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IGNORED

waqffen und munition zusammen lagern ?


Gast

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Geschrieben

moin leute

ich wollte euch mal fragen ob ich meinen revolver .357 zusammen mit munition 8x57 in einen tresor legen darf (b würfel)

danke gruß mike

Geschrieben

hab ich mir gedacht wollte es nur noch mal bestätigt habe

danke

Geschrieben

Nebenbei angemerkt:

In Österreich ist es grundsätzlich erlaubt Munition und Waffen zusammen zu verwahren. Auch dürfen die Waffen geladen im Tresor liegen (ansonsten wäre ja die Berufung auf die Selbstverteidigung zur Erlangung einer WBK hinfällig).

Geschrieben

Ja.

"Waffen (nicht nur Schußwaffen) und Munition sind sicher aufzubewahren. Schußwaffen sollen grundsätzlich in Schränken der neuen Euro-Norm 0 verschlossen werden, wobei Schränke der Sicherheitsstufe B (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) per gesetzlicher Definition gleichwertig sind. Von dieser Grundregel ausgenommen ist die Aufbewahrung von bis zu 10 Langwaffen, die im Schrank dei Sicherheitsstufe A (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) erfolgen kann.

Munition ist in einem festen Behältnis, getrennt von Waffen, sicher aufzubewahren. Nicht abschließend geklärt ist, ob ein Schrank der Sicherheitsstufe A (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) mit Innenfach B einem Schrank der Sicherheitsstufe B (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) gleichgestellt sein wird.

Sicherheitsstufe "B" Waffentresor: bieten durch die weitergehenden Vorteile ein deutliches Plus an Sicherheit Dazu zählt in erster Linie der höhere Versicherungsschutz von bis zu ca. Europ 40000,-- (unter 200 kg nur bis ca. Euro 2500,-). Außerdem besitzen B-Schränke einen allseitig doppelwandigen Korpus, eine stärkere Tür sowie verstärkte Verriegelung und bieten Schutz gegen leichte Brände.

VdS-Klasse "0" Waffentresor: besitzen hingegen eine mehrwandige Tür und bieten Einbruchschutz nach dem neuesten Stand der Prüftechnik.

Schränke der VDS-Klasse 1 gehören zu den sichersten Schränken gegen Einbruch.

Sie bieten den höheren Versicherungsschutz von bis zu ca. Euro 65000,--."

(Quelle: www.tresore.net)

Anmerkung: AB VdS 0 (bzw. früher B ) dürfen Waffen und Munition zusammen aufbewahrt werden.

Geschrieben
Ja.

...

Anmerkung: AB VdS 0 (bzw. früher B ) dürfen Waffen und Munition zusammen aufbewahrt werden.

Hm???

wenn ich das richtig lese, würde dies bedeuteten, ich darf in meinem Waffen"schrank" Klasse B meine Waffen (Beretta 92) und die dazugehörige Muniton (9mm Para/Luger/19) gemeinsam aufbewahren???

GGF. Waffen sogar geladen aufbewahren????

Und ich dachte bis jetzt ich darf meine Mun nicht in dem Waffenschrank Klasse B aufbewahren, sondern bräuchte ein extra Behältnis (Stahl / Schwenkriegelschloss).

Für ne Aufklärung wäre ich dankbar. Ansonsten geh ich davon aus, dass ich Waffe und Mun (gleiches Kaliber) getrennt aufbewahren muss...

Danke

Gruss

B

Geschrieben

Hallo,

Waffenschrank Stufe A bis 10 Langwaffen Mun. im Stahlblechschrank oder so

Waffenschrank Stufe A mit Innenfach aus Stahlblech bis 10 Langwaffen Mun. im Innenfach

Waffenschrank Stufe A Innenfach Stufe B bis 10 Lang- und 5 Kurzwaffen Mun. im Innentresor

Waffenschrank Stufe B bis 10 Lang- Kurzwaffen Mun. im Stahlblechschrank oder so

Waffenschrank Stufe B mit Innenfach aus Stahlblech bis 10 Lang-Kurzwaffen Mun. im Innenfach

Waffenschrank Stufe 0 bis 10 Lang-Kurzwaffen und Mun.

Waffenschrank Stufe 1 über 10 Lang-Kurzwaffen und Mun.

Quelle: Katalog Fra....ia 2006/2007 Seite 327

Gruß

fswald

PS: Liegt das Gewicht des Behältnisses unter 200kg oder die Verankerung gegen Abriss unter 200kg dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden!

Geschrieben

Sorry, Denkfehler: So muss das natürlich heißen:

...Anmerkung: AB VdS 0 dürfen Waffen und Munition zusammen aufbewahrt werden.
... GGF. Waffen sogar geladen aufbewahren????...

Nein, davon war auch nirgends die Rede.

Geschrieben

Über das Thema "Waffen geladen" (ich spreche von der Rechtslage in D) könnte man, angesichts der Vieldeutigkeit von "gemeinsamer Unterbringung von Waffen und Munition" trefflich diskutieren. "Gemeinsam" mit der Waffe ist die Munition untgergebracht, wenn sie neben der Waffe liegt, aber unter Umständen auch, wenn sie in dieser lagert... Interpretationssache.

Im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit beträgt der Unterschied zwischen beiden Auslegungen genau 0,0....

Eine salomonische (und unangreifbare) Lösung dürfte sein, z.B. das befüllte Magazin im Schrank in die Nähe der Waffe zu legen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
... Eine salomonische (und unangreifbare) Lösung dürfte sein, z.B. das befüllte Magazin im Schrank in die Nähe der Waffe zu legen...

Um es dann vor dem Transport zum Schießstand wieder zu entleeren?

Klingt für mich nicht logisch, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Geschrieben
Um es dann vor dem Transport zum Schießstand wieder zu entleeren?

Klingt für mich nicht logisch, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Warum sollte man seine daheim gefuellten Magazine, die man mit auf den Stand nimmt, vorher entleeren?

Bei Jaegern mit ihren 5x1 Schuss pro Standbesuch mag das ja kein Problem sein, aber wenn ich mir ueberlege, dass in manchen Disziplinen ein wenig mehr geschossen wird, ists ohne vorheriges Laden doch gar nicht praktikabel.

Das Gesetz schreibt den Transport als nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit vor, Mun und Waffe getrennt.

Da steht nichts davon, dass man keine geladenen Mags in der einen Tasche und die Waffe in der anderen transportieren darf. Ist naemlich dann nicht Schuss- und nicht zugriffsbereit und getrennt.

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