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IGNORED

50 BMG und Bedürfsnis


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kommt zwer im Moment aus finanziellen Gründen nicht in Frage, aber dennoch gefragt:

Nehmen wir mal an ich kaufe ein 50 BMG Gewehr, lasse es in die neue Gelbe eintragen und gehe damit ein- zweimal im Jahr schießen und lasse mir dieses Training auch bestätigen. Reicht sowas als Bedürfsnisnachweis aus?

(Bitte nun keine Diskussion ob sich das lohnt - es geht um das Prinzip)

Geschrieben
Kommt zwer im Moment aus finanziellen Gründen nicht in Frage, aber dennoch gefragt:

Nehmen wir mal an ich kaufe ein 50 BMG Gewehr, lasse es in die neue Gelbe eintragen und gehe damit ein- zweimal im Jahr schießen und lasse mir dieses Training auch bestätigen. Reicht sowas als Bedürfsnisnachweis aus? (Bitte nun keine Diskussion ob sich das lohnt - es geht um das Prinzip)

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw...ss19990518.html

Ich glaube damit dürfte alle klar sein.

Geschrieben

Floppy hat nach einem Eintrag auf die "Neue Gelbe" gefragt.

Da ist ein Urteil aus dem Jahre 1999 wohl nicht sooooo hilfreich... ;)

Geschrieben
..... Da ist ein Urteil aus dem Jahre 1999 wohl nicht sooooo hilfreich... ;)
Ich glaube nicht, dass es hierzu neine aktuellere anderslautende Rechtsprechnung gibt! Und eine zur Frage passende Begründung ist im Urteil auch zu finden. Auch ich würde mal gerne mit so einem Teil schießen. Aber die Möglichkeiten damit mal ein paar Schuß abzugeben sind doch wohl sehr selten. Hast du eine Möglichkeit im EU-Land?
Geschrieben
...Hast du eine Möglichkeit im EU-Land?

Hiergibts eine Möglichkeit. Der ganze Tread wird zwar etwas lange fürs lesen. Nur kurz zur Info: der User Half-Inch wird seine 50 BMG zum Treffen mitbringen und die interessierten WO-ler können dann nach Lust ausprobieren. Gibt schon einige Stände, die für dieses Kaliber zugelassen sind.

Geschrieben
Ich glaube nicht, dass es hierzu neine aktuellere anderslautende Rechtsprechnung gibt!

Und das ist dann Dein Grund irgend ein verwirrendes und unpassendes Urteil einzustellen?

Und eine zur Frage passende Begründung ist im Urteil auch zu finden.

Ich sehe nur, dass in den Gründen u.a. aufgeführt wird, dass es für diesen Fall ohne Bedeutung ist, dass im Kaliber .50 BMG Wettbewerbe gibt, weil die umstrittene Waffe des Klägers keine Waffe im Kaliber .50 BMG ist.

Hier bei uns in der Fragestellung handelt es sich jedoch um eine Waffe im Kaliber .50 BMG...

Geschrieben
Floppy hat nach einem Eintrag auf die "Neue Gelbe" gefragt.Da ist ein Urteil aus dem Jahre 1999 wohl nicht sooooo hilfreich... ;)
Abgesehen davon ging es in dem angegeben Urteil um eine Panzerbüchse, die ausdrücklich NICHT das Kal. .50 BMG hatte.Wenn ich den Wortlaut der Entscheidung richtig gelesen habe, hätte es mit einer Halbzoll-Waffe keinerlei Probleme gegeben.(Edit: Lusumi war schneller)
Geschrieben
..... Ich sehe nur, dass in den Gründen u.a. aufgeführt wird, dass es für diesen Fall ohne Bedeutung ist, dass im Kaliber .50 BMG Wettbewerbe gibt, weil die umstrittene Waffe des Klägers keine Waffe im Kaliber .50 BMG ist. .....
Ob .50 BMG oder ein anderes Panzerbüchsenkaliber ist doch ohne Bedeutung. Entsprechend des Urteils ist nur die sportliche Verwendbarkeit von Bedeutung und dass die - in dieser Sache - zurzeit nicht erkennbar ist kann man auch dem Urteil entnehmen! Für die sportliche Verwendbarkeit dürften die gleichen Bedingungen gelten wie im übrigen Schießsport auch.
Geschrieben

Denkfehler!

