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IGNORED

Beschränkungen Gelbe WBK - rechtens?


piffpaff

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Geschrieben

So, nachdem mir die Suchfunktion nicht wirklich helfen konnte:

Meine neue Gelbe ist da- das ist erstmal toll!!

Eintragungen hinten:

1. Text des Gesetzes (inklusive Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen) - das ist gut

2. "Die entsprechende Disziplin lt. Sportordnung ist für die erworbene Waffe jeweils durch eine Vereinsbescheinigung nachzuweisen" - Rechtssprechung z.Zt. wohl noch uneinheitlich, gibts da was Neues??

3. Vermerk, dass unter Berücksichtigung aller WBK innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen mit dem Bedürfnis "Sportschütze" erworben werden dürfen (Verweis auf §14 II Satz 3 WaffG).

Auch da steht meines Wissens bisher keine Rechtsprechung fest, oder??

Am meisten nervt mich irgendwie die Forderung, eine Vereinsbescheinigung vorweisen zu müssen. Krieg ich zwar hin (denke ich), aber dennoch!!!!!

Geschrieben
Hallo Joe07,

danke für die Links, aber der erste funktioniert nicht und den zweiten Thread habe ich gelesen, er ist aber unergiebig, da die Entscheidung auf der nächsten Ebene noch aussteht...

siehe oben auf dieser seite, dort funktioniert der erste link

Geschrieben
Hi,

kommst Du aus NRW ???

Gruss

Blue

Ja, leider :(

Man hat ein Formular für die Gelbe WBK (alt) genommen, vorne ein Sternchen draufgedruckt und dazu hinten den neuen Gesetzestext sowie die genannten Beschränkungen eingetragen......

Werd nächste Woche mal abklären, wie mein Verein die Sache sieht....

Immerhin gibt es in NRW meiner gesicherten Kenntnis nach sowohl Behörden, die IMMER NOCH nur EINZELLADER genehmigen als auch Behörden, die neue Gelbe ohne Einschränkungen rausgeben.... Also liege ich in der nicht ganz so goldenen Mitte....

Vermutlich gibt es also zu den zweifelhaften Punkten noch keine neue Entscheidung?

Geschrieben

Man muss eh IMMER selber fuer sich Widerspruch einlegen, bzw klagen. Also nicht warten, bis die unrechtmaessigen Einschraenkungen nicht mehr rausgeklagt werden koennen, sondern SOFORT anwaltlichen Rat (Fachanwalt siehe Liste bei E.L.F. oder FWR) holen und dagegen vorgehen.

Punkt 2. ist eh quatsch, das wird wohl schon per Widerspruch rausfallen, Punkt 3 ist eine 60-40 Chance. Mal klappts und das Gericht streicht das depperte Erwerbsstreckungs- und Arbeitsplatzabbaugebot mal klappts nicht und man hat Pech.

Geschrieben

Joo-also bei mir steht in der gelben nur "Diese Waffenbesitzkarte gilt auch zum Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

und der dazu gehörenden Munition."

Vermiss ich jetzt was oder is alles gut??

Geschrieben
Joo-also bei mir steht in der gelben nur "Diese Waffenbesitzkarte gilt auch zum Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

und der dazu gehörenden Munition."

Vermiss ich jetzt was oder is alles gut??

Hallo Frank73

wenn du den Vordruck der alten Gelben hast und der mit dem Zusatz für Rep-Büchsen eingetragen ist, kann man befürchten, daß du keine einschüssigen, einläufigen KW bekommst. Der Satz: "Gilt für Waffen nach §14 Abs.4" wäre korrekt.

Steven

Geschrieben
Hallo Frank73

Wenn Du den Vordruck der alten Gelben WBK hast und der mit dem Zusatz für Rep.-Büchsen eingetragen ist, kann man befürchten, dass du keine einschüssigen, einläufigen KW und auch keine mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) bekommst. Der Satz: "Gilt für Waffen nach §14 Abs.4 WaffG" wäre korrekt.

