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IGNORED

"ca. 80.000 registrierte waffen in wien"


Shootist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

....abgesägte Geheimwaffen...

Der Satz ist super! :)

Was sind den schießende Kugelschreiber? Sind das diese Dinger, wo man eine Kugel läd und dann die Feder zurückzieht, und beim loslassen schießt es dann? Die habe ich unlängst bei einer Reportage über illegalen Waffenhandel im deutschen TV gesehen..wie nennt sich das richtig?

greetz Paul

Geschrieben

Wie leider nahezu ausnahmslos ist das Wissen derer, die Nachrichten schreiben und sich Journalisten nennen, selten so von Fakten durchdrungen, als daß sie auch das Lesen wert wären.

Es sei denn, man will bewußt Dinge unter´s uninformierte Volk bringen, die falsch sind. Früher nannte man so etwas Lüge, heutzutage ist das vornehmere Wort "Unwahrheit" in.

Jedoch ist es blanker Unsinn zu behaupten, Schrotflinten seien seit 1995 registrierungspflichtig.

Wahr ist, daß Repetierflinten, die keine Vorderschaftrepetierflinten sind (diese sind nämlich verboten, da politische Anlaßgesetzgebung), seit dem WaffG 96 genehmigungspflichtig wurden. D.h. man benötigt dafür ein waffenrechtliches Dokument, also WP oder WBK. Dies schließt sowohl manuell zu repetierende Systeme, als auch Selbstladeflinten ein.

Alle anderen Flinten, seien es ein- oder mehrläufige, sind noch Kategorie D und somit weder an ein Waff. Dokument gebunden, noch registrierungspflichtig.

Äußerst gewagt, um nicht zu sagen unzutreffend finde ich auch die Aussage, daß gänzlich illegale Waffen eher unproblematisch seien im Vergleich zu illegal geführten.

Wenn eine Waffe legal besessen wird, dann unterliegt sie der wiederkehrenden behördlichen Kontrolle, zumindest solange es sich um eine der Kategorien A (mit Sondergenehmigung) und B (genehmigungspflichtig) handelt. Langwaffen (C+D) sind nicht wirklich zum verdeckten Führen geeignet und scheinen auch kaum in der Kriminalitätsstatistik auf. Und schlußendlich liegen legale Schußwaffen als verwendete Tatmittel in der Kriminalität weit abgeschlagen hinter Messern, Stricken, illegalen Waffen und sogar dem Mißbrauch der bloßen Hände.

Insgesamt ist allerdings mehr als auffällig, daß die Medien, seit unsere neue Regierung steht, wieder ungehemmter und gezielter gegen den legalen Waffenbesitz propagiert.

Und das alles im Lichte einer möglichen Verschärfung auf EU-Ebene.

Ein Schelm, wer sich dabei nichts denkt!

Gruß, Lion

Geschrieben

Nota bene! Die "Wiener Zeitung" ist unter Andreas Unterberger zum Hausblatt für rechte katholisch-konservative ÖVP-Kreise (z.B. Kugler-Lang & Co.) geworden. Und selbst dieses Blatt schreibt völlig desinformierend und negativ über die Waffenfrage. Ein kleines Indiz, anhand dessen sich jeder ein Bild machen kann, wie groß die Unterstützung in der ÖVP für den Legalwaffenbesitz ist: 0,0.

Das ins Stammbuch der Weisen, die glauben, die EU-Richtlinie mittels bravem Kontakhalten mit der EVP abwenden zu können. Wenn ich ins IWÖ Forum schaue, dann kann ich mich des Eindrucks, daß dort bereits Rechtstips für das Leben unter dem neuen Gesetz gegeben werden und daß man inoffiziell bereits aufgesteckt hat, nicht erwehren.

Waffenrechtliche Frage zur Sache:

Wenn im Artikel von "Waffenverbot" gesprochen wird, also von der Ablehnung eines WBK-Antrages, ist das dann mit dem bekannten behördlichen Waffenverbot gleichzusetzen? Also, anders formuliert, wenn einem die WBK abgelehnt wird (z.B. wegen unbefriedigendem Psychotest), hat er dann automatisch ein behördliches Waffenverbot (und darf nicht mal einen Pfefferspray besitzen)? Oder hat die WZ-Journaille einfach nur in diesem Punkt auch keine Ahnung?

Geschrieben
Waffenrechtliche Frage zur Sache:

Wenn im Artikel von "Waffenverbot" gesprochen wird, also von der Ablehnung eines WBK-Antrages, ist das dann mit dem bekannten behördlichen Waffenverbot gleichzusetzen?

Nein !

Der Autor ist schlicht ein Idiot, der es aber sehr geschickt versteht, alles mögliche zu vermischen, um Stimmung zu erzeugen.

