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IGNORED

WBK Antrag


gunny_2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allezusammen!

Erstmal wuensche ich Euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Bzgl. Antrag auf Gruene+Gelbe WBK: Welche Unterlagen benoetige ich, um diese beim zustaendigen LRA zu beantragen? Mitglied im Verein bin ich und hab auch NW fuer Schuetzentaetigkeit fuer weit ueber ein Jahr.

Was wird dann (evtl. zusaetzlich) benoetigt, um eine KW in die gruene WBK zu bekommen?

Gunny.

Geschrieben
Hallo allezusammen!

Erstmal wuensche ich Euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! Bzgl. Antrag auf Gruene+Gelbe WBK: Welche Unterlagen benoetige ich, um diese beim zustaendigen LRA zu beantragen? Mitglied im Verein bin ich und hab auch NW fuer Schuetzentaetigkeit fuer weit ueber ein Jahr. Was wird dann (evtl. zusaetzlich) benoetigt, um eine KW in die gruene WBK zu bekommen? Gunny.

moin gunny,

nur zur klarstellung, falls noch nicht bekannt: du kannst mitnichten eine "grüne" oder "gelbe" wbk beantragen. vielmehr beantragst du eine bestimmte erlaubnispflichtige schusswaffe, die auf "gelb" oder "grün" erworben und besessen werden kann.

grundsätzlich brauchst du zusätzlich zum antrag für eine erlaubnispflichtige schusswaffe den sachkundenachweis -zur vorlage beim lra- sowie den entsprechenden bedürfnisnachweis für die beantragte waffe. dieses bedürfnis muss kostenpflichtig beim verband eingeholt werden, der verein bescheinigt dir im vorfeld deine bisherige schützenaktivität. alle weiteren nachweise über deine weiße weste holt sich die genehmigungsbehörde selber ein.

tip: frag den sportwart / schützenmeister deines vereins, der muss dir erschöpfend auskunft geben können.

gruß aus thüringen

Geschrieben

Jepp, und zusätzlich will die Behörde meist noch einen Nachweiß über die Aufbewahrung sehen. Am besten eine Quittung über einen Tresor mit der entsprechenden Schutzklasse, oder notfalls wenn nicht mehr auftreibbar z.B. ein Foto vom Typenschild des Tresors.

Also noch mal Tabellarisch zusammengefasst:

-Sachkundenachweiß

-Bescheinigung des Bedürfnisses (oft auch noch "Befürwortung" genannt)

-Tresorrechnung

-Personalausweiß oder Reisepass

und vorsichtshalber kann man noch das Schießbuch mitnehmen, auch wenn das eigentlich durch die Bedürfnisbescheinigung geklärt sein sollte. Dann ist man eigentlich für jede Behördenunwille gewappnet.

Geschrieben

moin gunny,

nur zur klarstellung, falls noch nicht bekannt: du kannst mitnichten eine "grüne" oder "gelbe" wbk beantragen. vielmehr beantragst du eine bestimmte erlaubnispflichtige schusswaffe, die auf "gelb" oder "grün" erworben und besessen werden kann. ...

Also ich habe im BSSB im Oktober 2005 eine Gelbe WBK beantragt :rolleyes:

Von einem bestimmten Waffentyp war in meinem Antrag nirgends die Rede.

Ein besinnliches Weihnachtsfest wünscht Euch allen

IMI

Geschrieben
Also ich habe im BSSB im Oktober 2005 eine Gelbe WBK beantragt :rolleyes: Von einem bestimmten Waffentyp war in meinem Antrag nirgends die Rede.

Ein besinnliches Weihnachtsfest wünscht Euch allen

IMI

oje - stimmt! dann galt glücklicherweise bei dir das, was eigentlich überall gelten sollte: wbk gelb ohne bedürfnisnachweis für die einträge! hab ich nicht dran gedacht, geb ich gern zu. ansonsten müssten aber die ausführung so für "grün zutreffen - und dies war ja auch bestandteil der frage.

auch allen ein schönes weihnachtsfest

Geschrieben

Verfallen ihre Majestäten grade in den Königlichen Plural? :huh: Oder wer ist "wir"?

Das heisst, das wir Sportschützen bei der Beantragung von Waffen der Behörde kein Schießbuch vorlegen. Von Gesetzes wegen ist das nicht erforderlich und daher machen wir das auch nicht. Sowas trägt nur zur Verwirrung der SB bei und führt zu blöder Nachfragerei. Du weisst doch was hier in NRW hier teilweise abgeht.

Um das noch mal zu konkretisieren: Das Schießbuch dient zum Nachweis des Bedürfnisses, nach dem WaffG ist für die Prüfung und Bestätigung des Bedürfnisses der Verband zuständig und nicht die Behörde. Von daher kriegt die Behörde auch kein Schießbuch. Erst wenn es darum geht der Behörde nach drei Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses nachzuweisen, legst du ihr das Schießbuch vor.

Geschrieben

wir Sportschützen

:icon14:

Sowas trägt nur zur Verwirrung der SB bei

...das sollten wir auf keinen Fall riskieren...

:rotfl2:

Gruß Gromit

PS: man sollte erst zuendelesen und dann posten :rolleyes:

Erst wenn es darum geht der Behörde nach drei Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses nachzuweisen, legst du ihr das Schießbuch vor.

...auch dann wird kein Büchlein vorgelegt! <_<

Geschrieben

Das ist ja die Trux mit dem Schießbuch oder der Kladde. Nirgendwo steht geschrieben, dass ein verein oder ein Schütze dieses Ding führen muss.

Nur wie will man glaubhaft machen, dass man die 18 x geschossen hat.

TD

Geschrieben

Nirgendwo steht geschrieben, dass ein verein oder ein Schütze dieses Ding führen muss.

Nur wie will man glaubhaft machen, dass man die 18 x geschossen hat.

Es braucht auch nirgendwo zu stehen, das man ein Schießbuch führen muss. Nun verlangt aber der Verband bei einem Antrag auf Befürwortung und die Behörde nach drei Jahren einen Nachweis über das regelmäßige Schießen (und das steht im Gesetz). Wie man das macht sei dahin gestellt, nur die simpelste Methode ist das Schießbuch. Warum sich also irgendwas Anderes, was mit Sicherheit komplizierter ist, ausdenken?

Geschrieben

Warum sich also irgendwas Anderes, was mit Sicherheit komplizierter ist, ausdenken?

Weil diese "wir" eine solche Behördenfobie haben das sie schon in Panik geraten wenn sie ein 10g schweres Büchlein mit hin nehmen sollen. <_<

Geschrieben

Weil diese "wir" eine solche Behördenfobie haben das sie schon in Panik geraten wenn sie ein 10g schweres Büchlein mit hin nehmen sollen. <_<

Wovon sprichst du? Die Behörde bekommt von mir genau das was im Gesetz steht. Nicht mehr und nicht weniger. Mit Panik hat das nichts zu tun, eher mit Erfahrung.

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