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IGNORED

Vorübergehende Überlassung nur mit Voreintrag?


ThomasFHH

Empfohlene Beiträge

Der Sinn des ganzen war ja, Leuten leihweise mal das reinschnuppern in andere Disziplinen, Verbaende, etc zu ermoeglichen, ohne dass die gleich ne eigene Waffe dafuer beantragen muessen.

Und nun wird eine voellig sinnfreie Beduerfnisschikane daraus abgeleitet.

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Tommy, <_<

---

Hee, wer posaunt denn rum "vorübergehende Überlassung nur mit passendem Voreintag" ????

Als Beispiel wurde ein Fall angeführt bei dem der Verleiher nach einem Selbstmord mit geliehener Waffe (.357) angeblich nur deshalb nicht strafrechtlich belangt werden konnte, weil der Entleiher einen .357er-Voreintrag hatte.

Da ich nach meinen jüngsten Erfahrungen vor dem Finanzgericht in der deutschen 'Rechtsprechung' alles für möglich halte, hielt ich eben auch dies und den evtl. erforderlichen Voreintrag bei Entleihe für möglich.

Danke für Eure Antworten, die mir zumindest einen Teil meiner Überzeugung zurückgegeben haben, daß Logik und Gesetz manchmal doch etwas miteinander zu tun haben könnten.

Edit und OT: Ich habe gerade gesehen, daß ich seit 44 Minuten in diesem Forum 1-jährig geworden bin ;)

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Vorsicht !

Die hier herrschende Meinung muss der vorsitzende Richter nicht teilen. Genausowenig muß er sich von solchen Lappalien wie Vernunft und Logik beeindrucken lassen. Selbst wenn die Rechtsposition, die man selbst einnimmt korrekt ist, der Richterspruch wird immer mit großer Spannung erwartet.

Merke:

Solange es keine Gerechtigkeit gibt, muss man mit dem Gesetz vorliebnehmen.

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Wenn der Richter lesen kann, wird er die Antwort auf all diese Fragen im aktuell gueltigen WaffG in §12 finden. nicht im Waffg von vor 5 Jahren und nicht in irgendwelchen Schwurbeleien in Foren oder an Stammtischen.

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....... Wann hast Du denn Deine Sachkunde gemacht?? ...... Es reicht eine 4 mm M20, also irgendeine WBK, und Du kannst leihen. Und zwar alles, ob Kurz-, Lang-, Repetier-, Selbstlade oder sontswas... Frist steht im Gesetz.
Bin schon seit über 20-zig Jahren Sportschütze (BDS), Schießleiter, Wiederlader und habe erst im Mai 2007 meine Sachkunde noch einmal mit der Jägerprüfung aufgefrischt.

Zu meiner Auffassung komme ich, weil dies hier - nicht nur - von der zuständigen Behörde so gelebt wird. Sicher kann man da trefflich drüber streiten, aber es macht schon Sinn, weil die WBK u.a. sich auf die Sachkunde zum Umgang mit den eingetragenden Schusswaffen bezieht und ein WBK-Inhaber der nur "eine" von vielen Waffenarten (z.B. .22 LfB. Einzellader) eingetragen hat muss nicht unbedingt auch im Besitz der Sachkunde zum Umgang mit großkalibrigen Kurzwaffen sein. Wie gesagt es wird hier so gelebt und ist auch schlüssig. Bestimmt bin ich nicht jemand der von der Behörde alles schluckt, aber in dieser Sache würde ich der Behörde nicht widersprechen.

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Bin schon seit über 20-zig Jahren Sportschütze (BDS), Schießleiter, Wiederlader und habe erst im Mai 2007 meine Sachkunde noch einmal mit der Jägerprüfung aufgefrischt.

Zu meiner Auffassung komme ich, weil dies hier - nicht nur - von der zuständigen Behörde so gelebt wird. Sicher kann man da trefflich drüber streiten, aber es macht schon Sinn, weil die WBK u.a. sich auf die Sachkunde zum Umgang mit den eingetragenden Schusswaffen bezieht und ein WBK-Inhaber der nur "eine" von vielen Waffenarten (z.B. .22 LfB. Einzellader) eingetragen hat muss nicht unbedingt auch im Besitz der Sachkunde zum Umgang mit großkalibrigen Kurzwaffen sein. Wie gesagt es wird hier so gelebt und ist auch schlüssig. Bestimmt bin ich nicht jemand der von der Behörde alles schluckt, aber in dieser Sache würde ich der Behörde nicht widersprechen.

