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Wizzard

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  1. Komm, vertragen wir uns wieder. Müssen meine sizilianischen Vorfahren sein, die da mit mir durchgegangen sind. Übrigens muß "neu hier" ja nicht "neu im Internet" heißen - ich bin seit 1987 online, allerdings damals noch per BTX-Modem mit 1200 Empfangsbits pro Sekunde und sagenhaften 75 Sendebits. Vielleicht hatte ich da mehr Zeit über meine Antwrten nachzudenken. Ich gehe mal ne Weile in mich...
  2. Zitat: Original erstellt von ulrich falk: immer wieder befremdlich, wenn man hier im forum für seine rechtskenntnis angemault wird, weil irgend jemand seine juristischen fehlvorstellungen verteidigen will. auf solche "neumitglieder" kann ich verzichten. Da offenbar ich gemeint bin: Für mich ist befremdlich, wenn ein Moderator eines Forum so leichten Herzens auf Neumitglieder verzichten kann (hat er ja schon öfter geäußert). Wahrscheinlich fliege ich bei der nächsten Räumungsaktion dann ja wieder raus. Also, tschuldigung, wenn ich wegen des Datums auf den Aprilscherz getippt hatte, ich wollte niemanden persöhnlich angreifen. Aber die provokative Ausgangsfrage von Sentenced7 lautete: "Da ja immer wieder Fragen, wie denn Waffen von befriedeten Besitztum zum Schießstand zu transportieren sind, aufkeimen..." und da kann er doch nicht mit den Paragraphen kontern, die sich mit dem Führen von Waffen beschäftigen! Das "selber schuld!" hilft dem verknackten Radfahrer ebenso wenig wie dem von Herrns Schiller an anderer Stelle (hier? nebenan? im Heft?) zitierten Trunkenheitsfahrer, der seine Western-Revolver hinter dem Fahrersitz spazierenfuhr auf dem Rückweg von einem Match. Als er angehalten wurde, geblasen hat und sein Auto abstellen mußte, hat er auf die darin befindlichen Waffen aufmerksahm gemacht und damit die Lawine ausgelöst. Für den haben die 0,001 % Überprüfung jedenfalls gereicht. Ich will ja auch niemand davon abhalten, mit der Beck-Ausgabe im Kofferraum der Polizeistreife zu erklären, daß er im Recht ist. Die kassieren dann halt, wie das landauf landab in zig Fällen schon passiert ist, erst einmal seine Waffe(n) ein, lagern die in einer feuchten Asservatenkammer und rücken sie vielleicht irgendwann wieder raus. Ich finde diese rechtsauslegung ebenfalls daneben, aber dann übe ich lieber vorauseilenden Gehorsam aus und behalte meine Waffen, statt sie auf der Wache zwischenzulagern. Bei den meisten Verurteilungen reichte den Richtern das "zugriffsbereit" schon aus, um ein Drohpotential festzustellen. Und zugriffsbereit war dann eben innerhalb der Fahrerkabine, was z.B. bei modernen Kleinwagen wegen der klappbaren Sitzbank kaum anders geht. Aber wenn die Herren Rechtsgelehrten meinen... ------------------ -- Wizzen ist Macht
  3. Na, dann muß ich mich im Nachbar-Forum auch mal zu Wort melden - nach einem ersten Vergleich dieses Posting-Datums hatte ich auf den ersten April getippt. Aber Sentenced7 meint das offenbar ernst (oder er will seinem "Nickname" durch eine Verurteilung alle Ehre machen ) Wenn selbst Radfahrer mit einem Gewehr-Futteral auf dem Rücken und KK-Patronen dabei inzwischen wegen "Führens einer Schußwaffe" verknackt wurden, dann hast ausgerechnet DU jetzt nach intensivem Studium die wahre Lösung gefunden - na toll. Ich verstehe auch nicht, warum sich bisher auf diese "Anmerkung zu vorherigen Themen " noch kein anderer gemeldet hat - oder liegt ihr noch alle vor Lachen gekrümmt in der Ecke? Nochmal das Zitat, wo du die rettenden Zeilen gefunden hast: "in der 2 Waffen Verwaltungsvorschrift ( 2. WaffVwV ) unter dem Punkt 35 Waffenschein ( § 35 WaffG ). " Und? Fällt Dir nix auf?
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