gelb. Tontauben- pardon Wurfscheibenschießen ist ja eine sportliche Disziplin.

Hier die gesetzliche Grundlage:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und

Geschrieben

@BudSpencer

es soll Leute geben, die schon fast ein Jahr im Verein waren bevor man festgestellt hat, dass sie nicht (vom Verein) beim Verband gemeldet waren. Rückwirkend ist da nichts zu machen.

Schotflinte benötigt keine MPU - da mit diesen Waffen, ausser im Film, relativ wenig Verrechen ausgeführt werden. Oder was es eben noch für schwachsinnige Argumente gibt.

Geschrieben
Praktische Flinte oder IPSC-Flinte mit SL- oder Vorderschaftrepetierflinten dürfte schwierig werden.

Nicht schwierig, sondern gar nicht. Es sind ausdrücklich Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen.... erlaubt. Einen Vorderschaftrepetierer ist kein Einzellader. Daher muss das Ding auch auf die grüne WBK.

Geschrieben

Das ist ja Absurd!

Was gibt es vernichterendes als eine Moosberg 88 PumpGun mit 7 Schuss Magazin?!

Wenn man darin 12/76 Magnum 8,4mm (56 gramm) Buckshot Munition lädt, dann ist selbst bei einer "SchussSicheren Weste" der Tod (durch schwerste innere Verletzungen) fast 100% sicher.

(Wie gesagt ich habe das schiessen in Florida gelernt)

Also das wäre das letzte, was man ohne MPU genehmigen sollte!

Zumal solche Waffen für 200-300 Euro wirklich jedem zugänglich sind...

Also Klartext:

-1 Jahr Mitglied in einem Schützenverein mit regelmäßigem Training.

-Älter als 21

-MPU Untersuchung, da unter 25

-Sachkundeprüfung

Wenn wir alle diese Bedingungen erfüllen, können wir eine WBK beantragen.

Wo macht man die MPU am besten?

Zur Erkläung noch kurz:

Es geht uns nicht darum eine Waffe zu besitzen sondern einfach aus Spaß, zweimal Wöchentlich Duell mit GK schiessen zu können ohne irgendwelche Kameraden "an zu schnorren".

Dank:)

Geschrieben

Es fehlt noch der Nachweis der sichereren Einlagerung der Waffen - Kaufrechnung eines Waffenschrankes. Viele Behörden verlangen diesen bei Beantragung.

Da Du im Ausland beschäftigt warst. Du kannst die WBK nur bekommen, wenn Du die letzten 5 Jahre einen deutschen Wohnsitz hattest.

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

...

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Das nur als Hinweis.

Geschrieben
Es fehlt noch der Nachweis der sichereren Einlagerung der Waffen - Kaufrechnung eines Waffenschrankes. Viele Behörden verlangen diesen bei Beantragung.

Da Du im Ausland beschäftigt warst. Du kannst die WBK nur bekommen, wenn Du die letzten 5 Jahre einen deutschen Wohnsitz hattest.

Danke, aber war nicht im Ausland beschäftigt.

Nur öfters whärend der Semesterferien in Florida bei Verwandten.

Mit der PumpGun kann ich immer noch nicht fassen.

Moosberg hat einen Werbeslogan:

"Dogs need to be feed and a daily walk, for a Moosberg you just need a finger to pull the trigger!

Moosberg Homedefense :icon14: "

Danke für eure Hilfe

Geschrieben
Was gibt es vernichterendes als....

Jau, Jau vorsicht praktische Flinte....

Nochmal die Feinheit mit der Notwendigkeit einer MPU für den Erwerb durch SportSchütze unter 25...:

Du darfst

- Waffen (alle also KW/LW) die Randfeuerpatronen mit Kaliber kleiner oder gleich .22 lfb (also .22 short und .22 long auch, nicht aber .22 WMR, ich glaub .17 HMR hat auch mehr als 200 J) verschießen

- Einzellader-Flinten, auch doppelläufige(mehrschüssig, aber nicht mehrladrig) , egal ob Bock oder Quer bis max. 12

erwerben, ohne die MPU zu machen obwohl Du <25Jahre bist. Also nix mit Mossi ohne MPU, wenn unter 25 Jahre. Danach bist Du dem Gesetz nach viel geeigneter (das ham' sich, wie Du merkst, schlaue Leute so ausgedacht).

ach ja, neben Sachkunde, Zuverlässigkeit und Bedürfnis gibt's auch noch "Eignung". Bei unter 18 Jahre, Alkohol-/Drogensucht, Demens etc. gibt's auch keine Knarren.

