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IGNORED

Wechselsystem auf "grüne WBK"


shooterfjb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Oh,werde ich jetzt auch beobachtet ?. :confused:

mfg

Frank

Um es mit einem Japanischen Autohersteller zu sagen: " Nichts ist Unmöglich....."

Vielleicht befindet sich ja im WO Forum ein ausgesprochener "Computerexperte" der zur Sicherheit im www etwas sagt....

Zu dem ersten Thema gab es vor ein paar Jahren einen Film vom WDR. Habe gedacht ich bin im "Falschen Film" .....

Aber wie schon gesagt, falls Mann/Frau sich in dieser Richtung informiert wirds echt komisch, auch nicht spassig, da gib es noch viel mehr,auch zu ähnlichen Themen, but...... :ninja:

Geschrieben
... ein Sachbearbeiter der ein WS oder Lauf einträgt begeht eine Owi!
Auch wenn der WS-Besitz gleiche/kleinere Kaliber zu eingetragener Grundwaffe erlaubnisfrei ist: wo steht denn das bitteschön ? :confused:
WS ist nicht eingetragen -----> Waffe wird verkauft, dann müsste auch das WS abgegeben werden; durch die Abgabe der Grundwaffe, wird das Wechselsystem plötzlich ein erlaubnispflichtiges, weil wesentliches Waffenteil.
Ich sehe darin kein Problem, das WS nachträglich eintragen zu lassen. Wobei dieses in den meisten Fällen ohnehin gleich zusammen mit der Grundwaffe überlassen wird. Was soll ich auch mit einem einzelnen WS oder Lauf anfangen ?
Hast Du einen Nachweis über den Erwerb des Wechselsystems? Rechnung,etc. oder schleppst das WS mit zum Händler bekommst du über den MEB der Grundwaffe ( die ja hoffentlich abgestempelt ist ) problemlos die Munition für das WS, WENN es Kaliber kleiner ist. Händler die dies nicht machen sind einfach nicht up to date!
So isses. Schon merkwürdig, dass hier immer noch das Gerücht kursiert, dass man keine Munition fürs kleinere Kaliber bekommt, wenn das WS nicht in der WBK eingetragen ist... :gaga:
  • 4 Monate später...
Geschrieben

Tata...

Ich hab ein WS für meine Glock22 und der Händler, bei dem ich heute 9Para kaufen wollte, sah sich nicht in der Lage, meinen Wunsch zu erfüllen, da ich ja keinen Eintrag in der WBK habe... Und ich hab ihm die G22 mitsamt G17 WS auf den Tresen gelegt... :peinlich:

Werd ich wohl wieder woanders kaufen und bei dem auch keine eingetragene Muni mehr <_<

Geschrieben
... Und ich hab ihm die G22 mitsamt G17 WS auf den Tresen gelegt... :peinlich:

Werd ich wohl wieder woanders kaufen und bei dem auch keine eingetragene Muni mehr <_<

Auf den Tresen legen alleine reicht nicht!

Als Nachweis des rechtmässigen Erwerbes hättest Du dem Händler eine Rechnung zeigen müssen. Hast Du dies getan?

IMI

Geschrieben
Auf den Tresen legen alleine reicht nicht!

Als Nachweis des rechtmässigen Erwerbes hättest Du dem Händler eine Rechnung zeigen müssen. Hast Du dies getan?

IMI

Wen bitteschön interessiert das? Du kannst dir auch eine Waffe oder WS leihen und hast in dieser Zeit den Munitionserwerb für dieses Kaliber. Ende!

Geschrieben
Auf den Tresen legen alleine reicht nicht!

Als Nachweis des rechtmässigen Erwerbes hättest Du dem Händler eine Rechnung zeigen müssen. Hast Du dies getan?

IMI

Hätte ich auch noch machen können, wenn's das gewesen wäre, was er wollte...

Aber ihm gings wohl ehr um den WBK Eintrag.

Na, meinetwegen kann er pleite gehen, bei soviel Beschränktheit.

Geschrieben
Wen bitteschön interessiert das? Du kannst dir auch eine Waffe oder WS leihen und hast in dieser Zeit den Munitionserwerb für dieses Kaliber. Ende!

dann habe ich aber einen leihschrieb :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Geschrieben

Wir haben Vertragsfreiheit. Der Händler kann sich weigern, Dich überhaupt zu bedienen, wenn ihm Deine Nase nicht passt. Nach dem Maßstab Waffen-Gesetz verlangt der Händler mehr als das Notwendige.

Für Munitionserwerb zu Wechselsystemen einer Grundwaffe, die im Kaliber kleiner/gleich der Grundwaffe sind, reicht allein der Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs des WS zusammen mit der MEB der Grundwaffe. Ist so seit '03.

Um genau diese komischen Einlagen zu vermeiden, lasse ich auch für die WS eine MEB eintragen. Meine Rumlauferei nach sachkundigen Händlern reduziert sich soweit, daß ich mit dem Wert der eingesparten Zeit die Kosten am Amt längst wieder raus habe.

Geschrieben
Aber auch das MUSST Du nicht haben. ...

:rolleyes:

Du musst Dich auch nicht waschen - und trotzdem ist es ungemein hilfreich :gutidee:

IMI

Dann lies mal § 38 Nr. 1e WaffG genauer durch... :huh:

und was ist mit §12 Abs. 1 Ziffer 1?

Geschrieben
Eben genau der wird in § 38 Nr. 1 e WaffG zitiert. Und darum gehts ja gerade. IMI, aufwachen bitte ! :)

Was? Wie?!

Ja, schlag mich! :rolleyes::spiteful::rolleyes:

Ich war böse und bin unaufmerksam...

Geschrieben
Dann lies mal § 38 Nr. 1e WaffG genauer durch... :huh:

Wer führt denn bitte schön,.... jaja, ich weiss die neuen Begriffsdefinitionen sind etwas unglücklich gewählt! Man könnte auf den Gedanken kommen wenn man unnötoigen Schererein aus dem Weg gehen will dass dies nicht schadet, aber meiner Meinung nach benötigt wirds nicht.

Geschrieben
Wer führt denn bitte schön,....

Da liegst Du gründlich falsch. Ein Erwerb findet bei der Leihe in jedem Fall statt. Deshalb ist die auch nur mit Leihschein möglich. In den meisten Fällen wird ein ausgeliehenes WS danach wohl auch geführt werden.

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