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IGNORED

Waffenrecht


gesetz

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Geschrieben

Sach ma... was issn das füan Doitsch...? Bistu in NRW zur Schule gegangen...? :confused:

Is noch Cola da...?

Heinrich

Kennste das nicht mehr ? Ist vermutlich eine Abwandlung von einem alten Opel Manta Witz ( Ende 80er/ Anfang 90er ) :

"Fragt ein Mantafahrer einen T. "wo geht dat hier nach Aldi ?" sagt der T. : "zu Aldi !" sagt der Mantafahrer "wat so spät iss schon ?" "

:rotfl2:

Geschrieben
Gibts auch Afri Cola?

:kotz::peinlich:

Sach ma... was issn das füan Doitsch...? Bistu in NRW zur Schule gegangen...? :confused:

Hab mich jahrelang in Düsseldorf rumgetrieben. Stammt also wahrscheinlich noch aus dieser Zeit. "Ich geh mal nach Aldi, Gemüse einholen." :D

"Fragt ein Mantafahrer einen T. "wo geht dat hier nach Aldi ?" sagt der T. : "zu Aldi !" sagt der Mantafahrer "wat so spät iss schon ?" "

:rotfl2:

Das ist ja nur geil ! :lol:

Geschrieben

Bei waffenrechtlichen Fragen des Versenders (Was macht meine Behoerde mit mir und meiner Zuverlaessigkeit?) ist ausschliesslich das WaffG relevant. Nicht die DHL und missverstandene AGBs Sie interessieren das Amt ueberhaupt nicht.

Die "Kulanz" der DHL resultiert wohl eher aus dem Wissen, dass der Kude vor Gericht eh Recht bekaeme und es billiger ist, einfach die Frachtversicherung in Anspruch zu nehmen, als lang herumzuklagen.

Aber das hat schon nichts mehr mit dem Waffenrecht und der Behoerde zu tun, sondern ist reine Privatangelegenheit zwischen Versender und Spediteur.

Wichtig ist nur, dass sobald die Sache verschwunden ist, eine Meldung ans Amt geht.

Geschrieben

Lieber Sachbearbeiter,

als Mitbewohner eines Südwestdeutschen Bundeslandes, sollte Dir das Wohl deiner Mitbürger doch am Herzen liegen. Afri-Cola gehört zur Überkinger-Teinacher Mineralbrunnen AG, ein bisschen Nationalstolz bitte. :rotfl2:

:kotz::peinlich:

Geschrieben

Hallo

hier hat einer ein ernstes Problem und ihr albert hier rum.

Gesetz hat gefragt, ob er sich Ärger bei der BEHÖRDE einfangen kann, weil er eine WBK pflichtige Waffe als Paket bei Hermes verschickt hat und es jetzt weg ist. Er fragte nicht, ob Hermes den Schaden ersetzen muß. Er fragt, ob jemand mit so was schon Erfahrung gesammelt hat.

Die Antwort von Schaffer ist eigentlich nachvollziehbar. Er hat dem Gesetz genüge getan, als er die Waffe versichert und mit einem nachvollziehbaren Weg versand hat. Ich würde es dem SB melden und bei der geringsten Schwierigkeit, vielleicht sogar schon vorher, einen Anwalt aufsuchen. Natürlich einen, der im Waffenrecht versiert ist.

Steven

Geschrieben

Hallo Leute,

DHL muß ich nun wirklich mal in Schutz nehmen. Die eiern nicht herum und drücken sich auch nicht um einen Ausgleich. Bis dato. Ich werde alle Zweifler weiterhin unterrichten.

Geschrieben

Hallo Steven,

Fakt ist: Die DHL (nicht Hermes!!!) hat per Waffg §12.2 die Erlaubnis eine erlaubnispflichtige Waffe zu transportieren. Auch Fakt! Aber: DHL sagt in seinen AGB's: Der Transport von Gütern, zu der es einer besonderen Erlaubnis bedarf...ist ausgeschlossen.