Warum nicht? Eindeutiger als hier ist das WaffG nur in wenigen Punkten.

Seit wann gibts diese Sachkunde light? Gar nicht.

Was geht die Behoerde dier Leihschein an? Gar nichts.

Er ist nach §12(1) WaffG auszustellen und mitzuschleppen, wenn man den Puester dabei hat. Fertig. Ob und was die Behoerde dazu sagt, interessiert mich so viel, wie die Meinung des Papstes zur Kondombenutzung.

Oder einfacher ausgedrueckt: Die nicht dem WaffG entsprechende Privatmeinung Deines des Lesens anscheinend nicht maechtigen Sachbearbeiters hat genau NULL Gesetzeskraft. Und das ist auch gut so.

Wenn ers anders sieht und zufaellig bei einer Polizeikontrolle dabei sein sollte(sonst erfaehrt er es ja eh nie), koennen die Beamten neben der grundlosen Anzeige gegen Dich durch den SB gleich ne Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger gegen den SB aufnehmen. Macht sich gut, mit ein paar Polizisten als Zeuge :D

Man koennte ihm aber auch im Vorfeld mal eine aktuelle Version des WaffG geben. Das wuerde vielleicht den Unfug erledigen. Nochmal: Das leihen war im alten WaffG kompliziert-restriktiv gehandhabt, es wurde im jetzt geltenden WaffG sinnvoll gelockert, so wie in §12(1) beschrieben. Das alte WaffG gilt seit dem 1.4.2003 NICHT MEHR. Nur noch das aktuelle.

Sag das mal Deiner Behoerde.

Ansonsten: Buckel rutschen, Anwalt nehmen.

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@Schaffer

Ich hatte es doch schon erklärt, die Behörde kommt (meines Erachtens) durch ihren eigenen Unsinn zu dieser Auffassung! Wenn die doch zuvor einen "light"- Sachkundekurs durch Vereine abgesegnet haben und anschließend ein Mitglied aus solch einem Verein bei der Behörde fragt, ob er ...... kann, dann wird halt der Versuch gemacht, dass zurecht zu rücken, was vorher behördlich verbockt worden ist.

Ich ahne hier schon wieder ungemach, aber es ist aus dem wirklichen Leben. Teile übrigens deine Auffassung, aber wir beide sind zu wenig. Die meisten Schützen legen sich eben nicht mit der Behörde an. Will jetzt nicht wiederholen, was ich schon zur "gelben"-WBK geschrieben habe!

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Thomas, es gibt auch Personen mit geprüfter Sachkunde, die sich nur auf ganz bestimmte Waffen oder Kaliber bezieht. Der Denkansatz ist also nicht falsch, dass diese Personen nicht mit anderen Waffen umgehen sollten, vergleichbar mit einem LKW-Fahrer der fürs Busfahren auch einen Personenbeförderungsschein machen muss.

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Es gibt Jäger, die die Waffensachkunde machen, oder "aufgelegt"-Schützen, die wollen wirklich nur Langwaffen anfassen. Da ist das dann schwierig, die Fertigkeit mit Kurzwaffen zu prüfen, zu vermitteln und zu bescheinigen. In so einem Fall kann's dann eine Sachkunde "Light" -nur für Langwaffe- geben.

Das wird dann erfreut von der Behörde zur Kenntniss genommen, die das dann typischerweise in der WBK vermerkt. Solch einem WBK Besitzer werd' ich auch keine KW verleihen (außer zur Aufbewahrung :D ). Also wieder "geistiges Trockenschwimmen"

meine 0,02 €

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Es gibt Jäger, die die Waffensachkunde machen, oder "aufgelegt"-Schützen, die wollen wirklich nur Langwaffen anfassen. Da ist das dann schwierig, die Fertigkeit mit Kurzwaffen zu prüfen, zu vermitteln und zu bescheinigen. ...

meine 0,02 €

Was haben hier die Jäger zu suchen?

Wie passen die in Deine Ausführungen?

IMI

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Was haben hier die Jäger zu suchen?

Wie passen die in Deine Ausführungen?

IMI

1.) Selbst in einem virtuellen Forum tauchen Jäger tatsächlich auf. Was die hier suchen frag sie selber. Ich bin keiner. Ich möchte aber auch keinem zu nahe treten, zumindest nicht aufgrund seiner Jägereigenschaft.

