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IGNORED

Absage Antrag 3. KW droht...


mark23operator

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Hallo Forum,

ich habe Ende Dezember vom RSB eine Befürwortung für eine 3. KW bekommen.

(Ich besitze eine 9mm [sportwaffe] und eine .45 [nix verstellbar])

Habe dann die Unterlagen komplett eingeschickt und GEWARTET...

Mitte Februar habe ich dann mal angerufen und der SB teilte mir dann mit,

dass ich doch schon eine Waffe im Kaliber .45 besitze...

Habe Ihm dann auf anraten meines Vorsitzenden im Verein einen Brief aufgesetzt.

Ich habe argumentiert mit folgendem:

1. Verstellbarkeit des Abzuges

2. Verstellbarkeit der Visierung

3. Möglichkeit einen Wechselsystems,

um mit der 3. Waffe jede bisher erworbene Waffe bei einem Ausfall im Wettkampf zu ersetzen.

(Dummerweise ist 2-3 Wochen vorher schon ne Befürwortung durchgegangen, wegen des Austausches meiner Mark 23, aber das hat er in der Antwort ausser acht gelassen, da es ja doch nur ein "Austausch" war...)

SB lehnte ab, da ich schon ne .45er habe, die nach der Sportordnung/Waffenliste zugelassen ist.

Sollte mir der Abzugswiderstand nicht passen, solle ich das tunen lassen.

Sollte mir die Visierung nicht passen, sollte ich ne einstellbare drauf bauen lassen.

Falls ich eine nicht zu gebrauchende Waffe erworben haben sollte, sei zu Prüfen, ob es mir anzulasten sei...

Wenn ich ne Kostenpflichtige Antragsablehnung haben wolle, sollte ich mich innerhalb von 3 Wochen melden... Hurra!

Also: Ich will an der bisherigen .45er Waffe nichts tunen oder umbauen lassen.

Natürlich würde mich ein SA Abzug für beide Waffen interessieren, da es das Training erleichtert...

Und ich natürlich eine BU-Waffe für Wettkämpfe haben.

Leider bin ich über die BM hinaus nicht weiter gekommen.

(Laut eines Vertreters des RSB hiess es wohl,

dass man da besser hätte argumentieren kommen,

wenn ich schon mal auf dem Land gewesen währe...

Kreis oder Bezirk zählen da noch nicht...)

Die Mk23 möchte ich behalten, da der Polygonlauf recht Präzise ist und sich SEHR gut reinigen lässt.

Ich wohne in NRW nähe meiner zuständigen Behörde Wuppertal...

Was kann ich nun noch machen, um die 3. KW dennoch zu bekommen?

(Oder sollte ich doch besser den gut schiessenden Joghurtbecher verkaufen?)

Bin schon vor lauter Schreck ins FWR eingetreten, da wollte ich morgen mal anrufen...

(Mit dem Gedanken habe ich schon länger gespielt, aber oftmals braucht man ja nen Arschtritt...)

Ich währe sehr froh über einige Tipps!!

MfG Mark 23 Operator

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Dein Sachbearbeiter hat nicht zu prüfen, ob du die Waffe brauchst oder nicht. Das du die Waffe brauchst hat dir nämlich schon der Verband bescheinigt. Sollte dein SB da trotzdem anderer Meinung sein und sich nicht umstimmen lassen, so lasse dir einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid geben und klage dagegen. Den Prozess wirst du in jedem Fall gewinnen.

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@sonet (hat das was mit dem amerikanischen SDH zu tun? Wollte ich Dich immer mal fragen!)

Tja, da kannst Du mal sehen, was mein SB alles für mich macht... :traurig_16:

Ich dachte mir schon, dass es daruf ausläuft, dass ich mir den Bescheid zukommen lasse und dagegen klagen müsse...

Dazu hat aber der Vertreter des RSB meinem Sportwart mitgeteilt, dass er das gewinnen würde, da ich ja bisher nur bis zur Bezirksmeisterschaft gekommen sei, und nicht weiter...

Den Prozess wirst du in jedem Fall gewinnen.

Das währe ein Traum...

