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IGNORED

Erteilung einer WBK


Sniper31

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Geschrieben

Hallo Leute habe so ein ähnliches Leid.

Bin seid dem 01.01.06 in einem Verein angemeldet als Aktives Mitglied,dieser hat mich im März beim WSB als aktives mitglied gemeldet.

Im September 06 habe ich meinen Sportpass beskommen, als ich nun anfang Januar meine WBK beantragen wollte habe ich einen ablehnenden Bescheid bekommen, da der WSB erst die Zeit ab antrag des Sprtpasses zählt ! Was kann ich dagegen machen?

Außerdem wurde in diesem Schreiben mit geteilt das ich mir doch überlegen sollte welche der zwei beantragten Waffen ( 45.ACP u..357 Mag.) ich zuerst beantragen möchte.

Wer kann mir weiter helfen?

Gruß Markus

Geschrieben
Was kann ich dagegen machen?
garnix - wütend glockenläuten oder sonstwas .. es zählt der zeitpunkt der meldung beim verband. ich (TSB) hatte seinerzeit den kram auch durch, wartezeit insgesamt fast 18 monate
Außerdem wurde in diesem Schreiben mit geteilt das ich mir doch überlegen sollte welche der zwei beantragten Waffen ( 45.ACP u..357 Mag.) ich zuerst beantragen möchte.
na das verstehe ich auch nich ... regelbedürfnis = 2 kurzwaffen, das bedürfnis dazu kann man natürlich auf einen rutsch beantragen ..

gruß aus thüringen

Geschrieben
garnix - wütend glockenläuten oder sonstwas .. es zählt der zeitpunkt der meldung beim verband. ich (TSB) hatte seinerzeit den kram auch durch, wartezeit insgesamt fast 18 monate

also meldung beim Verband war mitte März 2006 , der WSB meint aber weil ich erst im September 2006 meinen Sportpass bekommen habe müsste ich bis 09/2007 warten.

gruß Markus

Geschrieben
also meldung beim Verband war mitte März 2006 , der WSB meint aber weil ich erst im September 2006 meinen Sportpass bekommen habe müsste ich bis 09/2007 warten.
was fürn unfug ..... deine per gesetz geforderte 12-monatige "probezeit" ist de facto seit 01.01.07 erfüllt. ok - wenn die verbände darauf drängen, die jahresfris sei erst mit der verbandsmeldung zu rechnen - einsehbar, wenn auch schmerzlich. den schießsport übst du doch aber nicht erst seit 09/06 aus, sondern in diesem fall seit 03/06. jahresfrist also 03/07 rum. zumindest im tsb des dsb so.

und da wird über thüringen gemeckert *gg*

gruß von genau daher

Geschrieben
Nö.

Hallo,Sonet berichige mich bitte wenn ich falsch liege.

In Deinen ersten beiden Post`s wiedersprichst Du dich doch,oder etwa nicht ?

Im ersten Post schreibst Du 12 Monate im Verein reichen nicht,sondern 12 Monate im Verband.

Im zweiten Post schreibst Du etwas aus dem §14.

Was stimmt denn jetzt ? :traurig_16:

Geschrieben
Was stimmt denn jetzt ?

Beides stimmt. Der Gesetzgeber sagt, das man den Schießsport seit mindestens 12 Monaten in einem Verein betreiben muss. Jetzt gehen aber die Verbände hin und sagen, nix da, man muss auch mindestens 12 Monate Mitglied in einem anerkannten Verband sein, egal wie lange man den Schießsport schon in einem Verein betreibt. Das können die so machen, sie müssten es aber nicht.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,zusammen.

Ich habe nun vom BDS LV4 eine negative Antwort zu meinem Problem bekommen.

Die weichen nicht einen mm von ihrer Meinung ab,dass man(n) ein Jahr Mitglied ich Dachverband (in meinem Fall BDS LV4 ) sein muß,um die WBK ausgestellt zu bekommen.Also der Rat an alle neu Sportschützen : Fragt lieber einmal zuviel als einmal zuwenig bei Eurem Vereinsvorstand nach ob er euch auch sofort beim Vereinseintritt beim BDS angemeldet hat <_<<_<

Ist aber schon schade das es beim BDS so szure Bürokratensäcke gibt :angry2:

Also warten bis zum 01.01.2008

Geschrieben

da kann ich nur zustimmen, man sollte auf jeden Fall sicher gehen, das der Verein auch wirklich die Anmeldung rausgibt. Mir ist ähnliches ergangen, es handelt sich aber nur um 2,5 Monate, aber ein ganzes Jahr ist schon heftig.

