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IGNORED

Eintrag in Neue Gelbe verweigert! Frage?


Hunter67

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Habe mir im Mai einen Repetierer in 308 auf Neue Gelbe zugelegt, Behörde hat den Eintrag ohne Bedürfnissnachweiss verweigert aber BDMP stellt keine Bedürfnissnachweise für die Neue Gelbe mehr aus, daraufhin wollte mein SB, da es ja keine Nachweise vom BDMP mehr gibt als ersatz nur noch "4 Nachweise" von mir haben. Rechtsmittelfähiger Bescheid ist da und wurde auch schon Wiederspruch dagegen eingelegt.

Leider muß ich hier auch etwas Kritik dem BDMP gegenüber äußern, der LV hat, meines Wissens nach, die Anweisung bekommen keine Beführwortungen mehr auszustellen, was ja auch rechtlich gesehen völlig in ordnung ist aber die Mitglieder werden meiner Ansicht nach im Regen stehen gelassen, das finde ich irgendwie schade denn wenn man dann nicht Versichert ist, steht Mann alleine auf weiter Flur.

Nun zu meiner Frage:

Hat jemand eine Ahnung wie es jetzt weiter geht und wie lange die Aktion noch dauern kann?

Danke!

Ciao,

Hunter

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Ja, ja, die Geister die ich rief!

Falls Du es noch nicht wissen solltest, die Bedürfnisbescheinigung für jede Waffe auf Gelb hat sich der El Presidente des BDMP höchstpersönlich schon vor ca. 1 1/2 Jahren ausgedacht. Die Behörden sind dankend und feixend auf diesen Zug aufgesprungen.

Aber er ist ja nuuur für die Mitglieder da und die haben ja auch überhauuuupt keine Nachteile durch solchen Unsinn. Wer was anderes behauptet ist ein Querulant und gehört zur Gruppe der "üblichen Verdächtigen",

Jedenfalls wurde dieser Unsinn auf Grund der Intervention anderer Verbände dan wieder zurückgezogen. Allein die Behörden in NRW habe das noch nicht richtig mitbekimmen, werden aber immer mehr von Richtern darauf hingewiesen.

Beispiel findest Du hier

Harlekin

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..., die Bedürfnisbescheinigung für jede Waffe auf Gelb hat sich der El Presidente des BDMP höchstpersönlich schon vor ca. 1 1/2 Jahren ausgedacht.

Bevor Du hier so 'nen sheyz postest, solltest Du Dich vielleicht mal schlau machen, mit welcher Problematik sich das Präsidium seinerzeit tatsächlich auseinander gesetzt hat. Der Anstoss dazu kam übrigens nicht vom Verband, sondern vom BVA!

CM :angry2:

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Bevor Du hier so 'nen sheyz postest, solltest Du Dich vielleicht mal schlau machen, mit welcher Problematik sich das Präsidium seinerzeit tatsächlich auseinander gesetzt hat. Der Anstoss dazu kam übrigens nicht vom Verband, sondern vom BVA!

CM :angry2:

der liebe Herr CM... freundlich und arrogant wie immer! Und immer noch Fehlentscheidungen verteidigend!

Okay, ich habe mich geirrt!!

Es war nicht vor 1 1/2 Jahren, sondern schon vor 3 Jahren :peinlich:

@Hunter67

lies Dir mal diesen thread durch, dann weißt Du "mit welcher Problematik sich das Präsidium seinerzeit tatsächlich auseinander gesetzt hat".

Harlekin

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........... Der Anstoss dazu kam übrigens nicht vom Verband, sondern vom BVA!

Nee, mir ist aber tatsächlich ein Interview (DWJ) vom Präsi BDMP in Erinnerung, in dem er die Verbandsbescheinigung ja selbst vorgeschlagen hatte. Außerdem: Wenn wirklich die Vorgabe vom BVA gekommen sein sollte, dann musste sich der BDMP ja immer noch nicht darauf einlassen. Fakt ist, der BDMP hat mit den Verbandsbescheinigungen für ein sowieso schon - laut Willen des Gesetzgebers - bestehendes Bedürfnis als Vorreiter allen Sportschützen einem Bärendienst erwiesen. Wer solche Funktionäre hat, der braucht keine Feinde mehr!

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Nee, mir ist aber tatsächlich ein Interview (DWJ) vom Präsi BDMP in Erinnerung, ...
... welches tatsächlich so nie stattgefunden hat!
Fakt ist, der BDMP hat mit den Verbandsbescheinigungen ... allen Sportschützen einem Bärendienst erwiesen.
Fakt ist, dass die Überlegungen zur Teilung der neuen gelben WBK nach Waffenkategorien nie zur Anwendung gekommen sind und daher im richtigen Leben kein Sportschützen, egal welcher Verbandszugehörigkeit, irgendeinen Nachteil in der Verwaltungspraxis erlitten hat.