Falsch! Es bedarf keine besonderen Erlaubnis zum Transport - die ist nämlich per Gesetz ausdrücklich gegeben! Hast Du ja schon richtig erkannt.

Was Du meinst sind Situationen, in denen DHL erst eine Erlaubnis einholen müsste oder eine Erlaubnis, deren Richtigkeit sie nicht überprüfen kann, vom Versender vorgelegt bekommt.

Harlekin

edit: die besondere Erlaubnis bezieht sich nämlich auf den Transport und nicht auf die Sache

nochmal edit: woher hast Du bloß diesen "Erlaubnis-Satz"? In den AGB von 10/2005 im Internet sind die ausgeschlossenen Güter explizit aufgeführt Da steht nichts von Waffen und auch nicht der von Dir zitierte(?) Satz

Geschrieben

Mal ne wahre Geschichte dazu:

Nach einer Beschwerde bei UPS (eine an mich verschickte Wafe -> eigenhändig ohne Alternativzustellung <- wurde 3 Häuser weiter bei einer Nachbarin abgegeben, das Paket leicht aufgefetzt so dass der Kammerstängel rausragte und die Härte-> keine Benachrichtigung in meinem Briefkasten) wurde ich auf ein Verbot des Transportes von EWB-pflichtigen Schußwaffen durch sämtliche Paketdienste in D hingewiesen (Postgesetz?). Spätestens bei der Deklaration als Solche bei Aufgabe des Paketes würde der Transport abgewiesen werden....

Sicherlich machen es Viele so, selbst Frankon.. ect.... Ärger nahet erst, wenn Er unumgänglich ist.....

Aber dann richtig.

Das Ganze ist letzte Woche passiert.....

Gruß Maik

Geschrieben

...... wurde ich auf ein Verbot des Transportes von EWB-pflichtigen Schußwaffen durch sämtliche Paketdienste in D hingewiesen (Postgesetz?). ......

Da hätte ich jetzt doch ganz gern eine Quellenangabe.

Mfg Weini

Geschrieben

Da hätte ich jetzt doch ganz gern eine Quellenangabe.

Mfg Weini

Du der Rückruf kam Gestern, ich hatte bei Leibe keine Zeit zur Recherche. Wie gesagt, lt. UPS-Kundendienst.... Mir gings nur um die Sache mit der alternativen Zustellung. Das hab ich geklärt.

Die Quelle spielte für mich keine Geige, da ich momentan keine Waffe verkaufe bzw. verschicke.

Eigentlich müsste Frau SB darüber bescheid wissen, aber für Sie ist ja Cola&Chips wichtiger...... :D

Geschrieben

Du der Rückruf kam Gestern, ich hatte bei Leibe keine Zeit zur Recherche. Wie gesagt, lt. UPS-Kundendienst.... Mir gings nur um die Sache mit der alternativen Zustellung. Das hab ich geklärt.

Die Quelle spielte für mich keine Geige, da ich momentan keine Waffe verkaufe bzw. verschicke.

Eigentlich müsste Frau SB darüber bescheid wissen, aber für Sie ist ja Cola&Chips wichtiger...... :D

Es gibt Dienste die das explizit ausschließen z.b. 1st Courier Service oder eparcel, in Ihren AGB! ein generelles Verbot ist mir nicht bekannt. Soweit ich mich erinnere, war vor ein paar Jahren mal so etwas im Gespräch, wurde dann aber nicht Gesetz. Auslöser war wohl eine Versteigerung, auf der die nicht zugestellt Pakete ungeöffnet versteigert wurden. Und da war wohl was dabei, ist aber länger her und eine Quelle habe ich dafür nicht gefunden.

Laut Gesetz ist der Versand zulässig, wenn sichergestellt ist das die Sache einem Berechtigten übergeben wird. Wenn das der Transporteur verschlampt ist das sein Problem nur melden würde ich es natürlich. Vermutlich wird es das dann auch gewesen sein. Ein Fall für die Akten.

