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IGNORED

Einzug einer leeren WBK?


Jack Randall

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Geschrieben
Daher trägt die Behörde ja bei der Erstausstellung die Gültigkeitsdauer (meist 1 Jahr) ein. Zudem wird die grüne WBK eben im Gegensatz zur Gelben nur mit (Vor)eintrag ausgestellt. Auch beim Jäger ist der Jagdschein und nicht eine WBK ohne Voreintrag die Berechtigung zum Waffenerwerb.

Karl

Meine WBK, während des Kurses zur Jägerprüfung beantragt und erhalten. Enthält keine Gültigkeitsdauer. Diese wurde zwar eingetragen, nach bestandener Prüfung aber gestrichen. Also ist die WBK jetzt unbegrenzt gültig. Ist m. E. immer so. Die Gültigkeit von 1 Jahr gilt für einen Voreintrag.

Einige meiner Kurskameraden haben ebenfalls die WBK beantragt, mit Voreintrag für Flinte. Nicht alle haben sich tatsächlich eine Flinte gekauft. Hatten aber die WBK und waren somit berechtigt zu leihen und zu transportieren.

Geschrieben
Meine WBK, während des Kurses zur Jägerprüfung beantragt und erhalten. Enthält keine Gültigkeitsdauer. Diese wurde zwar eingetragen, nach bestandener Prüfung aber gestrichen. Also ist die WBK jetzt unbegrenzt gültig. Ist m. E. immer so. Die Gültigkeit von 1 Jahr gilt für einen Voreintrag.

Einige meiner Kurskameraden haben ebenfalls die WBK beantragt, mit Voreintrag für Flinte. Nicht alle haben sich tatsächlich eine Flinte gekauft. Hatten aber die WBK und waren somit berechtigt zu leihen und zu transportieren.

Sorry,

habe mich nicht präzise genug ausgedrückt, die Gültigkeit betrifft natürlich nur den Waffenerwerb.

Deine Kurskameraden durften sich Waffen leihen weil sie eine WBK mit gültigem Voreintrag hatten und keine WBK bei der alle Waffen ausgetragen waren. Eine WBK aus der alle Waffen ausgetragen sind stellt ohne weiteren Voreintrag eben kein gültiges Dokument über Waffenbesitz dar, weil ja keine Waffe mehr besessen wird. (sogar mal logisch)

Karl

Geschrieben

Und genau da behaupte ich zu widersprechen. Die WBK selbst ist auch nach Austrag aller Waffen noch zur Leihe verwendbar und somit bleibt sie weiterhin ein gültiges Dokument. Wenn der Erlaubnisinhaber also darauf besteht, sie für diese Zwecke behalten zu dürfen, geht das in Ordnung.

Wie schon gesagt, unterliegt er dann aber auch der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.

Anders siehts aus bei der WBK eines Verstorbenen. Die wird immer von der Waffenbehörde zurückgefordert werden, wobei diese oftmals im Hausmüll verlorengeht beim Ausmisten der Wohnung. Jemand anders kann damit eh nix anfangen, da die WBK ja ein persönliches Dokument ist.

Wenn jemand die WBK als Erinnerungsstück aufbehalten möchte, bekommt er sie ungültig gemacht (gelocht, ungültig gestempelt, eingeschnitten o.ä.) wieder zurück.

Geschrieben
Wie lange dürfte man eine solche "leere" WBK zum Erwerb neuer Waffen behalten, bevor das Amt diese eventuell einzieht (ist das überhaupt möglich wenn Jagdschein vorhanden??)

Lass die doch die WBK einziehen. Du erwirbst doch auf Jagdschein und nicht aufgrund einer WBK. Die müssen dann halt beim nächsten Erwerb eine neue WBK erteilen.

Geschrieben
Und genau da behaupte ich zu widersprechen. Die WBK selbst ist auch nach Austrag aller Waffen noch zur Leihe verwendbar und somit bleibt sie weiterhin ein gültiges Dokument. Wenn der Erlaubnisinhaber also darauf besteht, sie für diese Zwecke behalten zu dürfen, geht das in Ordnung.

Wie schon gesagt, unterliegt er dann aber auch der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.

