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IGNORED

Was tun bei alkoholisierter Aufsicht


wftg1780

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Moin zusammen,

bisher habe ich über unseren Oberschützenkasper, wenn er biertrinkender weise im Aufenthaltsraum saß, immer gelächelt. Solange er die Aufsicht nur auf dem Papier ausübte und sich nicht auf den Schützenständen blicken ließ habe ich recht wenig mit Ihm zu tun gehabt. Geschossen habe ich immer alleine oder abwechselnd mit einem Kameraden. Wir haben uns also gegenseitig beaufsichtigt.

Heute allerdings hat sich unsere Aufsicht nicht nur über die LAUTSTÄRKE unserer Waffen (G22 und Revolver in .22lfb) beschwert. Nein, er musste auch zusammen mit einem seiner Saufkumpane am Schiessen teilnehmen. Allerdings so, daß wir nicht richtig trainieren konnten (er stellte sich immer in Richtung Hülsenauswurf).

Auf die Information, daß ja keine Aufsicht vorhanden war, reagierte niemand. Mein Kamerad und ich waren gezwungen unser Schiessen abzubrechen.

Leider finden wir keine Unterstützung, da wir beide kein Bier trinken (zumindest nicht, wenn Waffe und Muni transportiert werden müssen :s75: ) Und Männer werden doch nach ihrem Pegel bemessen :peinlich:

Jedenfalls haben wir unseren Austritt bereits in den Briefkasten geworfen, aber reicht das?

Ich will ja kein Stänkerer werden, aber es findet auch Jugendtraining unter der "Aufsicht" unseres Oberschützenmeisters statt. Das die Kids den Finger nicht mal beim Tragen der Waffe vom Schrank zum Stand vom Abzug nehmen ist schon schlimm genug :gaga: aber wenn wirklich mal was passiert würde ich glaube ich nicht mehr ruhig schlafen.....

Was sollte man tun?

Kopf in die Microwelle und Hirn leerbrutzeln oder doch lieber mal mit meiner SBiene (die ist sehr nett und kompetent) reden?

Danke für (hoffentlich) hilfreiche Ratschläge.

Gruß

Thomas

P.S: Ich will nicht austreten und noch mal schnell eine kleine Rache durchziehen (wenn ich das lese, würde ich es sogar selber glauben). Aber wenn wir als legale Waffenträger uns so aufführen, müssen wir uns über verschärfungen von Gesetzen nicht wundern. ODER?

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Ich hätte die Person vom Stand geschmissen. Alkohol und Waffen passt nicht zusammen. Als Aufsicht ein Bier ist vielleicht noch ok, dann wäre meine Tolleranzgrenze aber auch schon erreicht.

An Schützenfesten oder ähnlichen Saufveranstaltung nehme ich erst garnicht mehr teil. Frühschoppen und dann Adlerschießen. :contra:

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Kann man! Einen betrunkenen darf man ja auch nicht Auto fahren lassen.

Wenn keine andere aufsichtsberechtigte Person vor Ort ist wird das schießen Eingestellt.

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit ist man sogar dazu verpflichtet. Macht man es nicht wirds für alle Anwesenden ungemütlich, wenn etwas passiert. Da hilft die Ausrede nichts:" Deshalb habe ich den Stand verlassen."

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Kann man! Einen betrunkenen darf man ja auch nicht Auto fahren lassen.

Wenn keine andere aufsichtsberechtigte Person vor Ort ist wird das schießen Eingestellt.

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit ist man sogar dazu verpflichtet. Macht man es nicht wirds für alle Anwesenden ungemütlich, wenn etwas passiert. Da hilft die Ausrede nichts:" Deshalb habe ich den Stand verlassen."

Tja, schon richtig... nur wie?

Es intressiert keinen, da derjenige ja soo angesehen ist. Ausserdem schon 20 Jahre im Verein und und und

Mit Gewalt? Wohl kaum! :contra:

Die Schutzleute rufe? Da bin ich nicht drauf gekommen. :peinlich:

Ich habe lieber die Flucht ergriffen. :ninja:

Aber nu?

