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IGNORED

Rechte eines Mieters in Mehrfamilenhaus


Beretta_92

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Leute, das mit der Notwehr ist ein ganz heißes Eisen und ruckzuck hat man vor Gericht selbst ein Problem, weils dazu eine Menge zu beachten gilt wie z.B. die Bewertung verschiedener Rechtsgüter.

[...]

Hallo liebe Forumsgemeinde,

vorweg, da dies mein erster Post in diesem Forum ist, ich heiße Klaus und komme aus Unterfranken!

Ich möchte mich kurz zu dieser Aussage äußern, da man sie immer wieder liest und sie schlichtweg falsch ist! :heuldoch:

Bei der Notwehr nach deutschem Recht kommt es eben gerade nicht auf die Bewertung der verschiedenen Rechtsgüter an! Da bekommen viele was durcheinander.

Sprich: Selbst bei einem Delikt gegen das Eigentum kann tödliche Notwehr gerechtfertigt sein!!!

Bei der berühmten "Verhältnismäßigkeit" geht es lediglich um die Abwägung zwischen der "Art" des Angriffs und der "Art" der Verteidigung!

(Wer dies schwarz auf weiß sehen will, dem empfehle ich die Lektüre der einschlägigen Kommentare zu §32 StGB, z.B. Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, §32, Rn. 17)

In einem Beispiel aus dem Studium (stark verkürzter Sachverhalt!!!) hat ein körperlich Unterlegener einem stadtbekannten Schläger und Schutzgeldeintreiber - der von dem Unterlegenen zuvor 1000 € erpresst hatte - von hinten (der Schläger wollte gerade gehen) die Kehle mit einem Küchenmesser durchgeschnitten und ihn damit getötet. Er handelte in diesem Fall aufgrund von Notwehr gerechtfertigt!

Warum? - Weil er bei jedem anderen Mittel riskiert hätte, dass der Schutzgeldeintreiber ihn danach schwer verletzt oder gar getötet hätte. Der Angriff war gegenwärtig, weil der Betroffene gerade im Begriff war die Beute fortzuschaffen.

Das einzige wirkliche Problem an Notwehrfällen ist, dass man vor Gericht i.d.R. zwei völlig unterschiedliche Aussagen zum Tathergang hat. Bei tödlicher Notwehr ist das Problem, dass es nur noch eine Aussage gibt und selbstverständlich von Gesetzt wegen ermittelt werden muss.

Man muss sich hierbei vor Augen führen, dass einer der Notwehr i.S.v. §32 StGB ausübt immer den Tatbestand einer Straftat erfüllt, und diese erst auf der zweiten Ebene - der Rechtfertigung - hinfällig wird.

Gruß Klaus

Geschrieben

Wenn jemand meinen Fernseher klaut (=auf frischer Tat) und sich einer Festnahme nach §127 widersetzt, dann kann er was erleben... :diablo:

Geschrieben

Mhh, wie ich das so lese beschleicht mich der Gedanke, dass ein Einbrecher mit gut sichtbarer Waffe quasi freien Zutritt hat, da er wesentlich besser geschützt ist als der brave Bürger...

"Nein, das ist gar nicht meine Waffe. Die habe ich in der fremden Wohnung gefunden und eingesteckt" und schon verliert das Opfer seine Glaubwürdigkeit und ist in argen Schwierigkeiten...

Bald lohnt es sich wirklich Verbrecher zu werden... Tse, tse.

Geschrieben
............ (Wer dies schwarz auf weiß sehen will, dem empfehle ich die Lektüre der einschlägigen Kommentare zu §32 StGB, z.B. Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, §32, Rn. 17)

laß das mal nicht den Glücksspieler hören!!!!!!! :rotfl2::rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben
Man muss sich hierbei vor Augen führen, dass einer der Notwehr i.S.v. §32 StGB ausübt immer den Tatbestand einer Straftat erfüllt, und diese erst auf der zweiten Ebene - der Rechtfertigung - hinfällig wird.

Gruß Klaus

Klaus ist Jurastudent!?

Geschrieben
Klaus ist Jurastudent!?

najaaaa .... er hatte nicht ganz unrecht. zwar schwierigkeiten in der subsumtion, ansonsten recht brauchbar.

ich tippe mal auf abbruch nach dem strafrechtsschein oder aber jetziger volljurist im staatsdienst ...

herr holle - nix für ungut - aber gewöhne dich schnell an den stellenweise recht haarschen ton hier im rechtsforum und herzlich willkommen als fachmann :s75:

grüße

Geschrieben

genau darauf wollte ich hinaus. Es klingt so sehr nach Lehrbuch das ich darauf hätte wetten wollen. Bin ja selber auch noch Student :D -also nix für ungut

Wenn Klaus aber im Staatsdienst ist... :s2:

Geschrieben
... Auf dieser Seite hier wird das wesentliche sehr gut zusammengefasst.

Das gefällt mir:

"... gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schusswaffe zu verzichten"

Väter und Mütter - - könnt ihr das bestätigen??? ;)

Geschrieben
najaaaa .... er hatte nicht ganz unrecht. zwar schwierigkeiten in der subsumtion, ansonsten recht brauchbar.

ich tippe mal auf abbruch nach dem strafrechtsschein oder aber jetziger volljurist im staatsdienst ...

herr holle - nix für ungut - aber gewöhne dich schnell an den stellenweise recht haarschen ton hier im rechtsforum und herzlich willkommen als fachmann :s75:

grüße

Schwierigkeiten in der Subsumtion? :00000733:

Ich werde mir das nächste mal mehr Mühe geben, um auch den Ansprüchen des fachkundigen Lesers zu genügen :bud:

:bb1:

P.S.: ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
"... gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schusswaffe zu verzichten"

Väter und Mütter - - könnt ihr das bestätigen??? ;)

...bin zwar nur Onkel, aber ich bin der festen Überzeugung, daß die halslosen Monster genau wissen, daß wir ihnen nichts tun.