Wer nur einiges von der Materie versteht, erkennt, daß hier praktisch ausschließlich fachlicher Humbug steht.

In Verbindung mit bewußter Weglassung erklärender Beifügungen ist eine gar "wunderbare" Sinnentstellung entstanden.

Wiener Zeitung halt ...

Geschrieben
So hatte das zuständige Administrationsbüro der Wiener Polizei im Jahr 2002 noch 2278 einschlägige Waffenbesitz-Anträge zu bearbeiten, von denen 1264 negativ, also mit einem Waffenverbot, beschieden wurden.

OK, alles klar, danke Sniper. Nur zum Verständnis des Textes: Was genau wird hier in diesem Satz verwechselt? Werden tatsächlich so viele WBK-Anträge negativ beschieden (und sind natürlich kein Waffenverbot) oder wird hier idiotischerweise die Anzahl der WBK-Anträge den behördlichen Waffenverboten gegenübergestellt?

Geschrieben

Man muss nur überlegen, was die Aussage bedeutet.

Nehen wir an, das Admin-Büro lehnt einem Langwaffen-Sportschützen aus irgendwelchen formellen Gründen die WBK ab, seien es Probleme mit der Staatsbürgerschaft oder sonstiges.

Wäre dies gleichbedeutend mit einem Waffenverbot, hätte der Sportschütze seine freien Waffen, - Druckluftwaffen, Gewehre für den Biathlon, oder ev. Sammlerstücke aus der Zeit vor 1871 etc., einfach abzugeben.

Wäre das so, würde kein Mensch mehr eine WBK beantragen. Denn wie wir aus der Praxis wissen, gibt es bei den Behörden BeamtInnen, die Antragsteller einfach abblitzen lassen: "Vom mir bekommen Sie keine WBK", haben beispielsweise letztes Jahr einige Antragsteller in Vorarlberg zu hören bekommen.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Sollten wir dann nicht eine Richtigstellung fordern oder so?

Leider ist es egal aus welchem politischen Eck eine Zeitung kommt! Alle sind populistisch und schreiben Blödsinn! Aber so ist das leider nun mal! :(

greetz

Geschrieben

Richtigstellungen einzufordern wäre die Sache von den alteingesessenen, auch organisatorisch darauf eingerichteten Schützen-Organisatoren wie Schützenbund oder Jagd-Vertretungen. Solche Dinge bedürfen Personen für die Waffenbesitz mehr als eine - und sei es noch so intensive - Freizeitbeschäftigung ist. Dazu braucht man den Spielraum, zu Bürozeiten an den richtigen Orten sein zu können, mit den richtigen Leuten sprechen zu können etc. .

Die Schützenvertretungen sind aber leider häufig Altmännervereine mit geringer Eigeninitiative, mit einer "Nach mir die Sintflut" Einstellung. Was die Sache schwierig macht.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Ich habe denen einen freundlichen aufklärenden Brief geschickt. Mal sehen, wie die reagieren. Ich habe schon mal in einer vergleichbaren Angelegenheit ein Mail an eine andere Zeitung geschrieben, woraufhin mir der Redakteur beschieden hat, gar nicht recherchiert, sondern nur abgeschrieben zu haben, weshalb er nichts für den Inhalt könne und der schon stimme. :confused::peinlich:

Mal schauen, ob die WZ leserfreundlicher ist. Ich glaube kaum, denn für Recherche fehlt heute generell die Zeit und das Geld, was man nicht gerne zugibt. Ich werde berichten ...

Geschrieben
Nehen wir an, das Admin-Büro lehnt einem Langwaffen-Sportschützen aus irgendwelchen formellen Gründen die WBK ab.

Wäre dies gleichbedeutend mit einem Waffenverbot, hätte der Sportschütze seine freien Waffen, - Druckluftwaffen, Gewehre für den Biathlon, oder ev. Sammlerstücke aus der Zeit vor 1871 etc., einfach abzugeben. Denn wie wir aus der Praxis wissen, gibt es bei den Behörden BeamtInnen, die Antragsteller einfach abblitzen lassen: "Vom mir bekommen Sie keine WBK", haben beispielsweise letztes Jahr einige Antragsteller in Vorarlberg zu hören bekommen.

Also, wenn ich richtig aufgepasst habe, bei den waffenrechtlichen Gesetzesvorträgen, besteht auf eine WBK, nach Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen, ein """Rechtsanspruch""". Genauso wie auf einen Führerschein. Kein/e Beamter/in kann und darf Dir die Ausstellung eines FS verweigern, wenn Du die FS-Prüfung erfolgreich abgelegt hast. Das fehlte gerade noch, daß die zuständige Ausstellungsbehörde mir dem Hinweis, "leider, im Jänner oder Februar stellen wir keine Lenkerberechtigungen aus", oder "leider, von mir bekommen sie keinen Führerschein, heute freuts mich einfach nicht", willkürlich vorgehen darf. Bei der WBK versuchen es halt einige wenige Behörden, weil angenommen wird, daß sich der Antragsteller mit der neg. Aussage zufrieden gibt. Welche behördl. Beschwerdeverfahren bis hin zum Verwaltungsgerichtshof da momentan anhängig sind, wissen ja die meisten von uns.