2.) Gut.....Es gibt nämlich tatsächlich Jäger, die WafSachKd machen, um mehr KW's zu haben als die zwei. Die passen dann natürlich nicht zum "Light-Sachkundeschein"-Beitrag oben. Kudos :s2: Auch klar: die Jägerprüfung beinhaltet die Waffensachkunde. Auch hier soll es Leute gegeben haben, die mit dem Teufelszeug der Kurzwaffen nichts zu tun haben wollen. Wenn dann Prüfer und Prüfling sich darüber einig sind, gibt's eben auch nur eine Light-Sachkunde in dem Rahmen.

Ich kann das für mich nicht nachvollziehen, aber: "was immer Dein Boot zum Schwimmen bringt..."

Habe ich Dir jetzt ordentlich Deine Fragen beantwortet IMI ?

Ach ja: Umgekehrt geht's ja auch, ein Bewachungsunternehmen hat vielleicht keine Langwaffen im Arsenal, kann Mitarbeiter also daran gar nicht ausbilden. Für den Bewacher kann also eine KW-Sachkunde ausreichen. Ist zwar Quatsch aber s.o.

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...Auch klar: die Jägerprüfung beinhaltet die Waffensachkunde. Auch hier soll es Leute gegeben haben, die mit dem Teufelszeug der Kurzwaffen nichts zu tun haben wollen. Wenn dann Prüfer und Prüfling sich darüber einig sind, gibt's eben auch nur eine Light-Sachkunde in dem Rahmen.

...

Das habe ich ja noch nie gehört!

Also in Bayern gibts das nicht - die Light Sachkunde für Jäger meine ich jetzt.

Da wird man im praktischen Teil der Jägerprüfung an Langwaffen und an Revolver und Pistole geprüft!

IMI

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Das habe ich ja noch nie gehört!

Also in Bayern gibts das nicht - die Light Sachkunde für Jäger meine ich jetzt.

Da wird man im praktischen Teil der Jägerprüfung an Langwaffen und an Revolver und Pistole geprüft!

IMI

In Hessen dito. KW UND LW sind in der praktischen Handhabungspruefung, in der schriftlichen, in der muendlichen und in der Ausbildung an sich drin. Ohne KW-Kentnisse kommt man eigentlich nciht mal bis in die Pruefung, geschweige denn, dass man sie bestuende. Es gibt die volle Sachkunde und wer ein entsprechendes Beduerfnis nachweist, kriegt auch mehr als 2 KW.

War Waffenrecht nicht mal Bundesrecht? Scheint, es ist zu Kreisebenenrecht verkommen. :-(

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In Hessen dito. KW UND LW sind in der praktischen Handhabungspruefung, in der schriftlichen, in der muendlichen und in der Ausbildung an sich drin. Ohne KW-Kentnisse kommt man eigentlich nciht mal bis in die Pruefung, geschweige denn, dass man sie bestuende. Es gibt die volle Sachkunde und wer ein entsprechendes Beduerfnis nachweist, kriegt auch mehr als 2 KW.

War Waffenrecht nicht mal Bundesrecht? Scheint, es ist zu Kreisebenenrecht verkommen. :-(

Ja klar, das hast Du jetzt natürlich Recht!

In jedem der 3 Prüfungsteile werden KW Kenntnisse abgeprüft!

1 Prüfungsteil: Schriftlich

2. Prüfungsteil: Mündlich

3. Prüfungstei: Und im von mir benannten Praktischen Prüfungsteil.

Im Münchner Raum findet zudem im Rahmen der Ausbildung das Fertigkeitsschießen mit KW statt!

Ich sehe da wirklich keine Möglichkeit, eine Light Sachkunde zu absolvieren!

Vielleicht ist das ja in Köln möglich :rolleyes::rotfl2::rolleyes:

IMI

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Ein Zusammenhang mit der Sachkunde leuchtet mir nun überhaupt nicht ein.

Es gibt eine Sachkunde- ausbildung und -prüfung, egal für welches Kaliber.

Bei meiner Sachkundeausbildung wurde alles ab 9mm geschossen, darf ich nun keine .22er benutzen?

Sorry, aber du darfst deinen Erwerb der Sachkunde nicht verallgemeinern. Es gibt hier Vereine die nur Lupi, Luftgewehr und KK schießen und nicht mehr. Wer sich da einschreibt, weiß worauf er sich einlässt und da ist dann eben - auch mit der behördlich abgenommenen Sachkunde - bei .22 LfB ende der Fahnenstange!

