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IGNORED

Beantragung einer roten WBK


TomSaw

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin schon seit mehreren Jahren Sportschütze und Besitz einer grünen und auch gelben WBK.

Mich würde einmal interessieren ob es schwer ist eine rote WBK ausgestellt zu bekommen.

Ich hab mich schon ein bisschen informiert bzgl. Sammelgebiete und Gutachten.

Mich würde als Sammelgebiet, Ordonanzpistolen des 2. Weltkrieges interessieren.

Nun meine Fragen:

- Ist das Sammelgebiet zu groß für den Anfang und ist ggf. später eine Erweiterung möglich?

- Kann ich die Begründung/Gutachten selbst erstellen, oder ist es besser dieses erstellen zu lassen?

- Was wird sonst noch benötigt?

- Ist es im allgemeinen schwer an eine rote WBK ran zukommen?

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Mich würde als Sammelgebiet, Ordonanzpistolen des 2. Weltkrieges interessieren.

Nun meine Fragen:

- Ist das Sammelgebiet zu groß für den Anfang und ist ggf. später eine Erweiterung möglich?

- Kann ich die Begründung/Gutachten selbst erstellen, oder ist es besser dieses erstellen zu lassen?

- Was wird sonst noch benötigt?

- Ist es im allgemeinen schwer an eine rote WBK ran zukommen?

-Ich meinde das Sammelgebiet sollte für den Anfang enger gefasst werden (z.b Deutsche Ordonnanzpistolen), eine Erweiterung ist später immer noch möglich.

-Ich habe mein Gutachten selber geschrieben, es wurde anerkannt. Das Schreiben des Gutachtens ist eine sher gute Vorbereitung und Einarbeitung in das Thema. Ausserdem kann das der "Gutachter" als Vorlage nehmen, falls das Amt doch auf ein Gutachter-Gutachten wert legt.

- Sachkunde, Zuverlässigkeit, Aufbewahrungeskonzept!!! Hier in BaWü legt das LKA bei mehr als 30 "modernen" KW (Waffen für die noch problemlos Munition gekauft werden kann) wert auf eine Alarmanlage mit Aufschaltung, das kann recht teuer werden.

- Nein es ist nicht schwer. Wenn man alle Auflagen erfüllt, bekommt man die Rote auch. Nur Mut.

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Aha!? So kann man auch zum Ziel kommen! :angry2:

Naja man kann draus lernen:

Kaufe einen Tresor der Sufe 1 oder besser 2 und sage deinem SB, daß das dein Konzept sei.

Wenn Du Glück hast, akzeptiert er, wenn du pech hast, dann nicht.

Wenn das LKA Kommt, dann gehts so aus, wie oben beschrieben.

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Mahlzeit,

der SB muß einen Tresor (einen 1´er) für Kurzwaffen akzeptieren.

Wenn alle vorrausetzungen für die Erteilung einer "roten" gegeben

sind, und diese mir nicht Erteilt wird, mit der Begründung:"Keine

Alarmanlage, keine Rote", dann wird diese auf dem Rechtswege

erstritten!

Gruss

Opa686

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Hmm ich wage Dir zu wiederpsrechen, auch wenn mir Deine Auslegungsweise sympatischer ist:

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition:

(7) Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung

unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer

Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Vorgaben der

Absätze 1 bis 6 insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sichtbarkeit zu

Ausstellungszwecken abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die

Aufbewahrung stellen; bei Sammlungen von Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871

entwickelt worden ist, und bei Munitionssammlungen soll sie geringere Anforderungen

stellen. Dem Antrag ist ein Aufbewahrungskonzept beizugeben. Die kriminalpolizeiliche

Beratungsstelle soll beteiligt werden.

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AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition:

(7) Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung

Moin,

..."auf Antrag"...

Solange mal nicht selbst eine höhere Aufbewahrung beantragt, ist doch

alles i.O.! :lol:

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