:traurig_16: - Fahrkarte

Geschrieben

Aber sthet nicht öfter im WG: "...nach Ermessen der Behörde..."

Die können es sich doch legen wie sie es brauchen!

Da gibt es einen in Klosterneuburg, bei dem die WU-Anträge zusammenlaufen..der ist auch knallhart..und ich kenne Leute die Probleme hatte..

greetz

Geschrieben

Nach meinem Wissen hat Fahrkarte diesbezüglich 100%ig recht. Was allerdings Beamte noch lange nicht daran hindert, mitunter die Gesetze zu ignorieren. Wenn dann der Antragsteller nicht zu Rechtsmitteln greift, hat er das Nachsehen.

In den angesprochenen Vorarlberger Fällen haben die Antragssteller - Dank Rechtshilfe der IWÖ - heute ihre WBKs.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben
Nach meinem Wissen hat Fahrkarte diesbezüglich 100%ig recht.

Nach meinem auch !!

Wenn dann ein Vertragsbediensteter Ärger macht, Vollgas !! Da ist es schon ein Vorteil, über die IWÖ rechtsschutzversichert zu sein ....

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
... "Wiener Zeitung" ist unter Andreas Unterberger zum Hausblatt für rechte katholisch-konservative ÖVP-Kreise geworden..

Die Wiener Zeitung war einmal (vor 2000) eine gute, wenn auch nicht immer aktuelle, Zeitung. Das hat sich unter Herrn Unterberger, der sogar der "Presse" (nicht gerade eine Hort der Liberalität) zu konservativ war.

:s75: cowroper

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Mal abgesehen vom Unsinn ("Lizenz zum Ballern") des Artikels verwundert mich die Tendenz nicht:

durch die Schikanen mancher (nicht aller) Beamten und Behörden hauen halt einige den Hut drauf, die sich ihr Waffendukument nur eben "mal so" beschafft haben, und keine wirkliche Beziehung zum Schießwesen haben, egal auf welche Weise. Schade - es waren bzw. sind Personen, die die Freiheiten, die sie - noch - haben, nicht verdienen.

Geschrieben

Womit wir bei dem Punkt angelangt wären, an dem sich unsere Geister scheiden.

Ich maße mir nicht an, jemandem sein Recht auf Freiheit abzusprechen.

Freiheit behinhaltet auch das Recht, seine Waffen abzugeben. Und genauso wie niemand schief zu schauen hat wenn jemand Waffen besitzen will, hat auch niemand schief zu schauen wenn jemand anderer seine Waffen abgeben will.

Freiheit besteht nicht darin, eine Lebenseinstellung als "besser" und eine andere als "weniger gut" zu deklarieren,

sondern zu Freiheit gehört vor Allem auch, die Freiheiten anderer Menschen ebenso zu respektieren wie jene, die man für sich selbst fordert.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben
Ich maße mir nicht an, jemandem sein Recht auf Freiheit abzusprechen.

Freiheit behinhaltet auch das Recht, seine Waffen abzugeben. Und genauso wie niemand schief zu schauen hat wenn jemand Waffen besitzen will, hat auch niemand schief zu schauen wenn jemand anderer seine Waffen abgeben will.

Greenhorn

Respekt vor Deinen "Nichtanmaßungen" lieber Greenhorn, aber da gibt es ca 5 Millionen Österreicher, denen Deine Waffenrechtsausführungen leider nicht sonderlich interessieren. Meiner Meinung nach gilt es diese zu erreichen, und nicht die Jäger und Pilzesammler (verzeiht mir dieser übertriebenen Ausdruck), ein paar Sportschützen sind natürlich auch dabei.

Fahrkarte

Geschrieben
Freiheit behinhaltet auch das Recht, seine Waffen abzugeben.

Greenhorn, du hast natürlich recht.

Aber so Unrecht hat Sniper auch nicht. Wer seine Freiheit freiwillig aufgibt hat das Recht auf Freiheit nicht verdient

Denjenigen, die wegen der Behörden-Schikanen ihre Waffen lieber abgeben als dafür zu kämpfen, ist wahrscheinlich gar nicht bewußt, dass sie ein Stück ihrer Freiheit aufgegeben haben.

Und da muß ich auch Fahrkarte zustimmen.

Wir können uns hier seitenlang gegenseitig bedauern, damit ist uns (den Waffenbesitzern) überhaupt nicht geholfen.