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Hallo,

Ich denke es war das einzig Richtige zu gehen. Den Verein würde ich ebenfalls verlassen. Eine Meldung (Anzeige ?!?) an die zuständige Behörde würde ich mir genau überlegen. Du bist zwar absolut im Recht, in der Konsequenz wird es aber wahrscheinlich eine relativ häßliche Auseinandersetztng geben. Bei einer Anzeige musst Du einen Zeugen benennen. Den hast Du ja. Was willst Du erreichen ? Zuverlässigkeitsverlust der betreffenden Aufsicht ? Falls Dir das gelingt wirst Du Dich in diesem Verein nicht mehr wohlfülen können (als "Nestbeschmutzer"). Falls es Dir nicht gelingt wird man Dir unterstellen, daß Du zumindest versucht den Verein / die Person zu diskreditieren (verleumden?). Auch dann wirst Du einen schweren Stand haben in dem Verein.

In welcher Umgebung wohnst Du ? Stadt ? Land ? Wenn Land, dann wird die Auswahl an Alternativ- Vereinen nicht sehr groß sein. Solche Querelen (wenn erstmal begonnen) sprechen sich schnell rum. Kein Schützenverein nimmt gerne die abgelegten Querulanten anderer Vereine auf. Versteh mich nicht falsch, ich will die besoffene Aufsicht nicht in Schutz nehmen. Aber ich denke der Idiot (sorry) ist die Mühe und den Ärger nicht wert. Austreten und die Energie lieber nutzen, um einen neuen guten Platz zum Schießen zu finden. Es ist ein Hobby. In der knappen Freizeit ! Die ist zu schade für irgendwelche Grabenkriege oder Kämpfe gegen Windmühlen.

Grüße

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Hallo,

Ich denke es war das einzig Richtige zu gehen. Den Verein würde ich ebenfalls verlassen. Eine Meldung (Anzeige ?!?) an die zuständige Behörde würde ich mir genau überlegen. Du bist zwar absolut im Recht, in der Konsequenz wird es aber wahrscheinlich eine relativ häßliche Auseinandersetztng geben. Bei einer Anzeige musst Du einen Zeugen benennen. Den hast Du ja. Was willst Du erreichen ? Zuverlässigkeitsverlust der betreffenden Aufsicht ? Falls Dir das gelingt wirst Du Dich in diesem Verein nicht mehr wohlfülen können (als "Nestbeschmutzer"). Falls es Dir nicht gelingt wird man Dir unterstellen, daß Du zumindest versucht den Verein / die Person zu diskreditieren (verleumden?). Auch dann wirst Du einen schweren Stand haben in dem Verein.

In welcher Umgebung wohnst Du ? Stadt ? Land ? Wenn Land, dann wird die Auswahl an Alternativ- Vereinen nicht sehr groß sein. Solche Querelen (wenn erstmal begonnen) sprechen sich schnell rum. Kein Schützenverein nimmt gerne die abgelegten Querulanten anderer Vereine auf. Versteh mich nicht falsch, ich will die besoffene Aufsicht nicht in Schutz nehmen. Aber ich denke der Idiot (sorry) ist die Mühe und den Ärger nicht wert. Austreten und die Energie lieber nutzen, um einen neuen guten Platz zum Schießen zu finden. Es ist ein Hobby. In der knappen Freizeit ! Die ist zu schade für irgendwelche Grabenkriege oder Kämpfe gegen Windmühlen.

Grüße

Moin Wolfand,

danke für die Analyse, ähnliche Gedanken hatte ich auch schon.

Da ich neben dem NDSB (Dem gehört der Problem-Verein an) auch noch im BDMP bin, habe ich schon einmal das Problem einer Verbandszugehörigkeit nicht. Nebenbei kann ich auch auf zwei kommerzielle (und nicht überteuerte) Stände zugreifen, das wäre nicht das Problem.

mhh, eine Anzeige? Zeugen? bäh, da hast Du recht, Zeugen haben immer so ein Kurzzeitgedächnis.

