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IGNORED

2. Lower Receiver


Justus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe eine Frage bezüglich Erwerb eines 2. Lower Receivers (XR-15 lower, kein wesentliches Waffenteil) für ein oa-15 mit der Bitte um konstruktive Kommentierung:

Vorab hatte folgenden Thread durchgelesen:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...=lower+receiver

2 Szenarien:

1.) Für eine vorhandene Basiswaffe OA-15, soll ein zweiter Lower Receiver verwendet werden, damit beispielweise zwischen Schubschaft und Festschaft (oder verschiedene Abzüge) ohne zeitraubende Umbaumaßnahmen gewechselt werden kann.

2.) vorhandene Basiswaffe OA-15+ Wechselsystem mit Verschluss: der zweite Lower Receiver wird gemäß 1.) mit dem Upper Receiver der Basiswaffe verwendet und NICHT(!!!) mit dem Wechselsystem Upper. Das Wechselsystem dagegen wird ausschließlich mit dem Lower Receiver der Basiswaffe verwendet, nur wenn gleichzeitig der Upper Receiver der Basiswaffe mit keinem Griffstück zusammengesetzt ist.

Hier im Forum haben sicherlich einige AR-15 Besitzer einen Wechsel- Lower- Receiver, teilweise sogar mit WBK- Eintrag, laut oben zitiertem Thread. Wie handhabt Ihr, falls ihr auch ein Wechselsystem habt in der Praxis die Abgrenzung zur verbotenen "Waffenvermehrung"?

Gruß,

Justus

Geschrieben
trotzdem nicht erlaubt, da du eine neue waffe hergestellt hast auch wenn du den lower NUR mit dem org. upper zusammen baust!

der lower muss eingetragen sein!

Tja, das ist so teilweise richtig. Korrekt ist, dass der Lower eingetragen sein muss. Die Frage ist nur wie es deine KV handhabt. Ich kenne eine, die trägt dir sehr wohl einen Lower als WS ohne erneutes Bedürfnis anstandslos ein....und es ist leider nicht meine....

Gruß

Stefan

Geschrieben

Hallo zusammen!

Das wäre mal interessant. Werde mal meine Sachbearbeiterin fragen, ob sie mir einen Lower als Wechselsystem einträgt. Dann lasse ich mir noch ein Wechselsystem eintragen und ich habe 2 ar-15 Halbautomaten. ;) Wär ja net schlecht.

Aber selbst wenn Lower und Upper eingtragen sind ist es doch eine neue Waffe, also Waffenvermehrung, oder?

Grüße, Frank

Geschrieben
eine eingetragene Waffenvermehrung sollte wohl legal sein,.................

Ja, aber damit wird ja ein frei erwerbbares Teil eingetragen. Das heißt, der Lower (freies Teil) wird in die WaffenBESITZkarte eingetragen, nicht damit ich es besitzen darf, sondern damit ich den Lower in Kombination mit einem Upper zusammenbauen und verwenden darf?

Klingt irgendwie auch nicht so plausibel.

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