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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Verbotene Stichwaffe?


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Gast God of Hellfire
Geschrieben

<_<

Müsste man nicht den Verkäufer anzeigen?

...wäre es nicht fairer den Verkäufer zu warnen?

Gruß

GOH

PS

...mir kam grad nur der Thread zu der Pumpe mit Pistolengriff in den Sinn, wo alle es so gemein fanden, daß der Besitzer von einem "Kollegen" angeschissen wurde.

Geschrieben

Guter link :icon14::s82:

aber mal ehrlich, welcher 18-jährige Ebayer stöbert erstmal die Gesetzlage durch und bietet dann erst auf ein öffentlich- angebotenes Messer?

das machen nicht mal legalwaffenbesitzer bevor sie hier juristische weisheiten von sioch geben

Geschrieben

Guten Morgen allerseits

Wie ist das denn mit BW Angehörigen, wenn die mit diesen Messern die Kaserne verlassen, um sich ihren Feierabendöner zu kaufen, ich kenne jemanden der das Fallmesser dienstlich nach in Kraft treten des neuen Waffenrechts (verbotener Gegenstand) erhalten hat. Wurde in dem Zug an Panzerbesatzungen als Kampfmesser ausgegeben.

Geschrieben

Ich kenne einen Reservisten der Fallschirmjäger. Der hat das Messer mit seiner Ausrüstung mit nachhause bekommen und führt es auch privat. Legal?

Wie sind eigentlich die Chancen eine Ausnahmebewilligung für den Besitz solcher Messer zu bekommen? Z.B. Reservist oder Erbstück?

Gruß Winzi

Geschrieben

ich kenne jemanden der das Fallmesser dienstlich nach in Kraft treten des neuen Waffenrechts (verbotener Gegenstand) erhalten hat. Wurde in dem Zug an Panzerbesatzungen als Kampfmesser ausgegeben.

Ich kenne sogar Leute die bei der Bundeswehr Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, dienstlich erhalten haben.

Mag daran liegen dass die Bundeswehr da doch noch etwas andere Rechte hat als der Otto-Normalbürger.

Beim Döneressen dürfte die Frage sein, ob er das in Uniform oder privat tut. So viel ich weiß darfst Du beim Privatausflug doch eh keine Dienstlich erworbenen Sachen mitnehmen. Ich kenne jedenfalls jemanden der Tierisch ärger bekam weil er seine Dienstkoppel bei einem derartigen Privatausflug als Gürtel verwendete.

Geschrieben
wundere mich nur das e-bay die sache noch nicht gesperrt hat,die sind doch sonst so schnell

Die sind nur schnell wenn's 3.Reich ist. Da fliegen sogar die harmlosesten Sachen raus, je nach Laune des gerade schichthabenden ebay-Affen.

Gruß

Hamster

Geschrieben

Ich kenne einen Reservisten der Fallschirmjäger. Der hat das Messer mit seiner Ausrüstung mit nachhause bekommen und führt es auch privat. Legal?

Hat er es auf seiner Bekleidungsstammkarte eingetragen? Falls ja, ist es legal.

Allerdings ist das Kappmesser wohl das am meisten "verlorene" Ausrüstungsstück bei der LL-Trupe...

Morpheus

Geschrieben

Hat er es auf seiner Bekleidungsstammkarte eingetragen? Falls ja, ist es legal.

Allerdings ist das Kappmesser wohl das am meisten "verlorene" Ausrüstungsstück bei der LL-Trupe...

Morpheus

Spätestens der Erwerber wird aber keine Berechtigung haben! Gerade E-GUN usw. müssten sich doch auskennen!!!

Einzelgänger

Geschrieben
Gerade E-GUN usw. müssten sich doch auskennen!!!

eGun hat doch keinen Schimmer von den Sachen die bei denen verkauft werden.

Frag mal irgendwas an, dann wirst du sehen welch ungemein großes Fachwissen die Mitarbeiter dort haben :rotfl2:

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