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Wobei man natürlich auch leider sagen muss, das dein Brief an den SB überflüssig war. Wie man sieht führt das eh nur zu Gelaber seitens des SB, von daher sollte man den Beamten nur die Informationen geben, die sie auch wirklich brauchen, d.h. Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Verbandsbescheinigung, sowie ggf. Sachkundezeugnis, wenn es die erste Waffe sein sollte. Aber so ist halt NRW. Meine Klage ist jetzt schon fast seit einem Jahr beim Gericht, hoffe, das es da bald mal einen Entscheid gibt und ich mein XR-15 und meine Beretta nach Hause holen kann. :)

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@SalPeter

Tja, der hat sogar beim RSB nachgefragt und dann abgesagt...

Hier der Antworttext des Schreibens...

Waffenrechtliche Angelegenheit

hier: Ihr Antrag auf Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine weitere Schusswaffe im Kaliber .45 ACP vom 29.12.2006

- Telefonat vom ende Januar 2007 -

- Ihr Schreiben vom anfang Februar 2007 -

Sehr geehrter Herr mark23operator,

ich bestätige den Eingang Ihres Einlassungsschreibens vom.

Den dortigen Einlassungen vermag ich allerdings nicht zu folgen. Zunächst einmal wurde seitens des Rheinischen Schützenbundes ( RSB ) mit Schreiben vom 09.03.2004 bestätigt, dass die seinerzeit beantragte Schusswaffe zur Ausübung der Disziplin nach Regel 2.59 der Sportordnung des DSB zugelassen und erforderlich ist.

Auf dieser Grundlage wurde am 15.09.2004 eine Erwerbsberechtigung im gewünschten Kaliber erteilt und der Erwerb der Schusswaffe HK Mark 23 mit Schreiben vom 27.09.2004 bei mir angezeigt.

Ausweislich der Pistolentabelle des DSB, hier Großkaliberpistole, ist die Ihrerseits erworbene Schusswaffe einsetzbar, da die Lauflänge den Anforderungen entspricht und eine Offene Visierung gemäß Ziffer 2.0.4.6.1 vorhanden ist.

Sofern Sie eine verstellbare Visierung wünschen, kommt die nachträgliche Montage einer solchen oder die Veräußerung der vorhandenen Schusswaffe und Erwerb einer nach persönlicher Meinung besser geeigneten in Betracht. Gleiches gilt für den Wunsch, das Abzugsgewicht verstellen zu können. Nach der Sportordnung ist ein Abzugsgewicht zwischen 1 000 und 1500 g zulässig.

Sofern das Abzugsgewicht der vorhandenen Schusswaffe nicht innerhalb dieses Bereiches liegt, wäre das Ihnen anzulasten, da Sie auf die Erwerbsberechtigung für eine Schusswaffe zum Gebrauch in der Disziplin ZFGPist Gruppe II hin eine ungeeignete Waffe erworben hätten. In diesem Fall ist die Waffe an einen Berechtigten zu überlassen.

Bezüglich meiner berechtigten Nachfrage beim RSB ist anzumerken (hatte Ihm geschrieben, dass er doch nicht nachfragen brauche, da er doch eine GÜLTIGE Befürwortung bei den Unterlagen hatte), dass die Bescheinigung vom 21.12.2006 angibt, die weitere zusätzliche Waffe sei unter anderem für die Ausübung einer zusätzlichen Sportdisziplin erforderlich. Dieses ist jedoch zu verneinen, da bereits schon eine Befürwortung des RSB für eben diese Disziplin vorhanden ist. (da wurde vom RSB angekreuzt: "Beide Gründe gelten") [in dem Antrag/Befürwortung war auch das WS 9mm eingetragen]

Die RSB - Bescheinigung vom ende November 2006 den Waffentausch betreffend, ist hierbei unbeachtlich, da diese lediglich eine Wiederholung der Bescheinigung aus dem Jahre 2004 darstellt.

Ich bitte um Mitteilung binnen 3 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens, ob Sie angesichts der vorstehenden Hinweise den Antrag aufrechterhalten und, um einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

trallala

Sorry, habe gerade etwas Chaos veranstaltet...

Habe versehentlich den falschen Eintrag editiert...

