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IGNORED

Transport von Fremd-Langwaffen mit eigener Kurzwaffen-WBK


Pasche

Empfohlene Beiträge

Moin Gemeinde,

Spezialistenfrage: darf man als Inhaber einer grünen WBK (nur Kurzwaffen eingetragen, cal.357mag, .44mag, 45ACP) eine Langwaffe eines Bekannten oder Nachbarn (Bockflinte) zum Zwecke des eigenen Trainings mit eben dieser Waffe transportieren?

Danke und Greets

Pasche

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Ja, siehe

WaffG

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

Leihformular nicht vergessen, gibts hier irgendwo zum download.

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Sachkunde?

Er hat JEHOVA gesagt :heuldoch:

Hi Gromit und MR73,

"Ja" - hört sich kurz und gut an.

"Sachkunde?" - was meinst Du? Ich hab vor zig Jahren mal nen SK-Lehrgang mit Prüfung gemacht, seitdem hat sich das Waffengesetz aber geändert.

Greets und Danke - Pasche

Steinigt sie! Steinigt sie! -äääähhhhhh- Steinigt ihn! ... schöne Bärte .... schöne Steine ... jeder bitte nur ein Kreuz

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Gast Nightingale
Spezialistenfrage: darf man als Inhaber einer grünen WBK (nur Kurzwaffen eingetragen, cal.357mag, .44mag, 45ACP) eine Langwaffe eines Bekannten oder Nachbarn (Bockflinte) zum Zwecke des eigenen Trainings mit eben dieser Waffe transportieren?

Ja. Es gibt keine Lang- oder Kurzwaffen-WBK, jeder Inhaber einer WBK (Gelb, Grün, Rot), eines Jahresjagdscheines oder Waffenscheines ist dazu berechtigt.

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mehrfach haelt besser :-)

Allerdings ists beim jagdschein wieder etwas spezifischer. Wenn ich (z.B. als neuer Jungjaeger) nur einen JJS habe und keine WBK, dann kann ich nur Langwaffen leihen.

Mit WBK geht alles.

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