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IGNORED

Beantragung einer WBK


earl28

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, bin neu hier im Forum - also erstmal Hallo! an alle.

Habe da auch gleich mal eine Frage, und zwar möchte ich eine WBK beantragen(grün), habe aber ein paar Bedenken bzgl. meiner Zuverlässigkeit. Ich wurde vor 10 Jahren(gerade 18 Jahre alt geworden und noch sehr leichtsinnig) von der Polizei erwischt, als ich zu Silvester mit einer Schreckschusswaffe Platzpatronen verschossen habe. Habe dann damals eine Anzeige bekommen und musste ein Bußgeld in Höhe von 79,50DM bezahlen. Außerdem habe ich noch vier Punkte in Flensburg, einer weil ich vor knapp zwei Jahren bei Überholverbot überholt habe, und weitere drei Punkte, weil ich vor ca. 9 Monaten bei rot über die Ampel gefahren bin und geblitzt wurde(Führerschein war aber nicht weg, da die Ampel noch nicht eine Sekunde lang rot war),das Bußgeld belief sich inkl. Verwaltungsgebühren auf ca. 85€.

Dieses sind also meine Bedenken, wäre schön, wenn ihr mir sagen könntet, ob ich eine Chance habe, die WBK zu bekommen.

Geschrieben
Hallo, bin neu hier im Forum - also erstmal Hallo! an alle.

Habe da auch gleich mal eine Frage, und zwar möchte ich eine WBK beantragen(grün), habe aber ein paar Bedenken bzgl. meiner Zuverlässigkeit. Ich wurde vor 10 Jahren(gerade 18 Jahre alt geworden ...

Wär natürlich wichtig zu wissen wo du herkommst.

Nach dem was du geschrieben hast sollte es in Deutschland kaum Probleme geben sofern du Kleinkaliber schießen möchtest ... solltest du allerdings planen einen Eintrag für eine Großkaliberwaffe zu beantragen, musst du eine MPU machen (wird hier aktuell mehrfach drüber diskutiert). Dabei kann deine Vorgeschichte zur Sprache kommen und ich würde dir raten alles wahrheitsgemäß anzugeben.

Sorry ... jetzt hab ichs verstanden ... du wurdest vor 10 Jahren 18 ... also jetzt 28 ... vergiss also was ich geschrieben habe.

Ich wurde vor 10 Jahren(gerade 18 Jahre alt geworden und noch sehr leichtsinnig) von der Polizei erwischt, als ich zu Silvester mit einer Schreckschusswaffe Platzpatronen verschossen habe. Habe dann damals eine Anzeige bekommen und musste ein Bußgeld in Höhe von 79,50DM bezahlen.

Das ist das einzige was du dir Sorgen machen sollte (da waffenrechtlich relevant), sofern du nicht noch eine Alkoholfahrt verschweigst. Aber ich denke dass das nach 10 Jahren kein Problem mehr darstellt.

Geschrieben

Also ich komme aus Bochum, auch da geboren - aber wieso ist das denn relevant? Eine Alkoholfahrt habe ich nicht verschwiegen, ich trinke eh so gut wie keinen Alkohol, sind halt nur die 3 Sachen (erwischt mit Schreckschusswaffe vor 10 Jahren, als ich 18 war, und einmal Überholverbot sowie einmal Ampellichtwechsel mißachtet - sonst bin ich ein unbescholtener Bürger!!)

Insgesamt hört sich das ja ganz gut an,was ihr geschrieben habt. Dann werde ich mich wohl mal im Verein anmelden. Kommt vielleicht jemand aus Bochum oder Umgebung, oder kennt dort jemand einen guten Verein?

Geschrieben
Also ich komme aus Bochum, auch da geboren - aber wieso ist das denn relevant? Eine Alkoholfahrt habe ich nicht verschwiegen, ich trinke eh so gut wie keinen Alkohol, sind halt nur die 3 Sachen (erwischt mit Schreckschusswaffe vor 10 Jahren, als ich 18 war, und einmal Überholverbot sowie einmal Ampellichtwechsel mißachtet - sonst bin ich ein unbescholtener Bürger!!)

Insgesamt hört sich das ja ganz gut an,was ihr geschrieben habt. Dann werde ich mich wohl mal im Verein anmelden. Kommt vielleicht jemand aus Bochum oder Umgebung, oder kennt dort jemand einen guten Verein?

Das mit der Schreckschu0waffe ist deswegen relevant weil es ein Verstoß gegen das WaffG war ... allerdings geringfügig und schon 10 Jahre her ... also Entwarnung.

Alkoholfahrt hab ich deswegen genannt weil bei einer aufgeflogenen Alkoholfahrt mit einem Wert von 1,5 %o und mehr (bei dir ja nicht relevant) Alkoholabhängigkeit angenommen werden könnte und dann erstmal auf eigene Kosten etwas anderes bewiesen werden muss.

Wie heletz schon geschrieben hat ... bei dir ist Entwarnung angesagt ... viel Spaß beim Training!

Geschrieben
Also ich komme aus Bochum, auch da geboren - aber wieso ist das denn relevant?

Weil das Waffenrecht zwar nicht mehr Ländersache ist aber immer noch unterschiedlich gehandhabt wird. Da Du aus NRW bist, das Bundesland das hier öfter Thema ist, mein herzliches Beileid, aber bis jetzt haben es dort wohl auch alle geschafft. ;)

http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...rw+waffengesetz

Und herzlich Willkommen

Geschrieben

Am liebsten ich möchte Großkaliber schiessen, vielleicht mal dann eine Sig P226 - die würde mir schon gefallen. Mit welche Waffen schiesst ihr denn so?

