gunny_2 Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 Hallo allezusammen! Erstmal wuensche ich Euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! Bzgl. Antrag auf Gruene+Gelbe WBK: Welche Unterlagen benoetige ich, um diese beim zustaendigen LRA zu beantragen? Mitglied im Verein bin ich und hab auch NW fuer Schuetzentaetigkeit fuer weit ueber ein Jahr. Was wird dann (evtl. zusaetzlich) benoetigt, um eine KW in die gruene WBK zu bekommen? Gunny.
runnerpok Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 Hallo allezusammen!Erstmal wuensche ich Euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! Bzgl. Antrag auf Gruene+Gelbe WBK: Welche Unterlagen benoetige ich, um diese beim zustaendigen LRA zu beantragen? Mitglied im Verein bin ich und hab auch NW fuer Schuetzentaetigkeit fuer weit ueber ein Jahr. Was wird dann (evtl. zusaetzlich) benoetigt, um eine KW in die gruene WBK zu bekommen? Gunny. moin gunny, nur zur klarstellung, falls noch nicht bekannt: du kannst mitnichten eine "grüne" oder "gelbe" wbk beantragen. vielmehr beantragst du eine bestimmte erlaubnispflichtige schusswaffe, die auf "gelb" oder "grün" erworben und besessen werden kann. grundsätzlich brauchst du zusätzlich zum antrag für eine erlaubnispflichtige schusswaffe den sachkundenachweis -zur vorlage beim lra- sowie den entsprechenden bedürfnisnachweis für die beantragte waffe. dieses bedürfnis muss kostenpflichtig beim verband eingeholt werden, der verein bescheinigt dir im vorfeld deine bisherige schützenaktivität. alle weiteren nachweise über deine weiße weste holt sich die genehmigungsbehörde selber ein. tip: frag den sportwart / schützenmeister deines vereins, der muss dir erschöpfend auskunft geben können. gruß aus thüringen
Murat Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 Jepp, und zusätzlich will die Behörde meist noch einen Nachweiß über die Aufbewahrung sehen. Am besten eine Quittung über einen Tresor mit der entsprechenden Schutzklasse, oder notfalls wenn nicht mehr auftreibbar z.B. ein Foto vom Typenschild des Tresors. Also noch mal Tabellarisch zusammengefasst: -Sachkundenachweiß -Bescheinigung des Bedürfnisses (oft auch noch "Befürwortung" genannt) -Tresorrechnung -Personalausweiß oder Reisepass und vorsichtshalber kann man noch das Schießbuch mitnehmen, auch wenn das eigentlich durch die Bedürfnisbescheinigung geklärt sein sollte. Dann ist man eigentlich für jede Behördenunwille gewappnet.
IMI Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 moin gunny, nur zur klarstellung, falls noch nicht bekannt: du kannst mitnichten eine "grüne" oder "gelbe" wbk beantragen. vielmehr beantragst du eine bestimmte erlaubnispflichtige schusswaffe, die auf "gelb" oder "grün" erworben und besessen werden kann. ... Also ich habe im BSSB im Oktober 2005 eine Gelbe WBK beantragt Von einem bestimmten Waffentyp war in meinem Antrag nirgends die Rede. Ein besinnliches Weihnachtsfest wünscht Euch allen IMI
runnerpok Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 Also ich habe im BSSB im Oktober 2005 eine Gelbe WBK beantragt Von einem bestimmten Waffentyp war in meinem Antrag nirgends die Rede.Ein besinnliches Weihnachtsfest wünscht Euch allen IMI oje - stimmt! dann galt glücklicherweise bei dir das, was eigentlich überall gelten sollte: wbk gelb ohne bedürfnisnachweis für die einträge! hab ich nicht dran gedacht, geb ich gern zu. ansonsten müssten aber die ausführung so für "grün zutreffen - und dies war ja auch bestandteil der frage.auch allen ein schönes weihnachtsfest
Astanase Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 @gunny_2: Welcher Verband? Welches Bundesland? Manche Verbände klären ihre Mitglieder entsprechend auf bzw. geben Hinweise. Z. B. der BDS LV4: http://www.bdslv4.de/waffenrecht/waffenbe.htm
Gromit Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 vorsichtshalber kann man noch das Schießbuch ....damit fangen wir gar nicht erst an... Gromit
Murat Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 ....damit fangen wir gar nicht erst an... Verfallen ihre Majestäten grade in den Königlichen Plural? Oder wer ist "wir"?
Hob Posted December 24, 2006 Posted December 24, 2006 Verfallen ihre Majestäten grade in den Königlichen Plural? Oder wer ist "wir"? Das heisst, das wir Sportschützen bei der Beantragung von Waffen der Behörde kein Schießbuch vorlegen. Von Gesetzes wegen ist das nicht erforderlich und daher machen wir das auch nicht. Sowas trägt nur zur Verwirrung der SB bei und führt zu blöder Nachfragerei. Du weisst doch was hier in NRW hier teilweise abgeht. Um das noch mal zu konkretisieren: Das Schießbuch dient zum Nachweis des Bedürfnisses, nach dem WaffG ist für die Prüfung und Bestätigung des Bedürfnisses der Verband zuständig und nicht die Behörde. Von daher kriegt die Behörde auch kein Schießbuch. Erst wenn es darum geht der Behörde nach drei Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses nachzuweisen, legst du ihr das Schießbuch vor.
Gromit Posted December 25, 2006 Posted December 25, 2006 wir Sportschützen Sowas trägt nur zur Verwirrung der SB bei ...das sollten wir auf keinen Fall riskieren... Gruß Gromit PS: man sollte erst zuendelesen und dann posten Erst wenn es darum geht der Behörde nach drei Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses nachzuweisen, legst du ihr das Schießbuch vor. ...auch dann wird kein Büchlein vorgelegt!
Tommy Danger Posted December 25, 2006 Posted December 25, 2006 Das ist ja die Trux mit dem Schießbuch oder der Kladde. Nirgendwo steht geschrieben, dass ein verein oder ein Schütze dieses Ding führen muss. Nur wie will man glaubhaft machen, dass man die 18 x geschossen hat. TD
Hob Posted December 25, 2006 Posted December 25, 2006 Nirgendwo steht geschrieben, dass ein verein oder ein Schütze dieses Ding führen muss. Nur wie will man glaubhaft machen, dass man die 18 x geschossen hat. Es braucht auch nirgendwo zu stehen, das man ein Schießbuch führen muss. Nun verlangt aber der Verband bei einem Antrag auf Befürwortung und die Behörde nach drei Jahren einen Nachweis über das regelmäßige Schießen (und das steht im Gesetz). Wie man das macht sei dahin gestellt, nur die simpelste Methode ist das Schießbuch. Warum sich also irgendwas Anderes, was mit Sicherheit komplizierter ist, ausdenken?
Murat Posted December 25, 2006 Posted December 25, 2006 Warum sich also irgendwas Anderes, was mit Sicherheit komplizierter ist, ausdenken? Weil diese "wir" eine solche Behördenfobie haben das sie schon in Panik geraten wenn sie ein 10g schweres Büchlein mit hin nehmen sollen.
Hob Posted December 25, 2006 Posted December 25, 2006 Weil diese "wir" eine solche Behördenfobie haben das sie schon in Panik geraten wenn sie ein 10g schweres Büchlein mit hin nehmen sollen. Wovon sprichst du? Die Behörde bekommt von mir genau das was im Gesetz steht. Nicht mehr und nicht weniger. Mit Panik hat das nichts zu tun, eher mit Erfahrung.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.