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IGNORED

Absage Antrag 3. KW droht...


mark23operator

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Begründung 14(3) Nr. 2 wird meiner Meinung nach schwierig werden. Hierunter verstehen viele Behörden die Ausnahmespitzensportler, denen mit dieser Begründung (und es muss wirklich eine Begründung erfolgen!) eine Ersatzwaffe zugestanden wird, falls während eines wichtigen Wettkampfes eine Waffe den Geist aufgibt. Das ist aber nichts für den "normalen" Sportschützen. Da muss man schon ein paar Erfolge in wichtigen Wettkämpfen nachweisen können

...

Immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich ein Bundesgesetz in den diversen Ländern angewandt wird... :icon13:

Ich habe fürs DSB / WSV-Gebrauchspistolenschießen eine weitere 9mm als (Wettkampf-)Ersatzwaffe beantragt und ohne weiteres genehmigt bekommen. Speziell begründen mußte ich nichts, lediglich einen Nachweis über die bisher in meiner Laufbahn absolvierten Wettkämpfe habe ich beigefügt - ich schieße bislang NUR die RWK und KM - bin also alles andere als ein Spitzensportler...(wenn auch stets bemüht... :lol: )

Naja, ich wünsche jedenfalls mark23operator viel Glück bei seinem Antrag und seinem Sachbearbeiter etwas mehr gesunden Menschenverstand.

Gruß Glockmad

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Immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich ein Bundesgesetz in den diversen Ländern angewandt wird... :icon13:

in der tat recht konfus manchmal. mein SB ist buchstabengetreu bis zur selbstaufopferung und folgt streng den weisungen des LVA - was willste da schon gegen machen außer akzeptieren oder klagen ...... anderer fall: schützenbruder (wohnhaft im nachbarbundesland) hat einen voreintrag .44 bekommen, obwohl das bedürfnis noch nicht mal rum war. "dann liefern´s halt nach" ... bei DEM wäre das hier besprochene problem längst erledigt.

back: die ablehnung des antrages ist zumindest schonmal gesetzmäßig! (gesetzmäßig heißt erstmal nur, formal richtig) meckert nicht, ist so! sollte mark23op. wirklich nur an wettkämpfen unterhalb landesebene antreten, sehe ich bei diesem SB wenig hoffnung auf zugeständnis. über die schwierigkeiten bei der beantragung einer kalibergleichen zweitwaffe bei durchschnittschützen und drunter wurde ja hier schon vieles gesagt, seinen worten nach zählt mark23op. nicht zu den "privilegierten" personenkreis, welchem eine zweitwaffe problemlos zuerkannt wird. was nicht heißen soll. dass es anderswo nicht geht - siehe beitrag von glockmad. das pech - er hat eine waffe, welche im ersten antrag als "erforderlich" und der spo gemäß tauglich bescheinigt wurde. die zipperlein im nachgang mit abzug, visierung etc. zählen nicht. hätte er sich eben genauer informieren müssen! also verkaufen und platz machen für die neue, natürlich mit dem ganzen bedürfnisgedöns 45acp von vorn.

btw @ mark23op.: überdenk mal die überschrift: dir wird mitnichten die 3. kw verweigert (werden?), sondern lediglich eine weitere, allerdings kalibergleiche zweitwaffe! dies ist ein unterschied - auch wenn es zufällig die 3. kw ist.

grüße

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Es gibt doch Regel 2.0.3.5.1 der DSB-Sportordnung. Da steht nix von "nur für Spitzenschützen". Die Sportordnung ist für alle gültig (da abgenommen).

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Es gibt doch Regel 2.0.3.5.1 der DSB-Sportordnung. Da steht nix von "nur für Spitzenschützen". Die Sportordnung ist für alle gültig (da abgenommen).

stimmt natürlich! aber was die möglichkeit, den wettkampf bei einer waffenstörung "mit einer anderen - kalibergleichen" waffe fortsetzen zu können, mit dem regelbedürfnis zu tun hat, erschließt sich mir nicht so richtig.

und nochmal zu den buchstaben des gesetzes: wo steht, dass er mit "seiner" waffe weiterschießen muss?

die sportordnung als gesetzesgrundlage - auch nicht schlecht!

grüße

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mit dem regelbedürfnis zu tun hat

Nichts. Hier geht es doch um die dritte KW.

und nochmal zu den buchstaben des gesetzes: wo steht, dass er mit "seiner" waffe weiterschießen muss?

die sportordnung als gesetzesgrundlage - auch nicht schlecht!

grüße

Ich glaube, du solltest darauf achten, die Begriffe zu differenzieren. Sportordnung als Gesetzesgrundlage, da sträuben sich mir die Nackenhaare...

