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IGNORED

Vereinsvorstand


Ganymed

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Ich hab da mal 'ne Frage. Ein Verein ist wie eine Firma zu sehen.

Der Vorstand ist sozusagen die Geschäftsführung die durch Wahl bestellt wird und mit Vorsitzendem, Stellvertreter und Kassenwart die im Vereinsregister eingetragen werden.

Was passiert wenn z.B. der Kassenwart oder ein anderes Vorstandsmitglied im letzten Moment zur Wiederwahl nein sagt und kurzfristig kein Ersatz zu finden ist.

Der Vorstand ist dann nicht voll handlungsfähig.

Wieviel Zeit hat man die "Lücke" zu schließen.

Ich vergass. Kann dieser Zustand irgendwelche waffenrechtlichen Konsequenzen haben ?

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Hm, bei einer Neuwahl wird der alte Vorstand ja "entlastet". Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder machen die bisherigen Leute weiter oder es gibt nach der Abstimmung neue Amtsinhaber.

Solange sich niemand für einen freien Posten bewirbt bzw. bereiterklärt, bleibt IMHO alles wie es ist.

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Waffenrechtliche Konsequenzen eigentlich nicht, da nicht das Waffenrecht, sondern das Vereinsrecht berührt wird. Waffenrecht dürfte nur dann berührt werden, wenn es bei fortdauerender Geschäftsunfähigkeit zur Auflösung des Vereins kommt. Dann wären die betroffenen Mitglieder gezwungen, entweder eine Einzelmitgliedschaft beim Verband einzugehen, oder sich einen neuen Verein zu suchen bzw einen neuen Verein zu gründen.

Fällt ein Vorstandsmitglied, aus welchem Grund auch immer, dauerhaft aus, ist, wie du ja bereits angeführt hast, die Neubesetzung angeraten.

Bis zur offiziellen Neuwahl wird die vakant gewordene Position dann entweder von den übrigen Vorstandsmitgliedern oder einer durch den Vorstand zu bestimmenden Person als Interimslösung parallel zur eigentlichen Funktion besetzt.

Wir hatten im Verein ein ähnliches Problem, als wir damals unserem Präsidenten wegen finanzieller Unstimmigkeiten und anderen Mauscheleien (er arbeitete u.A., ohne Mandat der Mitglieder, hinter verschlossenen Türen daran, den Verein komplett an einen anderen Verein anzuschließen bzw zu verschachern) den Laufpass gaben.

Unsere Lösung sah wie folgt aus:

- es wurde eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen

- im Rahmen dieser wurde den Mitgliedern der Grund der Versammlung und der Stand der Dinge eröffnet

- es folgte das Misstrauensvotum gegen den gesamten Vorstand (eine Komplettauflösung des Vorstandes wurde angestrebt)

- in Folge dessen wurde der gesamte Vorstand abgewählt

- um die Geschäftsfähigkeit und damit das Fortbestehen des Vereins zu sichern, wurde die Wahl eines Interimsvorstandes anberaumt (wichtig dabei ist, daß bei der Abwahl des alten Vorstandes ein Termin der Geschäftsübergabe festgelegt wird und daß die Neuwahl vor diesem Termin stattfindet)

- zweite außerordentliche Mitgliederversammlung mit Hauptinhalt "Wahl des Interimsvorstandes", welcher sich 4 Mitglieder stellten

- als Interimslösung wurde ein neuer Vorstand, bestehend aus 3 Personen gewählt

- die Postenbesetzung regelte der gewählte Vorstand dann "intern" und bestellte anschließend ein Mitglied, welches nicht dem Vorstand angehört, zum Geschäftsführer

- der Interimsvorstand ist bis zum Termin der ordentlichen Mitgliederversammlung (bei der die ordentliche Neuwahl des Vorstandes bzw die Bestätigung des Bestehenden Interimsvorstandes zum ordentlichen Vorstand ansteht) vollumfänglich verantwortlich und geschäftsfähig

Waffenrechtliche Konsequenzen entstanden daraus für Niemanden außer dem entlassenen Präsidenten, da dieser alle angebotenen "friedlichen" Lösungen ausgeschlagen hatte. Nun liegt die Sache beim Staatsanwalt und die Uhr tickt gegen ihn.

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