Ansprechen müssen wir die Nicht-Waffenbesitzer, ihnen klarmachen was die (zur Zeit noch versuchte) schleichende Entwaffnung eigentlich bedeutet:Aufgabe von Freiheit!

cowroper

Geschrieben

Hmm. Da wechselt ein Mensch vom Berufsleben in die Pension. Nach dem Tod seines Partners hat er alleine ein Haus zu erhalten und muß rechnen. Die Waffen sind ihm zweitrangig geworden, er beschließt, nachdem die Augen ohnehin nicht mehr wie gewünscht mitspielen, das Geld für Waffenführerschein, Munition, Schießstand etc. lieber für den sicheren Erhalt seines Wohnsitzes und - nebenbei - für seine Enkel zu sparen. Weil ihm in seiner Situation die mehr bedeuten als seine Waffen. Also gibt er die Waffen ab. S******e, Freiheit aufgegeben. So ein Idiot! Also kein Recht auf Freiheit mehr.

Ich weiß nicht, aber mit dieser Art von Denken kann ich persönlich nicht so recht.

Die Antiwaffen-Fundamentalisten schließen aus Waffenbesitz auf gewisse charakterliche Defekte. Was wir - berechtigterweise - verurteilen.

Berechtigererweise? Warum berechtigerweise, wenn wir selbst auch - eben aus dem Abgeben von Waffen - automatisch auf gewisse andere charakterliche Defekte schließen?

Stimmt schon. Ganz so unrecht hat Sniper nicht. Und selbst wenn er unrecht hätte, bliebe seine Haltung immer noch seine eigene Angelegenheit. Was für jeden anderen ganz genauso gilt.

Ich persönlich glaube 'halt, dass wir es uns nicht so leicht machen sollten bei der Beurteilung, warum jemand seine WBK und damit die Waffen abgibt. Wer sagt, dass das keine sehr schmerzliche, ungeliebte Entscheidung ist??? Kennen wir all die Leute und ihre Motive? Oder nehmen wir bloß einen Grund an, weil er uns in den Kram passt?

Oder - übertragen auf ein anderes Gebiet: Ich habe weit mehr Respekt vor einem Senioren der fähig ist seine Fähigkeiten einzuschätzen und - aufgrund diverser Alterserscheinungen - seinen Führerschein abgibt, als vor solchen die dann noch vor Gericht erklären: "Was heißt da Zebrastreifen? Wäre der Junge Spund nicht so unvermutet auf die Straße gelaufen, könnte er noch leben...".

Ja - unbestritten - der Staat versucht hier alles, um die Menschen zur Abgabe der Waffen zu nötigen.

Der Freiheitsverlust hat schon längst stattgefunden. Und Indiz dafür ist - nur nach meiner bescheidenen Meinung - NICHT, so sehr wenn Menschen ihre Waffen abgeben. SONDERN VIELMEHR, wenn von Millionen Legalwaffenbesitzern bestenfalls ein paar hundert aktiv für den Erhalt ihrer Rechte eintreten. Und sei es nur mit einer einfachen Unterschrift.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben
Stimmt schon. Ganz so unrecht hat Sniper nicht. Und selbst wenn er unrecht hätte, bliebe seine Haltung immer noch seine eigene Angelegenheit. Was für jeden anderen ganz genauso gilt.

Gruß

Greenhorn

Also lieber Werner, mir ist es scheiß egal, welche weiche Haltung Du, oder welche harte Haltung Andy hier einnimmt. Wir bemühen uns allesamt Protestschreiben an die liebe Frau Kallerbächlein die, die Richtlienie an das EU-Parlament verfasst hat zu schreiben, und glauben mit den Protestbriefen an das EU-Parlament ein klein wenig erreichen zu können. Hab ich einmal gelernt, ist irgendwie so ein Sprichwort:

"Siehe, das Ziel ist so nahe"

Unsere Jäger und Pilzesammler, und auch ein Großteil unserer Sportschützen, und auch ein Großteil dieser Vertretungen haben bis heute nichts geschnallt, und werden es auch leider in Zukunft nicht tun. Möglicherweise im November 2007 werden wir erfahren, welche Übermenschliche Anstrengungen leider für unsere Belange erfolglos waren.

UND WIR SCHREIBEN PROTESTBRIEFE AN DIE EU-AHNUNGSLOSEN AT. ABGEORDNETEN, statt intern die Verantwortlichen im IMI oder in der Regierung damit zu befassen und hoffentlich auch einmal damit zu quälen. Glaubt ihr wirklich, daß die UMSETZUNG des """unterzeichneten""" UNO Protokolls in Brüssel entschieden wird? Hier in Österreich spielt die Umsetzung der daraus folgenden Richtlinie die Musik.

Verstehe mal die Welt mehr. - Fahrkarte

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