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IGNORED

Sachkunde?


battarie150

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

könnt ihr mich bitte Aufklären.

Ist die Sachkundeprüfung Länderübergreifen? Also darf ich in dem einen Bundesland Sachkunde machen und dann ich nächsten die WBK beantragen?

Super, danke für eure Antwort. :peinlich:

Muß nicht peinlich sein.

Unsere Paragraphen sind überall in .de die gleichen.

Da die Sachkundeprüfung Fragen zum Waffengesetz, zur Notwehr, zum Notstand, zur Waffentechnik und

weiterer allgemeingültiger Fakten stellt, ist sie auch im gesamten Bundesgebiet gültig.

Das Waffengesetz ist es ja auch.

Dieser Sachverhalt geht zumindest aus den Annoncen in zahlreichen Waffenzeitschriften hervor.

Eventueller Vergleich: Machst Du einen neuen Führerschein, wenn Du durch Hessen in's Rheinische

fährst?

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kein problem ich habe meine sachkunde in parchim gemacht obwohl ich in hamburg wohne und in hh auch meine wbk,s

beantragt

gruß mike

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Muß nicht peinlich sein.

......: Machst Du einen neuen Führerschein, wenn Du durch Hessen in's Rheinische

fährst?

Bist du sicher? Ich dachte immer das hochprozentige Fahren in Umzügen wäre im Rheinland Prüfungsthema!

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Der Behörde ist es auf jeden Fall egal. Die Verbände machen aber nach meiner Erfahrung zuweilen Probleme. Also Mal wieder wie so oft.

Beim NWDSB wird für eine Befürwortung (oder auch Weiterbildung, Standaufsicht, …) z.B. nur eine Sachkunde anerkannt die nach 2003 bei einem dem DSB angeschlossenen Landesverband gemacht wurde.

Das allerdings wieder Bundesweit. Sprich ist die Bescheinigung z.B. vom BSSB ist es O.K. für die, ist sie jedoch von einem kommerziellen Anbieter, BDS, BDMP oder wem auch sonst, leider nicht.

Und nein, fragt mich bitte jetzt nicht wer die dazu Ermächtigt hat die Sachkunde noch mal zusätzlich zu prüfen.

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Gast God of Hellfire
Das allerdings wieder Bundesweit. Sprich ist die Bescheinigung z.B. vom BSSB ist es O.K. für die, ist sie jedoch von einem kommerziellen Anbieter, BDS, BDMP oder wem auch sonst, leider nicht.

Und nein, fragt mich bitte jetzt nicht wer die dazu Ermächtigt hat die Sachkunde noch mal zusätzlich zu prüfen.

...wobei der BDS wiederum die Sachkunde eines DSB Landesverbandes anerkennt.

Gruß

GOH

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...wobei der BDS wiederum die Sachkunde eines DSB Landesverbandes anerkennt.

http://www.gsvbw.de/93.0.html

Wichtiger Hinweis zu Sachkundebescheinigungen anderer Verbände

Liebe Mitglieder,

in letzter Zeit erhalten wir mit Anträgen auf Bedürfnisbescheinigungen immer wieder Sachkundebescheinigungen, die durch andere anerkannte Sportschützen-Verbände ausgestellt wurden. Selbstverständlich werden diese Bescheinigungen vom BDS anerkannt.

Allerdings enthalten manche Sachkundenachweise zum Beispiel die Einschränkung auf "...für alle im Württembergischen Schützenverband 1850 e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten...." Wieso der WSV diese Einschränkung macht, ist uns nicht bekannt. Das Waffengesetz fordert dies sicherlich nicht. Diese Einschränkung verhindert jedoch, dass die abgelegte Sachkunde 1:1 auf den BDS und die dort eingesetzten Waffen übertragen werden kann.

Bitte achten Sie deshalb darauf, dass, wenn Sie eine Sachkundeprüfung ablegen, die Ihnen ausgestellte Bescheinigung eine derartige Einschränkung NICHT enthält. Ansonsten kann die Sachkunde bei einem Bedürfnisantrag für eine Waffe gem. dem BDS Sporthandbuch leider nicht anerkannt werden.

Die Sachkundebescheinigungen des BDS gelten für die Waffen aller Sportschützenverbände.

Bei Fragen zur Sachkunde rufen oder schreiben Sie bitte den Präsidenten des Landesverbandes, Herrn Glaser, oder einen der Vizepräsidenten an.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr

GSVBW Präsidium

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Gast God of Hellfire

Ich gehe hier von der Sachkunde aus, die nach den behördlichen Vorgaben abgehalten wird.

Evtl. Einschränkungen unbelehrbarer Verbandsfürsten berücksichtige ich nicht.

Der DSB - und seine Landesverbände - muss sich nicht wundern, daß viele Schützen abwandern bzw. den DSB als Verband überhaupt nicht ins Auge fassen.

Ist eigentlich Schade, weil auch 25m statisch und Zeitserie Spaß machen.