Im Gesetz steht sinngemäß was? Jeder darf 2 halbautomatische KW haben, will er mehr, muss er entweder eine weitere Disziplin ausüben oder die Waffe für den Wettkampfsport benötigen. Klar soweit? Nun gibt es eine genehmigte Sportordnung, nach der Wettkämpfe geschossen werden. Diese gesteht JEDEM Schützen zu, den 25m-Wettkampf bei einer Störung mit einer anderen kalibergleichen Waffe gleicher Art durchzuführen. Klar soweit? Der Schütze hier HAT ein Bedürfnis vom Verband. Die Behörde bestreitet, dass man eine weitere Waffe für die gleiche Disziplin benötigt. Diese Argumentation kann man vor Gericht anhand der Sportordnung widerlegen.

Aufgrund des Formfehlers bei der Bescheinigung würde ich allerdings einen neuen Anlauf mit richtiger Bescheinigung (ein Kreuz) machen.

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Genau so sehe ich das auch! Mir wäre keine Passage im WaffG oder einer Verordnung bekannt, in welcher bestimmt wird, ab welcher "Wettkampfebene" eine Ersatzwaffe zugestanden wird bzw. dass diese nur Spitzensportlern zugestanden werden. Auch RWK sind schon Wettkämpfe - also eigentlich müßte das schon für die Befürwortung genügen...

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Mir wäre keine Passage im WaffG oder einer Verordnung bekannt, in welcher bestimmt wird, ab welcher "Wettkampfebene" eine Ersatzwaffe zugestanden wird bzw. dass diese nur Spitzensportlern zugestanden werden.

Im Rahmen der Anerkennungsverfahren der Verbände durch das BVA wurden Befürwortungsrichtlinien erstellt und genemigt. Diese sind Verbandspezifisch und durchaus unterschiedlich. In diesen wird geregelt, wann z.B. ein regelmäßiges Training (§ 14 Abs. 1 Nr. 1) angenommen wird. Auch die Frage nach einer Wettkampfersatzwaffe ist hier verbindlich (also auch für die SB) geregelt.

Gruß Gromit

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Ich glaube, du solltest darauf achten, die Begriffe zu differenzieren.

danke für den hinweis, werde ich in zukunft berücksichtigen

Sportordnung als Gesetzesgrundlage, da sträuben sich mir die Nackenhaare...

und mir erst! also: erst nachdenken und richtig lesen, bevor man sich äußert. wenn du meinen sarkastischen ton im zusammenhang mit obiger aussage nicht erkennst, tut es mir leid.

Im Gesetz steht sinngemäß was? Jeder darf 2 halbautomatische KW haben, will er mehr, muss er entweder eine weitere Disziplin ausüben oder die Waffe für den Wettkampfsport benötigen. Klar soweit? Nun gibt es eine genehmigte Sportordnung, nach der Wettkämpfe geschossen werden. Diese gesteht JEDEM Schützen zu, den 25m-Wettkampf bei einer Störung mit einer anderen kalibergleichen Waffe gleicher Art durchzuführen. Klar soweit? Der Schütze hier HAT ein Bedürfnis vom Verband. Die Behörde bestreitet, dass man eine weitere Waffe für die gleiche Disziplin benötigt.

für meinen geschmack etwas zu viel "klar soweit?" - aber lassen wir das. in einem hast du aber recht: nach der sportordnung werden wettkämpfe geschossen - und keine befürwortungen erteilt! dass sich ein bundesgesetz und dessen ausführungsbestimmungen nach der (viel später genehmigten) sportordnung richten soll, wäre mir neu.

ich will ja garnicht in abrede stellen, dass es dem verfasser durchaus gelingen könnte, eine kalibergleiche zweitwaffe für die selbe disziplin zu erhalten. hat er eben glück gehabt - obwohl ich da eher zum pessimismus neigen würde.

das aber eine technische regelentscheidung dafür den ausschlag geben soll ... also bitte!