CM

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........... Leider muß ich hier auch etwas Kritik dem BDMP gegenüber äußern, der LV hat, meines Wissens nach, die Anweisung bekommen keine Beführwortungen mehr auszustellen, was ja auch rechtlich gesehen völlig in ordnung ist aber die Mitglieder werden meiner Ansicht nach im Regen stehen gelassen, das finde ich irgendwie schade denn wenn man dann nicht Versichert ist, steht Mann alleine auf weiter Flur. ................
Ich bin wirklich nicht gut auf den BDMP zu sprechen, aber hier muss ich leider dir widersprechen. Spätestens mit dem Antrag bzw. der Erwerbsanzeige bei der Behörde ist es nur noch eine Angelegenheit zwischen dir und der Behörde. Hier kann und darf sich der Verband oder Verein nicht mehr einmengen! Der jeweilige Antragsteller muss entscheiden, was er sich bieten lassen will!Ein Fall aus meinem Umfeld:Besonders schwierig wird es, wenn du als Vorsitzender eines Vereines überzeugt davon bist, dass die Anwendung der §§ 14 (4) und 58 des WaffNeuRegG durch die Behörde rechtswidrig ist und du - weil es eine Sache zwischen dem Antragsteller und der Behörde ist - eine Verbandsbescheinigung für eine legal auf WBK gelb (alt) erworbene Einzelladerlangwaffe nicht unterschreiben willst. Die Sache wird dann für den Vorstand zur Zereißprobe. Fakt ist: Wenn niemand - noch nicht einmal der Verband - die Sache durch die Rechtsprechung (den Verband liegen ja schließlich bezüglich seiner landesrechtlichen Zulassung auch Bescheide mit entsprechenden Auflagen vor) bereinigen läßt, siebenmonatige Wartezeiten auf rechtsmittelfähige Bescheide - es gibt immer noch keinen Bescheid der Behörde - von den Antragstellern hingenommen werden, obwohl die Verwaltungsgerichtsordnung hier ein Klagerecht ohne Vorverfahren (nach Ablauf von drei Monaten) zuläßt, dann ist dem Schützenwesen eben nicht zu helfen.Meines Erachtens sind in dieser Sache die Aussichten auf ein erfolgreiches verwaltungsrechtliches Verfahren so gut wie noch nie. Schließlich hat laut Begründung zum WaffG der Gesetzgeber etwas anderes gewollt, als das was die Behörden in NRW daraus machen. Gruß Joe
... welches tatsächlich so nie stattgefunden hat!Fakt ist, dass die Überlegungen zur Teilung der neuen gelben WBK nach Waffenkategorien nie zur Anwendung gekommen ist und daher im richtigen Leben kein Sportschützen, egal welcher Verbandszugehörigkeit, irgendeinen Nachteil in der Verwaltungspraxis erlitten hat.
Ich werde jetzt nicht in meiner Sammlung von DWJ, Visier und Caliber nach entsprechenden Beiträgen suchen. Trotzdem: Der BDMP hat sich bezüglich der Anwendung des WaffNeuRegG als absolut unsolidarischen den übrigen Verbänden gegenüber erwiesen und ist mit seinen Vorschlägen - aus mir unverständluichen Gründen - weiter gegangen als der Gesetzgeber. Insofern wird der BDMP nach wie vor zurecht im Schützenwesen dafür abgewatscht!
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Hallo!

Danke für Eure Zahlreichen Antworten.

Nur geht es hier jetzt nicht um irgendwelche Schuldzuweisungen sondern um die Frage ob jemand eine Ahnung hat wie lange so eine Action , nachdem man Wiederspruch gegen den Rechtsmittelfähigembescheid eingelgt hat, dauern kann.

Danke!

Hunter

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Hallo!

Danke für Eure Zahlreichen Antworten.

Nur geht es hier jetzt nicht um irgendwelche Schuldzuweisungen sondern um die Frage ob jemand eine Ahnung hat wie lange so eine Action , nachdem man Wiederspruch gegen den Rechtsmittelfähigembescheid eingelgt hat, dauern kann.

Danke!

Hunter

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Vielleicht hilft Dir diese Antwort:

Bei mir lag zwischen dem Antrag und der Erteilung einer WBK 2,5 Jahre. 1/2 Jahre für Antrag, Ablehnung und Widerspruchsbescheid,

2 Jahre warten auf ein Termin beim Verwaltungsgericht. Ist aber schon so um die 10 Jahre her. Das Verfahren hat mir bei meiner Behörde

kein Nachteil gebracht, danach ging vieles einfacher, schneller und unbürokratischer.

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Gestern habe ich vom VG Minden als Antwort meiner Frage eine E-Mail bekommen. Das Urteil 8 K 2020/05 ist rechtskräftig geworden, nachdem die Behörde die Rechtsmittel zurückgenommen hat!