Das Problem sehe ich ja nicht in dem Idioten, aber ich sehe ein Problem, wenn wirklich mal einer der Jugendlichen Mist baut. Dann gibt das wieder Mecker für alle, oder schlimmer, es passiert was. :contra:

Mal schauen... da wie es eingangs geschrieben meistens so war, daß der Kumpel während seiner Aufsicht sein "flüssig-Brot" verputzt hat, könnte ich ja mal der SBine (in einem freundlichen 4-Augen Gespräch) einen Anfangsverdacht begründen... dann handelt sie (das weiß ich aus einem Gespräche mit einem Bekannten gestern Abend) und dann warten wir mal die nächsten Abende ab... :s75:

Mal schaun ob ich in den Krieg ziehe. Ich werde vorher mal in Erfahrung bringen, ob das öfter vorkommt (ich bin ja meistens nur zum Schiessen im Verein) oder ob es ein "einmailger" Ausrutscher war.

Gruß

Thomas

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Welchen Weg du auf gehen wirst, bedenke immer Vor- und evt. Nachteile, vor allem für dich persönlich, wie aber auch für das Schützenwesen.

Will heißen, überlege gut und sorgsam. Ist ein ziemlich "brisantes" Thema, das auch in den Medien hochkochen kann (besoffene Waffennarren machen Stadt unsicher...)

Finde es gut, das du dich mit sowas auseinandersetzt, besonders in Hinblick auf unsere Nachwuchsschützen. Andere würden das bestimmt oft als "gegeben" hinnehmen und nichts machen.

Ich wünsch dir jedenfalls ein glückliches Händchen.

Grüße Hunnnter

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Hallo Thomas,

auch ich würde nicht gleich zu große Schritte machen. Auch wenn man(n) mit der SBine bisher immer gut reden konnte, besteht doch die Gefahr, das sie sich bei solch einer Info in einer Situation befindet, in der sie Amtlich handeln muß und das kann für dich, bzw. für euren Verein und uns Schützen einen negativen Beigeschmack geben.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist euer erster Vorstand gemeint oder? Hast du auch schon mal mit der restlichen Vorstandschaft darüber gesprochen?

Gruß Dagobert

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Hmmmm,

Du hast ja für Dich die Konsequenzen gezogen. Andererseits wäschst Du aber jetzt die Hände in Unschuld wie einst Pilatus. Hast Du die Aufsicht (Oberschützenkasper ?) darauf angesprochen, daß er unter Alk steht und schießen will ? Daß er seine Aufsichtspflichten Deiner Meinung nach vernachlässigt ?

Wenn Du über die Ausbildung der Jugendgruppe jammerst, hast Du Deine Bedenken auch anderen mitgeteilt oder nur mit Deinem einen Kumpel darüber im stillen Kämmerlein den Kopf geschüttelt ?

Jetzt das gegnerische Team auf den Plan zu rufen befriedigt vielleicht Deinem Ärger über den oben genannten Kasper. Dir, den Saufkumpanen, dem Verein, den Jugendlichen ohne Sicherheitswissen und der Schießerei allgemein hilft es genau nix.

Ist der Kasper vielleicht der einzige, der im Verein noch etwas macht ? Oder gibt es da noch andere ? Ach ja, Zug schon weg, Du bist ja ausgetreten, damit geht Dich die Sache nichts mehr an....

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Kann man! Einen betrunkenen darf man ja auch nicht Auto fahren lassen.

dass es einen paragraphen gibt, in dem steht dass man nicht betrunken autofahren darf ist bekannt.

aber gibt es auch einen paragraphen der betrunkenes schiessen verbietet? oder ist das "nur" hausverstand oder hausordnung des stands? ich wüsste (in *.at) keinen paragraphen der in dem fall eine verfolgung von amts wegen rechtfertigen würde.

lg

Martin

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@wftg1780,zuerst mal Verständnis für deine geäußerten Vorbehalte zum Verhalten der Standaufsicht.Meine Meinung zum vorliegendem Sachverhalt sowas sollte man intern regeln,sprich den Betroffenen selbst ansprechen, andere Schützen,Vereinstrainer, Vorstandsmitglieder.Sollte das nicht zur Klärung des vorliegenden Fehlverhaltens führen lieber die Örtlichkeit wechseln als die Ordnungsmacht auf den Plan zu rufen.Es ist halt leider so,entweder kriegst du in diesem Verein keinen Fuß mehr auf den Boden und die Behördlichkeiten nutzen ein Fehlverhalten eines Einzelnen zur Vorlage für ALLE.