Wobei man natürlich auch sagen muss, das dein Brief an den SB überflüssig war. Wie man sieht führt das eh nur zu Gelaber, von daher sollte man den Beamten nur die Informationen geben, die er auch wirklich braucht, d.h. Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Verbandsbescheinigung, sowie ggf. Sachkundezeugnis, wenn es die erste Waffe sein sollte.

Naja, es war ja halt die 3. KW, und da hat man ja immer schon mal gehört, dass es Ärger geben sollte...

Tollerweise ist gerade dieser SB bekannt und geführchtet...

Er braucht wohl angeblich auch schon mal nen Monat um nen Brief zu öffnen...

Zu dem Brief hat mir mein 1. Vorsitzender geraten, in dem ich entsprechend argumentiere...

Den Brief hat er mir sogar selber neu aufgesetzt und bissiger formuliert, als ich es in meinem Entwurf hatte...

Er argumentierte wegen dem Brief so, dass ich bei einer Gerichtsverhandlung was schriftliches in der Hand hätte...

Denn ein erklärendes Telefonat wird ja nirgends festgehalten...

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Vor Gericht wird dir niemand vorhalten, das du nicht argumentiert hast etc., denn die Entscheidung ergeht auf Grund des Gesetzes und da steht nicht das man dem SB überhaupt irgendetwas erklären müsste. Dem Gesetz nach hast du alles notwendige für eine waffenrechtliche Erlaubnis beigebracht und somit ist die Erlaubnis auch zu erteilen. Alles andere ist nicht rechtens und gehört weggeklagt. Und das solltest du auch unbedingt tun, denn sonst kommst du nie zu deinem Recht.

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hmm...

mal nicht so schnell mit dem Klagen!

Wie ich das so herauslese, ist die 3. KW vom RSB bescheinigt worden. In diesem Fall muss dann ja wohl ein Begründung angegeben werden, warum die vorhandenen Waffen nicht ausreichend sind.

Es hätte dann entweder die Erforderlichkeit zur Leistungssteigerung begründet werden müssen oder die Erforderlichkeit für eine weitere Disziplin.

Wenn dieses nicht einwandfrei formuliert wurde, kann es eigentlich nur Probleme geben - gerad in NRW

Meine Meinung!

Harlekin

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Erstens weil ich hier ganz Deiner

das dein Brief an den SB überflüssig war

Meinung bin und mir vorstellen könnte, dass dieser Brief dem Herrn SB auch noch "Schützenhilfe" gibt.

Grundsätzlich hast Du (ihr) natürlich recht. Eine Befürwortung reicht, um ein entsprechendes Bedürfnis gegenüber der Behörde zu begründen. Aber: Man darf nicht vergessen, dass der Behörde zumindest das Recht einer Plausibilitätüberprüfung eingeräumt werden muß.

für die Ausübung einer zusätzlichen Sportdisziplin erforderlich. Dieses ist jedoch zu verneinen, da bereits schon eine Befürwortung des RSB für eben diese Disziplin vorhanden ist.

Stimmt das so?

Gruß Gromit

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Ich habe wie folgt beim RSB beantragt bzw. formuliert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anbei übersende ich Ihnen ein Antrag für eine weitere Selbstladepistole,

da ich eine 2. Pistole im Kaliber .45 anschaffen möchte,

um meine sportliche Leistung zu erhöhen.

In dem erst kürzlich befürworteten Antrag

(Bestätigung eines bestehenden Bedürfnisses) ging es um eine .45er Waffe mit einer fixen Visierung und einem „unsportlichen“ Abzug.

Diese Waffe hatte ich mir damals abgeschafft um vorrangig bei den Reservisten mit Schiessen zu können.

Da ich aber festgestellt habe, was mit einer „sportlicheren“ .45er möglich ist,

möchte ich mir eine Waffe mit variablem Abzug und Visierung anschaffen um meine Ergebnisse weiter zu verbessern,

des Weiteren wird bei der Waffe ein Wechselsystem auf 9mm möglich sein,

welches es für meine erste .45er nicht gibt.

Somit habe ich auch eine gewisse Redundanz…

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Anlage.

Bei Rückfragen bin ich unter: Mobil Tel erreichbar.