Anders siehts aus bei der WBK eines Verstorbenen. Die wird immer von der Waffenbehörde zurückgefordert werden, wobei diese oftmals im Hausmüll verlorengeht beim Ausmisten der Wohnung. Jemand anders kann damit eh nix anfangen, da die WBK ja ein persönliches Dokument ist.

Wenn jemand die WBK als Erinnerungsstück aufbehalten möchte, bekommt er sie ungültig gemacht (gelocht, ungültig gestempelt, eingeschnitten o.ä.) wieder zurück.

die Erteilung einer WBK (egal mit wieviel Einträgen) ist ein begünstigender Verwaltungsakt, um einen solchen zu wiederrufen (also einziehen einer WBK) braucht es einen Rechtsgrund und der ist hier nicht ersichtlich (siehe auch §49 II VwVfG);

daher würde ich bei einer solchen Einforderung der WBK grundsätzlich erstmal Wiederspruch einlegen

auch für Jäger ist die WBK nicht uninteressant z.b. zum Leihen von Kurzwaffen, bei Mun.-Einträgen als Besitzerlaubnis usw.

Geschrieben
Beim Jäger schauts anders aus: 25,56 Euro für neue grüne WBK bzw. 17,90 Euro für späteren Waffeneintrag von Langwaffen auf Jagdschein.

(bei uns kostet das erstaunlicher Weise gleich viel - daher lasse ich mir für jede neue Langwaffe immer gleich eine neue WBK ausstellen)

Nochmal zum Thema (Mythos?) "Varianten der grünen WBK":

es gibt doch keine unterschiedlichen grünen Jäger-, Sportschützen- und Erben-WBKs, oder? Wenn doch: woran erkennt man's?

Geschrieben
Nochmal zum Thema (Mythos?) "Varianten der grünen WBK":

es gibt doch keine unterschiedlichen grünen Jäger-, Sportschützen- und Erben-WBKs, oder? Wenn doch: woran erkennt man's?

Bei den durch Erbschaft erworbenen Waffen steht ein entsprechender Vermerkt beim Überlasser, bei mir auf der selben WBK wir meine als Sportschütze erworbenen Waffen.

Karl

Geschrieben
(bei uns kostet das erstaunlicher Weise gleich viel - daher lasse ich mir für jede neue Langwaffe immer gleich eine neue WBK ausstellen)

Dann sollest Du Deiner Waffenbehörde dringend mal den Unterschied von Abschnitt II Ziff. 7 (Ausstellung einer WBK für Jagdlangwaffen) und 10b (Eintragung Jagdwaffe in bestehende WBK) der Anlage des Gebührenverzeichnisses zur WaffKostV erklären. :o

Nochmal zum Thema (Mythos?) "Varianten der grünen WBK":

es gibt doch keine unterschiedlichen grünen Jäger-, Sportschützen- und Erben-WBKs, oder? Wenn doch: woran erkennt man's?

Es gibt nur einen Vordruck "grüne WBK" und der wird für alle von Dir bezeichneten Personenkreise verwendet. Wegen der unterschiedlichen Bedürfnisvarianten spricht man landläufig halt von einer Jäger-WBK, Erben-WBK, grünen Sportschützen-WBK etc..

Geschrieben
Und zum Thema: ja das Amt kann und wird die "leere" WBK einziehen!

Hallo,

kann: Ja

wird: Nein, ich habe meine grüne WBK mit dem seit Jahren ausgetragenen Perkussionsrevolver aus Altbesitz immer noch, obwohl da nun keine Waffe mehr drin steht und auch keine mehr eingetragen werden wird.

Gruß

Michael

Geschrieben

In diesem Zusammenhang:

Man hat mehrere WBK's. Durch Verkäufe wird eine dieser WBK leer, d.h. alle 8 Waffen wurden verkauft. Was passiert mit dieser WBK?

Geschrieben

Hängt vom Wunsch des WBK-Inhabers ab. Er kann diese WBK entweder

- zur Waffenakte wandern lassen (Normalfall)

- sie nach Austrag für beabsichtigte spätere Leihe von Waffen zurückfordern

- sie durch Lochung/Stempelung ungültig machen lassen und sich dann als Erinnerungsstück zurückgeben lassen.

:bb1:

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