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Dann habe ich wohl grundsätzlich etwas falsch verstanden. Für mich war die Sachkunde unabhängig von den tatsächlich geschossenen Kalibern. Es machen doch auch alle die selbe Prüfung mit den Fragen aus dem offiziellen Katalog, sonst müsste es doch eigentlich eine kaliberbezogene Sachkunde geben.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich halte es für absolut erforderlich sich mit dem Handling von unbekannten Waffen zunächst vertraut zu machen, schon um sich nicht selbst zu gefährden und z.B. klemmende Patronen mit dem Hämmerchen in die Trommel eines Revolvers zu bugsieren. Aber der Zusammenhang mit der Sachkunde erschließt sich mir nicht. Ich schieße im Moment im Kurzbereich 9mm, 357 Mag und 45 ACP. Wenn ich dann eine .22er haben möchte, müsste ich eine erneute Sachkunde ablegen? Oder wenn ich neben der Flinte UHR oder Ordonnanz schießen möchte?

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Dann habe ich wohl grundsätzlich etwas falsch verstanden. Für mich war die Sachkunde unabhängig von den tatsächlich geschossenen Kalibern. Es machen doch auch alle die selbe Prüfung mit den Fragen aus dem offiziellen Katalog, sonst müsste es doch eigentlich eine kaliberbezogene Sachkunde geben.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich halte es für absolut erforderlich sich mit dem Handling von unbekannten Waffen zunächst vertraut zu machen, schon um sich nicht selbst zu gefährden und z.B. klemmende Patronen mit dem Hämmerchen in die Trommel eines Revolvers zu bugsieren. Aber der Zusammenhang mit der Sachkunde erschließt sich mir nicht. Ich schieße im Moment im Kurzbereich 9mm, 357 Mag und 45 ACP. Wenn ich dann eine .22er haben möchte, müsste ich eine erneute Sachkunde ablegen? Oder wenn ich neben der Flinte UHR oder Ordonnanz schießen möchte?

Fakt ist, dass § 1 und § 2 AWaffV ist festgelegt: " Die nach Abs. 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waff. und Mun brauchen NUR für die beantragte Waff- und Muna-art und NUR für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit inZusammenhang stehendem Zweck nachgewiesen werden."

§ 2 Abs. 4 "Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zuegnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen SK erkennen lassen muß und vom Vors. unterzeichnet ist."

Daraus ergbit sich zweifelsfrei, dass die SK auch eingeschränkt vermittelt werden kann.

Haben z.B. bestimmte Sicherheitsunternehmen so gehandhabt. Nur auf die im Betrieb eingesetzte Waffe (z.B. FN Kal. 9 x 19) ausgebildet und geprüft. Von den Behörden anerkannt. Wechselt der arme Tropf dann den Arbeitgeber und dieser ist z.B. in Ffm. ein Geldtrasportunternehmen welches auf Grund behördlicher Zulassung nur Revolver Kal. .38 führen darf, kann er die ganze Aktion wiederholen.

Weiß nicht, ob es das momentan noch gibt, aber ich selbst trenne bei Berufswaffenträgern auch zwischen KW und LW. Kein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes in D wird eine Langwaffe als Dienstwaffe zugeteilt oder genehmigtbekommen. Ausnahme sind bestimmte auch besonders geschulte Mitarbeiter in hochempfindlichen Bereichen oder extrem gefährdeten Bereichen, in denen aus bestimmten Gründen z.B. nur Schrote eingesetzt werden dürfen.

Da machen solche Sachen schon Sinn. Bei den Sportschützen normalerweise weniger. Aber wenn z.B. ein Verein oder mehrere Vereine in einem bestimmten Kreis nur Luft schießen, warum soll man sie zwingen, sich mit anderen Waffen zu beschäftigen?

Alles hat meist mindestens zwei Seiten.

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...... Ich schieße im Moment im Kurzbereich 9mm, 357 Mag und 45 ACP. Wenn ich dann eine .22er haben möchte, müsste ich eine erneute Sachkunde ablegen? Oder wenn ich neben der Flinte UHR oder Ordonnanz schießen möchte?

