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IGNORED

Voreintrag für Flinte Kaliber 12


Chiron

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Naja... Ich glaube aber kaum, dass die ÖRAG hier noch eine Deckungszusage gibt. Der Streitfall ist ja schon abzusehen.

Deswegen schrieb ich ja, du sollst die gelbe WBK neu beantragen, sobald du die RSV hast. Dann ist das nämlich ein Streitfall, der erst nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist und die ÖRAG muss zahlen. Für das was bisher gelaufen ist kommen die natürlich nicht auf.

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Noch ist nix gelaufen. Ich weiß nur wie mein SB das handhaben wird. Die Anträge habe ich alle schön wieder mitgenommen als er mir mitgeteilt hat wie er die Sache so sieht.

Die Gelbe habe ich ja noch nicht beantragt. Er wollte zuerst, unnötigerweise, das Gutachten haben. Dann wollte ich die Flinte eintragen lassen. Habe aber den Antrag nicht abgegeben, weil ich mir ja erst die Hülsenlänge in Ruhe aussuchen muss, die ich eintragen lassen will. <_<

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Noch ist nix gelaufen. Die Anträge habe ich alle schön wieder mitgenommen als er mir mitgeteilt hat wie er die Sache so sieht.

Dann isses doch gut. Du gibst den Antrag dann erst ab, wenn du die RSV hast und die Sache ist geritzt. Stichtag für die Versicherung ist, wann du den Antrag für die WBKs gestellt hast und nicht ob irgendwas absehbar ist.

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Ich will mal nicht davon reden, daß diese Vorgehensweise den Tatbestand nach StGB §263 gegenüber der Versicherung erfüllt. Bleiben wir mal bei den praktischen Überlegungen:

"Geritzt" ist damit nämlich noch nichts. Das Amt kann mauern, notfalls durch mehrere Instanzen. Bis das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes rechtskräftig wird vergehen mehrere Jahre. Da würde ich mir schon sehr ernsthaft überlegen, ob ich unbedingt recht behalten will, oder ob ich nicht doch lieber die Waffe (auf grün eingetragen) vorziehe.

Zu den Kosten: Wie oft kann er die Mehrkosten für den Eintrag auf grün bezahlen, wenn er sich die Versicherung spart?

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Zu den Kosten: Wie oft kann er die Mehrkosten für den Eintrag auf grün bezahlen, wenn er sich die Versicherung spart?

Gegenfrage, wie oft muß er ihn in Zukunft Sparen, da er z.B. aufgund verweigerter Voreinträge keine 2. Flinte bekommt?

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Ich will mal nicht davon reden, daß diese Vorgehensweise den Tatbestand nach StGB §263 gegenüber der Versicherung erfüllt.

Zu wissen das es ganz sicher ziemlich schnell zu einer Rechtstreitigkeit kommt stellt ja wohl noch keinen Betrug dar. Ich weiss auch, das es mit meiner Behörde Mitte Januar 07 ziemlich sicher zu einer Rechtstreitigkeit kommen wird. Das ist in NRW ja auch keine Kunst.

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Naja... Stress werde ich mit meinem SB sowieso noch haben. Spätestens wenn ich 21 bin und er mir auch ohne Klage eine Gelbe ausstellt. Er will nämlich für jeden Eintrag auf Geld ein Bedürfnis vom Verband haben.

Ich werde einfach mal ganz dumm bei der ÖRAG fragen ob die mir bei meinem akuten Problem helfen.

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Jennerwein, es ist Hoffnungslos mit dir.

die Behoerde bricht das Recht. Er kann nun kuschen und auf ewig weiter der August fuer seinen SB sein oder er laesst den Anwalt das machen. Wenns schnell geht, hat er in ein paar Monaten sein Recht, wenns lang dauert, eben spaeter. Aber er hat es dann. Wenn der SB es ueberhaupt drauf ankommen laesst, denn die Sache ist eigentlich so klar, dass spaetestens der Widerspruch vom Anwalt die Sache erledigen sollte.

Wenn niemand was gegen diese Rechtsbrecherei unternimmt, gehts so ewig weiter.

Also klagen, damit sie es mal lernen. Schade um die Steuergelder, aber was will man machen?

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Ich vermute mal, dass er Dir die neue gelbe nicht ausstellt da Du sonst andere Repetierer kaufen könntest. Da Du aber unter 21 bist geht das net.

Darum Eintrag auf Grün um dies zu umgehen.

Wenn Du die neue Gelbe bekommst, heißt das aber noch lange nicht, dass Du sämtliche Repetierer kaufen kannst. Only für die Waffen für welche Dein ausstellender Verband eine Disziplin hat....

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Ich vermute mal, dass er Dir die neue gelbe nicht ausstellt da Du sonst andere Repetierer kaufen könntest. Da Du aber unter 21 bist geht das net. Darum Eintrag auf Grün um dies zu umgehen.

