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IGNORED

Absage Antrag 3. KW droht...


mark23operator

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nur am Rande:

Das ganze Herumgeeiere hier haben wir (ungeachtet des mehr oder weniger klugen Vorgehens von mark23..) doch wieder mal dem "schönen" Bedürfnisprinzip zu verdanken, über das sich runnerpok in einem anderen aktuellen Thread so erfreut zeigt.

Geschrieben
Nur am Rande:

Das ganze Herumgeeiere hier haben wir (ungeachtet des mehr oder weniger klugen Vorgehens von mark23..) doch wieder mal dem "schönen" Bedürfnisprinzip zu verdanken, über das sich runnerpok in einem anderen aktuellen Thread so erfreut zeigt.

genau!

grüße

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Oha, es wäre schön, wenn hier der "Kleinkrieg" zwischen zwei "unbeteiligten" nicht ein neues Trollthema werden könnte, das uns das Hauptthema vernebelt *Danke*

Ich hatte bis zum 26.03.07 das gleiche Problem (auch in NRW). Scheinbar haben hier die Behörden Ihre Prüfungen um einiges verschärft.

(Wuppertal, BM, K ... überall das Gleiche)

Ich habe jetzt meine 3 KW mit einer Auflage bekommen, die eine erneute Prüfung des Bedürfnisses der vorhandenen KW vorsieht. D.h. ich muss für alle bereits genehmigten KW eine neue Bedürfnisprüfung durchlaufen ! .... und ja, das können die machen :-(

GRUNDSÄTZLICH : Du solltest beim Antrag alle Übungen die Du schießt (bei 3 KW sollten das auch mindst. 3 sein) angeben und belegen, warum die vorhandenen Waffen dort nicht genutzt werden können !! *ENDE*

Kannst Du das nicht plausibel machen, wird das nix mit der 3.KW *AUS*

Aber, es gibt da viele Möglichkeiten. z.B. Abzugsgewicht ist in vielen Übungen verschieden, teilweise darf aber der Abzug nicht veränderbar sein, folglich wird eine weitere KW benötigt ! z.B. Kaliber, das Kaliber .45 hat eine in Schützenkreisen anerkannte höhere Eigenpräzision, ist zwar als Begründung ein wenig dünn, könnte aber hinzugezogen werden ! z.B. Visierung, einige Übungen schreiben eine starre Visierung vor, glücklich der, der eine Pistole / Revolver mit verstellbarer Visierung hat, der kann eine weitere mit Original-bzw. starrer Visierung beantragen. Wer da das Pech hat in einem Verband zu sein, der eine beliebige Visierung für die "Gebrauchspistole" vorsieht, kann das nur noch mit besseren, da leistungssteigernden, Wettkampfbedingungen begründen.

Wie gesagt, man sollte am besten gleich bei der ersten Waffe die jeweiligen Disziplinen auf spätere Erweiterungen prüfen (also erst Mikrometer und dann starre Visierung, wenn es in der Sportordnung "beliebig" heißt) ... nur wer macht das schon.

Ich muss jetzt wieder alles nachweisen :-(

Da kann ich nur sagen, in Niedersachsen wär das nicht passiert, denn ja, NRW ist gewollt extrem "Kunden" unfreundlich !

Ich kann Dir nur einen guten Rat geben : Prüfe Deinen Antrag bezgl. der Übungen und den zulässigen KW haargenau und setze der Behörde IMMER eine Frist (!!!) von 14 Tagen (DEIN GUTES RECHT). Wenn die nicht innerhalb 14 Tage reagieren sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben wegen Untätigkeit (gilt nicht gleich für das erste Schreiben, sondern dann, wenn sie Dir Probleme bereiten *logisch*)

DA: ungefähr so:

Sehr geehrte/e XY Vorgesetzter (vorher telefonisch ermitteln, z.B. Telefonzentrale),

hiermit möchte ich mich über das Verhalten des bei Ihnen tätigen Herrn / Frau YZ beschweren.

Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: [bESCHREIBUNG]

und bitte Sie, das geschilderte Verhalten Ihres Mitarbeiters dienstaufsichtsrechtlich zu bewerten und

mir schnellstmöglich, mit Frist zum XX.XX.XXXX, eine Stellungnahme zukommen zu lassen.

Am besten, liste alle Übungen auf und schildere, warum die KW nicht zwischen diesen Übungen kompatibel sind (falsches Abzugsgewicht, Visierung, Waffentyp (Rev./Pist.) etc. ) ... ich wünsche Dir auf jedenfall viel Glück (ja, das braucht man in NRW) und viel Erfolg.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Larzerus

Geschrieben

Also wenn mir meine Behörde so käme, wie du es beschreibst, mit erneuter Bedürfnisprüfung etc., dann würde ich die direkt mal verklagen. Von mir kriegen die nur das von Gesetzes wegen notwendige und mehr nicht. Die Behörde hat dein Bedürfnis nicht zu überprüfen, das macht der Verband.