Nein, du musst es praktischer sehen. Wie bei den Wechselsystemen. Von Großkaliber auf Kleinkaliber ist da unproblematischer als anders herrum! Übrigens in der Regel ist es so, dass die für den Verein zuständige Behörde sich davon überzeugt, dass der Verein die "erforderliche" Sachkunde ordnungsgemäß vermittelt. Wenn dann da ein Verein nur KK schießt und die Behörde im Interesse des Vereines einen guten Kompromiss findet, dann spricht dies zunächst einmal für die Behörde. Allerdings muss man dann auch damit einverstanden sein, dass bezüglich Entleih von Schusswaffen eben nicht alles geht.

Darüberhinaus gibt es auch von Verband zu Verband erhebliche aber - von der Behörde - akzeptierte Unterschiede bei den Inhalten der Sachkundevermittlung. Meines Erachtens haben - im Großkaliberschießen - die Mitglieder der großen Verbände den umfangsreichsten Sachkundeerwerb. Dies ergibt sich schon aus den verbandseigenen Schulungsunterlagen, die - bezüglich der in Frage kommenden Schusswaffen - auf die entsprechenden Disziplinen abgestimmt sind.

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Dann habe ich wohl grundsätzlich etwas falsch verstanden. Für mich war die Sachkunde unabhängig von den tatsächlich geschossenen Kalibern.

So sehe ich das auch. Es werden hier bei uns alle Waffenarten theoretisch unterrichtet. Die Schießprüfung erfolgt mit Kurz- und Langwaffen, bei den Kurzwaffen in Groß- und Kleinkaliber, zb. .38 Spezial und .22l.r. in der Regel im Beisein der zuständigen Waffenbehörde.

Es wäre wohl "ein wenig" übertrieben, einem Bewerber zur Sachkundeprüfung das Schießen mit allen Kalibern und allen Waffenarten abzuverlangen.

Die so bei uns erworbene Sachkundeprüfung gilt für alle Waffenarten und Kaliber, welche im DSB geschossen werden können, sie wird meines Wissens auch von anderen nach §15 WaffG anerkannten Schießsportverbänden akzeptiert.

Gruß

Spopi

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Nein, du musst es praktischer sehen. Wie bei den Wechselsystemen. Von Großkaliber auf Kleinkaliber ist da unproblematischer als anders herrum! .....

Dann bin ich ja auch da beruhigt, obwohl die 22er sicherlich ihre besonderen Schwierigkeiten haben. Ich habe z.B. immer Probleme die 'flutschigen kleinen Schei**erchen' ins Magazin zu kriegen und nicht daneben zu stecken :peinlich:

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Sachkunde leicht gibt es. Auswirkungen hat es aber eher in der praktischen Prüfung. Der braucht dann halt nicht mit dem Gewehr oder der Pistole schießen. Bei den theoretischen Fragen wird man halt was mit der Reichweite nicht so fragen.

Ansonsten ist sie Käse und wird nicht mal vom deutschen Schützenbund empfohlen.

Die Ausleihregel ist dagegen aber wirklich mal ausnahmsweise klar formuliert und zielt nur auf WBK und Bedürfnis ab. Wer jetzt glaubt, dass man das auch wieder in bewährter Pisa Manier zerreden muss weil man hier und da was finden könnte, der tickt wirklich nicht mehr richtig und sollte sich mal fragen, ob das Hobby Schießen nicht eventuell zu kompliziert für ihn ist. So wie Schaffer es hier schreibt ist es! Dass man immer welche findet, die etwas nicht verstehen, verstehen wollen oder aufgrund ihres Bildungsniveaus es einfach nicht verstehen können, ist doch normal. Soll man sich deswegen auf der Toilette einschließen und nur noch auf Nummer sicher gehen? Was meint ihr, wie viel Polizisten draußen rumrennen und beim Transport eines Luftgewehrs den kleinen Waffenschein sehen wollen und wenn ihr den nicht habe, gibt es Anzeige. Selbst Richter werden sich dann noch finden, die euch verurteilen. Wenn ihr euch aber deswegen den kleinen Waffenschein holt, kann selbst der beste Arzt nicht mehr helfen. Er würde dann auch nur solange helfen, bis irgend ein Polizist den richtigen Waffenschein sehen will und auch der wird wohl wieder einen ihn zugeneigten Richter finden........

So ist es halt mal leider mit der Sache Waffen und wer das nicht abkann, sollte besser Briefmarken sammeln, aber auch da bitte aufpassen, dass keine dabei ist, die so ein komisch Kreuz hat, sonst geht die S******e wieder aufs neue los.

Gruß

Makalu

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