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IGNORED

Mindestlauflänge unterschreiten?


Joker_26

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Servus,

ich bin Mitglied im BSSB und bald im BDS. Ich habe vom BSSB jetzt ein Bedürfnis für eine 9mm und .45 bekommen und diese als Voreintrag in meiner WBK.

Jetzt wollte ich mir eine H&K P30 kaufen und mußte feststellen, dass diese eine Lauflänge von 98mm hat. Der BSSB verlangt aber eine Mindestlauflänge von 100mm.

Kann ich die Waffe jetzt trotzdem erstmal erwerben und dann irgendwie auf den BDS umschreiben lassen, denn die haben bekanntlich eine Mindestlauflänge von

74 mm, oder heißt das einfach nur, dass ich diese Waffe besitzen aber nicht bei den BSSB Diziplinen eisetzen darf.

Kann ich jetzt die P30 nun erwerben, oder wird mir da der BSSB auf die Finger hauen? Kriegen di edas denn überhaupt mit?

Fragen über Fragen,

MfG

Micha

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Du hast für eine bestimmte Disziplin eine Bedürfsnis bekommen. Deine Wunschwaffe ist für diese Disziplin nicht zugelassen. Du könntest diese zwar erwerben, weil der Verkäufer nur den Voreintrag, der SB die Waffe nicht kennen wird. Aber Du kaufst am Bedürfsnis vorbei. Bei der nächsten Beantragung einer Bedürfnis und Bekanntgabe der vormals gekauften Waffen könnte das auffallen.

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Falsche Herangehensweise.

Erst haette man per BDS die oben beschriebene Waffe beantragen muessen.

Dann haette man ohne Probleme per BSSB ein weiteres Beduerfnis fuer eine weitere Pistiole mit laengerem Lauf geltend machen koennen und auch bestaetigt bekommen.

So weiss ich auch nicht weiter.

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Wo steht das übrigens mit den 100 mm? Ich finde nur eine Minimallauflänge für Revolver von 100 mm (2.0.4.4)

Das steht auf der letzten Seite des Bedürfnisantrags wenn man den vom BSSB zurückbekommt.

Habe da heute nochmal angerufen und der gute Mann hat mir das auch mit den 100mm bestätigt.

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Äh, Lauflänge = Länge incl. Verschluss für die Einstufung als Lang/Kurzwaffe. Lauflänge nach Verbands-Regeln: :confused:

Da würfelst Du was kräftig durcheinander. Lauflänge ist, wie der Name schon sagt, die Länge des Laufes. Ist das Patronenlager mit dem Lauf verbunden, wird es mit eingerechnet. Ist es vom Lauf getrennt (Trommelkammer beim Revolver), nicht. Die Mindestlauflänge für sportlich zugelassene Kurzwaffen beträgt grundsätzlich 76,2mm (= 3''), Ausnahmen sind mit dem Segen vom Bundesverwaltungsamt allerdings möglich. Die Verbände können aber natürlich in ihren Sportordnungen Mindestlängen über 76,2mm festlegen und das auch in ihre Befürwortungsrichtlinien aufnehmen.

Lauf + Verschluß ist eine andere Baustelle (Anlage 1 A1 UA1 Nr.2.6 WaffG).

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