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IGNORED

Eintragung 9mm Flobert in gelbe WBK


fortyfive

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mein SB weigert sich, mir ein 9mm Flobert in die gelbe WBK einzutragen. Ich bin Sportschütze und organisiert im DSB und BDS. Ist dieses Verhalten meines SB gerechtfertigt ? Es handelt sich schließlich um eine Flinte, auch wenn ich damit wohl keinen Blumentopf gewinnen würde. Habt Ihr Vorschläge ?

Gruß

Chris

Geschrieben
mein SB weigert sich, mir ein 9mm Flobert in die gelbe WBK einzutragen. Ich bin Sportschütze und organisiert im DSB und BDS. Ist dieses Verhalten meines SB gerechtfertigt ? Es handelt sich schließlich um eine Flinte, auch wenn ich damit wohl keinen Blumentopf gewinnen würde. Habt Ihr Vorschläge ?

Naja - streng nach den Buchstaben des Gesetzes sollte er wohl eintragen - Du kannst ihn ja um einen Rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Der wäre zumindest vermutlich interessant zu lesen. Ob ich damit vor Gericht ziehen würde? Wohl eher nicht, sonst fragt mich der Richter unter Umständen, wo ich damit schießen möchte (und jetzt sag bitte nicht auf Tontauben!).

Geschrieben
Zumindest bei der Alten Gelben hat der SB m.E. Null Spielraum und muss eintragen.

Imho hat der SB auch bei der neuen gelben WBK keinen rechtlichen Spielraum. Allerdings fordert der (nicht in Kraft getretene) Entwurf der Verwaltungsvorschriften das materielle Vorliegen eines Bedürfnisses, auch wenn dies im Einzelfall nicht nachgewiesen werden muss. Daher würde ich mich vermutlich wg. einer 9mm-Flobert-Flinte nicht auf ein rechtliches Spiel mit ungewissem Ausgang einlassen.

Geschrieben
Imho hat der SB auch bei der neuen gelben WBK keinen rechtlichen Spielraum. Allerdings fordert der (nicht in Kraft getretene) Entwurf der Verwaltungsvorschriften das materielle Vorliegen eines Bedürfnisses, auch wenn dies im Einzelfall nicht nachgewiesen werden muss. Daher würde ich mich vermutlich wg. einer 9mm-Flobert-Flinte nicht auf ein rechtliches Spiel mit ungewissem Ausgang einlassen.

Nun, falls es bei uns in Bananenland einen Wettbewerb -wie in den USA das Minitontaubenschießen gäbe-, dann wäre ja noch ein sportlicher Grund für den Erwerb da. Das gelbe Zettele heisst ja schliesslich "für Sportschützen"...

In diesem Sinne muss ich mich dann wirklich fragen, welche SPORTLICHE Disziplin gibbets dafür??

Wie gesagt, in USA gibts das für Mini-Clay-shooting und sogar eine eigene Randfeuerpatrone gabs dafür (.310 Skeet).

Falls also hier auch sowas in Mode ist, könnte man sich auf ein Klageverfahren einlassen.

Es sei denn, Du wärest Landwirt...dann spielen manche Behörden noch auf dem Klavier der Schädlingsbekämpfung bei 9mm Flobert Schrot mit.

Ich kann aber die Bedenken des SB verstehen...sonst kommt morgen einer, der eine gewehrlange LP (die gibbets) hat und als Begründung 100Meter Leucht-Sternschiessen angibt :-)

GF

Muni

Geschrieben
Ist es nicht so, daß bei der Neuen Gelben eine Disziplin gar nicht erfordelich ist?

Jedenfalls, wenn man Buchstaben und Geist des Gesetzes heranzieht.

Das sehe ich auch so (wie oben geschrieben), aber das Verwaltungsvorschriftenmachwerk liegt halt in den Amtsstuben. Wenn sich die RSV auf so einen Prozess einlassen würde - warum nicht, aber auf eigenes Risiko? Für eine Waffe mir der Du auf keinem Stand wirst Schießen können? Ich weiß nicht...

Geschrieben

Ich habe die neue Gelbe. So lächerlich es klingt: Die Sportordnung besagt doch nur, dass BIS 12/70 verwendet werden kann. Ich könnte also, wenn ich wollte, mit dem Rattenterminator antreten, wenn es auch wohl eher zu Gelächter führen würde... Aber es ist doch nicht explizit ausgeschlossen.

Geschrieben

Hallo fortyfive

die BRD wird nicht untergehen, wenn du dir so ein Flintchen zulegst. Da die Innere Sicherheit nicht tangiert ist und mit etwas gutem Willen das Ding sportlich zu benutzen ist, würde ich einfach das mal dem SB erklären. Ansonsten soll er ablehnen und die entsprechenden §§ zitieren.

Gruß

Steven

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