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IGNORED

Erteilung einer WBK


Sniper31

Empfohlene Beiträge

Hallo,zusammen ,ich brauche Eure Hilfe.

Also folgendes: Ich bin jetzt seid einem Jahr Mitglied in einem Schießsportverein,der dem BDS LV4 angehört.

Unser Vorstand hat nun einen Antrag auf Erteilung einer WBK für mich gestellt.

Gestern bekam ich jedoch ein Schreiben in dem steht ,das ich erst am 01.01.2007 im BDSLV4 angemeldet worden sei,und das demnach keine WBK ausgestellt,bzw befürwortet werden kann.

Meiner Meinung nach muß man doch nur ein Jahr in einem Verein sein,der dem BDS angehört ( bin seid dem 01.01.2006 im Verein ) Was meint Ihr denn dazu ?

Bitte um Tips

Ps.bekomme es nicht hin,das Schreiben beizufügen sende es aber gern per Mail

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Gast God of Hellfire

Hast Du nicht darauf geachtet, daß man Dich beim Verband anmeldet? Dann sag ich nur Pech gehabt.

Die Behörden setzen vor WBK Erteilung 12 Monate in einem schießsportlichen Verband voraus, nicht 12 Monate im Verein.

Gruß

GOH

EDIT

Zusatzfragen:

Hast Du Dich nie gewundert wo Dein Sportpass bleibt? Hast Du nie an Wettkämpfen teilgenommen?

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Meiner Meinung nach muß man doch nur ein Jahr in einem Verein sein,der dem BDS angehört ( bin seid dem 01.01.2006 im Verein ) Was meint Ihr denn dazu ?

Deine Meinung ist durchaus richtig, nur leider nicht maßgeblich. Die Regeln stellt der Verband auf und wenn der sagt "nur wer ein Jahr Mitglied ist bekommt eine Befürwortung" musst da das akzeptieren. Ein Wechsel des Verbandes bringt dir auch nichts, da das AFAIK alle Verbände so handhaben. Du solltest aber mal deinem Verein in den Hintern treten, das die dich erst zum 01.01.2007 beim BDS gemeldet haben. Warst du ein Jahr lang in keinem Verband?

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Hallo,zusammen ,ich brauche Eure Hilfe.

Also folgendes: Ich bin jetzt seid einem Jahr Mitglied in einem Schießsportverein,der dem BDS LV4 angehört.

Unser Vorstand hat nun einen Antrag auf Erteilung einer WBK für mich gestellt.

Gestern bekam ich jedoch ein Schreiben in dem steht ,das ich erst am 01.01.2007 im BDSLV4 angemeldet worden sei,und das demnach keine WBK ausgestellt,bzw befürwortet werden kann.

Meiner Meinung nach muß man doch nur ein Jahr in einem Verein sein,der dem BDS angehört ( bin seid dem 01.01.2006 im Verein ) Was meint Ihr denn dazu ?

Bitte um Tips

Ps.bekomme es nicht hin,das Schreiben beizufügen sende es aber gern per Mail

Das hört sich erstmal ziemlich schlecht an. Normalerweise meldet der Verein einen ja beim BDS an, sobald man Mitglied ist. Würde ich mal beim Vorstand nachfragen! Die müssten ja wissen, dass es ohne Mitgliedschaft in einem Verband keine WBK gibt...wenn das alles also kein Formfehler ist, dann haste da ein paar ordentlich Schlafnasen sitzen! Bin ich froh das ich nicht so einen Vorstand hab....

->OK ihr wart wieder mal alle schneller

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Die Behörden setzen vor WBK Erteilung 12 Monate in einem schießsportlichen Verband voraus, nicht 12 Monate im Verein.

Nö.

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

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Gast God of Hellfire
Nö.

...dann bitte ich mal um Erfahrungsberichte derer, die KEINE 12 Monate im Verband rumhatten und trotzdem die Verbandsbestätigung bekommen haben.

Ich rede hier nicht von der Anrechnung von Mitgliedszeiten in anderen Verbänden.

Gruß

GOH

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...dann bitte ich mal um Erfahrungsberichte derer, die KEINE 12 Monate im Verband rumhatten und trotzdem die Verbandsbestätigung bekommen haben.

Ich rede hier nicht von der Anrechnung von Mitgliedszeiten in anderen Verbänden.

Davon schrieb ich doch oben. Vom Gesetz her ist das nicht vorgeschrieben, aber die Verbände haben das in ihren Befürwortungsrichtlinien stehen.

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Gast God of Hellfire
Davon schrieb ich doch oben. Vom Gesetz her ist das nicht vorgeschrieben, aber die Verbände haben das in ihren Befürwortungsrichtlinien stehen.

