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IGNORED

WBK Notweindig 18 Trainingseinheiten ?


cabu

Empfohlene Beiträge

Leude,

beim Nachweis des regelmässigen Trainings geht es nicht aussschliesslich darum die

Schützen zu gängeln, sondern man möchte auch ein gewissen Sozialisierungszwang ausüben.

Ich finde das nicht verkehrt ... !!!

Wer NUR "haben will" (was nicht abwertend gemeint ist) muss halt Sammeln ...

.

Er sollte vielleicht denjenigen fragen, der die Befürwortung unterschreibt. Es heißt ja, daß er "in der Regel" verteilt auf ein ganzes Jahr 18 mal den Schießsport betrieben hat.

Wo steht verteilt auf ein ganzes Jahr ???

Es steht: "18 Mal pro Jahr"

.

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...in den VwV die willi53 gepostet hat...

Du hast meine Frage noch nicht beantwortet.

<_<

:icon14:

Gruß Gromit

Hallo Gromit,

wenn es dich wirklich interessieren sollte, wo das steht, kann ich dir helfen: Ich kann dir den Antrag und den Beschluß gerne zumailen. Schreib mich einfach an.

Gruß Willi.

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...in den VwV die willi53 gepostet hat...

Du hast meine Frage noch nicht beantwortet.

<_<

:icon14:

Gruß Gromit

ZITAT WaffVwV zu § 14 Abs. 2 Satz 2 .... der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das ganze JAhr, betrieben hat (Nummer 1) Zitat Ende

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Dummerweise handeln einige SB bereits jetzt danach :traurig_16:

Weiteres Highlight:

Wir mußten vor dem Erwerb einer dritten KW das regelmäßige Training mit den bereits

vorhandenen KW in den zurückliegenden 6 Monaten dem SB eines Landkreises nachweisen.

Sonst kein Voreintrag in Grün. :016:

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Es wäre einfach mal schön, wenn wir die Beschränkungen unserer Rechte dem Staat überlassen würden und nicht selbst noch entscheiden, wer eine Waffe haben darf und wer nicht.

TheHun

Ehrlich gesagt, wäre es schön, wenn der Staat unsere Rechte nicht immer weiter beschneiden würde. Z.B. würde ich gern selbst entscheiden, ob ich noch eine weitere Waffe haben darf oder nicht bzw. in welchem Zeitraum ich eine weitere Waffe kaufe. :00000733:

Gruß Wenemar

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Hallo,

bei den 18 Trainingseinheiten muß das regelmäßige Schießen nachgewiesen werden.

Regelmäßig bedeutet nicht nur einen Tag im Jahr sondern 18 mal im Jahr um glaubwürdig das Interesse am Schießsport nachzuweisen.

Die Sachbearbeiter schauen auch auf das Datum und nicht nur auf die Stempel.

Gruß

fswald

Richtig ..... macht ja auch Sinn ....

Was nutzt das, wenn ich einen Schützen im Verein habe, der einen Tag im Jahr anwesend ist, mir den Stand zerlegt ....

mit den Schultern zuckt .... und sich nach 364 Tagen wieder blicken lässt ....

Übrigens sind 18 Tage lächerlich ...... ´Meine Azubine gebraucht immer gern den bösen Satz vom Millimeter f..i....c....k....eeee....r.

Und wenn ihr einen Taschenrechner habt - Dreisatz - 365 Tage // 100 wie 18 Tage // x .....

Das werdet ihr wohl noch packen .... <_<

Viele Grüße + Gut Schuß

Ehrlich gesagt, wäre es schön, wenn der Staat unsere Rechte nicht immer weiter beschneiden würde. Z.B. würde ich gern selbst entscheiden, ob ich noch eine weitere Waffe haben darf oder nicht bzw. in welchem Zeitraum ich eine weitere Waffe kaufe. :00000733:

Gruß Wenemar

:appl::appl::appl::appl::appl::appl:

... weitere Worte wären hier fehl am Platze ..... !!!

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heulnich.gif

...wenn Du dir so etwas gefallen lässt!

Gruß Gromit

Muß er wohl. Auch hier ist durch das Innenministerium über die RP`s den Waffenbehörden genau wie in anderen Bundesländern "empfohlen" worden, nach der verabschiedeten, aber nicht in Kraft gesetzten WaffVwV zu verfahren.

Bei Entscheidungen, mit denen man nicht einverstanden ist, bleibt der Widerspruch. Der wird dann von der bearbeitenden geprüft. Bearbeitende Stelle ist wiederum die Genehmigungsbehörde!

Also bleibt dann die Verwaltungsgerichte anzurufen. Da es sich (meist) nicht um Eilsachen handelt, kann man die Dauer bis zur Entscheidung in JAhren messen. Bis dahin gilt die Entscheidung der Behörde.

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Ehrlich gesagt, wäre es schön, wenn der Staat unsere Rechte nicht immer weiter beschneiden würde. Z.B. würde ich gern selbst entscheiden, ob ich noch eine weitere Waffe haben darf oder nicht bzw. in welchem Zeitraum ich eine weitere Waffe kaufe. :00000733:

Gruß Wenemar

Mir wäre das auch lieber. Nur wie Du hier in WO öfters siehst ist einigen Leuten das momentane Waffenrecht noch nicht streng genug. Wenn selbst Sportschützen selbst neue Regeln aufstellen oder ganz pauschal festlegen, wer ihrer Meinung eine Waffe haben darf und wer nicht, brauchen wir uns über dieses WaffG nicht zu wundern.

TheHun

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Muß er wohl. Auch hier ist durch das Innenministerium über die RP`s den Waffenbehörden genau wie in anderen Bundesländern "empfohlen" worden, nach der verabschiedeten, aber nicht in Kraft gesetzten WaffVwV zu verfahren.

  1. Es ist wurst was die "empfehlen," sie haben sich ans WaffG zu halten (egal ob mit oder ohne VwV)
  2. Es wundert dann (sollte es so sein) aber um so mehr, dass die Behörde sich nur die Rosinen rauspickt und den zerpflückten Kuchen dem Sportschützen vorsetzt. Soll ich mir mal die Mühe machen... ja ich mach sie mir:

Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern,

über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt.

Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich

sämtliche für den Schießsport erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffen

angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der

WBK belegt. Es sind nur solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen,

die die Zulassung der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter

Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten Sportordnung

bestätigen.
Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen

lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen.

Eigentlich recht unmissverständlich, oder?

Wir mußten vor dem Erwerb einer dritten KW das regelmäßige Training mit den bereits

vorhandenen KW in den zurückliegenden 6 Monaten dem SB eines Landkreises nachweisen.

Sonst kein Voreintrag in Grün. :016:

Aber nein: Plausibilitätsprüfung reicht dann also doch nicht mehr? Schön die Schießtermine kontrollieren und die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes anzweifeln und nicht anerkennen!?

Also bleibt dann die Verwaltungsgerichte anzurufen. Da es sich (meist) nicht um Eilsachen handelt, kann man die Dauer bis zur Entscheidung in JAhren messen. Bis dahin gilt die Entscheidung der Behörde.

Mal abgesehen davon, dass es weitere (hier schon aufgezeigte) Wege gibt, als den Gerichtlichen. Wenn Ihr euch nicht gegen so einen Unsinn wehrt, wird es schlimmer, nicht besser. Verlasst euch drauf!

Gruß Gromit

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