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IGNORED

Straßenverkehrgefährdung mit Alkohol


David7x64

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
hey, ein klassisches eigentor nennt man solches...hier ist DIR also das gesetz nicht recht...oha...das geht doch nicht, das wir einfach den sinn von gesetzen anzweifeln...nönönö...

davon abesehen, ich bin zwar nicht sb :wub: , aber vielleicht solltest du dich erstmal eingehend mit dem begriff der enteignung auseinandersetzen.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß es egal ist welchen Namen man dem Kind gibt. Ob das nun offiziell "Enteignung" oder "Verwertung" heißt, ist unwichtig. Der Effekt ist der gleiche. Darauf habe ich hingewiesen. Ich habe nicht gesagt, ob mir das gefällt oder nicht. Die Definition von "Enteignung" aus Wikipedia lautet:

Als Enteignung bezeichnet man den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache.
Und genau so sehe ich das auch. Auch, wenn dieser Vorgang per Gesetz als "Verwertung" bezeichnet wird. Daß es in Deutschland offiziell keine Enteignung gibt, weiß ich. Man nennt es halt nur anders. Ob man für seine Sache Entschädigung bekommt oder nicht, ist auch unwichtig. Man hat nicht mehr das Recht, sein Eigentum zu besitzen. Das ist das wichtige und entscheidende.
Geschrieben
...Wikipedia...

ja, sowas hab ich befürchtet...

... Daß es in Deutschland offiziell keine Enteignung gibt, weiß ich. ...

ach, sowas weißt du? gibt es nicht? bist du sicher? ganz sicher? so richtig sicher? wirklich sicher?

anderer ansicht das gg...

Geschrieben
Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Den Fall sehe ich nicht gegeben. Kommentare hin oder her, diese Passage ist sehr deutlich.

Geschrieben
Den Fall sehe ich nicht gegeben. Kommentare hin oder her, diese Passage ist sehr deutlich.

ach, fyodor...

Geschrieben
Daytona, willst Du antworten oder soll ich ? :boredom:

mach du - ich krieg sonst gallenkoliken

Geschrieben
Nein Du, ich will nicht unhöflich sein. :rolleyes:

ladies first :lol:

Geschrieben

Ihr braucht beide nicht zu antworten. Ich sehe schon, daß wir gänzlich unterschiedliche Auffassungen davon haben. Wir können uns streiten, oder es bleiben lassen.

Geschrieben
Übrigens freue ich mich, daß Ihr wenigstens Freunde beim DRK/Feuerwehr oder KIT habt... Was ist eigentlich mit Euch?
Ich leite zweimal die Woche das Jugendtraining im Schützenverein, und im Sommer jeweils eine Jugendfreizeit. Damit betätige ich mich auch im sozialen Bereich. Und ich muß ehrlich sein: gerade die Erzählungen haben mich abgehalten, zum DRK oder zur Feuerwehr zu gehen. Das THW wäre schon eher was für mich. Aber ich denke, ich mache schon genug.
Ich könnte Euch da neben dem Schießen was anbieten: Lausige Bezahlung (eigentlich gar keine), 365 Tage / 24 h in Bereitschaft, ne Menge Streß und Ihr müßtet Euch keine Fotos mehr anschauen, sondern seit live und in Farbe dabei! Und der ganze Spaß kostet Euch nur 15 Eur/Jahr Sterbekasse.
Mein Bruder kann sich beim DRK eigentlich nicht beschweren. Natürlich ist das kene Bezahlung, sondern eine Aufwandsentschädigung. Aber dafür, daß er sich ein Rock-Konzert ansieht, auch noch bezahlt zu werden, hat schon was, oder ;) ? Bei der Feuerwehr kommt noch mehr rüber.
Wenn Ihr den Link zur Bewerbung wollt, meldet Euch mal.

Danke, ich habe genug Bekanntschaften dort, die könnten mir jederzeit ein Formular mitbringen.

