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IGNORED

Anfrage zum Thema Teleskopschlagstöcke


Flintenklempner

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Hallo an alle da draußen. Ich hätte mal ne Frage zum Thema "Teleskopschlagstöcke".

Laut WaffG sind diese Dinger ja unter der Rubrik verbotene Gegenstände aufgeführt, was mich jetzt aber stutzig macht, ist die Tatsache, dass man praktisch in jedem Rangershop und Waffenfachgeschäft lustige Verteidigungsgeräte angeboten bekommt, die mir mit ihren teleskopartig auseinanderfahrbaren Einzelgliedern sehr nach so 'nem vebotenen Gegenstand aussehen. Ich hab dann mal einen Händler, der mir so ein Teil andrehen wollte, auf o.a. Gegebenheit angesprochen und der meinte bloß:"... das Ding gilt als Verteidigungsstock (?!)..." Auch nicht schlauer als zuvor hab ich mir dann bei einem Staatsdiener in grün Rat eingeholt, dessen Aussage:"... so lange der vordere Teil nicht schwingend und die Kugel an der Spitze nicht zu groß ist, kannst du so ein Ding besitzen..."

So, und jetzt bin ich komplett verwirrt! Kann mir bitte jemand da weiterhelfen, am besten mit einer handfesten Definition von dem, was eigentlich ein T.stock sein soll und wie das da mit Besitz und Führen aussieht?

Danke an alle Teilhabenden schon mal im Voraus!!! :confused:

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Hallo an alle da draußen. Ich hätte mal ne Frage zum Thema "Teleskopschlagstöcke".

Laut WaffG sind diese Dinger ja unter der Rubrik verbotene Gegenstände aufgeführt

Ich weiss nicht welche Version des WaffG Du vorliegen hast, aber ansich fallen Teleskopschlagstöcke nicht unter die verbotenen Gegenstände... beim flexibelen Endglied sieht das schon wieder anders aus, aber der klassische zusammenschiebbare Dreiteiler ist "nur" normale Waffe (aber nicht verboten)
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Verboten sind "Stahlruten" und "Bleigewicht auf Feder" -> Totschläger

Nachdem die Teleskopschlagstöcke von mehreren Einheiten in USA und auch hier in D-Land geführt werden, sind die ein wenig akzeptierter. Wenn Sie mehr "Wippen" würden, wären sie als verbotener Gegenstand laut WaffG tatsächlich verboten.

Edit: zu langsam...

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diese Art der Meinungsverstärker sind als tragbarer Gegenstand lt. Waffengesetz nicht verboten und ab 18 jahren frei erwerbbar.

Die Lagerng hat so zu erfolgen, dass Jugendliche diese nicht erreichen können.

Das Führen unterliegt dem Waffengesetz in soweit, dass die Dinger bei "öffentlichen Veranstaltungen" nur mit Sondergenehmigung der zuständigen Behörden getragen werden dürfen.

Dies gilt auch für die privaten Security Mitarbeiter in Bewachungsfirmen (oder besonders)

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Wie sieht es denn mit den Gummiknüppeln der ehem. deutschen Volkspolizei der ehem. DDR aus?

Das war auch ein 3gliedriges Teleskopgebilde mit einer eingegossenen Stahlschraube im Kopf.

Die waren flexibel und taten auch ganz schön weh...

Weiß diesbezüglich jemand etwas?

ROMAK

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Hallo an alle da draußen. Ich hätte mal ne Frage zum Thema "Teleskopschlagstöcke".

Laut WaffG sind diese Dinger ja unter der Rubrik verbotene Gegenstände aufgeführt, was mich jetzt aber stutzig macht, ist die Tatsache, dass man praktisch in jedem Rangershop und Waffenfachgeschäft lustige Verteidigungsgeräte angeboten bekommt, die mir mit ihren teleskopartig auseinanderfahrbaren Einzelgliedern sehr nach so 'nem vebotenen Gegenstand aussehen. Ich hab dann mal einen Händler, der mir so ein Teil andrehen wollte, auf o.a. Gegebenheit angesprochen und der meinte bloß:"... das Ding gilt als Verteidigungsstock (?!)..." Auch nicht schlauer als zuvor hab ich mir dann bei einem Staatsdiener in grün Rat eingeholt, dessen Aussage:"... so lange der vordere Teil nicht schwingend und die Kugel an der Spitze nicht zu groß ist, kannst du so ein Ding besitzen..."

So, und jetzt bin ich komplett verwirrt! Kann mir bitte jemand da weiterhelfen, am besten mit einer handfesten Definition von dem, was eigentlich ein T.stock sein soll und wie das da mit Besitz und Führen aussieht?

