liger Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 hallo hoffe ihr könnt mir sagen wie der muni erwerb in östereich geregelt ist , danke schon mal für eure antworten mfg daniel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rotti Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Für Deutsche? LW- Munition frei, KW Munition nur gegen gültige Papiere. Ausfuhr ebenfalls nur mit den entspr. Papieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
liger Posted February 9, 2007 Author Share Posted February 9, 2007 Für Deutsche?LW- Munition frei, KW Munition nur gegen gültige Papiere. Ausfuhr ebenfalls nur mit den entspr. Papieren. danke das reicht mir schon mfg daniel Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted February 10, 2007 Share Posted February 10, 2007 Verzollen? In der EU?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
OldHand Posted February 10, 2007 Share Posted February 10, 2007 An der Grenze musst du die Munition noch verzollen! Ich erzähle dir mal meine Geschichte. Wollte etwa 1983 in Innsbruck Hirtenberger Muni kaufen... Also, mit fast 25 Jahre alten Erfahrungen kann man ganz schön daneben liegen. Vielleicht hast Du ja mitbekommen, daß Österreich inzwischen EU Mitglied ist. Zu verzollen ist seitdem nichts mehr. Aktuelle Ratschläge sind natürlich immer willkommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50BMG Posted February 10, 2007 Share Posted February 10, 2007 Richtig, da lag ich voll daneben. Sorry vielleicht woanders auch ... ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhorn Posted February 11, 2007 Share Posted February 11, 2007 Der Munitions-Erwerb in Österreich ist etwas pervers gestaltet! - Für den Erwerb von Faustfeuerwaffen-Munition muß man die WBK vorweisen, weil Kat. B Waffen ja genehmigungspflichtig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um .44Mag oder um .22LR handelt. - Munition für Langwaffen, Kat C meldepflichtig und Kat D frei, ist ab 18 frei erhältlich. Hat man nun eine Winchester 73 in .45LC oder .375Mag, hat man ev. keine WBK, und bekommt dazu keine Mun. Weil das ja Faustfeuerwaffen Mun. ist. Zwar hat man den schriftlichen NACHWEIS, dass man die Waffe ordnungsgemäß gemeldet hat, Munition bekommt man trotzdem nicht. Umgekehrt: Hat man einen Colt SAA Revolver in 44-40, bekommt man die Munition frei, weil das ist ja Langwaffen Munition. Es lebe die Logik! Gruß Greenhorn Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted February 11, 2007 Share Posted February 11, 2007 Bei der Logik wird es noch viel schlimmer, wenn es um Export nach D geht. Österreichische Genehmigung braucht man nicht bei Langwaffenmunition, da frei über 18 Jahren ( lassen wir mal Kriegsmaterial außen vor ). Folglich wird auch nicht nach D gemeldet. In D braucht man aber trotzdem Verbringungsgenehmiguing nach WaffG, da hier ja genehmigungspflichtig. Dann muß man selber melden, daß was reinkam, weil von A nix kommt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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