Diese Argumentation kann man vor Gericht anhand der Sportordnung widerlegen.

das war dein bester heute!

mahlzeit und grüße

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natürlich - wie dachtest du denn .... :pardon:
Könnt ihr entsprechende ablehnende Urteile vorweisen, bei denen seitens der Behörde auf euere Argumentation abgestellt wurde? :pro:
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Könnt ihr entsprechende ablehnende Urteile vorweisen, bei denen seitens der Behörde auf euere Argumentation abgestellt wurde? :pro:

urteile? behörde??

im ernst jetzt - nee, ich zumindest hab keins. aber du hast ja auch kein urteil, welches DEINE argumentation belegt! oder doch? dann mal her damit - ich bin lernfähig. insbesondere interessiert mich der passus, wonach das gericht o.z. technische regel der dsb-sportordnung als voraussetzung und / oder legitimation für den erwerb einer zweiten kalibergleichen waffe derselben disziplin indiziiert. dann nämlich werde ich für alle kw-disziplinen des dsb - und das sind für mich immerhin 5 interessante, sofort die gemäß sportordnung für den fall der waffenstörung benötigte zweitwaffe beantragen. dass ich da nicht früher drauf gekommen bin ...

grüße

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Hi

Du hast von Anfang an Mist gemacht. Sorry die Wortwahl. Die erste .45 hättest Du beantragen müssen über die Res. Verband wo Du diese ja einsetzen wolltest und nicht über den DSB. Begründung im Antrag dafür.

Die zweite .45 mit Antrag auf DSD mit Ziffer 2.59 ( ? ) begründung: Vorhandene .45 nicht ausreichend um auf die D zu kommen.

Trete in den BDS ein und neuer Versuch mit einer neuen Diz des BDS.

Oder der harte Weg. Wie Vorredner schon geschrieben haben wenn Verband Antrag befürwortet hat SB dem zuzustimmen.

Vorgesetzten dieses SB dazubeziehen und Androhung von Verklagung wegen Rechtsbeugung der Verwaltung.

Viel Spass.

Der nächste Weg. FWR anschreiben die Dir einen Rechtsanwalt nehnen, DER WR kundig ist. Den Du warscheinlich selbst bezahlst. Fall prüfen Brief an SB schreiben.

Gruß

SG

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im ernst jetzt - nee, ich zumindest hab keins. aber du hast ja auch kein urteil, welches DEINE argumentation belegt!
Auch ich habe keines, aber eure Argumentation wird nicht mal von der Behörde vorgetragen - warum soll man sich mit einer theoretischen Fragestellung beschäftigen, wenn das konkrete Problem woanders liegt?

Ach so.. Probier es einfach aus und berichte hier von deinen Erfahrungen..

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So, Hallo Gemeinde!

Ich habe beim RSB vorgesprochen, es könnte sein, dass ich ne neue Befürwortung bekomme,

dazu muss ich aber morgen noch mal mit jemandem vom RSB reden...

(Bis jetzt hörte es sich recht gut an...)

Da sich die Ablehnung ja nur gegen einen Punkt richtet,

der recht einfach ausgeschlossen wird...

Ich bin mal gespannt...

Hoffentlich akzeptiert der SB (also meiner, der für mich zuständig ist :lol:) diese neue Verbandsbescheinigung...

Ich melde mich dann morgen noch mal...

Grüße,

mark23operator

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Ach so.. Probier es einfach aus und berichte hier von deinen Erfahrungen..

moment mal - wieso soll ich was probieren, was eh zum scheitern verurteilt ist? (zumal ich nie auf die idee einer solch - nun sag ich es mal hart: dussligen antragsgestaltung des frederöffners kommen würde)

du bist ja ein sonniges gemüt .....

DU brabbelst doch laufend von klagen und sportordnung und so weiter - also probier DU es doch aus .... *kopfschüttel*

grüße

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Nein, haben wir nicht. Die Befürwortungsrichtlinien sind Verbandsabhängig!

Das kann ich Dir erst sagen, nachdem ich die BWR deines Verbandes kenne. Da diese aber in Abstimmung mit dem BVA erstellt wurden und ich zumindest die vom BDS kenne, kann ich mir nicht vorstellen, dass Bezirks- Kreisliga reichen wird.

Dann wirst Du mit dieser Befürwortung vermutlich scheitern. :pardon:

Gruß Gromit

Nach der angeregten Diskussion würde ich das auch vermuten. Wäre er Leistungsschütze, wäre auf der Schiene vielleicht eine 2. Waffen in der gleichen Disziplin durchzukriegen. Aber dazu müßte eine DM Teilnahme o.ä. vorliegen.

