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IGNORED

Gelbe WBK in NRW, zum xten...


MarkSix

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Was bitte, einen KK-EL nicht auf ALTE Gelbe eintragen wollen ??

Die Blüten werden ja immer schöner :gaga:

Rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, und einen Anwalt beauftragen,

die Behörde über § 58 (1) des WaffG aufzuklären :bud:

Ggf. die Waffe beim Händler parken.

Die Behörde scheint nun wirklich nicht alle Nadeln an der Tanne zuhaben !

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Knieper, der soll klagen.

Die alte gelbe, die er hat, gilt weiter. Das Amt wird verlieren.

Aber das alles mit anwaltlicher Hilfe, ohne gehts in dem Bereich nicht.

Der kann dann auch genauer sagen, wie man das mit der Aufbewahrung bis zum Eintrag am sichersten macht, so dass das rechtsbrechende Amt nicht noch weitere linke Dinger abziehen kann.

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Aha, aus dem Gesetz selbst geht der Wille des Gesetzgebers also Deines Erachtens nicht hervor. Interessante These.... :rotfl2:

Ach SBine,

wenn man sonst nix zum Draufrumreiten hat, dann diese alte Leier :angry2:

Wir alle wissen, dass das Gesetz (bewusst, gell Herr Brennecke) bescheiden abgefasst ist.

Was hinein sollte, steht nun mal in den entsprechenden Protokollen.

Ein hübsches Beispiel für die Spielchen einer sendungsbewussten Ministerialbürokratie.

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Ach Jürgen, Du pickst hier die Rosinen raus die Dir am besten gefallen.

Bedenke dabei, dass in "Protokollen" zum WaffG auch so vieles drin steht, das am Ende halt doch nicht rein sollte. Das beste Beispiel hierfür ist die aktuelle VwV-Prozedur.

Am Ende steht auf jeden Fall ein Gesetzestext, der sich meines Erachtens im großen und ganzen auch bewährt hat. Die kleinen Bugs halte ich deshalb nicht für allzu tragisch. Mich wurmt vielmehr, dass die neue WaffKostV so lange auf sich warten lässt, denn dafür gibt es nun wahrlich kein Argument ! :angry2:

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alphacentauri schreibt: "Mir geht es darum, den beratungsresistenten Sachbearbeiter, der über Jahre hinweg in seinem Amt sein Unwesen treibt, unter Ausschöpfung der vorhandenen Rechtsmittel so an die Krawatte zu packen und ihm auf dem Dienstweg dermaßen Feuer unter dem A**** zu machen, dass seine Haarspitzen Brandblasen bekommen!"

Sind es nicht eher die Innenministerien der jeweiligen Länder, die die Entscheidungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden einschränken und das Gesetz nach ihrer Lesart auslegen?

Außerdem zeigt sich an den Verwaltungsvorschriften Stand Oktober 2006, in denen die § 14 Abs. 4 WaffG betreffenden Regelungen gestrichen wurden, dass sich die Beteiligten vorerst nicht festlegen wollen.

Gruß

Rumpelstilzchen

Jetzt nimm doch nicht die Sachbearbeiter in Schutz und schiebe alles auf die Innenminister. Ja ja, wir haben nur nach Befehl gehandelt. Bla bla! Kann ich schon nicht mehr hören! Haben gewisse Herren 1946 und später in Nürnberg auch gesagt. Ist alles in den entpsrechenden Prozeßakten nachzulesen. Und? Was hat ihnen das gebracht? Im günstigtsen Fall lebenslangen Knast!

Selbst beim Barras muß ich einen Befehl nicht ausführen, wenn er offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt.

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:o

Und ich beschwer mich über die 2/6 Regelung.

Man hat ja gar keine Vorstellung davon wie leidensfähig andere sind.

Ich werd gleich morgen mit einem großen Blumenstrauss bei meiner SBine vorbei schauen und mich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Ach da ist ja Freitag.

Na gut.

Aber dann gleich am Montag.

:)

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<_<

Na Helau!

Da lob ich mir doch eher den 11.9 als Erwerbsdatum für eine Zivilverteidigungswerkzeug :D

Es ist doch völlig Banane wann man es einträgt, hauptsache es ist in der Frist und man hat es!

:s75:

Ich seh grad ich verliere schon wieder einen Tag, weil ich sie nicht am Sonntag eintragen lassen kann...

:)

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Ein Freund hat gutgläubig eine KK-EL-Büchse (Anschütz, Sportwaffe, also kein Flobertgartenpüster) erworben. Weil im BDMP dafür keine Disziplin vorhanden ................

Hallo,

1. der bdmp testet gerade zg5 ist quasi eine br 50 variante, hier würde die waffe passen. wettkämpfe werden schon veranstaltet. ein schreiben vom bundessportleiter könnte uu helfen.........

2. es besteht lt. spo die möglichkeit ALLE disziplinen als kk variante zu schießen, hier sollte eine disziplin zu finden sein.