Gruß Win308

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dass es einen paragraphen gibt, in dem steht dass man nicht betrunken autofahren darf ist bekannt.aber gibt es auch einen paragraphen der betrunkenes schiessen verbietet? oder ist das "nur" hausverstand oder hausordnung des stands? ich wüsste (in *.at) keinen paragraphen der in dem fall eine verfolgung von amts wegen rechtfertigen würde. lgMartin
Na in D ist das geregelt.Ich darf hier nämlich nur nach abgesegneter Schießordnung schießen und da steht bei jedem Verein ein alkoholverbot in irgendeiner Form drin.Weiterhin gibt es eine Regelauflage für Schiessstätten. Sofern die nicht erfüllt ist, ist es keine Schiessstätte und es darf nicht geschossen werden.Und nebenbei sagt steht auch irgendwo (den genauen Tenor habe ich leider nicht mehr drauf) das man bei einer Beeinträchtigung seiner motorischen und sennsorischen Wahrnehmung keine Waffe nutzen darf. Wollen wir Wetten das es in ähnlicher Form auch in A steht??GrußThomas
Hmmmm,Du hast ja für Dich die Konsequenzen gezogen. Andererseits wäschst Du aber jetzt die Hände in Unschuld wie einst Pilatus. Hast Du die Aufsicht (Oberschützenkasper ?) darauf angesprochen, daß er unter Alk steht und schießen will ? Daß er seine Aufsichtspflichten Deiner Meinung nach vernachlässigt ?Wenn Du über die Ausbildung der Jugendgruppe jammerst, hast Du Deine Bedenken auch anderen mitgeteilt oder nur mit Deinem einen Kumpel darüber im stillen Kämmerlein den Kopf geschüttelt ?Jetzt das gegnerische Team auf den Plan zu rufen befriedigt vielleicht Deinem Ärger über den oben genannten Kasper. Dir, den Saufkumpanen, dem Verein, den Jugendlichen ohne Sicherheitswissen und der Schießerei allgemein hilft es genau nix.Ist der Kasper vielleicht der einzige, der im Verein noch etwas macht ? Oder gibt es da noch andere ? Ach ja, Zug schon weg, Du bist ja ausgetreten, damit geht Dich die Sache nichts mehr an....
1. Wenn dem so wäre, dann würde ich mir keine Gedanken machen!2. Mich geht die Sache was an, denn ich bin Waffenbesitzer und muss Zeitungsartikel und gesetzliche Verschärfungen ausbaden, die aufgrund solcher Vorfälle ausgearbeitet werden.3. Meinen Ärger hätte befriedigt, dem Kumpel eine Einführung in Militärischen Nahkampf zu verpassen :rolleyes: 4. Nein, ich habe bereits vor längerem das Thema vorsichtig angeschnitten, aber das Trinken gehört zur "Brauchtumspflege"Aber exakt diese Gedanken hatte ich, als ich meinen Eingangstext geschrieben habe. Das Problem scheint kein Einzelfall zu sein.GrußThomas
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dass es einen paragraphen gibt, in dem steht dass man nicht betrunken autofahren darf ist bekannt.

aber gibt es auch einen paragraphen der betrunkenes schiessen verbietet? oder ist das "nur" hausverstand oder hausordnung des stands? ich wüsste (in *.at) keinen paragraphen der in dem fall eine verfolgung von amts wegen rechtfertigen würde.

Irgendwo auf dem Stand muß ein ca. DIN A3 großes Plakat hängen, meist farbig. Das ist die allgemein gültige Schießstandordnung, die bei allen DSB-Vereinen bindent ist um Versicherungsschutz zu haben. Die haben nur die wenigsten schon gelesen. Beim Sportleiterlehrgang wird z.B. darauf eingegangen. Jede Aufsicht sollte das Ding kennen.

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Hmmmm,

Du hast ja für Dich die Konsequenzen gezogen. Andererseits wäschst Du aber jetzt die Hände in Unschuld wie einst Pilatus. Hast Du die Aufsicht (Oberschützenkasper ?) darauf angesprochen, daß er unter Alk steht und schießen will ? Daß er seine Aufsichtspflichten Deiner Meinung nach vernachlässigt ?