Siehe Juraforum

Geschrieben

@Gesetz: xxxxxxxxxxxxxxx

Was sagt denn eigentlich das Onlinetracking zu Deinem fehlenden Paket (oder war es ein Päckchen?)

Sachlage:

Versand von Berechtigtem an einen Berechtigten per DHL, normales Paket. Paket geht verloren. Der Tanz

geht los. Hat irgendjemand Erfahrugen mit einer solchen Situation gesammelt? Gerichtsurteile? Danke.

Geschrieben

Kurze Zwischeninfo: Cola und Chips wurden bis heute nacht um halb 5 alle wie bestellt verteilt. Heute darf jemand anders...

gut, also ich hätte da noch wolfzitzenchips oder lärchenzungen. ein paar otternnasen sind auch noch da.

:rolleyes:

Geschrieben

Ich glaube hier wieder einiges munter zusammengeworfen

1. Waffenrecht

2. Zivilrechtliche Haftung seitens DHL

1. Gemäß Waffenrecht ist es zulässig seine Waffe auf dem Versandweg an einen Berechtigten zu verschicken.

Sollte die Verlustmeldung zeitnah (Bei Bekannt werden) bei der Behörde eingegangen sein ist waffenrechtlich nichts zu beanstanden!

2. Sollte DHL den Waffentransport explizit in seinen AGBs ausschliessen so besteht gegen DHL kein zivilrechtlicher Haftungsanspruch. Ein Verstoss gegen das Waffenrecht liegt aber nicht vor

Geschrieben

Ich glaube hier wieder einiges munter zusammengeworfen

1. Waffenrecht

2. Zivilrechtliche Haftung seitens DHL

1. Gemäß Waffenrecht ist es zulässig seine Waffe auf dem Versandweg an einen Berechtigten zu verschicken.

Sollte die Verlustmeldung zeitnah (Bei Bekannt werden) bei der Behörde eingegangen sein ist waffenrechtlich nichts zu beanstanden!

2. Sollte DHL den Waffentransport explizit in seinen AGBs ausschliessen so besteht gegen DHL kein zivilrechtlicher Haftungsanspruch. Ein Verstoss gegen das Waffenrecht liegt aber nicht vor

Genau DAS trifft es :icon14:

Und nochmal wegen den von Stefan Spieß zitierten AGB's

(4) Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB - unzulässigen Güterversand resultieren. Der Absender stellt DHLvon jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.

Hallo ? Wo geht es hier um Ansprüche Dritter ?

Hat nichts mit dem hier diskutierten Fall zu tun. ;)

Geschrieben

Hallo,

letzte Woche habe ich meine .45er zum Anpassen eines neuen 9mm Wechselsystems an einen Händler / Büma geschickt. Das ganze habe ich, ordentlich verpackt, in Unkenntnis ob richtig oder falsch, als DHL Packet mit Rückschein verschickt - Kostenpunkt: 8,80 €.

Nächste Woche bekomme ich meine Waffe wieder, allerdings per Spedition und erforderlichem persönlichen Empfang - Kostenpunkt: 30,- €.

Das heißt also - dieser Händler / Büma geht auf jeden Fall den absolut sicheren Weg, was ich auch, trotz der höheren Kosten, in Ordnung finde.

Werde ich in Zukunft auch so halten - weil ich bei dem Versand per DHL doch recht unsicher war und täglich auf den Rückschein gewartet habe.

Gruß w.st

ps: lasst mir noch ein paar Chips und eine Cola übrig (Bacardi hab ich noch)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

also: von der Behörde ist nichts Nachteiliges unterwegs DHL hat anstandslos gezahlt. auf DHL ist eben Verlaß

o.k.!?

Äh und wo ist jetzt die Waffe hin??!

Was würde da die judäische Volksfront zu sagen?? Eine Otternase für mich....

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