Geschrieben
Ihr braucht beide nicht zu antworten. ...

beratungsresistenz :D

Geschrieben
Ich leite zweimal die Woche das Jugendtraining im Schützenverein, ...

ach, die armen... :D

Geschrieben
ach, die armen... :D

Wenn man nichts zu sagen hat...

Du darfst mir auch gerne antworten. Ich habe nicht gesagt, daß mir die Meinung egal ist. Ich wollte lediglich Streit vermeiden, denn das GG ist meiner Meinung nach sehr deutlich in dem Thema.

Geschrieben
Wenn man nichts zu sagen hat...

Du darfst mir auch gerne antworten. Ich habe nicht gesagt, daß mir die Meinung egal ist. Ich wollte lediglich Streit vermeiden, denn das GG ist meiner Meinung nach sehr deutlich in dem Thema.

ach, wenn ich mich streiten wollte, dann hätte ich dorten kein :D gesetzt, oder?

aber es ist nett, dass du erlaubst, dass ich dir antworten darf.

nur leider, das gg ist nicht so eindeutig oder einfach, wie sich das manche hier vorstellen.

eine hilfe dazu sollte meine pm sein, mach es oder lass es, aber rede nicht so selbstbewußt von dingen, von denen du keine ahnung hast.

nachher glaubt das noch jemand...zb beim jugendtraining... :D

Geschrieben
...

Ich finde, dass wir alle fehlbar sind. ...

ja, und wir werden alle sterben.

Geschrieben

Dies scheint der richtige Fred zu sein für Beobachtungen die ich gemacht habe.

Wenn ich mal wieder in der Stammkneipe ein-zwei Bierchen getrunken habe und die Kneipentür öffne gibt es an der frischen Luft einen heftigen Schlag vor den Kopf. Egal wie tief man sich bückt - man kann dem Schlag nicht ausweichen - auch nicht wenn man auf allen vieren rauskriecht.

Es hat sich auch schon zugetragen, dass sich der Asphalt erhoben hat und mir mitten ins Gesicht schlug.

Wie lassen sich diese zwei Phänomene erklären? ^_^

Geschrieben
Es hat sich auch schon zugetragen, dass sich der Asphalt erhoben hat und mir mitten ins Gesicht schlug.

Das liegt im Auge des Betrachters. Fragst Du den Asphalt, wird er Dir sagen, dass sich ein Betrunkener lang gemacht hat - sprich beim Stolpern mit dem Gesicht gebremst hat ;)

Geschrieben
Wie lassen sich diese zwei Phänomene erklären? ^_^

Der Asphalt möchte Dir mitteilen, dass es sinniger wäre, den freundlichen Taxifahrer der Dich nach hause bringt, zu bitten, Dir beim Einsteigen zu helfen...

:s75:

Gruss

B

Geschrieben
Wenn ich mal wieder in der Stammkneipe ein-zwei Bierchen getrunken habe und die Kneipentür öffne gibt es an der frischen Luft einen heftigen Schlag vor den Kopf.

Verrat mir das Lokal. Das müssen wenigstens 3 Liter Gläser sein.... :s75:

Geschrieben

Hallo, dann auch mal meinen Senf dazu,

ob im Zusammenhang mit einem Trunkenheits- oder anderem Delikt der Jagdschein. die WBK eingezogen werden oder nicht entscheidet in erster Linie und ganz alleinig der zuständige Sachbearbeiter / Behördenleiter "nach pflichtgemäßem Ermessen". Dagegen kann dann ja immer noch geklagt werden - dauert dann halt eine Weile. Ist dann wohl auch Glückssache, welchem Entscheidungsträger man dann gegenübersitzt. Das Alkohol und Fahren nicht zusammenpassen ist jedem von uns bekannt. Die möglichen Konsequenzen auch. Ein Urteil / eine Verurteilung eines Einzelnen stehen uns nicht zu.

Gruß, Reinhard.

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