...eben. Dementsprechend haben wir doch jetzt die Rahmenbedingungen für den Threadstarter definiert. Sind also nur noch 11,5 Monate, die er auf die WBK warten muss.

Andererseits könnte er mal unbürokratisch beim LV4 nachfragen, ob das korrigiert werden kann. Einem Freund von mir wurde bei Anmeldung durch den Verein beim Verband (BDS) das Beitrittsdatum auf das Eintrittsdatum in den Verein gesetzt.

Gruß

GOH

PS

wieso kümmern die Leute sich um die Basics eigentlich nicht wenn sie mit dem Schießsport anfangen? Eigentlich wissen wir doch alle, daß wir ständig in der Schußlinie (wie passend) stehen und nicht 24/7 gepampert werden. Oder?

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Gast God of Hellfire
Das hab ich gelesen,unser Verein ist nach dem BDS LV4 anerkannt,wir haben auch mehrere Schützenfreunde bei uns die seid Jahren einen WBK haben und sich erst jetzt beim BDSLV4 angemeldet haben,wie sollte das denn gehen ?

evtl. haben die das ganze nach dem alten Waffengesetz durchgezogen, wo das Bedürfnis noch vom Verein bestätigt wurde.

Gruß

GOH

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Das hab ich gelesen,unser Verein ist nach dem BDS LV4 anerkannt,wir haben auch mehrere Schützenfreunde bei uns die seid Jahren einen WBK haben und sich erst jetzt beim BDSLV4 angemeldet haben,wie sollte das denn gehen ?

Da gibt es diverse Möglichkeiten. Die Leute

- haben ihre WBK nach altem WaffG erhalten

- sind in Zweitvereinen

- waren vorher in einem anderen Verband

- sind Jäger

- haben ihre Waffen direkt über § 8 beantragt

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wieso kümmern die Leute sich um die Basics eigentlich nicht wenn sie mit dem Schießsport anfangen?

Weil einem da der Überblick über die doch recht komplexe Materie fehlt? Der Verein hätte aber wissen müssen, das er gemeldet werden muss.

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Weil einem da der Überblick über die doch recht komplexe Materie fehlt? Der Verein hätte aber wissen müssen, das er gemeldet werden muss.

Danke,sehe ich auch so,aber mein Vorstand hat mir halt auch gesagt,nach einem Jahr zugehörigkeit+Befürwortung ist die WBK kein Thema.

Ich bin doch auch nicht Gott und kann alles wissen

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mein Vorstand hat mir halt auch gesagt,nach einem Jahr zugehörigkeit+Befürwortung ist die WBK kein Thema.

Erkundige dich mal bei deinem Vorstand warum du nicht gemeldet wurdest. Dies dürfte ja wohl ein Versehen des Vereins sein, von daher soll der sich doch bitte mit dem LV4 in Verbindung setzen und versuchen die Sache zu klären. Vielleicht lässt sich die Sache ja so, wie es GOH schon schrieb, hinbiegen.

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Gast God of Hellfire
Weil einem da der Überblick über die doch recht komplexe Materie fehlt? Der Verein hätte aber wissen müssen, das er gemeldet werden muss.

...dieses Argument lasse ich nicht gelten.

Ich persönlich schieße erst seit knapp 2 Jahren und wußte die hier besprochenen Dinge innerhalb kürzester Zeit. Ich kann mit meiner großen Klappe nämlich nicht nur dumme Kommentare ablassen sondern auch perfekt lästige Fragen stellen. Die Sachkunde hatte ich bevor ich den Sportpass hatte (durch Eigeninitiative, nicht durch den Verein) und der unbeschränkte §27er Schein wurde auch schon erteilt bevor ich überhaupt an eine eigene Waffe denken durfte.

Im Normalfall hat man 1 Jahr in dem man selbst einiges regeln kann.

Man sollte nicht davon ausgehen, daß der Verein sich immer perfekt um alles kümmert. Dafür sind die Informationsdefizite selbst in den Vorständen noch zu groß.

Gruß

GOH

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Dafür sind die Informationsdefizite selbst in den Vorständen noch zu groß.

Und bei den Mitgliedern soll das dann besser sein? Nicht jeder ist so engagiert und liest hier permanent mit. Manche Leute wollen einfach nur schießen und sich nicht auch noch ständig mit irgendwelchen Verbands und Gesetzesgeschichten befassen.

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Gast God of Hellfire
Und bei den Mitgliedern soll das dann besser sein? Nicht jeder ist so engagiert und liest hier permanent mit. Manche Leute wollen einfach nur schießen und sich nicht auch noch ständig mit irgendwelchen Verbands und Gesetzesgeschichten befassen.

...ich habe zu meiner Anfangszeit von WO auch nichts gewusst.

Wir wissen doch alle, daß ein relativ großer Teil unseres Hobbys sich um Verbands- und Gesetzesgeschichten dreht. Gefällt mir auch nicht, aber es ist nunmal so.