Gruß

GOH

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Gast God of Hellfire
Hi,

versteh leider nur Bahnhof. Geht das jetzt oder nicht?

Also wohne in BaWü und würde in Bayern Sachkunde machen. :peinlich:

...und in welchem Verband bist Du? DSB? BDS? BdMP? Anderer?

Gruß

GOH

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Also wohne in BaWü und würde in Bayern Sachkunde machen.

Jau, das geht !

Aber lass die Sachkunde nicht beschränken á la :

- Nur für Langwaffen

- Nur für Kurzwaffen

- Nur für Waffen mit Schwarzpulver-Patronen

- Nur für grüne Waffen etc.

Das wäre dann :peinlich:

Es gibt (Bundesrepublikanischeinheitliche) Anforderungen an die Sachkunde. Eine Stelle, die die Sachkunde lehren und prüfen kann hat also von Gesetzgebers und damit auch von Ordnungsbehördlicherseits den Segen. Alles Gezicke, was Verbände abziehen, wenn Sie Sachkundenachweise nicht anerkennen, ist genau das: Verbandsgezicke ! Wobei ich mich bei den Zicken für den Vergleich entschuldige.

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Gast God of Hellfire
Alles Gezicke, was Verbände abziehen, wenn Sie Sachkundenachweise nicht anerkennen, ist genau das: Verbandsgezicke ! Wobei ich mich bei den Zicken für den Vergleich entschuldige.

...und wenn battarie noch damit herausrückt in welchem Verband er ist, dann kann man ihm sicher auch hilfreiche Tips geben, wie er sich das Verbandsgezicke erspart.

Gruß

GOH

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Zitat: Wichtiger Hinweis zu Sachkundebescheinigungen anderer Verbände

Liebe Mitglieder,

in letzter Zeit erhalten wir mit Anträgen auf Bedürfnisbescheinigungen immer wieder Sachkundebescheinigungen, die durch andere anerkannte Sportschützen-Verbände ausgestellt wurden. Selbstverständlich werden diese Bescheinigungen vom BDS anerkannt.

Allerdings enthalten manche Sachkundenachwei....

Es handelt sich um eine kleine Panne.

Der württembergische Schützenbund hat sehr früh eigene Schulungsunterlagen (in Abstimmung mit der Behörde) für die Sachkunde erstellt nachdem einige Vereine (wir auch) die Sachkunde abhalten, die enthalten auch entsprechende Vordrucke. Die wurden einfach übernommen und dem Satz hat keiner Beachtung geschenkt, da es eigentlich keinen Waffentypen gibt, der da nicht drin vermittelt wird (nach Vorschrift eben). Bislang gab das auch beim BDS/BDMP nie Probleme, mir ist aktuell nur 1 Fall beim BDS bekannt, der jetzt aufgetreten ist, vielleicht gibt es 1 oder 2 mehr. Wenn jemand so ein Zeugnis bekommt wo der Satz noch drin steht, dann sollte er das bitte einfach streichen lassen, ggf. ist die Frau Hochmut beim Verband in BW für die Prüfungsunterlagen (nicht für die Prüfung selbst) zuständig. Ich hoffe aber, das sich das Problem inzwischen erledigt hat.

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Hi,

also ich kann dir nicht sagen bei welchem Verband. :peinlich:

Bin bis jetzt noch nicht in dem Verein aufgenommen. Werde mich aber am Sonntag mal erkundigen und euchs sagen.

Danke

Vereinsmitgliedschaften gibt es nur beim DSB und BDS, beim BDMP müsstest Du einer SLG (Schiess Leistungs Gruppe) beigetreten sein. Die Liste der Vereine des DSB (BW) findest Du unter http://www.wsv1850.de/struktur.html, ob vollständig weiss ich nicht.

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Gast God of Hellfire
Gut, oder Schlecht?

Danke

Für die Sachkunde eigentlich gut. Solange keinerlei Beschränkungen ("Nur Waffen nach SO des LV XY...") drinstehen wird der Nachweis normalerweise von den anderen Verbänden (BDS, BdMP,...) anerkannt.

Gruß

GOH

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Ja, mein schützenverein ist in deinem Link gelistet.

Gut, oder Schlecht?

Danke

Herzlich Willkommen im WSV, dem Württembergischen Ableger des DSB. Im Verein zu sein bedeutet in der Regel die automatische Mitgliedschaft. Dich erwarten nach 1nem Jahr und der Sachkunde, Sportpistole .22lfb, Gebrauchsrevolver .357Mag und .44Mag, Gebrauchspistole 9mm und .45ACP, sowie KK-, Ordonanz- und Lever Action Gewehre. Zu erwartende waffenrechtliche Probleme : keine

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HiHo,

also Ente, danke für deine Begrüßung.

Wohnst ja in BW, kommst du nach Schwäbisch Hall dieses Jahr?

mfg

Zum Westerntreffen? Ja, zumeist schaue ich Samstag vorbei.

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