Steven

Kleine Ergänzungen am Rande... :rolleyes:

Geschrieben

Hmm-also für meine Bereiche wäre erstmal auf lange Sicht alles abgedeckt,angenommen ich müsste in zig Jahren unbedingt Perkussions-Revolver schiessen,bekommt man das dann nicht immer noch geregelt?

Geschrieben
Hmm-also für meine Bereiche wäre erstmal auf lange Sicht alles abgedeckt,angenommen ich müsste in zig Jahren unbedingt Perkussions-Revolver schiessen,bekommt man das dann nicht immer noch geregelt?

Hallo Frank73

das ist deine Entscheidung. Der SB hat gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn du das Akzeptierst, tust du den anderen Sportschützen keinen Gefallen, auch wenn die Einschränkung für dich akzeptabel ist. Leg einfach Widerspruch gegen die Auflage ein und du wirst wahrscheinlich Erfolg haben. Wir alle danken es dir.

Steven

Geschrieben

Vor allem kannst Du es heute, fristgerecht noch einfach wegbekommen. Wenns erst mal drin steht und Du nichts dagegen unternimmst, ist es trotz Rechtswidrigkeit fuer Dich bindend. Dann wirds weit aufwendiger und teurer, es wegzukriegen.

Geschrieben
So, nachdem mir die Suchfunktion nicht wirklich helfen konnte:

Meine neue Gelbe ist da- das ist erstmal toll!!

Herzlichen Glückwunsch! Du wohnst in Köln?

Rechtsmittelbelehrung war auch keine dabei, da Deinem Antrag angeblich entsprochen wurde?

Gegen die Beschränkung hinsichtlich der Waffenart etc. kannst Du Widerspruch einlegen und nach dessen Ablehnung vor dem VG klagen. Der Hinweis, dass das Erwerbsstreckungsgebot auch für die gelbe WBK gelten würde ist nicht anfechtbar, wenn er auf dem Gebührenbescheid als "Hinweis" enthalten ist. Da hilft nur mehr als 2 Waffen pro Halbjahr kaufen und eintragen lassen wollen - nach der Weigerung Widerspruch und Klage. Gleiches gilt für den Bedürfnisnachweis. Grund hierfür ist einfach die Form, in der die Behörde das mitgeteilt hat. Wäre das als Eintrag auf der WBK, wäre auch dagegen direkt Widerspruch respektive Klage möglich.

Das VG Köln hat diverse Urteile zur gelben WBK zu Gunsten der Schützen gefällt und die Behörden wurden zur Ausstellung einer gelben WBK ohne Einschränkungen verurteilt. Ein paar sind rechtskräftig geworden. Eine bestimmte Behörde in Köln ist jedoch immer in die Berufung gegangen. Das OVG Münster hat bislang nicht entschieden und es ist auch leider nicht abzusehen, wann es so weit sein wird.

Hinnehmen ist m.E. jedenfalls ein ganz falsches Signal!

Wenn der Staat vom Bürger erwartet, dass dieser sich an die Gesetze hält, kann der Bürger das auch umgekehrt verlangen.

Geschrieben

ÄÄÄÄTTTTTZZZZZEEEENNNDDDD!!

Da meine Behörde sich - trotz vorgelegter Urteile - weigert, die Auflagen von sich aus zurückzunehmen, muss ich jetzt doch noch Widerspruch einlegen, was ich auch tun werde!!

Die berufen sich auf einen Erlaß des Innenministeriums :(

Gibt es - neben VG Minden- noch weitere Urteile, die ich in meinem Widerspruch anführen könnte??

Geschrieben

Mir geht es hier zum einen um Argumentationshilfen, die sich aus einer guten Urteilsbegründung ergeben, zum anderen denke ich auch, dass viele Einzelfallentscheidungen durchaus eine gewisse Überzeugungskraft (faktisch, wenn nicht rechtlich) haben...

Und hinne mach ich auch :)

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