*GGG*

Geschrieben
... Ich werde mir das nächste mal mehr Mühe geben, um auch den Ansprüchen des fachkundigen Lesers zu genügen ...

nu sei mal nicht gleich eingeschnappt :-) besser ist, die fragen so zu beantworten, dass auch ein juristischer laie sie versteht. querverweise auf studentische bettlektüre verwirren meist genauso wie rechtstheoretische definitionen bzw. auslegungen. (zumindest habe ich diese erfahrung gemacht)

fakten, an die leser denken und vor allem auf die ausgangsfrage achten - dies meinte ich mit der subsumtion.

wieder gut?

grüße

Geschrieben
P.S.: ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen.

:eclipsee_gold_cup: auch von mir.

..und was machst Du jetzt als Volljurist? (Um mal meinen StrafR-Professor zu zitieren: "Ich sehe sie nach dem Examen alle an der Tanke wieder. Ich hab die Säule 4 und nehme noch eine Schachtel "HB"")

Geschrieben

jup auch glückwunsch

aber jetzt mal ehrlich: wenn ein Einbrecher in deiner Wohnung steht ist die Wumme normalerweise im Safe (ausnahmen bestätigen die Regel) bist du an die kommst hat ein Einbrecher dich schon erstochen.- ok du bist nun doch zum Safe gekommen holst die Waffe raus verteilst erst mal ein paar Murmeln auf dem boden da du zittrig bist- jetzt ist der Einbrecher aufmerksam auf dich geworden und schlägt dich nieder- angenommen du schaffst es deine Wumme unbemerkt zu laden, der Einbrecher steht vor dir du gehst mit der Waffe in den Anschlag und warnst ihn das du schießen wirst- der Einbrecher nimmt dich nicht ernst und greift dich an--zieht eventuell selbst eine Waffe--- hast du den Mut um abzudrücken?

Das wäre die Frage die ich mir als erstes Stellen würde bevor ich eine dummheit mache, wenn es "nur" um Sachwerte geht.

Lieber die Männchen in grün oder blau Rufen die werden dafür bezahlt und haben die Erfahrung.

Zum Recht, ich würde aus Prinzip keine Waffe in der Wohnung geladen tragen:

Bsp: Vater erschießt sein Kind ausversehen da er dem bekannten seine Waffe zeigen wollte und den Abzug betätigte.

Das wäre es mir nicht wert!

Gast God of Hellfire
Geschrieben
dir du gehst mit der Waffe in den Anschlag und warnst ihn das du schießen wirst- der Einbrecher nimmt dich nicht ernst und greift dich an--zieht eventuell selbst eine Waffe--- hast du den Mut um abzudrücken?

Das wäre die Frage die ich mir als erstes Stellen würde bevor ich eine dummheit mache, wenn es "nur" um Sachwerte geht.

...mir stellt sich da höchstens die Frage, ob man da noch warnen muss. Ein "friedlicher" Einbrecher, dem es nur um Wertgegenstände geht, sollte doch eigentlich flüchten, wenn er den Wohnungseigentümer hört. Bei einem Täter, der bleibt und auf mich zukommt sehe ich auf jeden Fall einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff, welcher mit allen Mitteln beendet werden darf.

Gruß

GOH

Geschrieben
jup auch glückwunsch

aber jetzt mal ehrlich: wenn ein Einbrecher in deiner Wohnung steht ist die Wumme normalerweise im Safe (ausnahmen bestätigen die Regel) bist du an die kommst hat ein Einbrecher dich schon erstochen.- ok du bist nun doch zum Safe gekommen holst die Waffe raus verteilst erst mal ein paar Murmeln auf dem boden da du zittrig bist- jetzt ist der Einbrecher aufmerksam auf dich geworden und schlägt dich nieder- angenommen du schaffst es deine Wumme unbemerkt zu laden, der Einbrecher steht vor dir du gehst mit der Waffe in den Anschlag und warnst ihn das du schießen wirst- der Einbrecher nimmt dich nicht ernst und greift dich an--zieht eventuell selbst eine Waffe--- hast du den Mut um abzudrücken?

Das wäre die Frage die ich mir als erstes Stellen würde bevor ich eine dummheit mache, wenn es "nur" um Sachwerte geht.

Lieber die Männchen in grün oder blau Rufen die werden dafür bezahlt und haben die Erfahrung.

Zum Recht, ich würde aus Prinzip keine Waffe in der Wohnung geladen tragen:

Bsp: Vater erschießt sein Kind ausversehen da er dem bekannten seine Waffe zeigen wollte und den Abzug betätigte.

Das wäre es mir nicht wert!

Es gibt noch die kinderlose Singles.

Als Single kümmerts keinen Schwanz ob man wie Rambo daheim durch die Bude schlendert und die Waffe nur ins Safe legt, wenn man sein Haus/Wohnung verlässt. Damit wäre auch die Situation von wegen "ein paar Murmeln vor lauter Angst auf dem Boden fallen lassen" geklärt.

Wenn Kinder im Haus sind, bin ich ebenfalls der festen Überzeugung, dass Waffen im Safe zu sein haben.

Bei allen anderen soll jeder selbst wissen ob es wirklich nötig ist mit der Waffe unterm Kopfkissen zu schlafen.

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