Es gibt sportliche Wettbewerbe im Kaliber .50 BMG.

Damit ist ein 8 Jahre altes Urteil aus dem vergangenen Jahrtausend, welches eine andere WBK und andere Waffe behandelte hier nichts wert.

Da kannst du schreiben so groß und farbig wie du willst.

Auch mehrfache Wiederholungen machen eine Unwahrheit nicht zu einer Tatsache.

Geschrieben

Mir scheint auch dieses Urteil aus zwei Gründen nicht zutreffend.

1. Damals gab es offenbar weder zugelassene Schießstände und passende Disziplinen.

2. Ging es damals wohl um eine (russische?) Panzerbüchse. Meines Wissens mit 14,7 mm x irgendwas deutlich über Kaliber 50 BMG. Das Kaliber ist wegen KWKG doch heute auch nicht frei käuflich, oder?

Geschrieben

es werden in Deutschland mit der 50BMG Wettkämpfe geschossen und im Ausland auch.

Das Urteil hat damit nichts zu tun und ob es überhaupt was aussagt, ist auch zweifelhaft.

Gruß

Makalu

Geschrieben

in D in Grüneck oder wie das heißt (ist ein BDMP Verein), da bei Plauen. Ansonsten noch in der Schweiz. In Fr auch, wenn auch gegenwärtig nicht in Mailly.

Gruß

Makalu

Geschrieben
..... Nehmen wir mal an ich kaufe ein 50 BMG Gewehr, lasse es in die neue Gelbe eintragen und gehe damit ein- zweimal im Jahr schießen und lasse mir dieses Training auch bestätigen. Reicht sowas als Bedürfsnisnachweis aus? .....
Ob neue oder alte "gelbe" WBK dürfte keine Rolle spielen. Ebenso ist das Kaliber uninteressant. Auf jeden Fall ist von Bedeutung, ob tatsächlich nach einer vom BVA genehmigten Sportordnung auf zugelassenen Schießständen mit dem Kaliber Übungsschießen und Wettkämpfe ausgetragen werden. Zitat Urteil OVG NRW 18 K 5029/97: Entscheidend ist, ob die umstrittende Waffe für den regelrechten Schießsport bzw. zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben benötigt wird. Das setzt voraus, dass es Schießsport bzw Schießwettbewerbe mit Waffen der fraglichen Art tatsächlich gibt; denn nur dann besteht ein Bedürfnis zum Erwerb und zum Besitz einer solchen Waffe. Zitat Ende. Ich würde nicht darauf spekulieren, dass die zuständige Behörde evtl. zu dämlich wäre und nicht abschätzen könnte um welche Waffenart es sich dabei handelt. Auch wenn ich vom Grundsatz gegen die Forderung des Bedürfnisnachweises zur Eintragung aufgrund gelber WBK erworbener Schusswaffen bin, würde ich eine .50 BMG - heutzutage - nicht erwerben, wenn ich nicht über gesicherte Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten verfügen würde und dazu keine entsprechenden Nachweise vorlegen könnte (§ 15 (1) Nr. 7 WaffG). Ob ein bis zweimal im Jahr ausreicht bei der zuständigen Behörde den Segen zu bekommen, kann sich ja hier jeder selbst ausmalen. Wie hieß es noch beim Bund? Freiwillige vor! Andernfalls könnte es sein, dass man ganz schnell Waffe und Kohle los ist. Ein Beispiel dazu habe ich ja schon genannt. Auch wenn o.g. Urteil schon älter ist, so gibt es doch einen Hinweis darauf, dass die Behörden sehr wachsam darauf achten welche Schußwaffen erworben werden.

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