Mit freundlichem Schützengruß,

mark23operator

Anlagen:

Anschreiben (1 Seite)

Befürwortungsantrag (1 Seite)

2 Schiessnachweise (Ergebnisse Ligawettkampf und Vereinsmeisterschaft)

20 EUR Bearbeitungsgebühr

4 Kopien meiner bestehenden WBK´s (Vor und Rückseite)

Daraufhin habe ich die Befürwortung für eine Waffe Kaliber 45 mit WS 9mm erhalten.

Mit der ich dann bei der Behörde die WBK beantragt habe:

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich die Ausstellung einer 3. Waffenbesitzkarte.

Die erforderlichen Unterlagen habe ich im Anhang beigefügt.

Anlagen:

WBK Antrag (2 Seiten)

RSB Befürwortung (1 Seite)

Prüfungszeugnis Sach- und Fachkunde (1 Seite)

Qualifikationen / Nachschulungen RSB (2 Seiten)

Kopie meiner beiden WBK (4 Seiten)

(11 Seiten mit diesem Anschreiben)

Mit freundlichen Grüßen...

Inzwischen weiss ich, dass die Kopien der WBK´s nicht erforderlich sind...

Tja, und für all den Papierkrieg gabs nun die Quittung...

Wie schon gesagt, Wuppertal ist da für seine restriktive Haltung bekannt...

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„unsportlichen"

Ich kann nur hoffen, dass Du sowas nicht Deiner Behörde geschrieben hast...

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du eine weitere .45 für die selbe Disziplin beantragt? Was sagen denn die RSB Befürwortungsrichtlinien zur Befürwortung gem §14 Abs. 2 3 Nr. 2??*

Gruß Gromit

*edit: Tippfehler

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Ich kann nur hoffen, dass Du sowas nicht Deiner Behörde geschrieben hast...

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du eine weitere .45 für die selbe Disziplin beantragt?

Was sagen denn die RSB Befürwortungsrichtlinien zur Befürwortung gem §14 Abs. 2 Nr. 2??

Gruß Gromit

Wie Du der Korrespondenz entnehmen kannst, habe ich die Behördenschreiben recht formal gehalten.

Der RSB hat mir den Erlaubnisnachweis ja trotz des Pöse Wortes "unsportlich" ausgefüllt...

Hm, dann zitiere doch BITTE die Befürwortungsrichtlinien zur Befürwortung gem §14 Abs. 2 Nr. 2,

denn Du scheinst Sie ja Griffbereit zu haben, oder? Sonst müssen wir alle die Zeilen raussuchen!

Vielen Dank!!

Ich habe ja auch extra einen Leistungsnachweis beigelegt,

das hat ja wie gesagt für den positiven Schrieb vom RSB gereicht...

Ich frage mich echt, ob das bei nem anderen SB besser gelaufen währe,

und ich nun die grüne Karte hier liegen hätte...?! :bad:

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in diesem Fall müsste wohl eher § 14 (3) greifen:

Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Harlekin

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in diesem Fall müsste wohl eher § 14 (3) greifen:

Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Harlekin

Dank Dir Harlekin!!

Und genau hier:

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

hat der RSB das Feld darunter angekreuzt, in dem steht: Beide Gründe gelten.

Worauf sich die Absage der Behörde ja auch bezieht, insbesondere auf den ersten Punkt...

(Da es ja keine WEITERE Disziplin ist, sondern eine zweite Waffe für ein und das selbe...)

Ob sich an der Absage was ändert, wenn da nur Punkt 2 angekreuzt worden währe...?!

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habe ich die Behördenschreiben recht formal gehalten.

Du hast der Behörde aber (wenn ich richtig gelesen habe) eine zusätzliche Begründung geschickt.

denn Du scheinst Sie ja Griffbereit zu haben, oder?

Nö... hab (kenn) ich nicht. Sonst würde ich ja nicht fragen.

für den positiven Schrieb vom RSB gereicht...