Geschrieben
Am liebsten ich möchte Großkaliber schiessen, vielleicht mal dann eine Sig P226 - die würde mir schon gefallen. Mit welche Waffen schiesst ihr denn so?

Eigentlich alles was der Markt hergibt. Im Prinzip zerfällt es bei Kurzwaffen in folgende Glaubensgemeinschaften.

Pistolen:

Glock Profis :)

Heckler und Koch Liebhaber

SIG Schützen

Colt 1911 Experten und die Clone wie Kimber, Bul, Norinco u.s.w. :)

der Rest der Welt wie Steyr, Mateba u.s.w....

Revolver:

Smith and Wesson Revolvermänner :)

Ruger Westernhelden :)

Taurus Grösserschützen

der Rest der Welt wie Armenius, Korth u.s.w.....

Geschrieben

Ach so meinst Du das. Das hier von Dir hat sich halt noch ganz anders gelesen und ist so pauschal ausgedrückt definitiv falsch !

Selbst wenn da eine (aufgeflogene!) Alkoholfahrtdabei wäre, dann wäre sie nicht relvant!

Nur wenn - wie ich oben schon geschrieben habe - 60 Tagessätze oder mehr verhängt wurden (und das auch nur bis 10 Jahre zurück) könnte es kritisch werden.

Also: Entwarnung auf der ganzen Ebene!

Geschrieben
...Du hast hoffentlich vorher gebeichtet...? :huh:

Heinrich

Nö, als Protestant darf ich nicht beichten (höchstens meiner Frau) und wenn ich gebeichtet hätte wäre (natürlich auch nur als Katholik) wahrscheinlich die Exkommunikation unausweichliche Folge gewesen.

Andererseits- das ließe mehr (finanziellen) Spielraum für den Waffenkauf.... :00000733:

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Ich wurde vor 10 Jahren(gerade 18 Jahre alt geworden und noch sehr leichtsinnig) von der Polizei erwischt, als ich zu Silvester mit einer Schreckschusswaffe Platzpatronen verschossen habe.

Seit wann ist das verboten?? Das mach ich schon über 25Jahre

Geschrieben
Seit wann ist das verboten?? Das mach ich schon über 25Jahre

Deswegen war es in den ersten Jahren aber nicht richtig gewesen, erst mit dem neuen Waffenrecht wurde es teilweise legalisiert. Nach dem alten Waffenrecht war es definitif verboten gewesen.

Geschrieben

K-Inge; ab wann gelten die Bestimmungen auf Deinem link!

Skipper; wieso kann man dann Leuchtkugeln, Cracker und anderes Feuwerksgedöns kaufen, wenn man es an Silvester nicht verschiessen darf?

Geschrieben
Skipper; wieso kann man dann Leuchtkugeln, Cracker und anderes Feuwerksgedöns kaufen, wenn man es an Silvester nicht verschiessen darf?

Es gibt viele Dinge, die Du in Deutschland kaufen, aber nicht (ohne Genehmigung) benutzen darfst.

Denk nur mal an all die Kfz-Zubehörteile ohne ABE (z.B. Spurverbreiterungen, Tuning-Kits etc.)

Das ist bei uns nun mal so.

Gruß

Michael

Geschrieben
Skipper; wieso kann man dann Leuchtkugeln, Cracker und anderes Feuwerksgedöns kaufen, wenn man es an Silvester nicht verschiessen darf?

Woher soll ich das Wissen? Ich mach doch nicht die Gesetze.

Geschrieben
K-Inge; ab wann gelten die Bestimmungen auf Deinem link!

Ab sofort ;-)

Im Ernst, bin auch kein Waffenrechtsspezialist, aber ich vertrau dem Link, weil sich in diesem Forum die SSW-Cracks rumtreiben...

Skipper; wieso kann man dann Leuchtkugeln, Cracker und anderes Feuwerksgedöns kaufen, wenn man es an Silvester nicht verschiessen darf?

Darfst Sie doch benutzen, aber eben nur so, dass sie dein Grundstück nicht verlassen können.

Geschrieben
Darfst Sie doch benutzen, aber eben nur so, dass sie dein Grundstück nicht verlassen können.

Und das ist gar nicht so einfach. Nicht jeder hat ein Grundstück, das groß genug ist.

Gruß

Michael

Geschrieben
Darfst Sie doch benutzen, aber eben nur so, dass sie dein Grundstück nicht verlassen können.

Das mit dem "verlassen können" wurde aber vor einiger Zeit auch schon relativiert. Es genügt, wenn die "pyrotechnischen Geschosse" vom eigenen Gründstück aus, senkrecht nach oben abgeschossen werden.

Notfalls reiche ich hierzu noch einen Link nach...

Grüße, Frank

Geschrieben

Da in Deutschland die "Zuverlässigkeit" von Waffenhassern in Behörden und Politik völlig überdehnt ausgelegt wird, ist die Frage prinzipiell nicht unberechtigt. Wenn es nach einigen Irren gehen würde, würden sie Dir gerne Deine Punkte in Flensburg in eine charakterliche Unzuverlässigkeit umkonstruieren.....

Aber selbst diese ..... werden Dir aus diesen Sachen keinen Strick drehen bzw. die WBK verweigern können.

Viel Spaß beim Training!! Jeder Sportschütze mehr macht uns stärker :)

P.S.: Und falls Du doch Schwierigkeiten erwartest, einfach vor WBK-Beantragung eine spezielle Rechtschutzversicherung abschließen.... (z.B. beim Forum WaffenRecht FWR)

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