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IGNORED

2/6 in Rosenheim


flo.steffl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen

leider ist auf meiner gelben WBK vom LRA Rosenheim 2/6 eingetragen worden. Hat vielleicht jemand der auch in Rosenheim ist das gleiche Problem? Hat er schon was unternommen?

Gruß Flo :confused:

Geschrieben

In Minga gibt´s as nimma, bloß bei uns Bauanleffin in EBE und RO hammas oiwei no.

De Hammin sogn, so long wia do koana an Aufstand mocht und klogt, deans des a ned aussi.

Des is in meine Augn zwor a saubana Bschiß, oba wos mex´t mocha?

Des is a saubläde Bagasch...

Geschrieben

Des is in meine Augn zwor a saubana Bschiß, oba wos mex´t mocha?

Des is a saubläde Bagasch...

Wenn de ROs und EBEs des akzeptieren und net aufmucken, sans doch selba schuid. Vleicht dat ja die Frage nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid scho langa :)

Gruß Tauschi

Geschrieben

Hallo Zusammen

leider ist auf meiner gelben WBK vom LRA Rosenheim 2/6 eingetragen worden. Hat vielleicht jemand der auch in Rosenheim ist das gleiche Problem? Hat er schon was unternommen?

Gruß Flo :confused:

Hallo,

laß es Dir von der Behörde schriftlich geben in form eines rechtsbehelffähigen Bescheides. Dann geh zum Anwalt und Klage dagegen.

Das Erwerbsstreckungsgebot ist für die gelbe WBK rechtswidrig.

Geschrieben

Hallo,

laß es Dir von der Behörde schriftlich geben in form eines rechtsbehelffähigen Bescheides. Dann geh zum Anwalt und Klage dagegen.

Das Erwerbsstreckungsgebot ist für die gelbe WBK rechtswidrig.

:gaga: In Bayern gibt´s zu dem Thema eine Weisung des Innenministerium, dass, solange keine höchstrichterliche Entscheidung (Bundesverwaltungsgericht!) getroffen wurde, die Regelung 2/6 weiterhin gilt. Unabhängig von eventuellen Verwaltungsgerichtsentscheidungen, die anders lauten ....,

Diese Weisung des Ministerium hat mir mein SB gezeigt!

cu Madax

PS: bei uns gehen die Uhren halt anders ;)

Geschrieben

Habe eben auch mal meinen SB angemailt und folgendes zur Antwort bekommen:

Hallo Herr hotch, Erwerbsstreckungsgebot ist vom Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bayern angeordnet worden. Diese Anordnung wurde vor kurzem auch vom für uns zuständigen Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt. Selbstverständlich könnten Sie jetzt die Aufhebung der Auflage beantragen. Diesen Antrag müßte ich jedoch weisungsgebunden ablehnen. Anschließend könnten Sie beim VG Regensburg klagen - blos ob die dann ihre Rechtsauffassung ändern.... Zu diesem Thema gibts Urteile in alle Richtungen - ich kann ihnen nur sagen dass wir eine Weisung des BayStMI haben, auf meine Anfrage nach dem Urteil des VG Würzburg wurde mir mitgeteilt dass sich die Rechtsauffassung des BayStMI nicht geändert hat und das für uns zuständige VG Regensburg die Auffassung des Innenministeriums teilt. Hoffe geholfen zu haben... mfg

:angry2:

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