Es wäre kein Problem, dies auf der gelben WBK zu vermerken. Dafür braucht es das Konstrukt mit der grünen WBK nicht.

Wenn Du die neue Gelbe bekommst, heißt das aber noch lange nicht, dass Du sämtliche Repetierer kaufen kannst. Only für die Waffen für welche Dein ausstellender Verband eine Disziplin hat....

Wo steht das?

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Ich vermute mal, dass er Dir die neue gelbe nicht ausstellt da Du sonst andere Repetierer kaufen könntest. Da Du aber unter 21 bist geht das net.

Darum Eintrag auf Grün um dies zu umgehen.

Wenn Du die neue Gelbe bekommst, heißt das aber noch lange nicht, dass Du sämtliche Repetierer kaufen kannst. Only für die Waffen für welche Dein ausstellender Verband eine Disziplin hat....

Damit habe ich mehrere Probleme:

-Wenn mein SB die Flinte auf Grün einträgt, dann brauche ich für jede Waffe (auch einen KK-Einzellader) ein neues Bedürfnis. Das kann es irgendwie nicht sein. Das ist alles Rennerei und Warterei. Der BDS will auch für jedes Bedürfnis 15€ haben.

-Er kann die Gelbe durch eine amtliche Eintragung bis zu einem bestimmten Datum (21. Geburtstag) beschränken und somit verhindern, dass mir zB Gk-Einzellader verkauft werden.

-Kaufen kann ich zwar vieles, aber spätestens wenn ich zu ihm komme um einen GK Einzellader auf Gelb eintragen zu lassen (den ich ja noch nicht besitzen darf) wird er einmal laut lachen, mich auf mein Alter verweisen und mich mit dem Ding zurück ins Geschäft schicken.

Es gibt also absolut keinen Grund mir einen Voreintrag in die Grüne verpassen zu wollen.

Außerdem habe ich langsam gar keine Lust mehr, mich auf so einen (für mich billigen und schnellen) "Kompromiss auf Grün" einzulassen. Denn mein SB hat von mir ein Gutachten gefordert und bekommen was ihm rechtlich gar nicht zusteht.

Ich habe das Gutachten ja auch nur in der Hoffnung eingereicht jetzt Ruhe zu haben, meine Flinte zu bekommen und damit ich, wenn ich 21 werde ohne viel Stress eine GK Waffe erwerben zu können.

Und nun, nachdem ich alles was er haben wollte eingereicht habe, will mir die Flinte auf Grün nur eintragen, wenn ich ihm die Patronenlänge zB 12/76 nenne - Sonst könne er keinen Voreintrag machen. Woher soll ich denn wissen, was für eine Flinte ich mir genau kaufe? Darauf meinte er, ich könne mir ja schon eine Aussuchen und dann sollte ich zu ihm kommen. Klar!

Bei eGun freuen sich die Anbieter sicher auch, wenn sie hören: "Ja äh den Voreintrag den muss ich erst noch holen ich hab da ein paar Probleme mit meinem SB".

Langsam komme ich mir verarscht vor!

Klagen würde zwar länger dauern als einfach bis zu meinem 21. Geburtstag zu warten, aber diese Art wie man auf dem Amt behandelt wird geht mir - sit venia verbo- auf den Sack. Und selbst wenn er mir mit 21 meine Gelbe ausstellt, will er immer noch für jede Waffe auf Gelb eine neue Bedürfnisbescheinigung vom Verband haben. Hat er mir auf den Kopf GENAU SO gesagt! Er wüsste, dass das eigentlich anders im Gesetz steht, aber ihm wäre es ein Graus, wenn er an die ganzen Leute denkt die dann mit sooo vielen Langwaffen ankommen und diese eingetragen habeb wollten. Und ab einer bestimmten Anzahl von Waffen (ich glaube die Zahl die er nannte waren 14) könne man ja auch nicht mehr davon ausgehen, dass diese sportlich genutzt würden. Es gäbe da außerdem Richtlinien vom Innenministerium (???). Und so möchte er einfach für jede Waffe auf Gelb einen Voreintrag haben.

Du bist Deutschland...

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Ich vermute mal, dass er Dir die neue gelbe nicht ausstellt da Du sonst andere Repetierer kaufen könntest. Da Du aber unter 21 bist geht das net.

Darum Eintrag auf Grün um dies zu umgehen.

Macht doch keinen Sinn, da er binnen 14- Tagesfrist den Kauf der Behörde eh melden muss.

V

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Und kaufen kann ich zwar vieles, aber spätestens wenn ich zu ihm komme um einen GK Einzellader auf Gelb eintragen zu lassen wird er einmal laut lachen, mich auf mein Alter verweisen und mich mit dem Ding zurück ins Geschäft schicken.

Der wird dich nicht zurück ins Geschäft schicken, sondern die Waffe da behalten und dich wegen illegalen Waffenbesitzes anzeigen.