Wenn Du über die Ausbildung der Jugendgruppe jammerst, hast Du Deine Bedenken auch anderen mitgeteilt oder nur mit Deinem einen Kumpel darüber im stillen Kämmerlein den Kopf geschüttelt ?

SOLLTE man nicht nur drüber nachdenken, sondern sich von einem RA oder einem bekannten Polizisten mal nach der sogenannten "Garantenstellung" erkundigen.

Ein Wirt z.B. darf bzw. muß einem erkennbar angetrunkenem Gast notfalls die Schlüssel abnehmen oder die Polizei rufen um ein Fahren unter Alkohol zu verhindern. Kommt der Gast oder ein Dritter durch den angetrunkenen GAst zu Schaden und es wird bekannt, dass der Wirt von dem vor der Tür stehenden Auto wusste, hat er Problem.

Gleiches dürfte bei Bekanntgabe gegenüber dem Oberschützen/Vostand zutreffen.

Die ganze Angelegenheit ist zwar unschön, sollte aber keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Hier gilt der Spruch "wo kein Kläger , da kein Richter" nur, solange nichts passiert. Anschließend wußten immer schon alle/viele das es so enden mußte. Der Schwarze Peter , und sei es nur in Form von Ärger, bleibt dann bei den Verantwortlichen und damit dem Verein gesamt hängen. Neben den persönlichen Problemen der Verantwortlichen wird auch der Verein insgesamt dann ganz schnell ganz viele Problem bekommen (können).

Leider ist es manchmal, und sei es nur für das eigene Wohlbefinden, einfach erforderlich, sich in den Augen der anderen wie ein A... zu benehmen. Im stillen Kämmerlein geben sie einem dann nur für sich absolut recht.

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dass es einen paragraphen gibt, in dem steht dass man nicht betrunken autofahren darf ist bekannt.

aber gibt es auch einen paragraphen der betrunkenes schiessen verbietet? oder ist das "nur" hausverstand oder hausordnung des stands? ich wüsste (in *.at) keinen paragraphen der in dem fall eine verfolgung von amts wegen rechtfertigen würde.

Irgendwo auf dem Stand muß ein ca. DIN A3 großes Plakat hängen, meist farbig. Das ist die allgemein gültige Schießstandordnung, die bei allen DSB-Vereinen bindent ist um Versicherungsschutz zu haben. Die haben nur die wenigsten schon gelesen. Beim Sportleiterlehrgang wird z.B. darauf eingegangen. Jede Aufsicht sollte das Ding kennen.

Dieses vergilbte Plakat hängt aus, aber da ist nur vom Rauchverbot auf den Schießständen die Rede. Der Oberschützenmeister darf also mit seinem Zigarillo nicht auf den Schießstand, den er laut Aushang beaufsichtigt. Komischerweise steht er auch beim 10m Stand als Aufsicht eingetragen, obwohl beide Stände durch 4 Türen und 2 Treppen voneinander getrennt sind. :peinlich:

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Hallo, ich bin selbst Oberschützenmeister, aber unter Alkohol oder besser besoffen auf dem Schießstand, da hängt in dem Verein aber wirklich was ganz schief. Ich habe keine Worte. Der Staatsanwald wartet schon. :icon13::angry2:

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@ jg-bdf

Punkt 12. von Anwesenden darf keine vermeidbare Gefahr ausgehen (schließt die Aufsicht mit ein)

Für mich ist eine Angetrunkene Person auf dem Stand eine potentielle Gefahr.

Für mich auch, deswegen dieses Thema. Meiner Meinung nach darf es nicht sein, daß jemand unter Alkoholeinfluß Zugriff auf geladene Waffen hat, egal ob als Schütze oder Aufsicht. Im Aufenthaltsraum können die Leute soviel trinken wie sie wollen, aber danach ist nichts mehr mit Schießen (oder der Heimfahrt im Auto).

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am Schiessen teilnehmen. Allerdings so, daß wir nicht richtig trainieren konnten (er stellte sich immer in Richtung Hülsenauswurf).

Erst mal sein Problem, wenn er sich da hinstellt, warum solltet ihr mit den Trainieren aufhören. Bzw. wäre ein wechseln der Bahn nicht auch möglich gewesen?