Geschrieben
Ich habe nun vom BDS LV4 eine negative Antwort zu meinem Problem bekommen.

Das war zu erwarten. Denn Sonet hat Dir schon vor einem Monat richtig geantwortet:

Davon schrieb ich doch oben. Vom Gesetz her ist das nicht vorgeschrieben, aber die Verbände haben das in ihren Befürwortungsrichtlinien stehen.

Ich war mal so frei:

2.1 Definition „. . .mindestens seit 12 Monaten . . ."

entweder

  • Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS
    • die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt

oder

  • das Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS , aber noch keine 12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen BDS-Verein)
    • die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen

oder

  • Mitglied und Verein sind / waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS
    • die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, jedoch ist eine mindestens 4-monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich.

Ist aber schon schade das es beim BDS so szure Bürokratensäcke gibt

Du tust dem BDS unrecht. Der würde nämlich in teufels Küche kommen, wenn er sich nicht an die eigenen Befürwortungregeln halten würde. Frag lieber deinen Herrn Vorsitzenden, warum er dich nicht gemeldet hat.

Also warten bis zum 01.01.2008
und beantrage damit 'ne Grüne WBK für verbandslose Schützen.

...wäre eine Möglichkeit. Je nach SB/Bundesland würde das aber vermutlich genauso lange dauern.

Vorteil: Die Grüne kann Dir nicht genommen werden,

...das ist aber nur die halbe Wahrheit. Dafür muß man dann nämlich regelmäßig auf'm Amt antanzen und die Schießkladde vorlegen.

Sinnvoll kann die Wartezeit verkürzt werden, wenn Du die WBK rechtzeitig (~6 Wochen) vor Eingang der Verbandbescheinigung beantragst. Dann sollte die langwierige Überprüfung abgeschlossen sein und Du kannst am 02.01 aufs Amt und im Anschluß "Böllern" gehen...

Gruß Gromit

Geschrieben

@Sniper31: was ich mich die ganze Zeit verzweifelt frage: hast Du das ganze 1. Jahr ohne Haftpflichtversicherung, die im BDS (und im DSB) durch einen Aufkleber (Jahresmarke) im Verbandsausweis nachgewiesen wird, geschossen? Offenbar hast Du ja garkeinen Verbandsausweis besessen (und besitzt evtl. immer noch keinen?). Oder hast Du immer brav bei jedem Schießtermin, auf dem Stand eine Tagesversicherung gekauft, ohne mal nachzufragen, ob das denn als Vereinsmitglied überhaupt nötig ist, da Du ja Deinen Vereinsbeitrag zahlst?

Mit ratlosen Grüßen, Jake C.

Geschrieben
die im BDS (und im DSB) durch einen Aufkleber (Jahresmarke) im Verbandsausweis nachgewiesen wird, geschossen?

Im BDS vielleicht, im DSB gibt es die Aufkleber schon seit etlichen Jahren nicht mehr.

Geschrieben
Im BDS vielleicht, im DSB gibt es die Aufkleber schon seit etlichen Jahren nicht mehr.

Stimmt, im DSB gibts jedes Jahr nen neuen Wettlampfpass, neurdings ist da sogar das Datum der Sachkundeprüfung vermerkt.

Mein neuer schlummert allerdings noch in irgendeiner Schublade meines Vorsitzenden, was allerdings bei der Kreismeisterschaft letzte Woche niemanden interessierte. Die haben auch den alten , der nur bis 31.12.2006 gültig war, akzeptiert. Die Nummer wäre eh die gleiche, meinte man bei der Waffenkontrolle/Ausweiskontrolle. Allerdings war ich auch persönlich dort bekannt.

Greetz

PetMan

Geschrieben
Stimmt, im DSB gibts jedes Jahr nen neuen Wettlampfpass

:confused: Also, ich hab seit Jahren keinen neuen bekommen, und eine Gültigkeitsdauer hat meiner (vom NWDSB) auch nicht. Und sonst hat auch keiner einen neuen.

Geschrieben
Ja, das wäre mir auch neu das man jedes Jahr einen neuen Pass bekommt.....

