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IGNORED

Washington, Waffenrecht


Hobbyballistiker

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Today's decision flies in the face of laws that have helped decrease gun violence in the District of Columbia,"

That stupid *beep*. Wieder mal einer, der sich nicht mit den Statistiken auskennt und die Welt entwaffnen will.

Meine lieben Kollegen aus dem Walter Reed sind aber schon am feiern und haben die erste Bestellungen aufgegeben.

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Interessanter ist, daß man die Meldung auch bei deutschen Nicht-Schützenforen findet:

My Home Is My Castle. Oder: Es darf zurückgeschossen werden!

Die guten Bürger von Washington sollen sich endlich selbst verteidigen dürfen.

Die Glock im Hosenbund

Freiheit auf Amerikanisch

Wir sollten dringend noch einmal unsere Pressearbeit überdenken.

Ich bin mit anderen hier einer Meinung, daß sich der Waffenbesitz in der EU langfristig nur über die Argumentation "Bürgerrecht" mit Recht auf Notwehr/Nothilfe halten läßt.

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Wir sollten dringend noch einmal unsere Pressearbeit überdenken.

Ich bin mit anderen hier einer Meinung, daß sich der Waffenbesitz in der EU langfristig nur über die Argumentation "Bürgerrecht" mit Recht auf Notwehr/Nothilfe halten läßt.

Man darf auch nicht vergessen, auf welche Weise hier argumentiert wurde: der zweite Verfassungszusatz besteht im Grunde aus zwei wichtigen Sätzen:

1) Eine Miliz ist für den Staat überlebensnotwendig

2) Das Recht der Bürger, Waffen zu besitzen soll nicht eingeschränkt sein.

Nun wurde so argumentiert, daß das Recht Waffen zu besitzen nur für Angehörige der Miliz gelten sollte. Eine klassische Rechtsbeugung, der Ansicht der Richter nach.

Eine relativ gute Zusammenfassung findet sich hier: CNN court decision on DC gun ban

und die gesamte Gerichtseintscheidung findet sich hier: http://www.nraila.org/media/PDFs/dccourt04_7041a.pdf

Entscheidend ist aber auch, daß das Gericht sonstige Sanktionen, die den legalen Waffenbesitz erschweren, nicht weiter einschränkt. So kann z.B. immer noch eine Einschränkung und Registrierung des Erwerbes stattfinden.

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Man darf auch nicht vergessen, auf welche Weise hier argumentiert wurde: der zweite Verfassungszusatz besteht im Grunde aus zwei wichtigen Sätzen:

1) Eine Miliz ist für den Staat überlebensnotwendig

2) Das Recht der Bürger, Waffen zu besitzen soll nicht eingeschränkt sein.

Nun wurde so argumentiert, daß das Recht Waffen zu besitzen nur für Angehörige der Miliz gelten sollte. Eine klassische Rechtsbeugung, der Ansicht der Richter nach.

...

Ja, ja die Rechtsbeugung. Man könnte ja aus der Verknüpfung mit der Miliz auch den Schluss ziehen, dass der Besitz von Militärwaffen nicht eingeschränkt werden darf. Das wäre doch logisch, oder nicht?

Abgesehen davon, dürfte ja auch die Gründung von Milizen nicht eingeschränkt werden. ich glaube nicht, dass die Justiz dem Land einen Dienst tu würde, wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzen würde. Dann würde nämlich jeder, der eine Waffe erwerben will, in eine Miliz eintreten oder zusammen mit Gleichgesinnten eine solche gründen! Dann gäbe es in den USA bald viele Millionen Milizionäre im ganzen Land.

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Ja, ja die Rechtsbeugung. Man könnte ja aus der Verknüpfung mit der Miliz auch den Schluss ziehen, dass der Besitz von Militärwaffen nicht eingeschränkt werden darf. Das wäre doch logisch, oder nicht?

Abgesehen davon, dürfte ja auch die Gründung von Milizen nicht eingeschränkt werden. ich glaube nicht, dass die Justiz dem Land einen Dienst tu würde, wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzen würde. Dann würde nämlich jeder, der eine Waffe erwerben will, in eine Miliz eintreten oder zusammen mit Gleichgesinnten eine solche gründen! Dann gäbe es in den USA bald viele Millionen Milizionäre im ganzen Land.

Es gibt bereits jetzt Millionen Millizionäre im Land. Als die Verfassungsväter das Wort Miliz verwendet haben meinten sie nicht die oft rechtsradikalen Gruppen, die das Wort heute für sich in Anspruch nehmen, sondern die Gesamtheit aller Bürger. Jeder männliche amerikanische Bundesbürger in einem gewissen Alter ist automatisch Mitglied der Bundesmiliz. In vielen Staaten sind alle Männer und Frauen Mitglieder der Staatsmiliz. Man muß also nirgendwo eintreten um Milizionär zu werden, sondern ist es bereits automatisch--und um die Miliz gegen innere und äußere Bedrohungen schlagkräftig zu halten hat jeder Milizionär das Recht geeignete Infanteriewaffen privat zu besitzen und mit ihnen zu üben. Mit der Bildung bewaffneter privater Gruppen hat das aber nichts zu tun.

Die Rechtsbeugung besteht darin, daß die Gerichte gerne argumentieren die Miliz "schlafe" zur Zeit weil der Staat keine organisierten Übungen abhält--aber nachdem die Verfassung eine wohlorganisierte Miliz geradezu als überlebensnotwendig für eine Republik ansieht ist das eigentlich kein Argument gegen sondern für privaten Waffenbesitz und private Übungen. Die nächste Rechtsbeugung besteht darin, daß der oberste Gerichtshof vor siebzig Jahren in einer eher kryptischen Entscheidung festgestellt hat, daß Militärwaffen Bürgerrecht sind, und seitdem konsequent jeden Fall zum zweiten Verfassungszusatz nicht zur Anhörung bringt. Und die Rechtsbeugung besteht darin, daß die Bürokraten oft die bestehenden Gesetze nicht anwenden--so mußten sich Einwohner von Gary über zehn Jahre lang Waffenscheine einklagen obwohl sie ein klares gesetzliches Recht auf deren Ausstellung haben.

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... Und die Rechtsbeugung besteht darin, daß die Bürokraten oft die bestehenden Gesetze nicht anwenden--so mußten sich Einwohner von Gary über zehn Jahre lang Waffenscheine einklagen obwohl sie ein klares gesetzliches Recht auf deren Ausstellung haben.

Die Verfassung ist eben in den USA ebenso wie hierzulande nur ein Stück Papier, das seinen Wert nur behält, wenn die Mehrheit der Bürger dauernd darauf pocht und nicht bereit ist, Einschränkungen zu akzeptieren, auch wenn es in letzter Konsequenz zu einem Konflikt mit der Staatsmacht führt. In den USA steht die Masse der Bürger zur Verteidigung der zunehmend ausgehöhlten Verfassung, notfalls auch gegen den eigenen Staat, in Deutschland leider nicht.

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