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IGNORED

Ablehnung Bedürfnissnachweiss


voyager

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Dieser Satz "Für die grüne WBK werden nur die Waffen angerechnet, für die diese WBK Voraussetzung ist." hat sich der Verband ausgedacht, was ich als frechheit befinde, darum bekommt Er sein Bedürfnis nicht weil er mit einer Waffe geschoßen hat die nicht auf der Grünen sondern auf die Gelbe eingetragen wird.

Vielleicht sollte man die Verbandskasper mal darüber aufklären das, bevor es Neugelb gab, die Freie Pistole als Kurzwaffe auf die grüne WBK eingetragen werden musste!

Auch wenn die Freie Pistole jetzt auf Neugelb eingetragen werden kann, so ist sie doch immer noch eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe.

Nach deren Meinung (BSSB) dürften ja Schützen aus Vereinen, die keine erlaubnispflichtige Vereins-Kurzwaffen haben, NIEMALS eine eigene Kurzwaffe beantragen. :gaga:

Gruß w.st

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interessant. die frage ist nur, ob sie es denn auch tun. letztendlich müssen die verbände ihre bedürfnisrichtlinien vom lva absegnen lassen, peinlich dann, wenn diese entgegen den gesetzlichen vorgaben formuliert sind.

grüße

Es benötigt wohl Funktionäre mit etwas Arsch in der Hose um sich nur nach dem WaffG und nicht nach noch nicht beschlossene Verwaltungsvorschriften zu richten. :rolleyes:

Die Verwaltungsvorschriften sind ein Gesetz? :o

Denn wenn nicht ... von welchen gesetzlichen Vorgaben redest du dann?

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Vielleicht sollte man die Verbandskasper mal darüber aufklären das, bevor es Neugelb gab, die Freie Pistole als Kurzwaffe auf die grüne WBK eingetragen werden musste!

Auch wenn die Freie Pistole jetzt auf Neugelb eingetragen werden kann, so ist sie doch immer noch eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe.

Nach deren Meinung (BSSB) dürften ja Schützen aus Vereinen, die keine erlaubnispflichtige Vereins-Kurzwaffen haben, NIEMALS eine eigene Kurzwaffe beantragen. :gaga:

Gruß w.st

Hallo,

die Freie Pistole wurde schon immer auf die Gelbe eingetragen, auch vor dee neuen Gelben.

Gruss

voyager

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Vielleicht sollte man die Verbandskasper mal darüber aufklären das, bevor es Neugelb gab, die Freie Pistole als Kurzwaffe auf die grüne WBK eingetragen werden musste!

Auch wenn die Freie Pistole jetzt auf Neugelb eingetragen werden kann, so ist sie doch immer noch eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe.

Und selbst heutzutage spricht ja auch nichts gegen einen Eintrag in die grüne WBK.

bye knight

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Hallo,

die Freie Pistole wurde schon immer auf die Gelbe eingetragen, auch vor dee neuen Gelben.

Gruss

voyager

Nein, die alte Gelbe galt nur fuer EinzelladerLANGwaffen.

Das Problem hier: Wenn in der (noch lange nicht geltenden) VWV etwas gesetzwidriges drin steht, kann ich dagegen klagen.

Wenn mein Verband im Rahmen seiner genehmighten Sportordnung schaerfer als das Gesetz ist, hab ich erst mal ein Problem, das nur durch Verbanddswechsel oder Aufraeumen im Vorstand zu loesen ist.

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Wenn mein Verband im Rahmen seiner genehmighten Sportordnung schaerfer als das Gesetz ist, hab ich erst mal ein Problem, das nur durch Verbanddswechsel oder Aufraeumen im Vorstand zu loesen ist.

moin,

zunächst gestatte die frage, was wbk und / oder bedürfniserteilung mit der sportordnung zu tun haben?

dann ein hinweis: jeder verband bestellt sich für derartige angelegenheiten einen rechtsausschuss, auch verbandsgericht etc. genannt. in der regel ist zumindest der vorsitzende ein jurist, die befugnisse und den grad der bindewirkung seiner beschlüsse ergeben sich aus der jeweiligen rechtsordnung. ich habe selber jahrelang einen solchen rechtsausschuss geleitet und weiß daher um die innenwirkung, wenn dieser angerufen wird.

nicht meckern und nölen, sondern vielleicht erst mal die eigenen internen instanzen ausnutzen.

grüße

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letztendlich müssen die verbände ihre bedürfnisrichtlinien vom lva absegnen lassen, peinlich dann, wenn diese entgegen den gesetzlichen vorgaben formuliert sind.