3. bei mir liefen meine damaligen kk's auch offiziell als trainingsgewehre, auch in der waffenübersicht für neubeantragungen, gab nie probs.

hoffe geholfen zu haben.

ich pers. würde punkt 1 auf jeden fall ausprobieren, sollte eigentlich klappen. lfd nr2 hängt etwas vom wohlwollen deines sb's ab, damit scheint es nicht weit her zu sein.

gruß VA

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Vierauge, es geht hier nicht um das Wohlwollen des SBs oder um Briefe vom Bundessportleiter oder vom Herrn Pastor oder sonstwem, sondern darum, dass das Amt nach dem WaffG eintragen MUSSS, wenn der Kumpel von Knieper einen EL auf altgelb kauft. Fertig. Es gibtg da keine Diskussion, sondern nur den Eintrag oder den Richter und danach den Eintrag.

Lasst euch doch nicht dauernd verarschen.

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Werte Schützenkollegen und „Betroffene“!

Ich lese in diesem (wie auch in anderen) Forum schon eine geraume Zeit mit und mir stellt sich eine grundsätzliche Frage:

WARUM WEHRT IHR EUCH NICHT?

...

Ave.

Michael :bud:

:appl:

Meine Rede!

Was bringt es, jeden Furz einzeln einzuklagen, was dann 2-3Jahre dauert und nur wieder bis zum nächsten Furz hält?!

Ein Verfahren gegen den Gesetzesbrecher anstreben ist die sehr viel schnellere und nachhaltig wirksamere Methode. :rolleyes:

Das machen wir auch! Die DAB´s und FAB´s sind m.E. nicht der richtige Weg, die Deckung kommt aus dem Landesinnenministerium. Das was hilft sind verlorene Prozesse. Da ist die Behörde allerdings nicht ganz ungeschickt. Durch das Ausstellen von WBK´s während der laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren kriegen wir selten eine Entscheidung in der Sache. Die Kostenentscheidung ergeht zwar meist zu Lasten der Behörde, aber es ist eben nur die Kostenentscheidung. Da das Land aber auch kein Geld hat werden die früher oder später über die Budgetüberschreitung der Gerichtskosten aufmerksam werden. Zudem versuchen wir Angriffe an allen Fronten, bspw. Datenschutzbeauftragter wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung des Auszugs aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister etc..

...

Gruß Peti

Dann muß man eben weiter nach oben gehen. Und wenn es irgendwann eine DAB gegen den Innenminister persönlich ist.

Auch der "darf" sich nämlich an geltende Gesetze halten. <_<

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Vierauge, es geht hier nicht um das Wohlwollen des SBs .................

hallo,

selbstverständlich hast du recht, aber wie du hier auch schon festgestellt hast, gibt es menschen die diesen weg nicht beschreiten wollen - aus welchen gründen auch immer.

ich pers. würde versuchen die sache gütlich zu regeln, klagen kann man immer noch.

mein sb ist aber in diesem sachen sehr zuvorkommend.

das problem welches ich weiterhin in der klage sehe, ist das bis zum rechtkräftigen urteil er die waffe nicht sein eigen nennen kann.

gruß VA

ns: möglich wäre natürlich auch das 4 wöchige "ausleihen" der waffe in beliebiger wiederholung, dies ist aber eine unbefriedigende lösung.

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Der Sb hat sich ans Gesetz zu halten, so wie jeder.

Tut ers, ist alles ok, tut ers nicht, kann er eh nicht mehr ein Freund sein.

Klar, ich kenne auch diese Ausreden, das man es sich nicht verscherzen will, dass man Angst hat, dass es danach noch schlimmer kaeme...ja und? Wie soll das denn NOCh schlimmer kommen? Dann kriegt der Anwalt eben Dauerarbeit, so lange bis irgendwem in hoeherer Position mal klar wird, dass es nichts bringt, die Buerger mit rechtswidrigen Schikanen zu belegen.

Solange jedoch amtliche Schikanen hingenommen werden, wirds nicht besser, sondern schlimmer.

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  • 1 Jahr später...

War Freitag in Paderborn. Der Sachgebietschef Berns ist weg.Und Tofall soll auch bald gehen. Ahnung hatten die ja schon. Wie auch immer. Was uns danach erwartet: ??

Somit kann dieses Thema geschlossen werden. Weil das Gesetzt ja Klarheit gebracht hat. Obwohl der Bundesrat das wohl nicht so wollte.

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War Freitag in Paderborn. Der Sachgebietschef Berns ist weg.Und Tofall soll auch bald gehen. Ahnung hatten die ja schon. Wie auch immer. Was uns danach erwartet: ??

Somit kann dieses Thema geschlossen werden. Weil das Gesetzt ja Klarheit gebracht hat. Obwohl der Bundesrat das wohl nicht so wollte.

Tofall wird vielleicht auch gehen.( ist richtiger) :gaga:

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