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Zu wissen das es ganz sicher ziemlich schnell zu einer Rechtstreitigkeit kommt stellt ja wohl noch keinen Betrug dar. Ich weiss auch, das es mit meiner Behörde Mitte Januar 07 ziemlich sicher zu einer Rechtstreitigkeit kommen wird. Das ist in NRW ja auch keine Kunst.

Wenn er bereits weiß, daß ein Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht, er schließt schnell noch eine Rechtsschutzversicherung ab und er verschweigt den bereits vorhandenen Konflikt der Versicherung, dann ist das sehr wohl Betrug.

Wenns schnell geht, hat er in ein paar Monaten sein Recht, wenns lang dauert, eben spaeter. Aber er hat es dann. Wenn der SB es ueberhaupt drauf ankommen laesst, denn die Sache ist eigentlich so klar, dass spaetestens der Widerspruch vom Anwalt die Sache erledigen sollte.

Bei einem SB der sich einen feuchten Kericht um das Gesetz schert geht nichts schnell. Der kämpft durch alle Instanzen. Bei der extremen Klägerunfreundlichkeit deutscher Verwaltungsgerichte kann er sich sogar eine gewisse Erfolgschance ausrechnen. Zumindest kann er einige Jahre schinden, bis er dem Kläger die Erlaubnis ausstellen muß.

Wenn niemand was gegen diese Rechtsbrecherei unternimmt, gehts so ewig weiter.

Also klagen, damit sie es mal lernen. Schade um die Steuergelder, aber was will man machen?

Das ist vollkommen richtig.

Töricht ist es allerdings zu behaupten der Kläger käme durch eine Klage schnell und einfach zu seinem Recht.

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Hat denn jemand was von schnell und einfach gesagt? <_<

Er kommt zu seinem Recht. PUNKT. Das ist erstmal das anzustrebende Ziel.

BTW wer in NRW wohnt und an Waffen denkt hat ja anscheinend automatisch ein Problem mit der Behörde. Sind das dann alle Betrüger?

Unsinn.

Und nachdem die Sachlage hier recht eindeutig liegt, wird es auch nicht ein Verlustgeschäft für die Versicherung. Es geht hier lediglich um die Vorleistung, die Kosten für das Verfahren werden sehr wahrscheinlich die Steuerzahler zu tragen haben.

Von meiner Seite viel Glück und allzeit Gut Schuss!

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Wenn er bereits weiß, daß ein Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht, er schließt schnell noch eine Rechtsschutzversicherung ab und er verschweigt den bereits vorhandenen Konflikt der Versicherung, dann ist das sehr wohl Betrug.

Das ja, aber der Konflikt liegt doch hier noch gar nicht vor. Dieser entsteht erst, wenn er den Antrag auf die WBK einreicht und der SB anfängt rumzuzicken. Das er sich vorher mit dem SB unterhalten hat, kann ihm ja wohl kaum zum Nachteil gereichen. Selbst wenn er den Antrag schon eingereicht hätte, könnte er ja immer noch einen zweiten Antrag stellen, der dann von der Versicherung übernommen werden müsste.

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Es besteht auch noch die Mögl. dass die Örag einen Rehtsstreit nicht zahlen will. Ich kenne mehrere die in den letzten Monaten keine Kostenübernahme mehr zugesichert bekommen haben.

Ich habe keine Ahnung, ob es an mangelnder Aussicht auf Erfolg liegt, oder ob bereits ähnliche Klagen eingereicht sind und man erste Urteile abwarten will.

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Das hat mir erst meine Sachbearbeiterin erzählt als ich nachfragte ob ich mir jetzt nun eine Contender ohne Disziplin-Nachweis kaufen kann.....

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Wenn alle das glauben würden, was ihnen ihre Sachbearbeiter so alles erzählen, hätten hier wahrscheinlich die wenigsten überhaupt eine Waffe.

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Sie meinte eben, dass das Bedürfnis für die neue Gelbe vom Verband nur ausgestellt wurde um eben diese Disziplinen abdecken zu können welche angeboten werden.

Naja ich ging "halt" mal davon aus, dass das auch seine Richtigkeit hatte.

Wärst Du so freundlich und mir u. U. die nötige Passage aus dem Gesetz hier zu posten?

Dann hätte ich nächste Woche gleich was zu tun ;)

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AffenGesetz §14.4 und die dazugehörige Auslegung:

14.4.3 Bei der behördlichen Eintragung erworbener Waffen in die Waffenbesitzkarte

ist die Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes zum

Nachweis des Bedürfnisses des Sportschützen nicht erforderlich. Die erworbene

Waffe ist in die Waffenbesitzkarte einzutragen, wenn ihr Erwerb

erlaubt war.

Viel Spass am Montag ;)

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Wärst Du so freundlich und mir u. U. die nötige Passage aus dem Gesetz hier zu posten?

Wie wäre es mit § 14.4?

Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Was anderes kann ich dir nicht bieten, denn es steht nirgendwo das man keine Waffen erwerben darf, für die der ausstelllende Verband nicht auch eine Disziplin hat.

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