Zitat:
Original erstellt von ulrich falk:
immer wieder befremdlich, wenn man hier im forum für seine rechtskenntnis angemault wird, weil irgend jemand seine juristischen fehlvorstellungen verteidigen will.
auf solche "neumitglieder" kann ich verzichten.
Da offenbar ich gemeint bin: Für mich ist befremdlich, wenn ein Moderator eines Forum so leichten Herzens auf Neumitglieder verzichten kann (hat er ja schon öfter geäußert). Wahrscheinlich fliege ich bei der nächsten Räumungsaktion dann ja wieder raus.
Also, tschuldigung, wenn ich wegen des Datums auf den Aprilscherz getippt hatte, ich wollte niemanden persöhnlich angreifen.
Aber die provokative Ausgangsfrage von Sentenced7 lautete: "Da ja immer wieder Fragen, wie denn Waffen von befriedeten Besitztum zum Schießstand zu transportieren sind, aufkeimen..."
und da kann er doch nicht mit den Paragraphen kontern, die sich mit dem Führen von Waffen beschäftigen!
Das "selber schuld!" hilft dem verknackten Radfahrer ebenso wenig wie dem von Herrns Schiller an anderer Stelle (hier? nebenan? im Heft?) zitierten Trunkenheitsfahrer, der seine Western-Revolver hinter dem Fahrersitz spazierenfuhr auf dem Rückweg von einem Match. Als er angehalten wurde, geblasen hat und sein Auto abstellen mußte, hat er auf die darin befindlichen Waffen aufmerksahm gemacht und damit die Lawine ausgelöst. Für den haben die 0,001 % Überprüfung jedenfalls gereicht.
Ich will ja auch niemand davon abhalten, mit der Beck-Ausgabe im Kofferraum der Polizeistreife zu erklären, daß er im Recht ist. Die kassieren dann halt, wie das landauf landab in zig Fällen schon passiert ist, erst einmal seine Waffe(n) ein, lagern die in einer feuchten Asservatenkammer und rücken sie vielleicht irgendwann wieder raus.
Ich finde diese rechtsauslegung ebenfalls daneben, aber dann übe ich lieber vorauseilenden Gehorsam aus und behalte meine Waffen, statt sie auf der Wache zwischenzulagern. Bei den meisten Verurteilungen reichte den Richtern das "zugriffsbereit" schon aus, um ein Drohpotential festzustellen. Und zugriffsbereit war dann eben innerhalb der Fahrerkabine, was z.B. bei modernen Kleinwagen wegen der klappbaren Sitzbank kaum anders geht.
Aber wenn die Herren Rechtsgelehrten meinen...
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Wizzen ist Macht