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IGNORED

Frage: Waffenführerschein (A)


Asgard

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Hallo zusammen. In der Wikipedia wurde folgender Artikel zum österreichischen "Waffenführerschein" geschrieben und wegen des wenig aussagekräftigen Inhalts zur Qualitätssicherung eingetragen.

Könnte hier jemand von Euch etwas dazu sagen? Was ist das, wofür dient es, welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Danke und Gruß

Asgard

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Wichtig ist die Tatsache, daß der „Waffenführerschein“ niemanden berechtigt, Waffen zu führen oder Schußwaffen der Kategorie B (etwa Faustfeuerwaffen) zu besitzen! Würde dieser Eindruck in der breiten Öffentlichkeit entstehen, hätte die 2. WaffV jeden Zweck verfehlt.

Diese WaffV hat ihren Zweck sowieso verfehlt - der Autor ist ein Schaumschläger (um nicht zu sagen Idiot).

Die "breite Öffentlichkeit" hat niemals nach einem Waffenführerschein geschrien ! Dieser war anläßlich des idiotischen Waffg 1996 eine Erfindung der Büchsenmacherinnung, um sich Bedeutung zu verschaffen und einen Teil des durch die Antiwaffenhysterie entgangenen Geschäftes wieder wettzumachen. Die von dem Komiker angesprochene breite Öffentlichkeit hat das nie mitbekommen oder gar gewollt.

Tatsache ist, daß der sog: "Waffenführerschein" bei den Behörden Voraussetzung für die Ausstellung einer WBK ist und sogar dann alle 5 Jahre eingefordert wird, wenn die Besitzer einer WBK nachweislich gar keine Waffe der Kategorie B besitzen.

Hierzu muß für die Leser aus .de gesagt werden, daß in .at eine WBK nicht für Langwaffen erforderlich ist - ausgenommen Halbautomaten, egal, ob Büchse oder Flinte. Ergo dessen ist auch ein Waffenführerschein für "lediglich" Langwaffenbesitzer der Kategorie C nicht erforderlich.

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Na, so wirklich blöd ist der Artikel auch nicht und der Autor immerhin Jurist im NÖ Jagdverband und im Vorstand der IWÖ.

Das muß natürlich für sich noch nichts heißen, aber ich kann eigentlich nichts falsches an dem Artikel finden und ich möchte daran erinnern, daß AP hier schon "Diskussionen" wegen ähnlicher Untergriffe unterbunden hat. Nur mal so zum Nachdenken!

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pssst... ich glaube, er meint den Verfasser der WaffV. :ninja:

Auch wenn dem so ist, dann macht sich ein "Idiot" auch nicht gerade fein!

Zum anderen prangere ich da eher im weiteren Zusammenhang der WaffG-Novelle die Psychologen-Zunft an, die zwar einhellig zugibt, keine Aussagen zur tatsächlichen Verlässlichkeit geben zu können aber dennoch die Hand beim Test aufhält!

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Zum anderen prangere ich da eher im weiteren Zusammenhang der WaffG-Novelle die Psychologen-Zunft an, die zwar einhellig zugibt, keine Aussagen zur tatsächlichen Verlässlichkeit geben zu können aber dennoch die Hand beim Test aufhält!

Ob alle dafür speziell ausgebildeter Doktoren behaupten, daß sie "dafür keine Aussagen zur tats. Verläßlichkeit geben können", lass ich mal dahingestellt, Psychiater sind ja das Feindbild jedes Legalwaffenbesitzers, gleich nach den AWN. Aber frag mal einen was er dafür zahlen muß, daß er "ZUGELASSENER" staatlicher "Waffenpsychologe" sein darf, und was er auf Grund dieser Ernennung bei den sogenannten Psychotests verdienen kann. Du wirst mehr als überrascht sein.(Ansonsten hätten wir ja statt ca. 210 Waffenpsychotestbeauftragten locker etwa 6.500 für ganz Österreich,

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