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Nun zu meiner Frage:

Hat jemand eine Ahnung wie es jetzt weiter geht und wie lange die Aktion noch dauern kann?

Danke!

Ciao,

Hunter

Je nachdem wie schnell die Behörde arbeitet und Deinem Widerspruch nicht abhilft (was in NRW wahrscheinlich sein dürfte) kannst Du zum Verwaltungsgericht gehen. Ggf. solltest Du mit einem (waffenrechtlich versierten) Anwalt überlegen, ob es Sinn macht im Wege einer einstweiligen Verfügung die Eintragung zu erreichen. Ohne diesen Eintrag kannst Du ja keinen legalen Besitz nachweisen. Ein Verfahren im einstweiligen Rechtschutz kann innerhalb von ein paar Monaten (ca. 3-6) abgeschlossen sein. Ein normales verwaltungsgerichtliches Verfahren dauert ca. 2 Jahre. Eine Untätigkeitsklage nach 3 Monaten macht in jedem Fall Sinn. Es kann nicht zu Lasten der Sportschützen gehen, wenn sich die Behörden nicht vernünftig organisieren. Zumal die Entscheidung meist von vorne herein feststeht und nur noch die Daten des Empfängers ersetzt werden müssen.

Das OVG Münster hat jede Menge Verfahren wegen der gelben WBK vorliegen, bislang aber noch nichts entschieden.

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Ich bin wirklich nicht gut auf den BDMP zu sprechen, aber hier muss ich leider dir widersprechen. Spätestens mit dem Antrag bzw. der Erwerbsanzeige bei der Behörde ist es nur noch eine Angelegenheit zwischen dir und der Behörde. Hier kann und darf sich der Verband oder Verein nicht mehr einmengen! Der jeweilige Antragsteller muss entscheiden, was er sich bieten lassen will! Ein Fall aus meinem Umfeld: Besonders schwierig wird es, wenn du als Vorsitzender eines Vereines überzeugt davon bist, dass die Anwendung der §§ 14 (4) und 58 des WaffNeuRegG durch die Behörde rechtswidrig ist und du - weil es eine Sache zwischen dem Antragsteller und der Behörde ist - eine Verbandsbescheinigung für eine legal auf WBK gelb (alt) erworbene Einzelladerlangwaffe nicht unterschreiben willst. Die Sache wird dann für den Vorstand zur Zereißprobe. Fakt ist: Wenn niemand - noch nicht einmal der Verband - die Sache durch die Rechtsprechung (den Verband liegen ja schließlich bezüglich seiner landesrechtlichen Zulassung auch Bescheide mit entsprechenden Auflagen vor) bereinigen läßt, siebenmonatige Wartezeiten auf rechtsmittelfähige Bescheide - es gibt immer noch keinen Bescheid der Behörde - von den Antragstellern hingenommen werden, obwohl die Verwaltungsgerichtsordnung hier ein Klagerecht ohne Vorverfahren (nach Ablauf von drei Monaten) zuläßt, dann ist dem Schützenwesen eben nicht zu helfen. Meines Erachtens sind in dieser Sache die Aussichten auf ein erfolgreiches verwaltungsrechtliches Verfahren so gut wie noch nie. Schließlich hat laut Begründung zum WaffG der Gesetzgeber etwas anderes gewollt, als das was die Behörden in NRW daraus machen.

Ich werde jetzt nicht in meiner Sammlung von DWJ, Visier und Caliber nach entsprechenden Beiträgen suchen. Trotzdem: Der BDMP hat sich bezüglich der Anwendung des WaffNeuRegG als absolut unsolidarisch den übrigen Verbänden gegenüber erwiesen und ist mit seinen Vorschlägen - aus mir unverständlichen Gründen - weiter gegangen als der Gesetzgeber. Insofern wird der BDMP nach wie vor zurecht im Schützenwesen dafür abgewatscht!

Heute habe ich die Nachricht bekommen, dass die Behörde - nachdem mein Kollege mit dem rechtskräftigen Urteil vom VG Minden 8 K 2020/05 beim Vorgesetzten des SB war - ohne erneuten Bedürfnisnachweis die Waffe in die gelbe WBK (alt) eingetragen hat!

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Hallo!

Danke für Eure Zahlreichen Antworten.

Nur geht es hier jetzt nicht um irgendwelche Schuldzuweisungen sondern um die Frage ob jemand eine Ahnung hat wie lange so eine Action , nachdem man Wiederspruch gegen den Rechtsmittelfähigembescheid eingelgt hat, dauern kann.

Danke!

Hunter

Hallo Hunter,

bei mir hat es alles in allem ca. 2 Jahre gedauert, aber während dieses Zeit habe ich einige Langwaffen gekauft und auf meiner WBK

eintragen lasse, es ging aber bei mir um einen zu Satz auf der gelben WBK

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...hl=urteil+mainz

Gruß

Shooterfjb

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