Den Wettkampfpass gibt es schon jedes Jahr neu, bei uns wird er aber nur für die Schützen die an Rundenwettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen angefordert, wir müssen sparen.

Ein Versicherungnachweis ist er nur soweit, daß er nur an gemeldete Schützen ausgegeben wird, versichert sind bei alle gemeldeten Mitglieder.

Karl

Geschrieben
Also bei uns im Verein und Verband (Rheinischer Schützen Bund) ist dies kein Problem. Ich als Sportleiter bescheinige dem Mitglied seit wann er im Verein ist. Ist dies 12 Monate und mehr, was ich natürlich über Schießbuch nachweisen kann, bekommt er auch sein Bedürfnis vom Verband. :icon14:

Bis jetzt hatte es noch nie Probleme im RSB gegeben.

Anders der BDS (LV5) :icon13:

Dort wurden vom BDS einige regeln aufgestellt, die lächerlich sind:

Ein spezieles Schießbuch(vom BDS LV5) muss ausgefüllt werden.

Jeder Eintrag muss einzeln unterschrieben werden ( kein Stempel, der über mehrere Zeilen geht)

Dies soll drei Jahre ausgefüllt werden, nach der ersten Befürwortung.

alles in allem lächerliche Forderungen

ich habe deshalb für mich entschieden, bei diesem Verband keine weiteren Waffen zubeantragen und Meisterschaften schieße ich nur imm Verein und nicht beim BDS :gutidee:

@ shooterfjb

Über Sinn oder Unsinn läßt sich streiten,

aber ist es nicht egal, ob ich meine schießsportlichen Tätigkeiten durch ein Schießbuch, eintrag im BDS-Wettkampfpaß oder durch das sammeln von Urkunden nachweisen kann?

Ich z.B. habe mir ein Formular zum abheften in Postkartengröße entworfen, da trage ich nur noch das Datum, Ort und Disziplin ein und laß mir bei der Anmeldung die Teilnahme durch Unterschrift bestätigen. ( ist kein großer Aufwand ) :rtfm:

DVC Klaus

Geschrieben
Hallo,zusammen ,ich brauche Eure Hilfe.

Also folgendes: Ich bin jetzt seid einem Jahr Mitglied in einem Schießsportverein,der dem BDS LV4 angehört.

Unser Vorstand hat nun einen Antrag auf Erteilung einer WBK für mich gestellt.

Gestern bekam ich jedoch ein Schreiben in dem steht ,das ich erst am 01.01.2007 im BDSLV4 angemeldet worden sei,und das demnach keine WBK ausgestellt,bzw befürwortet werden kann.

Meiner Meinung nach muß man doch nur ein Jahr in einem Verein sein,der dem BDS angehört ( bin seid dem 01.01.2006 im Verein ) Was meint Ihr denn dazu ?

Bitte um Tips

Ps.bekomme es nicht hin,das Schreiben beizufügen sende es aber gern per Mail

Hallo Sniper31.

dem BDS-LV4 kannst Du keinen Vorwurf machen, der hält sich an das Datum der Anmeldung, allerdings Deinem Vereinsvorstand. ( dumm gelaufen, hilft Dir aber nicht wirklich ) :traurig_16:

Bei uns beginnt der Vereinseitritt mit dem Passantrag beim LV4

( ohne Ausweis mit Jahressichtmarke keinen SuRT und keine Wettkämpfe )

DVC Klaus

Geschrieben
:confused: Also, ich hab seit Jahren keinen neuen bekommen, und eine Gültigkeitsdauer hat meiner (vom NWDSB) auch nicht. Und sonst hat auch keiner einen neuen.

Also auf meinem, vom Schützenverband Saar ausgestellten ,Wettkampfpass steht vorne 01.01.2006 bis 31.12.2006 drauf. Wenn eure keine Güligkeitsangaben haben, dann braucht ihr ja auch keine neuen.

Und was, im zusammenhang mit Waffen, ist hier bei uns überall gleich ??????

Greetz

PetMan

Geschrieben
Im BDS vielleicht, im DSB gibt es die Aufkleber schon seit etlichen Jahren nicht mehr.

Wie es auch immer jetzt im DSB gehandhabt wird, Sniper 31 ist ja laut eigenem Bekunden im BDS (LV-5), da braucht er schon die Marke zum Versicherungsnachweis. Vielleicht schreibt er ja selbst noch etwas dazu...

Mit Schützengruß, Jake C.

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