Geschrieben

Nein Drogensucht, etc. lag nicht vor.

Bin ein unbeschriebenes Blatt.

Also eine PumpGun nicht, aber Doppelläufige Schrotflinte.

Ja das bringts :rolleyes:

OK, danke.

Wo machen wir denn am besten (günstigsten) die MPU?

Grüße:)

Geschrieben
Wo machen wir denn am besten (günstigsten) die MPU?

Grüße:)

Hier ist das der TÜV-Nord. Frage also mal den TÜV-Süd, vermute ich mal. Kostet hier übrigens 150 €.

Geschrieben
Jedoch hat am Mittwoch ein 21 Jähriger Vereinskamerad, welcher schon eine GK-WBK besitzt gemeint, man muss auch an Wettkämpfen teilnehmen.

Darüber hinaus muss man mindestens ein Jahr an Wettkämpfen teilgenommen habe.

Bedürfnisbescheinigungen (für Sportschützen) werden ja von den Schiessportverbänden ausgestellt.

Im Falle von mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition und Selbstladelangwaffen kann man ganz grob drei Situationen unterscheiden.

1. Erwerb der Waffen innerhalb eines Grundbedürfnisses (2 Kurzwaffen und 3 Selbstladelangwaffen ) §14 Abs 3

2. Erwerb von Waffen zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen §14 Abs 3 Nr. 1

3. Erwerb von Waffen zur Ausübung des Wettkampfsportes §14 Abs 3 Nr. 2

Für den Fall 3 ist es naheliegend, daß die Verbände auch Wettkampteilnahmen sehen wollen. In diesen Fällen wird eine weitere Waffe erworben um eine Leistungssteigerung im Wettkampf zu erreichen. In vielen Disziplinen muß man auf dem Stand der Technik bleiben um mithalten oder gar siegen zu können. Hier unterscheidet sich das sportliche Schiessen nicht von anderen Sportarten.

Nun zu Fall 2. Wenn man zum Beispiel eine Waffe zur Ausübung der dritten oder vierten Disziplin erwerben will, so geht das unter Umständen auch ohne Wettkampfteilnahme. Man will ja auch innerhalb des Vereins, in dem vielleicht zehn Disziplinen geschossen werden nicht immer schon nach dem zweiten Mal da stehen und zuschauen müssen.

Fall 1. Die Bedürfnisbescheinigung kommt auch hier von den Verbänden. Wettkampfteilnahmen zu verlangen halte ich für absurd. Vielleicht gibt es das tatsächlich irgendwo. Beim BDS ist das jedenfalls nicht so. Wie soll jemand sinnvoll an einem Wettkampf ohne eigene Waffe teilnehmen? Zufälliger Weise geht das durchaus. Ich habe das auch gemacht. Daß ich aber erfolgreich sein konnte war ein großes Glück, weil die Leihwaffe eben zufällig gepasst hat.

Aus sportlicher Sicht halte ich es im übrigen für eine Katastrophe Leute in Wettkämpfe zu schicken, in denen sie dann mit einiger Sicherheit und mit wehenden Fahnen untergehen. Das ist eine relativ sichere Methode den Nachwuchs zu verlieren.

Sollen es dann mal mehr Disziplinen und damit auch Waffen werden, verlangen die meisten Verbände wiederum den Nachweis von Wettkampfteilnahmen (nicht zu verwechseln mit Erfolgen). Dadurch soll der Schütze, vermute ich, zeigen, daß er es mit dem Schiessport ernst meint.

Ich vermute, daß Dein Kamerad über diese Dinge sprechen wollte.

Du solltest immer bedenken: Waffenrecht ist Bundesrecht. Deshalb wird es nicht nur von einem Bundesland zum anderen, sondern auch von einem (Landes-) Verband zum Anderen unterscheidlich gehandhabt. Machmal sind die Unterschiede gravierend, manchmal gering. Einige Dinge sind auch überall gleich.

Deswegen:

Sprich mit den Leuten, das ist immer gut. Manche Schützenkameraden kennen sich auch super aus.

Wenn Du es verbindlich wissen willst, frage bei Deinem Verband nach. Frage immer selbst und verlasse Dich nicht auf Deinen Verein. So lernst Du am besten und am schnellsten.

Ich regele alle Waffenrechtlichen Angelegenheiten selbst mit dem Verband und der Behörde. Damit bin ich sehr gut gefahren.

Geschrieben

Auch dir vielen Dank!

Das werde ich machen...

Und schon bin ich um einiges schlauer :icon14:

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