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Also, ich habe mir mal die "Mühe" gemacht und ein bisschen gestöbert. Auf der Seite des BVA konnte ich zwar alle genehmigten Sportordnungen finden, aber keine Bewilligungsrichtlinien - wenn die jemand verfügbar hätte, würde ich gern mal reinschauen.

Darüber hinaus hab ich mir mal das Antragsformular des RSB angeschaut - als Anhang zum Formular finden sich da Hinweise zum Antrag. Zum Thema §14(3) - über das Grundkontingent hinausgehende Waffen - steht da folgendes:

...ist das vorgenannte Grundkontingent (lt. §14, Abs.3) bereits erfüllt, muss der Landesverband eine gesonderte Prüfung vornehmen bezüglich des Bedürfnisses und des regelmäßigen Einsatzes der Sportgeräte des Antragstellers, z.B. durch seine Beteiligung an den Meisterschaften (Verein, Kreis, Bezirk und Land) und der dabei erreichten Ergebnisse...

(siehe hier: http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08..._antragwbk.pdf)

Ich verstehe das als Indiz dafür, dass auch im RSB eine 3. KW über die "Wettkampfschiene" erworben werden kann, ohne dass der Antragsteller Spitzensportler sein muss. Naja, letztendliche Klarheit dürfte aber nur ein Blick in die Bewilligungsrichtlinien des BVA bringen. Oder man befragt einen Verbandsfunktionär, so wie es mark23operator oben angedeutet hat.

Gruß Glockmad

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DU brabbelst doch laufend von klagen und sportordnung und so weiter - also probier DU es doch aus .... *kopfschüttel*

Ist bereits geschehen, ich habe meine Hausaufgaben gemacht :grin:

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Ist bereits geschehen, ich habe meine Hausaufgaben gemacht :grin:

löblich! und wie hilft uns das jetzt weiter? nenn doch bitte roß und reiter! sachverhalt, antrag, entscheidung, aktenzeichen. NUR SO kannst du uns gegenargumentieren, alles andere war und ist doch heiße luft.

grüße

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Wie das weiterhilft? Es soll Mut machen, es selbst auszuprobieren. Was du daraus machst, ist deine Sache. Ich ziehe es vor, persönliche Dinge hier nicht öffentlich zu machen. Wenn du meinst, das ist nur heiße Luft, dann könnte ich mich auf den Standpunkt stellen (was ich nicht tue), es ist vorauseilender Gehorsam, wenn man Ablehnungsgründe findet, auf die noch nicht mal die Behörden gekommen sind.

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Wie das weiterhilft? Es soll Mut machen, es selbst auszuprobieren. Was du daraus machst, ist deine Sache. Ich ziehe es vor, persönliche Dinge hier nicht öffentlich zu machen.

ok - also doch nur heiße luft ... war ja nicht anders zu erwarten. schade eigendlich - es hätte zur allgemeinen sachlage vielleicht etwas beitragen können.

grüße

edit: oha, da warste aber fix mit dem korrigieren und nachschreiben **** vielleicht überlegste vorher, wann dein beitrag den richtigen inhalt hat. könnte sonst für irritationen sorgen.

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Moin Moin,

ich habe eben mit dem RSB gesprochen.

Die setzen sich mit dem SB bei der Behörde in Verbindung...

Es gab im Zeitraum der letzten Woche wohl ETLICHE ähnlich geartete Ablehnungen...

Nun bin ich aber mal gespannt, 2,5 Wochen habe ich ja noch Zeit...

Grüße,

mark23operator

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nur heiße luft

Jetzt kommt mal wieder runter. Niemand hat behauptet, es wäre nicht möglich eine Ersatzwaffe für Wettkämpfe zu bekommen. Nur muß man halt darauf hinweisen, dass es (je nach Verband) unterschiedlich hohe (niedrige?) Anforderungen zu erfüllen gilt.

Um auf das Eingangsthema zurückzukommen: eine einmalige Teilnahme an einer Meisterschaft auf Landesebene wird (und jetzt kommt dass wichtige Wort, da ich weder die Richtlinien des DSB, noch die des RSB kenne) vermutlich nicht ausreichen.

Gruß Gromit

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