Der ja einfach auch einen Fehler enthalten kann.

in diesem Fall müsste wohl eher § 14 (3) greifen

...daher ja meine Frage nach der Erforderlichkeit. (BTW: ich meinte 14 (3))

da ich ja bisher nur bis zur Bezirksmeisterschaft gekommen sei

Zur Ausübung des Wettkampfsportes wird man wohl ausschließen können. Also bleibt nur die Möglichkeit einer weiteren Disziplin. Die wurde aber nicht beantragt, oder?

Gruß Gromit

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Du hast der Behörde aber (wenn ich richtig gelesen habe) eine zusätzliche Begründung geschickt.

Nö... hab (kenn) ich nicht. Sonst würde ich ja nicht fragen.

Der ja einfach auch einen Fehler enthalten kann.

...daher ja meine Frage nach der Erforderlichkeit. (BTW: ich meinte 14 (3))

Zur Ausübung des Wettkampfsportes wird man wohl ausschließen können. Also bleibt nur die Möglichkeit einer weiteren Disziplin. Die wurde aber nicht beantragt, oder?

Gruß Gromit

Ja, nach dem Telefonat habe ich diesen Brief geschickt um die Situation zu erklären...

Gut, den Text zur Befürwortung haben wir ja nun.

Es würde vielleicht ein Kreuz an anderer Stelle vielleicht einiges ändern... (?!?) (Also ausübung des Wettkampfsportes)

Warum kann man die Ausübung des Wettkampfsportes Deiner Meinung nach ausschliessen?

Ich habe im vergangenen Jahr die 9mm Liga mitgeschossen und bin in den regulären Wettkämpfen (Verein / Stadt / Kreis / Bezirk) bis zum Bezirk gekommen...

Nur hatte ich da 20 Ringe weniger als am Abend zuvor... :huh:

(.45er Liga ging nicht, da dann gerade der Austausch der Waffe lief...)

Nein, eine weitere Disziplin wurde nicht beantragt...

Ich kenne da nur die Disziplin 2.59, oder ginge das evtl. mit der Disziplin LP 3.03 "Großkaliberpistole 2" Originalkaliber (frei)?!

Hm, Fragen über Fragen...

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Gut, den Text zur Befürwortung haben wir ja nun.

Es würde vielleicht ein Kreuz an anderer Stelle vielleicht einiges ändern... (?!?) (Also ausübung des Wettkampfsportes)

Nein, haben wir nicht. Die Befürwortungsrichtlinien sind Verbandsabhängig!

Warum kann man die Ausübung des Wettkampfsportes Deiner Meinung nach ausschliessen?

Das kann ich Dir erst sagen, nachdem ich die BWR deines Verbandes kenne. Da diese aber in Abstimmung mit dem BVA erstellt wurden und ich zumindest die vom BDS kenne, kann ich mir nicht vorstellen, dass Bezirks- Kreisliga reichen wird.

Nein, eine weitere Disziplin wurde nicht beantragt...

Dann wirst Du mit dieser Befürwortung vermutlich scheitern. :pardon:

Gruß Gromit

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Begründung 14(3) Nr. 2 wird meiner Meinung nach schwierig werden. Hierunter verstehen viele Behörden die Ausnahmespitzensportler, denen mit dieser Begründung (und es muss wirklich eine Begründung erfolgen!) eine Ersatzwaffe zugestanden wird, falls während eines wichtigen Wettkampfes eine Waffe den Geist aufgibt. Das ist aber nichts für den "normalen" Sportschützen. Da muss man schon ein paar Erfolge in wichtigen Wettkämpfen nachweisen können

Wenn Du die Waffe tatsächlich nur für die RSB-Disziplin brauchst, sehe ich keine große Möglichkeit, eine weitere Waffe gleichen Kalibers zu bekommen. Es sei denn, Du wirst oder bist Mitglied in einem anderen Verband und kannst für eine weitere Disziplin (14 (3) Nr. 1) ein Bedürfnis begründen.

Harlekin

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Wieso prüft der SB, ob du die Puffe brauchst?

Das ist - seit April 2003 - der Job deines Verbandes!

Mir ist bei einem Gespräch mit meinem SB(NRW) auch mitgeteilt worden,

das er angehalten ist bei einer 3 KW zu prüfen ob ich nicht mit den bisherigen oder mit einer bisherigen und der neuen KW alle Disziplinen abzudecken.

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