Bedürfnisrichtlinien die strenger sind als das Gesetz passieren diese Hürde völlig problemlos. Es ist nicht gesetzeswidrig des Spielraum eines Gesetzes nicht auszuschöpfen.

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...Nachweis der Sportschützeneigenschaften

als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe

( § 14 Abs. 2 Nr. 1 und § 8 WaffG)

Achtung - Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art erbracht

werden, die erworben werden will. (Art = Kurzwaffe oder Langwaffe) Für die grüne

WBK werden nur die Waffen angerechnet, für die diese WBK Voraussetzung ist.

...

Dazu noch 'ne kleine Schote - weiß nicht, ob das schon allgemein bekannt ist: seit einigen Wochen setzt der BSSB hier noch einen drauf - die Unterteilung Kurz-/Langwaffe genügt auch nicht mehr, somit werden auch keine Schießbücher mehr als Nachweis anerkannt (!), sondern ausschließlich noch die BSSB-Vordrucke "Nachweis der Sportschützeneigenschaften". Darin gibt es u.a. die neuen Spalten "Disziplin-Nr" und "Kaliber" - also bitte, wie soll ein Sportschütze heute aus dem Stegreif sagen können, welche(s) Kaliber er z.B. am 12.05.2006 verschossen hat?? :confused:

Der BSSB scheint ein ganzes Team zu beschäftigen, das Tag und Nacht darüber nachdenkt, wie man den Sportschützen das Leben noch ein wenig schwerer machen kann...

Bei der nächsten "Auflage" des BSSB-Bedürfnisnachweises (Update-Zyklus: < 4 Monate) wird wohl noch die Spalte "Munitionshersteller" und "Schußanzahl" dazukommen. Wobei bei letzterer < 10 Schuß verdächtig sind (kein Ehrgeiz), und > 50 Schuß erst recht verdächtig sein dürften (übt wohl für Amoklauf)... :peinlich:

Nee, mit dem BSSB kommt momentan bei der Bedürfnisbearbeitung außer Frust nicht viel auf, echt.

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...von Anfang an dabei!

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Hallo,

Nein, die alte Gelbe galt nur fuer EinzelladerLANGwaffen.

Stimmt hast Recht.

wie soll ein Sportschütze heute aus dem Stegreif sagen können, welche(s) Kaliber er z.B. am 12.05.2006 verschossen hat??

Das ist überhaupt kein Problem bei uns, man kann alle Termine mit Kaliber und Uhrzeit aus der Schießklatte entnehmen.

Gruss

voyager

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...

Das ist überhaupt kein Problem bei uns, man kann alle Termine mit Kaliber und Uhrzeit aus der Schießklatte entnehmen.

...

Hmmm... also, den Aufwand haben wir bisher noch nicht treiben wollen in unserem Verein - jeden Schützen extra interviewen, was er/sie heute geschossen hat...? Bei Neuschützen mit Vereinswaffen wär's ja noch machbar, aber wenn "Altgediente" mit ihrem ganzen Arsenal (oder großen Teilen davon) anrücken, und drei, vier oder fünf verschiedene Kaliber durchziehen, dann müßten wir unsere Schießkladde mächtig vergrößern; die liegt nämlich noch in guter alter Papierform vor (eine elektronische Lösung scheiterte bisher regelmäßig an einigen älteren Aufsichten).

Aber davon abgesehen, sehe ich eine derartige "Datenerhebung" auch nicht recht ein: das WaffG gibt eine solche Notwendigkeit sowieso nicht her, und nur um den neuesten Einfällen aus Hochbrück Folge zu leisten, ist das schon ein bißchen aufwendig. Wie gesagt, wer weiß was denen als Nächstes einfällt: das Beispiel mit der Schußanzahl war zwar polemisch, aber nicht sehr... :huh:

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...von Anfang an dabei!

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... daß, Bogen, Lupi oder LG eben nicht genügen ...

Naja ... beim Bogen ist es wieder so ne Sache ... da keine Schußwaffe im Sinne des WaffG, im Gegensatz zur Armbrust ... aber Sportschütze ist man ja trotzdem, oder?

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