Geschrieben

Hallo Larzerus, willkommen im Forum. Der "Streit" ist ja nun schon einige Tage her, oder? Ich habe m23o per PN mit den Infos versorgt, wie es bei mir funktioniert hat. Von erneuter Bedürfnisprüfung war da gar nicht mehr die Rede, das ist bei einer wasserdichten Begründung nicht notwendig. :s75: Außerdem geht es hier nicht um eine Waffe für eine andere Disziplin, sondern um eine Zweitwaffe für die gleiche Disziplin.

Ich bin auf seine Erfahrungen gespannt, das wird jedoch etwas dauern.

Geschrieben
Dem nicht. :nea:

Warum nicht? "Grundsätzlich" kann ja auch "ausnahmsweise" bedeuten. ^_^

Ein Dozent hat es mir seinerzeit so eingetrichtert:

"Der Grundsatz schließt die Annahme der Ausnahme als Regel nicht aus." :D

Geschrieben

Hmm,

ich weiß nicht ob es Dir hilft....

schau mal hier: http://www.ballerkalle.de/Recht/WBK2005020...aegeInhalt.html

Ich hatte auch Ärger mit dem SB und habe letztendlich meine WBK-Einträge bekommen. Der Fall war aber etwas anders....

Soweit mir bekannt ist, ist eine erneute Bedürfnis-Prüfung der Altbestände gem. Waffengesetz aufgrund eines neuen Antrags nicht zulässig!!!

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.

Geschrieben

Zum Aktuellen Stand der Dinge...

Der RSB wird meinem SB ein Schreiben zukommen lassen.

Noch habe ich es nicht in den Händen, aber mein SB ist informiert, dass er Post vom RSB bekommt.

Der RSB hat mir versichtert, dass es mit diesem Schreiben wohl klappen wird...

Ich bin mal gespannt...

Vielleicht wirds ja noch ein nachträgliches Osterei...

Das RSB versichterte mir, dass das Schreiben noch vor Ostern rausgehen sollte...

Bin schon jeden Tag auf meine Post gespannt...

Also schaun mer mal...

Grüße,

Mark23operator

Geschrieben

Hmm, ob das klappen wird mit zwei Kreuzen? Auf jeden Fall kann man es mit solch einer Bescheinigung nicht einklagen.

Geschrieben
Ein Dozent hat es mir seinerzeit so eingetrichtert:

"Der Grundsatz schließt die Annahme der Ausnahme als Regel nicht aus." :D

Dem Grundsatz widersprechen heißt aber noch lange nicht, Ausnahmefälle zuzulassen. Noch deutlicher: Meine Behörde würde keine Begrundung bekommen. Nicht einmal dann, wenn sich mein Sachbearbeiter auf das Dach derselben begibt, sich auf den Kopf stellt und mit den Ohren wackelt. :nea:

Obwohl... :rolleyes:

Gruß Gromit

Geschrieben
Die Behörde hat die Bedürfnisbescheinigung aber nun mal auf Plausibilität zu prüfen.

Die Behörde kann die Bedürfnisbescheinigung garnicht nicht auf Plausibilität prüfen, da der Verband das Bedürfnis bescheinigt und damit die Plausibilitätsprüfung abgeschlossen ist. Sie kann lediglich auf Formfehler achten.

(Genaugenommen ist der Ablauf der Genehmigung einer WBK sogar ein vordefinierter/vorgenehmigter Prozess und bedüfte keiner Sachbearbeiter, sonder könnte automatisch ablaufen.)

Geschrieben
Plausibilität zu prüfen.

Klar. Nichts anderes habe ich einige posts vorher geschrieben. Begündungen habe ich aber nicht abzugeben. Mein Verband hat gewissenhaft geprüft, ob ich eine weitere brauche. Sollten meine Behörde damit nicht einverstanden sein, so dürfen sie gerne das BVA anrufen. :sla:

Gruß Gromit

Geschrieben

@ballerkalle

Oha ... heftig, aber klasse, das Du das so zugänglich gemacht hast

("18.05.2005: Antwort der B." ... da steht noch der Name des SB drin / "24.05.2005: Begleitschreiben", da steht Deine WBK Nr. drin, wie auch bei "22.06.2005: WBK ist zurück" !!! )

Die Fotos sind klasse ... "ist ja nur eine" :-(

Sahneschussbild ;-))))))

*Gratuliere*

Im großen und ganzen lief es doch vergleichbar zu meinem Fall. Jede Übung aufgelistet, jede Waffe für jede Übung angegeben ohne Überschneidungsmöglichkeiten, dann klappt' s auch mit dem Eintrag. Zwei KW für eine Übung, damit habe ich leider keine Erfahrungen ... und das eine Plempe auf einem "normalen" Wettkampf den Geist aufgibt, gehe ich einfach mal nicht von aus ;-)

@all

das mit dem schnellen Klagen ist einfach dahin gesagt, aber wer hat schon Lust dazu. Vorallem, wer von denen, die hier lauthals danach rufen, hat das schon gemacht ? Die Vers. vom Forum Waffenrecht ist zwar klasse, nur die Dauer einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht lässt einem manches Schnäppchen durch die Finger gehen (wäre zumindest bei mir so gewesen)

.... und das "GRUNDSÄTZLICH" aus meinem letzten Posting wurde durch Jim Phelps goldrichtig interpretiert. *Danke*

@Mark23operator

ich wünsche Dir frohe Ostern mit Behördenstempel ;-))

@ Troll 1

ja, es gibt bestimmt besser Schussbilder

@ Troll 2

ja, Ostern ist vorbei

@ Troll 1

" e "

Geschrieben
Vorallem, wer von denen, die hier lauthals danach rufen, hat das schon gemacht?