Und Männer werden doch nach ihrem Pegel bemessen :peinlich:

ALLE im Verein saufen und nur wer säuft hat was zu melden? Ich kann es mir nicht vorstellen!

Natürlich gehören Alkohol und Waffen nicht zusammen. Da man üblicherweise mit dem Auto nach Hause fährt, gibt es ohnehin keinen Zweifel, dass man trocken bleiben sollte.

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass in diesem Verein sonst niemand auf Eurer Seite steht und den Fall genauso sieht.

Bei jeder Geschichte gibt es zwei Seiten. Ich lese hier doch etwas im Sinne von "Ausgetreten (worden???) und jetzt suche ich was, wo ich es DENEN mal zeigen kann." Mich würde zumindest die andere Seite der Geschichte interessieren.

Ich zumindest würde nicht aus meinem Verein austreten, weil mich ein Idiot besoffen anstänkert... Übrigens bekam ich auch schon sehr unerwartet heftige Rückendeckung als ich einem nicht-schießenden, dafür umso mehr saufenden Vereinskameraden den Autoschlüssel abnahm. Selbiger war recht ungehalten, zumindest bis die Frau da war um ihn abzuholen...

Fazit: Einfach austreten und dann hinterher irgendwelche SBs, am besten noch anonym zu informieren ist zum Einen feige und zum Anderen nicht gerade fair dem restlichen Verein gegenüber. Die Tatsache, dass Du hier per Forum Rückendeckung für diese Aktion suchst, zeigt mir, dass Du selbst Bedenken hast und Dich quasi (moralisch) absichern willst. (Die anderen haben gesagt es ist in Ordnung!)

Wenn Du meinst, in dem Verein ist was nicht in Ordnung, dann sprich es offen an!

TheHun

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Moin zusammen,

bisher habe ich über unseren Oberschützenkasper, wenn er biertrinkender weise im Aufenthaltsraum saß, immer gelächelt. Solange er die Aufsicht nur auf dem Papier ausübte und sich nicht auf den Schützenständen blicken ließ habe ich recht wenig mit Ihm zu tun gehabt.

 

eigentlich wollte ich mich hier mal ausnamsweise heraushalten ....

 

schon die Bezeichnung "Oberschützenkasper" deutet nicht gerade auf Respekt gegenüber dem Kameraden hin ..

 

und die Unterstellung "biertrinkenderweise" ist schon ein schwerwiegendes Delikt ...

 

und eine Aufsicht "nur auf dem Papier ausübend" ist schon gelinde gesagt - ein Verstoss gegen die Vorschriften einer Aufsicht - ....

 

 

 

in eurem Falle gäbe es da nur zwei Möglichkeiten - entweder der "Oberschützenkasper" wird aus dem Verband ausgeschlossen oder ihr/du habt/hast eine satte Klage wegen übler Verleumdung am Halse ...

 

 

 

Gruß Klaus

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in eurem Falle gäbe es da nur zwei Möglichkeiten - entweder der "Oberschützenkasper" wird aus dem Verband ausgeschlossen oder ihr/du habt/hast eine satte Klage wegen übler Verleumdung am Halse ...

Nur das wird nicht passieren. Statt dessen wird hintenrum bei Sachbearbeitern gestänkert, ob es stimmt oder nicht. Die Suppe haben dann alle auszulöffeln.

Du hast schon recht. Der Terminus "Oberschützenkasper" zeugt von der Objektivität des Schreibers und sorgt nicht dafür, dass ich die Geschichte so glaube.

Wäre schön, mal die andere Seite zu hören.

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ebent, aber nicht hier ...

Ich weiß, es gehört nicht unbedingt hierher.

Es trifft sicherlich täglich 1000 Fälle und mehr.

Nur gerade das ist u.a. ein Spruch, der mir sowas von gegen den Strich geht.

Warum? ich weiß es nicht.

Ebent

Vorwiegend höre ich das von Kameraden aus Dunkeldeutschland.

Provozierend? Absichtlich?

Was hat das mit der deutschen Sprache zu tun?

Dieses sch.... T bringt mich immer wieder auf 100.

Sorry, es ist halt so....

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