<_<

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Die Regelung beim LV 4 geht auf einen Bundesbeschluss des BDS zurück.

Damit sollte wohl eine gängige Praxis der Vereine vermieden werden, die den Befürwortungsantrag gleich mit der Meldung beim BDS mitgeschickt haben.

Da gibt's nur eins, schnell direkt beim Vorstandsvorsitzenden melden und das Interesse nachweisen, z.B. mit 'ner Teilnahme an der BM/LM etc.

Ansonsten schon richtig: Vereinsvorstand treten, der muss BEIM EINTRITT in den Verein an den BDS melden. Auch an alle noobs weitersagen ! Direkt in den Verband, sonst dauert's länger.... :traurig_16:

Ach ja, wär vielleicht auch an der Zeit den Bundesbeschluss bei der nächsten Tagung zu überprüfen....

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.

Ach ja, wär vielleicht auch an der Zeit den Bundesbeschluss bei der nächsten Tagung zu überprüfen....

Scheint mir auch fast so... Da finde ich das Vorgehen meines Verbandes besser. Es ist die Pflicht der Vereine Mitglieder sofort und ab dem ersten Tag beim Verband anzumelden. Wird das versäumt, und mir kann keiner sagen dass das nicht mindestens so oft passiert um Verbandsbeiträge einzubehalten wie es verschusselt wird, sagt spätestens bei Beantragung der WBK der Verband Danke, kassiert den unterschlagen Betrag nach und verlang noch eine Strafzahlung vom Verein.

So wird nicht der Schütze und somit auch nicht unter umständen der Sport geschädigt, sondern der gestraft der es letztendlich ja auch Verbockt hat.

Im vorliegenden Fall würde ich zumindest mal ein ernstes Wort mit dem Kassenwart reden, auf welchem Schwarzgeldkonto denn das Geld für den Verbandsbeitrag geblieben ist, und wie man seinen Mitgliedsbeitrag zurückbekommt

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Die Antwort 'hättest Dich halt kümmern müssen' finde ich auch nicht so gelungen. Denn:

1. Auf die Idee bin ich auch noch nicht gekommen, weil:

2. Irgendeine Ahnung/Aufgabe müssen die Sparten-/Schieß-/Vereinsleiter ja auch haben und sich eigenverantwortlich drum kümmern.

Es kann auch nicht die Aufgabe eines 'normalen Mitgliedes' sein die Arbeit des Vorstandes zu kontrollieren.

Trotzdem werde ich jetzt mal bei mir im Verein nachfragen .... :-(

(Ist allerdings DSB, vielleicht läuft das da besser)

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Trotzdem werde ich jetzt mal bei mir im Verein nachfragen .... :-(

Sicherster Indikator, verlage Deinen Wettkampfpass. Auf den hast Du zumindest beim DSB einen Anspruch. Hast Du den bist Du auch sicher beim Verband gemeldet. Der stellt den ja schließlich aus.

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Ich werde nachher, wenn die anderen auch wieder wach sind, mal nachfragen. Da hätte ich überhaupt keine Lust zu, dann steht meine Bockdoppelflinte noch ein halbes Jahr länger bei einem Freund :-( Die will doch auch zu mir, dafür müssen die doch Verständnis haben!

Allerdings wurde das Sachkundezeugnis auch gleich weitergeleitet, also bin ich guter Hoffnung .....

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...dann bitte ich mal um Erfahrungsberichte derer, die KEINE 12 Monate im Verband rumhatten und trotzdem die Verbandsbestätigung bekommen haben.

Ich rede hier nicht von der Anrechnung von Mitgliedszeiten in anderen Verbänden.

Gruß

GOH

Also bei uns im Verein und Verband (Rheinischer Schützen Bund) ist dies kein Problem. Ich als Sportleiter bescheinige dem Mitglied seit wann er im Verein ist. Ist dies 12 Monate und mehr, was ich natürlich über Schießbuch nachweisen kann, bekommt er auch sein Bedürfnis vom Verband. :icon14:

Bis jetzt hatte es noch nie Probleme im RSB gegeben.

Anders der BDS (LV5) :icon13:

Dort wurden vom BDS einige regeln aufgestellt, die lächerlich sind:

Ein spezieles Schießbuch(vom BDS LV5) muss ausgefüllt werden.

Jeder Eintrag muss einzeln unterschrieben werden ( kein Stempel, der über mehrere Zeilen geht)

Dies soll drei Jahre ausgefüllt werden, nach der ersten Befürwortung.

alles in allem lächerliche Forderungen

ich habe deshalb für mich entschieden, bei diesem Verband keine weiteren Waffen zubeantragen und Meisterschaften schieße ich nur imm Verein und nicht beim BDS :gutidee:

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