Ich. Und sobald die Klage gewonen ist, wird direkt die nächste eingereicht. Schließlich will ich ja eine uneingeschränkte gelbe WBK haben.

Geschrieben

Wenn die Begründung an die Bescheinigung geheftet wird kann man nix machen... :ninja:

Geschrieben

Wozu sollte ich mir das Leben unnötig schwer machen? Wenn dem SB nicht einleuchtet, warum eine weitere Waffe gleicher Art und gleichen Kalibers erforderlich ist, habe ich kein Problem damit, ihm zu erläutern, aus welchen Gründen der Verband sie befürwortet hat. Zweifelt er ohne nachvollziehbaren Grund die Bescheinigung an und will z.B. meine Schießnachweise sehen, oder will er die Begründung nicht akzeptieren, ist das natürlich eine andere Sache. Aber gleich auf Konfrontationskurs zu gehen, nur weil ich ihm nicht sagen will, daß z.B. die Visierung nicht geeignet ist, der Lauf zu lang, das Waffengewicht zu hoch ist, ich als aktiver Wettkampfteilnehmer eine Zweitwaffe benötige etc.? Wem wäre damit geholfen?

Geschrieben
Wem wäre damit geholfen?

Dir wäre damit geholfen, da du die Sache so kurz wie möglich machst und somit schneller zum Gericht gehen kannst, ohne vorher noch Wochenlang mit dem SB zu diskutieren. Die Erfahrung in NRW zeigt, das palawern mit dem SB letztlich eh nichts bringt und die Sache so oder so vor Gericht landet.

Geschrieben
das palawern mit dem SB letztlich eh nichts bringt

und die nachfolgenden Bürger den Spruch: "...das machen wir immer so" an den (dann bei mir roten) Kopf bekommen.

Gruß Gromit

Geschrieben
Dir wäre damit geholfen, da du die Sache so kurz wie möglich machst und somit schneller zum Gericht gehen kannst, ohne vorher noch Wochenlang mit dem SB zu diskutieren.

Ich habe nicht vor lange mit dem SB zu diskutieren, sondern ihm einfach den Grund zu nennen, warum die bereits vorhandenen Waffen für die Disziplin ungeeignet sind und ich daher eine weitere brauche, Punkt, aus. Wenn er das nicht akzeptiert, so wie es bei mark23operator der Fall war, kann ich immer noch den Klageweg einschlagen.

Geschrieben
Ich habe nicht vor lange mit dem SB zu diskutieren, sondern ihm einfach den Grund zu nennen, warum die bereits vorhandenen Waffen für die Disziplin ungeeignet sind und ich daher eine weitere brauche

Da liegt ja das Problem. Wenn du dem SB neben dem für den Antrag notwendigen Unterlagen noch zusätzliche Informationen gibst, ist dieser erstmal total verwirrt, da die Unterlagen da einfach nicht hingehören. Das führt dann dazu, das er die Akte erstmal beiseite legt. So gehen dann erstmal die Wochen ins Land, bis sich der SB kurz vor Ende der drei Monatsfrist an dich erinnert und anfängt blöde Fragen zu stellen, weil er die Zusatzinfos nicht versteht. Zwischenzeitliche Anforderungen von Sachstandsmitteilungen werden mit einer Standardfloskel beantwortet, das der Antrag noch geprüft wird. Wenn der SB dann endlich mal nachfragt und du ihm das dann mühselig klar gemacht hast, vertagt er die ganze Sache erstmal, weil er darüber erst noch mit seinem Vorgesetzten sprechen muss. Dieser ist natürlich gerade krank, in einer Besprechung, in Urlaub oder sonstwie nicht erreichbar. So gehen wieder Wochen ins Land bis dir irgendwann der Kragen platzt und du Untätigkeitsklage einreichst. Hättest du dem Antrag nichts hinzugefügt, hätte der SB aufgrund dieser Sachlage entscheiden müssen und im Falle des nicht Entscheidens nach drei Monaten hättest du direkt Untätigkeitsklage einreichen können bzw. Widerspruch bei Ablehnung einlegen können. So verstreichen noch weitere Wochen bis das erfolgt.

Geschrieben

Die Informationen gebe ich ihm natürlich nur auf Nachfrage.

Akte beiseite legen? :o

Ich erwarte, daß ich das Büro spätestens 10 Minuten nach Vorlage der WBK und der Verbandsbescheinigung mit dem Voreintrag wieder verlasse! :rtfm:

Wenn es Fragen gibt, werden die sofort geklärt.

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