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IGNORED

umbau von wbk-frei auf wbk-pflichtig?


Gast

Empfohlene Beiträge

hallo zusammen,

habe ebenfalls großes interesse am ft.

ich habe ein diana 54 air-king und würde es gerne von einem büchsenmacher zum

brauchbarn ft.-luftgewehr umbauen lassen (keine angst,ewb vorhanden).

nun meine frage:

ist ein solcher umbau rechtlich möglich bei einer F gestempelten waffe.

was würde so etwas kosten ?

Sind federdruck-fuftgewehre beim ft. noch stand der technik?

gruß:tribun

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Also, ich denke mal, wenn eine EWB vorhanden ist und die Arbeiten von einem erfahrenen Büchsemnacher durchgeführt werden, düfte es rechtlich keine Probleme geben.

Wenn du genauere Infos haben willst, wende dich doch am besten an ein Beschußamt oder deine Waffenbehöre.

Ob es sich wirtschaftlich lohnt, kann ich leider nicht beurteilen.

Gruß

Blacksmith

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Hallo!

Ich selber habe zwar mit FT nichts am Hut, aber wenn ein solcher Umbau erfolgt ist, muß die Sportwaffe beschossen werden. Das kostet natürlich auch noch mal Geld und dauert.

Im konkreten Fall sollte man deshalb am besten eine nüchterne Rechnung aufmachen:

+ Umbaukosten (Arbeitsstunden des BM)

+ Umbaukosten (Materialkosten)

+ Beschußkosten

----------------

Ergibt sich dann, daß es im Ergebnis tatsächlich wesentlich günstiger ist, als ein neues FT - Sportgewehr und das erlaubnisfreie LG nicht mehr gebraucht wird, spricht doch eigentlich nichts gegen den Umbau (abgesehen von eventuellen technischen Problemen)!

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Um hier mal wieder etwas die Wirklichkeit einkehren zu lassen:

Der Umbau von F auf WBK-pflichtig kostete im letzten Jahr zum Beispiel bei einer Weihrauch HW 98 (im Werk durchgeführt) um 100 Mark.

Es ist auch keinerlei Beschuß notwendig, sondern es wird das F auf dem System entfernt. Da eine Waffennummer serienmäßig vorhanden ist, wird diese in die WBK eingetragen.

Der Umbau ist gar nicht so selten (und erst recht nicht so unsinnig) wie man meinen sollte: Zum Beispiel gab es zahlreiche Besitzer einer der 100 limitierten Weihrauch-Luftgewehre HW 97 Centennial, die die deutsche F-Version kauften, um das Ding erst einmal zu sichern. Als dann später der Jagdschein nachgereicht wurde oder aber das Bedürfnis über das regelmäßige Training "Field Target" nachgewiesen wurde (wir vom 1. DFTC führen ganz normale Trainingsbücher mit Stempeln), wurde eben aus der F-Version die starke - ganz einfach, mit 2-3 Wochen Wartezeit (es kann auch der Büchsenmacher am Eck machen) und ohne Gewissensbisse.

------------------

Förderkreis Forum Waffenrecht

Mitglied 000001 (Fußvolk-Numerierung) - und Du?

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Zitat:

Original erstellt von Ulrich Eichstädt:

[...]

Es ist auch keinerlei Beschuß notwendig, sondern es wird das F auf dem System entfernt.

[...]

[/b]

Hallo!

Also, jetzt bin ich wirklich neugierig!

Wenn ich § 16 I, II WaffG lesen und höre, es sei KEIN Beschuß beim Umbau von WBK-frei auf WBK-pflichtig notwendig komme ich doch ins Grübeln!

Das "F" bedeutet doch nur, daß die maximale Bewegungsenergie des Geschosses unter 7,5 Joule liegt. Der hier thematisierte Umbau macht doch aus dem ehemals erlaubnisfreien LG eine erlaubnispflichtige Schußwaffe. Das soll hier in Deutschland ohne staatlichen Beschuß gehen? Wird das "F" ausgefeilt, ist doch gar kein Beschußzeichen mehr auf der Waffe - das kommt mir doch sehr seltsam vor!!!

Ist tatsächlich kein Beschuß notwendig? Das interessiert mich jetzt wirklich! Wer weiß genau Bescheid???

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Zitat:

§ 18 Beschußprüfung.

(1) Bei dem Beschuß ist zu prüfen, ob

1. die wesentlichen Teile der Handfeuerwaffe der Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwendung der zugelassenen Munition

ausgesetzt werden (Haltbarkeit),

2. der Benutzer die Waffe ohne Gefahr laden, schließen und abfeuern kann (Handhabungssicherheit),

3. die Abmessungen des Patronen- oder Kartuschenlagers, der Verschlußabstand, die Maße des Übergangs, der Feld- und Zugdurchmesser oder des Laufquerschnitts bei gezogenen Läufen und der Laufinnendurchmesser bei glatten Läufen den Nenngrößen (§ 20 Nr. 1) entsprechen (Maßhaltigkeit) und

4. die nach § 13 oder die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1 vorgeschriebene Kennzeichnung auf der Waffe angebracht ist.

(2) Auf Antrag ist der Beschuß mit einem erhöhten Gasdruck vorzunehmen (verstärkter Beschuß).

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Druckluftwaffen unterliegen einer BAUART-Prüfung, das heißt, daß ein einziges Modell vorab vom Hersteller/Importeur zur PTB in Braunschweig eingereicht wird. Die prüft, ob's unter 7,5 Joule bleibt und vergibt das Recht an den Hersteller/Importeur, bei sich im Werk weitere baugleiche Waffen mit dem F-Stempel zu versehen.

[Dieser Beitrag wurde von Wizzard am 02. April 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Ulrich Eichstädt:

Um hier mal wieder etwas die Wirklichkeit einkehren zu lassen:

Der Umbau von F auf WBK-pflichtig kostete im letzten Jahr zum Beispiel bei einer Weihrauch HW 98 (im Werk durchgeführt) um 100 Mark.

Es ist auch keinerlei
Beschuß
notwendig, sondern es wird das F auf dem System entfernt. Da eine Waffennummer serienmäßig vorhanden ist, wird diese in die WBK eingetragen.

Der Umbau ist gar nicht so selten (und erst recht nicht so unsinnig) wie man meinen sollte: Zum Beispiel gab es zahlreiche Besitzer einer der 100 limitierten Weihrauch-Luftgewehre HW 97 Centennial, die die deutsche F-Version kauften, um das Ding erst einmal zu sichern. Als dann später der Jagdschein nachgereicht wurde oder aber das Bedürfnis über das regelmäßige Training "Field Target" nachgewiesen wurde (wir vom 1. DFTC führen ganz normale Trainingsbücher mit Stempeln), wurde eben aus der F-Version die starke - ganz einfach, mit 2-3 Wochen Wartezeit (es kann auch der Büchsenmacher am Eck machen) und ohne Gewissensbisse.

Hast Recht,

habe mit dem Dianawerk gesprochen,auch hier ist es mit dem Umbau kein Problem.

Etwaige Kosten ca. EURO 30,00 incl. Porto zzgl. Mwst.

Danke für den Tip

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