Danke an alle Teilhabenden schon mal im Voraus!!! :confused:

Der MAnn in Grün-Beige oder jetzt Blau hatte absolut recht. Merkmal des vrbotenen Gegenstandes ist die Flexibilität. Die Teleskopstöche von ASP oder Bonowi sind rechtes.

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Der MAnn in Grün-Beige oder jetzt Blau hatte absolut recht. Merkmal des vrbotenen Gegenstandes ist die Flexibilität. Die Teleskopstöche von ASP oder Bonowi sind rechtes.

Flexibilität ist NICHT das Kriterium, sonst wäre der Teleskopstock der ehemaligen DDR verboten. Ist er aber nicht. Einfach mal beim BKA vorbeischauen, und dort die Bescheide durchstöbern...da werdet ihr fündig..

@Flintenklempner oder Troll?

So ganz werde ich aus Deinen Postings nicht schlau.

Ich weiss zwar von PISA, aber das Büchsenmachergesellen (der Du ja vorgibst zu sein), so unbeleckt von der Materie sein sollen, glauben nur Leute, die die Hosen mit einer Beisszange anziehen..

Ich vermeide es jetzt hier; alle deine bisherigen Fragen zu analysieren...von Fachkenntnis (die man als ausgelernter BüMa-Auszubildender haben sollte) kann ich da nicht so viel entdecken...

Dann geh lieber nach Spanien; die Guardia Civil hat nicht soviel Nachsehen....

Hat Dir die spanische Botschaft schon geantwortet?? Oder war das nur ein Frage (welche Dinge Du dahin mitschleppen darfst) nur hier zur allgemeinen Erheiterung gedacht???

Don´t feed...

In diesem Sinne

Muni

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RICHTIG !!! Hier mal der BKA-Bescheid über Teleskopschlagstöcke.

Rischdisch! Sorry, hatte wohl zu schnell gelesen und war irgendwie kopfmäßig bei den Totschlägern hängengeblieben. Für die Teleskopstöcke ist Flexibilität NICHT das Kriterium.

Soll (hoffentlich) nicht wieder vorkommen, nehme mir demnächst etwas mehr Zeit beim Antworten

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Danke für eure postings, Leute. Wieder was gelernt ;)

@muni

Zur Erklärung: In meiner BFS in Suhl, wo ich gelernt hab, hatten wir ein paar Lehrmeister, und jeder von ihnen wurde mit mehreren Lehrfächern belegt. Der Lehrmeister, der für das Fach Waffenrecht eingeteilt worden ist, hatte von einigen waffenrechtsspezifischen Gegebenheiten keinen Dunst - klar, kein Mensch kann alles wissen, das nehm ich ihm auch gar nicht übel. Wir haben uns in den wenigen uns zuerkannten Unterrichtsstunden größtenteils auch bloß damit beschäftigt, was man wo wie und in welchem Schrank mit welchem Widerstandsgrad lagern dürfte, oder wie eine korrekte Stempelung für 'nen Stahlschrotbeschuss auszusehen hat. Hat man den guten Mann aber mal mit etwas konfrontiert, was momentan und nicht erst nach der Ausbildung interessant sein könnte, z.B. Teleskopschlagstöcke, hat er bloß gesagt: "... Teleskopschlagstöcke?... kuckt in euren WaffG-Büchern nach, da stehen die unter Verbotene Gegenstände..." Die Antwort hat mir natürlich nicht mehr gereicht, da ich die Teile ja wie gesagt schon in manchen Rangershops hab liegen sehen, also hab ich mich weiter durchgefagt, aber jeder, den ich gefragt hab, hat mir was anderes erzählt. Da verliert man schon mal den Durchblick, was denn jetzt davon stimmt, und was nicht.

Bitte nimm es mir also nicht krumm, wenn ich als "Frischling", denn was anderes bin ich ja nicht, hier im Forum ein paar Fragen stelle, um endlich mal ein paar korrekte und sachliche Antworten zu erhalten. Man kann nicht alles wissen, aber man kann ja mal fragen, um den eigenen Horizont zu erweitern, gelle?

Der spanischen Botschaft hab ich übrigens schon längst geschrieben, danke noch mal, aber scheinbar haben die dort wichtigeres zu tun, als jungen wissenshungrigen Menschen Fragen zu beantworten, aber trotzdem danke für den Link!

MfG, ich

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ACK !!

Aussagen wie 'nicht zu groß' und 'nicht so flexibel' erinnern mich an so Dummsprüche wie: '56,886% mehr Seidigkeit' und so.

Da sich das WaffG ständig andert, die Ansichten über bestimmte Abschnitte erst recht, finde ich das Nachfragen eher positiv, als als BüMa in die gleiche dooofe Tröte wie andere Halbwissende zu pusten..

IMHO, Tom

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