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IGNORED

Umzug innerhalb des Bundeslandes


Hubertus63

Empfohlene Beiträge

Soweit mir bekannt muss sogar der Wohnsitzwechsel innerhalb eines Ortes (Straße) gemeldet werden. Erst recht der Wechsel des Kreises.

Für Umzüge innerhalb des Kreises reicht meines Wissens eine eMail an den Sachbearbeiter (hatte ich schon so praktiziert).

Denke am Besten mal anrufen... (dann riskiert man schon kein dummes Gespräch)

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Nö, Meldepflichten bestehen nicht. Das läuft nach dem Verfahren des § 44 WaffG automatisch zwischen den Behörden ab.

Schneller gehts natürlich, wenn Du es der neuen Waffenbehörde gleich selbst sagst und Dich dort gleich mal vorstellst. Dann kann dort gleich die neue Adresse in den Jagdschein, EFP, WS, KWS oder die Sprengstofferlaubnis eingetragen werden.

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sollte eine andere Behörde wenn auch nur ein anderes Zimmer im Amt zuständig werden, dann solltest du mal nachsehen gehen, dass alle Unterlagen angekommen sind, da manche Unterlagen, Prüfungszeugnisse, ua nicht mitgeschickt werden.

Bei mir zB Prüfungszeugnisse Spreng § 27 , Waffeng § 7 usw

Wenn du dann Änderungen, neue Anträge oder anderes must du erst die fehlenden Unterlagen rauspfriemeln aus zB im Umzugskrempel ganz unten hinten links liegen hast, stehst du erstmal blöt da.

Must die Unterlagen suchen, wieder vorbeikommen, neue Wunder erfahren, nochmal kommen.

Wenn dann die Vorzimmerdame nicht ausgesprochen gutaussehend und nett ist, macht das weniger Spass

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ja benachteiligt wurde ich schon manchmal, lustig war vor allem:

SuW 686, .357 mit MUSS - Eintrag Verbot des Einkauf von Mun Kal. .38, bei vorhandenem Spreng § 27, damit ich nicht mit Wissen des Amtes aus Waffe mit Kal .357 die furchtbare waffenzerstörende Kal .38 verschießen konnte.

Mündlich im Amt, auf einem Stand könnte ich die Mun zum sofortigen Verschuss ja kaufen.

Dann ich: kann doch auch ganz legal selber laden da § 27 bla bla

Amt: wir können ja nicht überall sein

Hab ich leider bis heute nicht ganz verstanden

BaWü ganz unten

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