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IGNORED

Spalte Nummer 5 einer WBK: "Hersteller oder Warenzeichen (Modellbezeichnug)


IMI

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In Spalte Nummer 5 einer WBK steht ja "Hersteller oder Warenzeichen (Modellbezeichnug).

Was lasst Ihr da so eintragen, oder wie spielen eure Behörden mit?

Wird da bei einem S&W z.B. nur Smith&Wesson eingetragen, oder

Smith&Wesson (LadySmith) <- wenn das Modell z.B. Lady Smith heißt? Also die Modellbezeichnung in Klammern?

Wie sind Eure Erfahrungen?

Da ich bisher mit unterschiedlichen Behörden zu tun hatte, würde mich mal interssieren, was sein muss, oder eingetragen werden darf...

IMI

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Bei mir trägt der SB immer Hersteller, darunter in Klammern (Type) ein. Warum ist das nun wichtig?

höäää, der SB hat in der WBK gar nix rumzuschreiben an dieser stelle... das ist vom edith auf Hinweis der Mitschreiber: vom Händler auszufüllen im Falle des Erwerbs bei einem solchen, bei Erwerb von Privat durch den SB auszufüllen (gebe zu, dass dieser fall bis jetzt bei mir noch nie eintrat, deswegen ich den derart "integrierte"... und dort steht auch, wenn ich mich dunkel erinnere hersteller oder warenzeichen und darunter (modellbezeichnung)... gucke: http://www.schuetzenverein-roland.de/images/wbk_gruen.jpg

wobei das nen schlechtes bsp der ausfüllung ist, besondres zeile 3, spalte 3

ergo: smith&wesson 686-4... zb oder walther P99...

das manche händler zu blöd oder zu faul sind, das richtig auszufüllen, steht auf nem anderen blatt... (siehe wieder bild oben)...

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Hi,

bei mir stehen bei 5 Einträgen in der grünen bei einem der Typ dabei, bei den anderen 4 nur der Hersteller. Den Eintrag mit Typbezeichnung hat der SB gemacht, 2 mal Händler, noch 2 mal SB . Am lustigsten finde ich den Eintrag : Pistole ...Röhm.... Herstellungsnummer: ohne . Im Fall der Fälle sicher schnell und einfach zu identifizieren

In der gelben bei bisher einem Eintrag " Span. FR 8 " .

Trägt wohl jeder ein was er will.

Greetz

Peter

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@COB

So? Wenn ich was von Privat auf Jagdschein kaufe, geht das ohne Voreintrag. Dann schreibt der SB die Zeile komplett. Dann fehlt auch der in der Spalte das Datum; berechtigt zum Erwerb bis....

Selbiges als SpoSchü auf Gelb. Ich wurde auch beim Händler schon gefragt, ob er es handschriftlich eintragen soll, oder der SB per PC.

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höäää, der SB hat in der WBK gar nix rumzuschreiben an dieser stelle... das ist vom verkäufer/händler auszufüllen...

Private Verkäufer dürfen imho gar nichts in die WBK eintragen.

Ich wurde auch beim Händler schon gefragt, ob er es handschriftlich eintragen soll, oder der SB per PC.

Mein SB sagt zu mir: Wenn der Händler einträgt, kostet der Stempel nix, wenn ich eintrage kostet es ( 12,78 € ?? )

Greetz

Peter

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Private Verkäufer dürfen imho gar nichts in die WBK eintragen.

So ist es.

Mein SB sagt zu mir: Wenn der Händler einträgt, kostet der Stempel nix, wenn ich eintrage kostet es ( 12,78 € ?? )

Na klasse. Meinem SB ist das so ziemlich egal. Er tippt die Daten ohnehin in seinem PC. Ob er dann noch die WBK unter dem Drucker legt oder nicht, ist egal. Stempel muss ohnehin druff.

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...

dann fehlt auch der in der Spalte das Datum; berechtigt zum Erwerb bis....

....

das fehlt doch in der gelben ohnehin... da es keinen voreintrag gibt, der ablaufen kann... oder etwa net ? ich muss feststellen, ich hab die lang net mehr angeschaut...

und ein händler kann doch auch per schreibmaschine eintragen... so er hat... :pro:

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Mein SB sagt zu mir: Wenn der Händler einträgt, kostet der Stempel nix, wenn ich eintrage kostet es ( 12,78 € ?? )

Sonderbarer SB. Du musst die WBK binnen zwei Wochen mit der Erwerbsanzeige dort vorlegen. Und die Registrierung kostet 12,78 Euro. Ich schätze mal, er verwechselt da was mit der materiellen Erlaubnis.

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Modellbezeichnungen werden normalerweise eingetragen, wenn sie bekannt sind. Es ist generell von Vorteil, wenn möglichst viele Daten in die WBK eingetragen werden als Unterscheidungsmerkmal. Teilweise ist aber sogar der Hersteller unbekannt. Unbedingt eingetragen werden sollte in der Regel die Herstellungsnummer, notfalls nachträgliche Kennzeichnung durch Beschussamt vornehmen lassen...

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Modellbezeichnungen werden normalerweise eingetragen, wenn sie bekannt sind. Es ist generell von Vorteil, wenn möglichst viele Daten in die WBK eingetragen werden als Unterscheidungsmerkmal. Teilweise ist aber sogar der Hersteller unbekannt. Unbedingt eingetragen werden sollte in der Regel die Herstellungsnummer, notfalls nachträgliche Kennzeichnung durch Beschussamt vornehmen lassen...

Wo steht, das die "Nummer" von einem BA einzutragen wäre???

Das zuständige LKA teilt auf Nachfrage der Waffenrechtsbehörde eine sogenannte Ländernummer (also z.B. BW 10/07) zu. Diese ist dann auf der Waffe aufzubringen. Wer das macht, spielt keine Geige, sofern die Art und Weise den Vorschriften (also dauerhaft und auf einem wesentlichen Teil) entspricht.Künftig wird dann laut diesem neuen AFFENGESETZ die Waffe dann "verstempelt" werden müssen, wenn dann auf allen Hauptteilen diese Nummer angebracht werden muss.

Armes Deutschland und arme deutsche Michels....lassen sich halt alles gefallen....und die EU fordert das noch nicht einmal (die Berliner Superschlauen schiebens nur auf diese, in der Hoffnung, das da keiner nachschaut und sie beim Lügen ertappt.)

Anscheinend ist das Lügen in der Politik schon soweit verbreitet, das es nicht mehr stört. Würg

Muni

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Sonderbarer SB. Du musst die WBK binnen zwei Wochen mit der Erwerbsanzeige dort vorlegen. Und die Registrierung kostet 12,78 Euro. Ich schätze mal, er verwechselt da was mit der materiellen Erlaubnis.

Solange er was zu meinen Gunsten verwechselt ist mir das ,ehrlich gesagt , egal :rolleyes:

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